Schlagwort: Rum

  • Tasting unter Corona-Regeln

    MAINZ // Ein Zigarren- und Rum-Tasting in Zeiten der Corona-Epidemie – geht das? „Ja, es ist möglich“, sagt Thomas Geißler, Außendienstrepräsentant der Firma Klaus Kleinlagel. Im Vorfeld müsse man sich genau informieren, was im jeweiligen Bundesland, im jeweiligen Kreis und in der jeweiligen Stadt erlaubt ist.

    Hohe Verantwortung
    Das taten Petra Heinrichs von der Kölner Fachhandelsfirma Pfeifen Heinrichs und Thomas Geißler. Beide waren sich bewusst, dass die Verantwortung hoch ist und die Organisation sehr genau sein muss. „Ich habe zuvor beim Ordnungsamt angerufen und mir die neuesten Bestimmungen erläutern lassen“, erklärt Geißler. Nur 16 Aficionados durften sich anmelden.

    Am 10. Juni war es dann soweit: Alles war vorbildlich vorbereitet, laminierte Hygiene-Hinweise an der Tür und auf jedem Tisch angebracht. Beim Einlass mussten sich die Teilnehmer ihre Hände desinfizieren. Im Raum standen nur sechs Tische.

    Mund-Nasen-Schutz
    Veranstalter und alle Gäste trugen Mund-Nasen-Schutz. Die Teilnehmer kamen zeitversetzt und wurden an den Tischen platziert. Um die Wartezeit, bis das Tasting begann, zu überbrücken, wurde eine „Kleinlagel 108 Fehlfarbe“ gereicht.

    Genuss unter neuen Regeln
    Für das Tasting selbst gab es die „Epic Maduro“ und die „Epic Gold“, dazu zwei Rums aus der „Valedor“-Serie. Da Dean Parsons, der Macher der Epic Cigars, früher Major einer Spezialeinheit bei der Polizei in Montreal war, eignete sich seine Zigarre wie keine andere für den Genuss unter den Regeln in der Corona-Zeit.

    Vorbildliche Aficionados
    Wer sich etwas zu trinken holen wollte oder zur Toilette ging, musste den Mund-Nasen-Schutz anziehen. „Man hatte aber nie das Gefühl, dass es stört oder nervt. Alle hielten sich vorbildlich an jede Regel“, so Geißler. Damit die Aficionados nicht selbst in die Kisten griffen, legte er ihnen die Zigarren hin, und zwar zunächst die Epic Maduro. Später folgte die Epic Gold, zu der der Rum Valedor eingeschenkt wurde. Während des Verteilens von Rum und Zigarren trug der Kleinlagel-Mitarbeiter wieder die Maske.

    Wer Feuer und Cutter vergessen hatte, bekam einen verpackten neuen Cutter gereicht, die Feuerzeuge waren desinfiziert, und wer mochte, bekam auch eine Packung Streichhölzer.

    Hygienregeln
    Vier Stunden dauerte der Abend, und nur wenige Minuten dieser Zeit mussten für Hygieneregeln aufgewendet werden. Der Rest des Abends lief fast wie immer.
    „Wir hatten das Gefühl, dass die Gäste sich gerne an die Regeln hielten, denn jeder wusste ja, dass solch eine Art von Abendveranstaltung nur dann wiederholt werden kann, wenn man Disziplin zeigt. Und die war in Köln neben viel Spaß mit fachlicher Info und besten Zigarren und Rum gegeben“, berichtet Thomas Geißler.

    pnf

  • Luxemburg liegt vorn

    WIESBADEN // In vier Staaten der Europäischen Union gilt ein höherer Mindestlohn als in Deutschland.

    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) vor kurzem mitteilte, steht an der Spitze Luxemburg, wo ein Vollzeitbeschäftigter einen gesetzlichen Mindestlohn von 2142 Euro brutto im Monat verdient. In Deutschland liegt der entsprechende Monatslohn bei 1 584 Euro – und wird übertroffen von Irland (1656 Euro), den Niederlanden (1636 Euro) sowie Belgien (1594 Euro).

    Osteuropa
    Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien mit 312 Euro, Lettland mit 430 Euro und Rumänien mit 466 Euro Mindestlohn.

    Deutschland
    Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig, informiert Destatis. Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten eher im unteren Bereich.

    red

  • Mahnspesen korrekt berechnen

    BREMEN // Viele Betriebe haben in Corona-Zeiten Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – gerade jetzt eine Gefahr für die Liquidität der betroffenen Firmen. Damit geht ein höherer Aufwand in den Unternehmen für die Versendung der eigenen Mahnungen einher. Der Gedanke, sich diesen Mehraufwand bezahlen zu lassen, liegt nahe.

