Schlagwort: Sportwetten

  • Optimismus bei Lotto

    MÜNCHEN // „Gibt es etwas Schöneres, als viele Menschen zu Millionären zu machen?“, fragt Friederike Sturm. Die Präsidentin von Lotto Bayern freut sich darüber, dass im ersten Halbjahr 2021 bereits 13 Millionengewinne im Freistaat angefallen sind und blickt optimistisch voraus: „Ich bin mir sicher, dass es im zweiten Halbjahr viele weitere geben wird.“

    Sattes Umsatzplus
    Auch wegen eines satten Umsatzplus von 6,3 Prozent bei einem Gesamtumsatz von 612,2 Millionen Euro im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 hat Friederike Sturm Grund, zufrieden Bilanz zu ziehen. An die bayerische Staatskasse flossen rund 220 Millionen Euro an Lotterie- und Sportwettsteuer, Gewinnabführung und Spielbankabgabe für gemeinnützige Zwecke. An die Gewinner schüttete Lotto Bayern insgesamt rund 299 Millionen Euro aus. Ein Spielteilnehmer aus Unterfranken gewann im Lotto 6 aus 49 32,8 Millionen Euro, und eine mehrköpfige Tippgemeinschaft aus dem Großraum München hatte sich am 1. Mai mit ihrem Lotto-Spielauftrag einen Betrag von rund 17,6 Millionen Euro gesichert. Darüber hinaus gab es elf weitere Millionentreffer. Des Weiteren erzielten die Spielteilnehmer bei Lotto Bayern noch 79 sechsstellige Großgewinne in Höhe von mindestens 100.000 Euro.

    Positive Bilanz
    Die positive Bilanz bei den Lotterien und Sportwetten schmückt das Gründungsjubiläum der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung, die am 12. März 75 Jahre alt wurde. Aus diesem Anlass liegen ab sofort zehn Millionen seiner Bayernlose mit einem besonderen Retro-Look in den Annahmestellen für den besonderen Aufreißspaß bereit.

    Das Ergebnis der bayerischen Spielbanken wurde indes auch im ersten Halbjahr 2021 stark von der Corona-Pandemie beeinflusst. Alle neun Bayerischen Spielbanken konnten erst am 9. Juni das Automatenspiel sowie das Große Spiel mit Auflagen und einem begrenzten Spielangebot wieder öffnen. Die Schließungen haben sich unmittelbar auf die Entwicklung des Bruttospielertrages sowie der Gästezahlen ausgewirkt.

    pi

  • Verwaltungsgericht Darmstadt stoppt die Vergabe von Konzessionen für Sportwetten

    DARMSTADT // Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 1. April 2020 das aktuell stattfindende Konzessionsvergabeverfahren gestoppt. Vorläufig dürfen deshalb bundesweit keine Lizenzen für Sportwetten an teilnehmende Bewerber vergeben werden.

    Vergabeverfahren
    Das Vergabeverfahren liegt in den Händen des Landes Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Antragssteller ist der in Österreich ansässige Sportwettenanbieter Vierklee. Der Anwalt dieses Unternehmens hatte unter anderem vorgetragen, im Konzessionsvergabeverfahren sei die Einhaltung der in der aktuellen Fassung des Glücksspielstaatsvertrages verankerten Maßstäbe für ein transparentes und nicht diskriminierendes Vergabeverfahren nicht gewährleistet, mit der Folge, dass Vierklee durch die nunmehr unmittelbar bevorstehende Vergabe von Konzessionen an Mitbewerber Wettbewerbsnachteile zu befürchten habe. Dem ist das Gericht in wesentlichen Punkten gefolgt.

    Beschluss
    Durch den Beschluss gerät das gesamte Vergabeverfahren ins Stocken. Private Wettunternehmen, die sich beworben haben, erhalten nun keine deutsche Konzession, werden aber trotzdem hierzulande weiter aktiv sein, etwa mit Lizenzen aus Malta oder Gibraltar.

    pi

  • Glücksspiel wird reformiert

    BERLIN // Die Regierungschefs der Bundesländer wollen das Glücksspielwesen in Deutschland reformieren. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März in Berlin unterzeichneten sie die geänderte Fassung des Glücksspiel-Staatsvertrags.

