Schlagwort: Europäische Kommission

  • EU verklagt Dänemark

    DÄNEMARK (DTZ/red). Die Europäische Kommission verklagt Dänemark, weil das Königreich den Verkauf von Snus toleriert.

    Als EU-Mitglied hat sich die Regierung in Kopenhagen allerdings dazu verpflichtet, den Verkauf von Snus zu verbieten. Allein Schweden genießt eine Ausnahmeregelung innerhalb der 28 EU-Länder. Dem Snus-Produzenten wurde bei seinem EU-Beitritt 1990 diese Erlaubnis garantiert.

    Dänemark hatte, trotz Ermahnung durch die EU, es zwei Jahre lang versäumt, ein entsprechendes Verkaufsverbot auf den Weg zu bringen, berichtet „Euroactiv“. Daher habe sich die Kommission jetzt entschlossen den Fall vor das höchste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu bringen. Es wird erwartet, dass die Richter den Fall in den nächsten Monaten prüfen.

    (DTZ 29/14)

  • Brüssel geht gegen E-Zigaretten vor

    BRÜSSEL (DTZ/red). Laut Agenturmeldung will die Europäische Kommission den Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten in Zukunft strenger regulieren: Demnach soll das Produkt wie Nikotin-Pflaster, -Sprays oder -Kaugummis behandelt werden. [p][/p]Somit bräuchten Produkte ab einem gewissen Nikotingehalt eine Zulassung als Arzneimittel, meldete die Berliner Zeitung und beruft sich dabei auf einen Entwurf für die neue Tabakdirektive. Hiernach sieht die EU-Kommission äußerst niedrige Grenzwerte vor, laut denen eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin beinhalten und die Konzentration des Niktoins in der Flüssigkeit nicht über vier Milligram pro Milliliter betragen darf. [p][/p]Derzeit gängige Produkte enthielten jedoch ein Vielfaches an Nikotin, so die Agenturmeldung. In Deutschland gab es nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) Anfang des vergangenen Jahres rund zwei Millionen Konsumenten.[p][/p]
    DTZ 04/13

  • Hersteller bei Umsetzung der CEN-Norm schon weit fortgeschritten

    MAINZ (DTZ/fok). Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat, wie DTZ bereits in Ausgabe 49/10 berichtete, auf Betreiben der EU-Kommission am 17. November 2010 ein neues Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten (EN ISO 12863) verabschiedet, die ein Jahr später, also ab dem 17.November 2011 mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger in Kraft treten wird.

    Diese Norm bedingt die Verwendung von Zigarettenpapieren für Fabrikzigaretten, die das selbständige Weiterglimmen der Zigaretten an bestimmten Stellen unterbrechen können. Als Begründung wird der Schutz der Konsumenten vor unbeabsichtigten Bränden genannt. Die vorhandenen Technologien, sogenannte LIP-Zigaretten (LIP = Low Ignition Propensity = geringe Zündeigenschaften), sind z.B. mit einem speziellen Zigarettenpapier ausgestattet, bei dem auf der Innenseite schmale Papierstreifen mit geringer Luftdurchlässigkeit dafür sorgen, dass die Zigarette an dieser Stelle von selbst erlöschen kann, wenn nicht an ihr gezogen wird.

    Allerdings ist bei fahrlässigem Verhalten des Rauchers auch durch die neue Technik keine 100-prozentige Brandverhinderung möglich; deshalb spricht man auch von Zigaretten mit verringerter Zündneigung und nicht von brandsicheren Zigaretten. Seitens der Hersteller hat man die Umstellung auf die neuen LIP-Zigaretten schon früh in Angriff genommen, denn die Europäische Kommission geht davon aus, dass ab dem 17. November 2011 nur noch normkonforme Zigaretten im Umlauf sind.

    So meldet aktuell die Firma Reemtsma, dass das Unternehmen bereits ab Mitte Juli 2011 sein gesamtes Zigaretten-Produktportfolio auf die neue Norm umgestellt hat. Auch JTI, Philip Morris und BAT teilten auf Anfrage mit, dass sie im Umstellungsprozess weit fortgeschritten sind und damit die Voraussetzungen schaffen, dass auch im Handel nach dem 17. November 2011 nur noch normkonforme Produkte ihrer Zigarettenmarken angeboten werden. Für Zigaretten, die der neuen Norm entsprechen, gibt es keine Kennzeichnungspflicht. In Einzelfällen, z.B. bei den Philip Morris-Marken, werden aber auch Packungen, Gebinde und Umkartons entsprechend markiert.

    Handel sollte „first in first out“-
    Prinzip und Reichweiten beachten

    Als grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen die Hersteller dem Handel, bereits vorhandene Bestände stets vor neu gelieferter Ware zu verkaufen (first in first out-Prinzip). Eine Beachtung der Reichweiten der jeweiligen Marken/Versionen ist ebenfalls zu empfehlen. Der BTWE forderte in diesem Zusammenhang eine praxisnahe Regelung seitens der Industrie für eventuell noch vorhandene Altbestände.

    In einigen anderen Ländern, z.B. in Kanada, Australien, Südafrika und in Teilen der USA gibt es bereits seit geraumer Zeit Vorschriften für Zigaretten mit geringerer Zündneigung. Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass die Konsumenten diese Zigaretten gut akzeptieren, im Regelfall die neue Technologie auch gar nicht bemerken. Denn der Geschmack und die Qualität der Zigaretten wird durch die neue Papiertechnologie nicht beeinflusst, heben die Hersteller hervor. Die neue Norm gilt übrigens nur für Fabrikzigaretten.

    Zigarettenblättchen und -hülsen sowie Ecocigarillos sind von der Norm nicht erfasst. Modell einer der verwendeten Technologien für LIP-Zigaretten, bei der die Zündneigung durch die spezielle Gestaltung des Zigarettenpapiers reduziert wird.

    (DTZ 29/11)