    Aufwand für den Gläubiger
    „Im vergangenen Jahr hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Erstattungsfähigkeit pauschalierter Mahnspesen – auch vielfach als Mahnkosten, Mahnpauschalen oder Gläubigerspesen bezeichnet – befasst und unmissverständlich klargestellt, dass der eigene Zeitaufwand für das Erstellen der Mahnungen nicht vom Kunden zu erstatten ist. Erstattungsfähig ist daher nur, was auf die konkreten Aufwendungen des Gläubigers für die Mahnung des in Verzug befindlichen Schuldners zurückzuführen ist“, sagt Bernd Drumann von der Bremer Inkasso. Das BGH-Urteil trägt das Aktenzeichen VIII ZR 95/18. Drumann gibt im Folgenden Tipps zum Thema Mahnspesen.

    Pauschale erklären
    Darf ich pauschale Mahnspesen berechnen? Der Schuldner hat für die Kosten (Verzugsschaden), die er durch seinen Zahlungsverzug verursacht, aufzukommen. Ist ein Schuldner zum Beispiel durch Zugang der ersten Mahnung bereits in Zahlungsverzug, können ihm – in diesem Fall ab der zweiten Mahnung – Spesen berechnet werden. Die von vielen Gerichten ohne Einzelnachweis nach bisheriger Praxis akzeptierten Pauschalen bewegen sich zwischen einem und drei Euro pro Mahnschreiben. Im Zweifel muss die Zusammensetzung der Pauschale allerdings genau erklärt und nachgewiesen werden können.

    Die Entscheidung des BGH wird zwar von vielen Gerichten übernommen werden und sich nach und nach vermutlich durchsetzen, aber sie ist für andere Gerichte ebenso wenig verbindlich wie für Gläubiger, Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen.

    Geschäftsbedingungen
    Kann ich in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits Mahnspesen mit dem Kunden vereinbaren? Sofern in der Pauschale nur Schadensbeträge enthalten sind, die dem Grunde nach erstattungsfähig sind, können die Pauschalen auch in den Geschäftsbedingungen aufgeführt werden. Allerdings können solche AGB-Klauseln schnell unwirksam sein.

    Eine Pauschalierung des Schadensersatzes in AGB ist nur zulässig, wenn die Pauschale die gewöhnlichen Kosten nicht übersteigt und wenn dem Schuldner ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

    Kosten für Porto, Toner und Briefe
    Wie kann ich die individuelle Höhe meiner Mahnspesen errechnen? Kosten für Porto, Toner, Briefumschlag und -papier sind für den Versand einer postalischen Mahnung nach Verzugseintritt unproblematisch. Schwieriger wird es mit Kosten für Gerätschaften wie Drucker, Frankier- und Kuvertiermaschine sowie deren Wartung. Wenn überhaupt, müsste man die Anschaffungs- und Service-Kosten, wofür höchstens Cent-Beträge zusammenkommen, auf die einzelne Mahnung herunterrechnen. Selbst dann fragt sich, ob es sich bei dem Verschleiß solcher Geräte nicht bloß um allgemeine Geschäftskosten des Gläubigers handelt. Mehr als zwei bis fünf Cent pro Seite sollte man jedenfalls nicht ansetzen.

    Überhöhte Mahnspesen
    Welche Folgen kann es haben, wenn überhöhte Mahnspesen geltend gemacht werden? Es kommt vor, dass Gläubiger ohne nähere Aufschlüsselung bis zu 20 Euro Mahnkosten berechnen. Wenn dabei keine falschen Tatsachen behauptet werden, stellt das in der Regel wohl keinen – versuchten – Betrug dar. Aber der Schuldner kann nachfragen, wie sich die Spesen zusammensetzen, und sich letztlich gegen die überhöht erscheinenden Kosten zur Wehr setzen. Auf dünneres Eis begibt sich ein Gläubiger dort, wo er bewusst nach der geschilderten Rechtsprechung offensichtlich überhöhte Mahnspesen in einem gerichtlichen Verfahren in der Hoffnung geltend macht, dass der Schuldner sich nicht wehren werde und das Gericht dann einen Vollstreckungsbescheid erlässt.

    Prozessverfahren
    Geht die Forderung mit den überhöht angesetzten Mahnspesen in ein streitiges Prozessverfahren, kann es erforderlich sein, die Zusammensetzung der geltend gemachten Spesen aufzuschlüsseln und nachzuweisen. Da diese nicht beigebracht werden können, wird das Gericht die aufgelisteten Kosten reduzieren beziehungsweise ganz aberkennen.