    Noch im laufenden Jahr soll das Vertragswerk von den Parlamenten der 16 Bundesländer ratifiziert und zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten. Ein wichtiger Eckpunkt ist die Neuregelung bei den Sportwetten. Die bisherige Begrenzung auf bundesweit höchstens 20 Sportwetten-Konzessionen wird aufgehoben. In Zukunft sollen alle, die sich um eine Lizenz bewerben, eine Konzession erhalten, wenn sie die festgelegten Mindeststandards erfüllen.

    Die übrigen Spielangebote des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks (DLTB), zum Beispiel Lotto 6 aus 49 oder Eurojackpot, bleiben weiterhin ausschließlich in staatlicher Hand. Online-Casino-Spiele sind unverändert verboten.

    Der DLTB begrüßt die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags: „Mit der Unterzeichnung des Änderungsgesetzes haben die Regierungschefs der Länder vor kurzem ein wichtiges Signal für die Neuordnung des umkämpften Glücksspielmarktes gesetzt. Das verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Glücksspiel wird dadurch gestärkt“, betont Torsten Meinberg. Er ist gemeinsam mit Michael Heinrich Federführer des DLTB. Beide sind zugleich Geschäftsführer der Lotto Hamburg GmbH. Michael Heinrich, ergänzt: „Wir erwarten, dass die beschlossenen Gesetzesänderungen zu einer Beruhigung auf dem Glücksspielmarkt beitragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gesetzgeberischen Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen konsequent umgesetzt werden.“

    Besonders befürworten die DLTB-Verantwortlichen die Absicht der Länder, den illegalen Online-Casino-Markt konsequent zu bekämpfen: „Online-Casino-Spiele bergen eine hohe Spielsuchtgefahr“, mahnt Meinberg und fügt hinzu: „Sie müssen daher verboten bleiben. Eine Liberalisierung dieses Segments kann auch wirtschaftlich große Folgeprobleme nach sich ziehen: Das Betrugs-, Manipulations- und Geldwäscherisiko ist hoch.“

    Meinberg appelliert an die Politik, für einen effizienteren und konsequenteren Vollzug der bestehenden Gesetze auf allen Ebenen zu sorgen. „Der Schwarzmarkt der Online-Casinos und der illegalen Schwarzlotterien im Internet muss endlich ausgetrocknet werden“, sagt er und unterstreicht eine zentrale Forderung des DLTB an die Politik: „Wichtig ist, dass die Glücksspiel-Aufsichten der Länder finanziell und personell so schlagkräftig ausgestattet werden, dass sie den um sich greifenden Wildwuchs im Glücksspielmarkt künftig wirkungsvoller eindämmen können.“

    Die DLTB-Chefs unterstreichen, dass bei den staatlichen Lotteriegesellschaften die Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt steht. Das Lotteriemonopol sichere eine gesellschafts- und sozialverträgliche Durchführung von Lotterien, sei manipulationssicher und habe sich bewährt. „Der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht und gefährlichen Glücksspielen hat für uns oberste Priorität“, betont Heinrich.
    red

    (DTZ 13/17)

  • Glücksspiel: Generalanwalt betont nationale Kompetenz

    LUXEMBURG // Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat seine Schlussanträge vorgelegt. Es ging darum, wie die vom Amtsgericht Sonthofen aufgeworfenen Bedenken gegen die vorgesehene Höchstgrenze von maximal 20 Sportwetten-Anbieter und das hierzu vorgesehene Auswahlverfahren zu beurteilen sind.

    Die Sonthofener Richter sollten über die Strafbarkeit eines Unternehmens urteilen, das ohne erforderliche Erlaubnis Sportwetten anbot und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstieß. In der Anfrage der Amtsrichter an den EuGH hatten die Juristen aber versäumt zu begründen, ob die vom Verteidiger erhobenen europarechtlichen Einwendungen gegen den GlüStV überhaupt zutreffen und welche Konsequenzen sich daraus für die Rechtslage in Deutschland ergeben.

    Der EuGH-Generalanwalt macht nun das Versäumnis zum Kern seines Entscheidungsvorschlags. Die Amtsrichter müssten selber feststellen, ob ein Verstoß des GlüStV gegen Europarecht vorliege. Sollte das der Fall sein, verweist der Generalanwalt auf die selbstverständlichen Grundsätze des Europarechts.

