Schlagwort: Rauchen

  • Rauchverbot in britischen Gefängnissen

    LONDON/CARDIFF (DTZ/red). Häftlingen in England und Wales droht ein vollständiges Rauchverbot.

    Die „Times“ berichtet, dass entsprechende Regelungen diskutiert würden, da man Entschädigungsforderungen der Gefängniswärter sowie der nichtrauchenden Gefangenen wegen gesundheitlicher Belastung durch rauchende Häftlinge vermeiden wolle. Schätzungen zufolge rauchen etwa 80 Prozent der Gefängnisinsassen.

    Die Planung sieht vor, dass Pilotprojekte in mehreren Gefängnissen im Frühjahr 2014 beginnen und bis Ende des Jahres nach und nach auf alle Anstalten ausgedehnt werden sollten. Dabei soll das Rauchen nicht nur im Gebäude sondern auch auf den Höfen verboten werden. Medieninformationen zufolge befürchtet die Verwaltung, dass als Folge es zu Unruhen in den Anstalten kommt.

    (DTZ 39/13)

  • Raucher darf vor die Tür gesetzt werden

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Der Rentner Friedhelm Adolfs lebt seit 40 Jahren in seiner ehemaligen Dienst- und jetzigen Mietwohnung. Er ist Raucher. Nun wurde dem früheren Hausmeister gekündigt, weil sich andere Mieter vom Tabakrauch im Treppenhaus belästigt fühlen. Die Kündigung ist rechtens, entschied am 31. Juli das Amtsgericht Düsseldorf.[p][/p]

    Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Rauch ins Treppenhaus dringe und eine „unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ für andere darstelle. Die Richter hätten abgewogen zwischen zwei Grundrechten, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn und dem auf die freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Sie gaben ersterem den Vorzug. Hätte Friedhelm Adolfs durch geöffnete Fenster den Tabakrauch nach draußen geblasen und ihn nicht durch die Wohnungstür entlüftet, dann hätte er in seiner Wohnung bleiben dürfen.
    [p][/p]
    Der Beklagte will wohl in Berufung gehen. Dabei müsste er eigentlich gute Karten haben, denn sogar das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt ist. Doch noch bevor die Angelegenheit womöglich in der nächsten Instanz verhandelt wird, kann es allerdings passieren, dass der 75-Jährige längst vor der Tür sitzt, weil die Vermieterin die Wohnung direkt zwangsräumen lassen kann.
    [p][/p]
    DTZ 32/13

  • Rauchen auf dem Balkon in Gefahr?

    PREMNITZ (DTZ/red). Zuerst das Flugzeug, dann das Bahnabteil und der Arbeitsplatz, zuletzt die Gastronomie: Das letzte Refugium des Rauchers neben seinen eigenen vier Wänden ist die frische Luft. Und da Mieter in Brandenburg gerade diese durch den Tabakgenuss anderer gefährdet sehen, verklagen sie ihren Nachbarn, da diese auf ihrem Balkon rauchen. Die Kläger wollen damit ein Verbot erwirken. [p][/p]Laut einer Meldung des „Berliner Kuriers“ ist der Tabakkonsum der Beklagten mit „acht bis zwölf Zigaretten am Tag“ jedoch keinesfalls so hoch, dass sich die Aufregung lohnt. Dennoch soll sich jetzt der Richter am Amtsgericht mit dem Thema befassen und ein Verbot für das Rauchen auf dem Balkon verhängen: „zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr, 17 und 19 Uhr sowie 20 und 23 Uhr“, zitiert das Blatt das Begehren der sich olfaktorisch belästigt fühlenden Brandenburger; außerdem „soll das Badezimmerfenster unter Androhung von Ordnungshaft zwischen 23 und 7 Uhr geschlossen bleiben“.[p][/p] Der Zeitung liegen darüber hinaus Protokolle der Kläger vor, in denen jede Zigarette mit Uhrzeit notiert ist und Fotos „vom gefüllten Aschenbecher“ enthalten sind. Die derart ins Visier Genommenen fühlen sich ihrerseits durch diese Art der Beobachtung belästigt: „Das ist bitter, unbemerkt so ausspioniert zu werden“, wird Tabakgenießerin Ursula S. zitiert.[p][/p]DTZ 31/13