    Rechtmäßigkeit
    Mahnspesen – ein schwieriges Thema für Gläubiger und Inkasso. Wird eine offene Forderung an ein Inkassobüro abgegeben, wird dort unter anderem die Rechtmäßigkeit der Mahnspesen überprüft. Die Mitglieder des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) sind jedenfalls verpflichtet, ihre Mandanten auf die Rechtslage rund um die Erstattungsfähigkeit von Mahnspesen hinzuweisen. Das geht soweit, dass der Einzug von Spesen im Zweifel nicht durchgeführt werden darf, wenn sie seitens des Mandanten nicht dokumentiert sind.

    Risiko und Nutzen
    Ken Hubbard, einem US-amerikanischen Humoristen, wird das Zitat zugeschrieben: „Ehrlichkeit macht sich bezahlt. Aber den meisten Menschen scheint die Bezahlung nicht auszureichen.“ Offene Forderungen sind zweifelsohne äußerst ärgerlich. Sie binden zusätzlich zum Ärger Nerven, Zeit und Personal. Umso verständlicher ist es, sich vom Schuldner dafür durch Mahnspesen einen kleinen Ausgleich zurückholen zu wollen. Ob man dafür das Risiko eingehen möchte, gegebenenfalls von Rechts wegen zurückgepfiffen zu werden und damit noch mehr Zeit und Energie zu verschwenden, muss jeder selbst entscheiden.

    pi

  • Neue Genuss-Kooperation

    BÜNDE // Deutschlands größter Zigarrenhersteller, die Arnold André GmbH & Co. KG in Bünde, und das Hagener Import- und Vertriebsunternehmen für Spirituosen, die Sierra Madre GmbH, werden kooperieren.

    Neue Zusammenarbeit
    Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die neue Zigarren-Longfillermarke „Montosa“ und den Premium-Rum „Botucal“. So werden beispielsweise gemeinsam Genussveranstaltungen durchgeführt, bei denen die Teilnehmer ihr Wissen zu Zigarren und Rum erweitern können.

    Bedingt durch die aktuellen Einschränkungen werden die Zigarren- und Rumfreunde aber noch etwas warten müssen.

    „Wir freuen uns auf neue, spannende Genusserlebnisse in einer dafür sehr empfänglichen Szene“, ist die einhellige Meinung von Vertriebsleiter Avid Koppmeier (Arnold André) und Geschäftsführer Timo Fischer (Sierra Madre). Einen Vorgeschmack auf das Zusammenspiel der beiden Marken gibt es bereits auf der Seite [link|http://www.alles-andre.de]www.alles-andre.de[/link].

    Über die konkrete Terminplanung und Hinweise auf Veranstaltungen informieren beide Unternehmen rechtzeitig.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    geht es Ihnen auch so? Morgens der Blick aus dem Fenster auf einen blauen Himmel, Vögel zwitschern, die Städte und Dörfer erwachen. Alles wirkt normal – nur dass das morgendliche Dehnen und Gähnen der Kommunen etwas später erfolgt, als normalerweise.

    Zweischneidiger Schutz
    Stattdessen stecken wir in einem zunehmend misslaunig ertragenen Lock-down, in dem über Maskenpflicht und Corona-App diskutiert wird. Übrigens: Eine Doktorarbeit an der TU München hat 2004 untersucht, wie sich das Tragen von Gesichtsmasken auswirkt. Die wichtigsten Ergebnisse: Bakterien werden abgefangen, Viren nicht. Dafür atmen die Träger massiv das im Köper erzeugte Kohlendioxid ein, was zu Müdigkeit und Herzbeschwerden führt.

    Pathologen melden sich zu Wort
    Wie ungesund der Aktionismus in der Krise ist, zeigt sich auch am Umgang mit den Corona-Toten. Während das Robert-Koch-Institut bis vor zwei Wochen noch dringend empfohlen hat, von Obduktionen abzusehen, haben einige Pathologen begonnen, die Verstorbenen auf den Grund für das Eintreten des Todes zu untersuchen. Die ersten Ergebnisse aus Hamburg und aus der Schweiz zeigen: Ausnahmslos alle Patienten hatten schwere gesundheitliche Vorschädigungen. Diese Personengruppen müssen wir jetzt schützen – stattdessen dürfen kleine Kinder auf unabsehbare Zeit nicht mehr in die Kindergärten.