    Im Deutschen Lotto- und Totoblock sieht man sich darin bestätigt, dass das Entscheidungsrecht über die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrage bei den nationalen Gerichten liegt. Insbesondere die Klarstellung, dass die Regeln über das grundsätzliche Verbot nicht erlaubter Glücksspiele und die Vorschriften über das Sportwettenmonopol keiner Notifizierung durch die Kommission bedürfen, sei erfreulich. da

    (DTZ 44/15)

  • VGH kippt Verfahren für Sportwetten-Konzessionen

    KASSEL // Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Entscheidung vom 16. Oktober das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwetten-Lizenzen gestoppt.

    Die Richter in Kassel haben die Beschwerde des Landes Hessen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Nach dem Erfolg seiner Einstweiligen in Wiesbaden hat der österreichische Wettanbieter Betkick nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht bekommen.

    Das Konzessionsverfahren bezeichnete das Gericht als fehlerhaft und intransparent. Darüber hinaus sei die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix fehlerhaft.

    Der VGH stellte außerdem fest, dass die im Staatsvertrag für das Glücksspielkollegium als zentrale Instanz der Glücksspielregulierung definierten weitreichenden Befugnisse der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes widersprechen und weder verfassungskonform noch demokratisch legitimiert sind. Zudem verletze die Ausübung von Hoheitsgewalt durch das Kollegium das Demokratieprinzip. Darüber hinaus würde dieses Gremium in einem aufsichtsfreien Raum agieren; es sei nicht gewährleistet, dass das Vergabe-Verfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei geführt werde.

    Nach der Entscheidung des Hessischen VGH steht die Glücksspielregulierung nun faktisch wieder zur Disposition beziehungsweise vor einem Neuanfang.
    red

    (DTZ 43/15)

  • „Die Politik hat auf ganzer Linie versagt“

    HANNOVER // Am 1. Juli 2012 trat der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft – also vor fast drei Jahren. Bekanntlich lässt er eine Teil-Liberalisierung im Bereich der Sportwetten zu, wo bundesweit bis zu 20 Konzessionen erteilt werden können. Das Problem: Es gibt viel mehr Bewerber als Konzessionen.

    Die Folge: Private Sportwetten-Firmen, die abgelehnt werden, beschreiten den Klageweg und können dabei juristische Erfolge erzielen, wie jüngst ein österreichischer Wettanbieter vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.

    Annahmestellenleiter vermuten, dass das Konzessionsverfahren noch lange dauern wird. „Eigentlich war das alles vorhersehbar“, sagt Oliver Harmsen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD). „Wer die Sachlage kennt, braucht kein Hellseher zu sein, um zu wissen, dass auch der 21. Interessent klagen wird. So kann sich das Ganze über Jahre hinweg in die Länge ziehen“, befürchtet Harmsen. Er prophezeit, dass in dieser Zeit alle privaten Sportwetten-Anbieter wie bisher „fröhlich“, sprich ungehemmt und unreguliert, weiter machen, während die staatlichen Lottoverkaufsstellen die Dummen sind. „Meines Erachtens wird nämlich auch der 1001. Interessent klagen“, so der BLD-Vorsitzende.

    „Die Vergabe der Konzessionen ist zur Hängepartie geworden, weil die Politik auf ganzer Linie versagt hat“, wettert Harmsen. Je länger der Vertrieb der staatlichen Lotteriegesellschaften in diesem „politisch organisierten Chaos“ arbeiten müsste, desto schwieriger werde es, Steuern für den Staat einzunehmen. Harmsen: „Deshalb glauben wir vom BLD, dass eine völlige Freigabe der Lizenzvergabe unter bestimmten Voraussetzungen zu erfolgen hat, und dass es an der Zeit ist, endlich politisch verantwortlich zu handeln. Der Wettbewerb wird dann entscheiden wer ,am Ball’ bleibt.“
    red

    (DTZ 20/15)

  • Sportwetten: Hängepartie nach Hängebeschluss

    WIESBADEN // Mit der Vergabe der 20 Konzessionen für Sportwetten wird es vorerst doch nichts, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dagegen in einem Eilverfahren einen sogenannten Hängebeschluss erlassen.