  • Genussraucher und Arzt

    BERLIN (DTZ/red). Der Präsident der Berliner Ärztekammer Günther Jonitz steht in der Kritik. Die Volksinitiative gegen das Rauchen fordert Medienberichten zufolge den Rücktritt des bekennenden Genussrauchers und Verfechter der wissenschaftlich nicht belegten These, dass Genuss gesund halte.

    Der Arzt habe vor Vertretern der Tabakindustrie in Berlin die Folgen des Rauchens verharmlost, behauptet Johannes Spatz, Vorsitzender der Initiative. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärte Jonitz, dass sich die Gesellschaft mit dem Phänomen Rauchen auseinandersetzen müsse, ohne die Raucher zu diffamieren. „Wir lügen uns in die Tasche, wenn wir so tun, als ob Rauchen ganz fruchtbar wäre und deswegen jeder Raucher ein schlechter Mensch ist und Rauchen radikal weg müsste.“

    Wenn man dieser Ansicht sei, müsse man alles an Nikotin und Tabakwaren verbieten. So konsequent sei aber der Gesetzgeber auch nicht. Der 53-Jährigebetonte, dass er pro Tag eine Zigarre rauche. „Mir geht es aber gut dabei und meiner Arbeit tut es auch gut“, zitiert dpa den Chirurg. Er ist 1999 Präsident der Ärztekammer Berlin und Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer und angestellt in der Elisabeth-Klinik im Bezirk Tiergarten.

    (DTZ 35/11)

  • Ekelbilder schrecken nicht ab

    HAMBURG (DTZ/pnf). Die überwältigende Mehrheit der Bürger in Deutschland glaubt nicht, dass Ekelbilder auf den Zigarettenpackungen helfen, Menschen vom Rauchen abzuschrecken. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der „Bild am Sonntag“.

    79 Prozent der Befragten erwarten keine Wirkung, nur 19 Prozent sind vom Gegenteil überzeugt. Vor allem in Ostdeutschland sind die Bürger mit einem Anteil von 87 Prozent besonders skeptisch gegenüber den überzogenen Bildwarnhinweisen, im Westen zweifeln 77 Prozent an deren Wirkung. Frauen sind mit einem Anteil von 85 Prozent stärker von der Wirkungslosigkeit überzeugt als Männer (72 Prozent).

    Die größte Skepsis bei den Altersklassen zeigen die 50- bis 59-Jährigen mit einem Anteil von 86 Prozent. Und unter Berücksichtigung des Haushaltsnettoeinkommens der Befragten sehen 90 Prozent der Niedrigeinkommensbezieher (unter 1.000 Euro monatlich) keine abschreckende Wirkung der Ekelbilder, gefolgt von der obersten Einkommensklasse (mehr als 2.500 Euro) mit einem Skepsisanteil von 78 Prozent.

    (DTZ 34/2011)

  • US-Gesundheitsbehörde mit dem Award „Lügner des Jahres 2010“ ausgezeichnet.

    NEW YORK (DTZ/pnf). Der regulierungskritische Wissenschaftler-Block „Rest of the Story“ hat die US-Gesundheitsbehörde mit dem Award „Lügner des Jahres 2010“ ausgezeichnet.

    Als Auslöser für diese Wahl wird die wissenschaftlich nicht haltbare Aussage der Behörde genannt, wonach Passivrauchen Herzkrankheiten bis hin zu akuten Herzattacken verursache und bereits die geringste Inhalation von Tabakrauch zu Veränderungen des Erbguts und damit zum Entstehen von Krebs führen könne.

    (DTZ 52/10)