    Mit aller Kraft gegen Covid-19
    Übrigens: Laut Forrester Research treten viele Staaten in diesen Tagen in Phase 3 der Pandemie-Bekämpfung ein. Dabei geht es auch darum, wie Unternehmen mit der Krise umgehen. Und das ist etwas, das mich durchaus mit Stolz erfüllt: Zahlreiche, gerade kleinere Firmen stemmen sich mit aller Kraft gegen die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19, kreativ, optimistisch und kraftvoll. Das macht Hoffnung!

    Ich wünsche Ihnen einen guten und erfolgreichen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • La-Aurora-Rum prämiert

    SAN FRANCISCO // Der Rum „E. Leon Jimenes“ wurde bei der „World Spirits Competition“ in San Francisco mit der Doppel-Goldmedaille prämiert. Hersteller der Spirituose aus der Karibik ist das dominikanische Traditionsunternehmen La Aurora, auch bekannt für seine Premiumzigarren.

    Doppel-Goldmedaille
    Mit doppeltem Gold wurden nur zehn von etwa 1500 eingesandten Spirituosen ausgezeichnet. „Das bedeutet, dass wir unseren Rum als eines der besten Produkte der Welt betrachten können“, heißt es aus dem Unternehmen, das zum ersten Mal an diesem Wettbewerb teilnahm.

    Limitierte Jahresproduktion
    E. Leon Jimenes ist ein Premiumdestillat mit einer äußerst begrenzten Jahresproduktion. Die Spirituose ist eine Komposition aus verschiedenen Reserve-Rums, die acht Jahre lang in neuen amerikanischen Eichenfässern lagerten und für weitere zwei Jahre in französischen Eichenfässern ihre endgültige Reife erhalten haben. Der kraftvolle La-Aurora-Rum bietet Geschmacksnoten von Honig, roten Beerenfrüchten, Vanille und Kakao.

    red

  • La-Aurora-Rum prämiert

    SAN FRANCISCO // Der Rum „E. Leon Jimenes“ wurde bei der „World Spirits Competition“ in San Francisco mit der Doppel-Goldmedaille prämiert. Hersteller der Spirituose aus der Karibik ist das dominikanische Traditionsunternehmen La Aurora, auch bekannt für seine Premiumzigarren.

    Doppel-Goldmedaille
    Mit doppeltem Gold wurden nur zehn von etwa 1500 eingesandten Spirituosen ausgezeichnet. „Das bedeutet, dass wir unseren Rum als eines der besten Produkte der Welt betrachten können“, heißt es aus dem Unternehmen, das zum ersten Mal an diesem Wettbewerb teilnahm.

    Limitierte Jahresproduktion
    E. Leon Jimenes ist ein Premiumdestillat mit einer äußerst begrenzten Jahresproduktion. Die Spirituose ist eine Komposition aus verschiedenen Reserve-Rums, die acht Jahre lang in neuen amerikanischen Eichenfässern lagerten und für weitere zwei Jahre in französischen Eichenfässern ihre endgültige Reife erhalten haben. Der kraftvolle La-Aurora-Rum bietet Geschmacksnoten von Honig, roten Beerenfrüchten, Vanille und Kakao.

    red

  • Fuhrparkmanagement: Darauf sollten Sie gerade jetzt achten

    MAINZ // Die globale Coronavirus-Pandemie hat die persönliche Mobilität stark eingeschränkt. Aber um die Lieferfähigkeit sicherzustellen, braucht es einen funktionierenden Fuhrpark.

    Die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge muss gewährleistet bleiben. Ähnlich wie bei Mieten empfiehlt es sich auch hier, mit dem Leasinganbieter das Gespräch zu suchen, wenn es einem gerade schwerfällt, die Raten zu bezahlen. „Der Leasingverband arbeitet zudem an einem Stundungsmodell, braucht aber noch Zusagen aus dem Bundeswirtschaftsministerium“, so Axel Schäfer vom Bundesverband Fuhrparkmanagement im Gespräch mit „Lebensmittelpraxis“.

    Werkstätten-Netzwerk prüfen
    In Zeiten von Corona muss man auf seiner Route umdenken und bereits im Vorhinein prüfen, ob das Netzwerk aus Werkstätten auch im jeweiligen Einsatzgebiet verfügbar ist. Werkstätten bieten im Moment nur ein eingeschränktes Spektrum an Serviceleistungen.

    Was passiert konkret, wenn in der aktuellen Zeit Fahrzeuge getauscht oder zurückgegeben werden müssen, zum Beispiel weil Leasingverträge enden?
    Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation, für die es keine früheren Erfahrungswerte gibt, sollten keine übereilten Entscheidungen getroffen werden. Diese könnten mittel- oder langfristig zu Problemen führen. Am ehesten geeignet erscheint es, einen sechsmonatigen Verlängerungsplan zu prüfen und sich mit Leasinggebern (gegebenenfalls Vermietern) in Verbindung zu setzen.