    Laut Medienberichten liegen gut ein Dutzend Eilanträge von privaten Wettanbieter vor, die leer ausgingen. Das bundesweit für die Zuteilung der Konzessionen zuständige hessische Innenministerium will gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Das Ministerium hatte nur einen kleineren Teil der sehr umfangreichen Unterlagen der Konzessions-Bewerber vorgelegt, woraufhin das Gericht zum Schluss kam, den Fall nicht beurteilen zu können und die Sache erst einmal auf Eis gelegt hat.

    Deutschlands Lottoverkaufsstellenleiter sind enttäuscht über den Beschluss des Verwaltungsgerichts. „Die Hängepartie geht weiter. Der Sportwettenmarkt bleibt unreguliert. Die privaten Wettanbieter können uns, wie gehabt, ungehindert Umsätze wegnehmen, weil sie aufgrund deutlich niedrigerer Steuern und Abgaben viel bessere Quoten anbieten als wir“, heißt es in Annahmestellen Kreisen. (da)

    (DTZ 39/14)

  • Sportwetten: ODS am Zug

    WIESBADEN (DTZ/da). Laut einer Information des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport hat das Glücksspielkollegium der Länder über die Konzessionen im Sportwettbereich befunden.

    Der seit 1. Juli 2012 geltende Glücksspielstaatsvertrag sieht die Vergabe von bis zu 20 Konzessionen vor. Darauf hatten sich ursprünglich zehn Mal so viel Glücksspielunternehmen beworben. Das Auswahlverfahren, das in den Händen des Hessischen Innenministeriums liegt, hatte sich immer wieder verschoben. Der offizielle Vergabetermin ist nun in der nächsten Woche vorgesehen.

    Unter den Bewerbern, die zum Zug kommen sollen, befindet sich die Oddset Deutschland Sportwetten (ODS). Sie wurde am 25. Juli 2011 durch Lotto Hessen gegründet. Außerdem mit im ODS-Boot sitzen die staatlichen Lotteriegesellschaften der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt. „Mit allen anderen Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks sind wir im Gespräch“, sagt ODS-Geschäftsführer Christoph Schmidt, der sich gemeinsam mit Lotto-Hessen-Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann am 8. September auf einer Pressekonferenz im Hessischen Landtag den Fragen der Journalisten stellte.

    Die ODS mit derzeit knapp 20 Mitarbeitern und Unternehmenssitz in München ist nach Erhalt der Konzession laut Schmidt in wenigen Wochen startklar. Außer über deutschlandweite zirka 20.000 Lottoverkaufsstellen könne dann das ODS-Spielangebot im Internet und auf Mobilgeräten vertrieben werden. Die Abgabenbelastung betrage in Zukunft fünf Prozent. Dadurch könne das staatliche Oddset mit deutlich besseren Gewinnquoten punkten als das derzeitige Oddset und werde somit gegenüber der privaten Konkurrenz wettbewerbsfähiger. Die konkrete Höhe der Quoten wollte Schmidt nicht nennen, verriet aber, dass die Spieler künftig beim staatlichen Oddset auf 3.000 Sportereignisse wetten könnten statt wie bisher nur auf 600. Gleichzeitig betonte er, dass die ODS das Thema Spielsuchtgefährdung sehr ernst nehme und deshalb zum Beispiel für die Spielteilnehmer Tages-, Wochen-und Monatslimits einbauen werde.

    In den Augen von Sundermann ist es nun entscheidend, dass die Sportwetten-Konzessionen schnellstmöglich zugestellt werden. Der Geschäftsführer von Lotto Hessen fordert, dass die 20 Unternehmen, die eine Wettkonzession erhalten sollen, endlich starten können. An die Adresse jener Sportwettenanbieter, die leer ausgingen, aber vor allem an die Gerichte appelliert er, die Sache nicht weiter zu verzögern: „Es kann doch nur um die Frage gehen, ob über die 20 hinaus noch weitere Anbieter zugelassen werden, aber nicht um die Frage der grundsätzlichen Berechtigung des Staates für dieses Vergabeverfahren“, so Sundermann.

    Eine Klagewelle ist tatsächlich nicht auszuschließen. So hat etwa Jan Bolz, Vorstandsvorsitzender von Wettriese Tipico, bereits angekündigt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Entscheidung des hessischen Innenministeriums hält er für „dringend fragwürdig“, auf das operative Geschäft von Tipico habe sie indes aktuell keinen Einfluss.

    Sollten die Gerichte die Auffassung vertreten, solange die Prozesse anhängig seien, könne kein Anbieter – egal ob mit oder ohne Konzession – sein Spielangebot am Markt platzieren, dann ginge die seit mehr als zwei Jahren dauernde Hängepartie weiter.

    Zu jenen Sportwettenanbietern, die neben der staatlichen ODS ein Konzession erhalten sollen, gehören dem Vernehmen nach (in alphabetischer Reihenfolge) Admiral Sportwetten, Cashpoint (Gauselmann-Gruppe), die Deutsche Sportwetten (Telekom), Digibet, Electra Works (Bwin), Ladbrokes und weitere 13 Unternehmen.

    (DTZ 37/14)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag ändert die Welt der Sportwetten

    MAINZ (DTZ/da). „Der neue Glücksspieländerungs-Staatsvertrag ist eine Chance für Lotto Rheinland-Pfalz.“ Davon zeigt sich der rheinland-pfälzische Finanzstaatssekretär und Lotto-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Salvatore Barbaro überzeugt.

    Kernziele des am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen und bis zum 30. Juni 2021 geltenden neuen Staatsvertrages seien nach wie vor die Verhinderung von Spielsucht und die Gewährleistung des Jugendschutzes, betonte er auf einer Pressekonferenz von Lotto Rheinland-Pfalz am 2. Juli in der Mainzer Coface-Arena, dem Stadion von Fußball-Erstbundesligist Mainz 05.

    Auch mit dem neuen Staatsvertrag, dem sich bislang 14 der 16 Bundesländer angeschlossen haben, bleibt es im Lotteriebereich beim Monopol der staatlichen Lotteriegesellschaften. Allerdings wird sich die Welt bei den Sportwetten in Deutschland verändern, denn dieser Bereich wird erstmals liberalisiert. Dazu werden insgesamt 20 Konzessionen vergeben. Das bedeute mit anderen Worten, dass sich neben dem staatlichen Oddset 19 private Wettanbieter um Lizenzen bewerben können. „Wir stellen uns diesem Wettbewerb gerne“, so Barbaro.

    „Das Gegeneinander von Oddset und den bislang im Internet operierenden illegalen Anbietern wird nun endlich zu gleichen Bedingungen legal werden. So wird sich zeigen, dass unsere Mitbewerber nicht besser sind, sondern bislang nur die besseren Bedingungen hatten.“ Künftig wird die Steuer auf Sportwetten fünf Prozent betragen und liegt damit eher auf einem international konkurrenzfähigen Niveau als bisher, wo von den staatlichen Anbietern mehr als 30 Prozent an Steuern und Abgaben abgeführt wurden.

    Der rheinland-pfälzische Finanz-Staatssekretär dankte Hans-Peter Schössler, dem Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, für sein Engagement in den zurückliegenden zwei Jahren für den Staatsvertrag. Gleichzeitig hob er die Bedeutung der Annahmestellen hervor, die in Sachen Glücksspiele die entscheidenden Bezugspunkte für die Menschen im Land seien. In diesem Zusammenhang würdigte Barbaro auch den Einsatz von Günter Bonn, dem Vorsitzenden des Verbandes der Verkaufsstellen für Toto-Lotto in Rheinland-Pfalz (VDV).

    Hans-Peter Schössler ging vor allem auf zwei wesentliche Änderungen ein, die der neue Glücksspieländerungs-Staatsvertrag mit sich bringt: Die Liberalisierung der Sportwetten mit der Vergabe von 20 Konzessionen und die Möglichkeit für die Lotteriegesellschaften, ihre Spiele wie Lotto, Glücksspirale, Eurojackpot etc. wieder im Internet anzubieten.