    Reports über Status anfordern

    Es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt aktualisierte Reports über den Status einzelner Fahrzeuge (Kilometer-Stände, Ablauftermine) anzufordern oder, falls im eigenen System möglich, selbst zu erstellen und zu analysieren.

    Wird dann beispielsweise auf Basis des Kilometerstands ins Auge gefasst, dass Fahrzeuge gegebenenfalls länger im Einsatz bleiben, kann eine Anpassung von Verträgen und Laufleistungen erfolgen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Fahrzeuge derzeit gegebenenfalls gar nicht im Einsatz sind. Auch dies hat Einfluss auf die gesamte Kostensituation.

    Checkliste
    Aus diesem Grund sollte folgendes überprüft werden: Analyse der verschiedenen Alternativen, Zeitpunkte einer weiteren Überprüfung der Bestände und Festlegen von Kennzahlen als Warnsignal, um in das Geschehen einzugreifen.

    red

  • Bahnhofsbuchhandel zeigt Flagge für Europa

    DÜSSELDORF // Unter dem Motto „YOUROPE“ starten die deutschen Bahnhofs- und Flughafen-Buchhändler diese Woche eine gemeinsame Initiative zur Teilnahme an der Europawahl. Erstmals sollen in der kommenden Woche alle Digital-Signage-Bildschirme in den Geschäften der Buchhändler parallel geschaltet werden und mehrmals täglich zur Teilnahme an der Wahl am 26. Mai auffordern. An der Aktion nehmen 130 Filialen mit rund 300 Bildschirmen teil.

    „YOUROPE – Am 26. Mai ist Europawahl“ und „YOUROPE – Gestalte Europa mit. Gehe wählen.“ – das sind die Kernaussagen der Initiative der Bahnhofs- und Flughafenbuchhändler. Torsten Löffler, der Vorsitzende des Verbands Deutscher Bahnhofsbuchhändler (VDBB) und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, stellt dazu fest: „Freie Wahlen in Deutschland und Europa sind die Basis unserer Grundordnung, Meinungs- und Pressefreiheit sind maßgebliche Rechte, die wir über alle Staats- und Parteigrenzen hinweg aktiv verteidigen wollen. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Europawahl unterstützt der VDBB mit einer Stimme die europäische Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit.“

    Oliver Hempel, Mitglied VDBB-Marketingkommission und bei Lagardère Travel Retail Deutschland als Executive Vice President verantwortlich für Strategie und Innovation, ergänzt: „Moderne Marketing-Tools wie unsere Digital-SignageBildschirme sind ideale Instrumente, um viele Kunden und Reisende an Bahnhöfen und Flughäfen für diese wichtige Sache anzusprechen. Erstmals werden alle Bildschirme eine Woche lang eine gemeinsame Botschaft transportieren. Das ist koordiniertes Marketing für die Grundlagen unserer Demokratie.“

    pi

    (DTZ 21/19)

  • Arbeitsmarkt brummt weiter

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat im Oktober zum zweiten Mal in Folge zugelegt. Nach einer leichten Schwächephase im Sommer stieg der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) um 0,2 auf jetzt 104,1 Punkte.

    „Der gegenwärtige Arbeitsmarktaufschwung wird sich bis ins nächste Jahr fortsetzen“, kommentiert Enzo Weber vom IAB. Zum Anstieg des IAB-Arbeitsmarktbarometers hätten sowohl die Aussichten für die Beschäftigungsentwicklung als auch der Indikator für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit beigetragen. Vor allem die Arbeitslosigkeitskomponente hat sich im Oktober – um 0,3 Punkte – verbessert. Der aktuelle Stand von 101,7 Punkten lässt einen weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit erwarten.

    Die Beschäftigungskomponente stand mit 106,6 Punkten im Oktober 0,1 Punkte höher als im Vormonat. „Wieder einmal zeigt sich: Eine Eintrübung der Stimmung in der Weltwirtschaft wirft den Trend im deutschen Arbeitsmarkt nicht aus der Bahn“, so Weber. Rekordwerte bei den Beschäftigungszunahmen seien aber auch nicht mehr zu erwarten, weil die Verfügbarkeit von Arbeitskräften an ihre Grenzen stoße. Daher liege die Beschäftigungskomponente auch klar unter ihren Spitzenwerten vom Jahresbeginn.

    pi

    (DTZ 44/18)