    Der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz rechnet damit, dass im Gesamtjahr 2013 bundesweit zehn bis 25 Prozent der Spieleinsätze über das Internet getätigt werden. Dies würde jedoch nicht zu Lasten der Annahmestellen gehen, denn die Internet-Spielteilnehmer seien ein völlig anderes Klientel. „Das Internet ist ein zweiter Vertriebsweg, der den Annahmestellen nicht die Kunden wegnehmen, sondern die Online-Lottospieler, die bislang bei illegalen Anbietern gespielt haben, wieder zurück in die Legalität holen wird“, ist Schössler überzeugt. Mit dem Internet müsse nun etwas zurückgewonnen werden, was über Jahre an die Illegalen verloren worden sei. Die große Stärke des Unternehmens aber liege im terrestrischen Vertrieb der zurzeit 1 090 Annahmestellen überall in Rheinland-Pfalz.

    Als sehr wichtige Änderung im neuen Staatsvertrag bezeichnete auch Schössler die Freigabe der Sportwetten. Positiv sei, dass nun alle, auch die 19 privaten Wettanbieter, fünf Prozent vom Umsatz an die Länder abführen müssten, womit endlich ein Wettbewerb unter gleichen Bedingungen stattfinden könne. Das staatliche Oddset werde geradezu „rebellisch“ versuchen, verlorenes Terrain wieder zurück zu gewinnen, meinte Schössler. Seinen Worten zufolge ging der Umsatz von Oddset, der Sportwette von Lotto, bundesweit von rund 600 Millionen Euro im Jahr 2006 auf knapp 160 Mio. Euro in 2011 zurück. Künftig wird es auch wieder möglich sein, für die Sportwetten Werbung zu machen. Oddset wird deshalb unter anderem Werbepartner von Fußball-Bundesligisten wie zum Beispiel Borussia Dortmund, Mainz 05, Eintracht Frankfurt, FC Augsburg und 1. FC Kaiserslautern.

    Oddset wird es auch in Zukunft bei allen knapp 1 100 Lottoverkaufsstellen des Landes geben. Schössler: „Wichtig für uns in Rheinland-Pfalz ist auch, dass wir für die einjährige Laufzeit der Konzessionsvergabe für die Sportwette Oddset weiterhin über alle unsere Annahmestellen verkaufen können. Das ist nicht in allen Ländern so.“

    Schössler zufolge beginnt jetzt die Ausschreibung für die 20 Konzessionen. Dabei ist die spannende Frage, ob sich die großen internationalen Wettanbieter wie zum Beispiel bwin, die in den vergangenen Jahren illegal auf dem deutschen Markt aktiv gewesen sind, sich um eine Konzession bewerben werden.

    (DTZ 27/12)

  • WestLotto beweist Marktstärke

    MÜNSTER (DTZ/vi). Mit dem jetzt bekannt gegebenen Jahresergebnis 2011 von WestLotto, Nordrhein-Westfalens staatlicher Lotteriegesellschaft, beweist das Unternehmen Kontinuität und Marktstärke. Insgesamt liegt der Gesamtumsatz von WestLotto bei 1,64 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Plus in Höhe von 2,7 Prozent.

    Zur Steigerung des Gesamtergebnisses haben insbesondere positive Entwicklungen bei den Lotterien beigetragen. So setzte sich in 2011 bei der Zusatzlotterie Spiel 77, der GlücksSpirale und den WestLotto-Rubbellosen die Erfolgsgeschichte des vergangenen Jahres fort. Die genannten Produkte legten überdurchschnittlich gegenüber dem Vorjahr zu. So steigerte sich die Zusatzlotterie Spiel 77 im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 28,1 Prozent (Vorjahr: plus 10,5 Prozent). Die Sofortlotterien konnten mit weiterhin abwechslungsreichen und preislich differenzierten Rubbellosen einen Zuwachs von neun Prozent erzielen. Die GlücksSpirale, die seit Mitte 2010 auch auf dem Lotto-Spielschein angekreuzt werden kann, wuchs in Nordrhein-Westfalen um eindrucksvolle 14,1 Prozent.
    Das Hauptprodukt Lotto 6aus49 schloss das Jahr nahezu unverändert mit einem geringfügigen Umsatzrückgang von 1,5 Prozent ab.

    Im Bereich der Sportwetten setzte sich der durch die unfairen Wettbewerbsbedingungen verursachte Negativtrend der letzten Jahre unvermindert fort. Die Oddset- und Toto-Wetten verzeichneten 2011 in Nordrhein-Westfalen ein Umsatzminus von 14,4 Prozent.

    (DTZ 02/12)