Schlagwort: Einweg

  • Elfbar warnt

    SHENZHEN // Das chinesische Unternehmen Elfbar, Hersteller der gleichnamigen Einweg-E-Zigaretten, hat in Großbritannien vor gefälschten Erzeugnissen gewarnt. In den vergangenen Monaten gab es Aktionen in mehr als 120 illegalen Produktionsstätten, Lagerhäusern und bei Großhändlern, über zwei Millionen gefälschter Elfbar-Disposables, dazu Verpackungskartons, Anti-Fälschungscodes, Zubehör und anderes Material wurden von den Ermittlern beschlagnahmt.

    Elfbar-Chef Victor Xiao: „Die Verbraucher wären entsetzt, wenn sie die Bedingungen in diesen Fabriken sehen würden, unter denen diese Produkte hergestellt werden. Die Kriminellen hinter diesen gefälschten Produkten kümmern sich nicht um Sicherheit oder die Gesundheit der Konsumenten.“ Xiao warnte, Einzelhändler setzten sich und ihre Kunden durch den Umgang mit gefälschten Produkten erheblichen Risiken aus.

    Schutz der Verbraucher
    Das Unternehmen versucht, an der Quelle gegen die Betrüger vorzugehen. Doch es sei nicht möglich, alle Fälschungen zu stoppen. Daher seien die Einzelhändler die letzte Verteidigungslinie zum Schutz der Verbraucher. Xiao: „Während es schwierig sein kann, ein gefälschtes Produkt vom echten zu unterscheiden, gibt es für keinen Einzelhändler keine Entschuldigung, falls sie ein gefälschtes Elfbar-Produkt verkaufen. Sie können einen Code auf der Verpackung scannen, um die Echtheit des Produkts zu überprüfen, und wir fordern sie auf, dies für jedes Produkt zu tun, das sie verkaufen.“

    Um Einzelhändler und Verbraucher über die Bedrohung durch Fälschungshersteller besser aufzuklären, hat Elfbar nun eine Kampagne gestartet. Ob diese auch in Deutschland umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.

    red

  • Ärger um Abfälle

    BERLIN // Der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Das teilte der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit.

    Einweg-Kunststoffprodukte
    Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte zurückgestellt oder so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

    Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.

    Unklar ist, wie hoch die Sonderabgabe sein soll. „Es ist – gerade in diesen Zeiten – inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. Die ausstehende Ermittlung der Kosten dürfe allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich die Stückzahl und das Volumen zu berücksichtigen, erteilte er eine Absage.

    vi

  • Ist die Zukunft des Markts wirklich elektrisch?

    DORTMUND // Seit 1. Juli wird eine Nikotinsteuer auf alle Flüssigkeiten erhoben, die in E-Zigaretten verdampft werden können. Die InterTabac war auch deshalb ein wichtiges Treffen der (deutschen) Branche.

    An vielen Ständen zeigten sich die Unternehmer im Gespräch mit DTZ überrascht vom großen Erfolg der Einweg-E-Zigaretten. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sind die sogenannten Disposables alles andere als sinnvoll; Kritiker monieren zudem die starke Aromatisierung und die bunte Aufmachung, die die Produkte für junge Menschen besonders interessant machten.

    Auf der anderen Seite beträgt der Umsatz dieser Kategorie am Gesamtmarkt immerhin rund 40 Prozent. Das teilt das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) mit. Mit der Verbreitung der Produkte seit dem Frühjahr habe sich die Zahl der Verkaufsstellen, die E-Zigaretten anbieten, vervielfacht.

    Und so hofft die Branche auf einen Gesamtumsatz von 575 Millionen Euro – etwa 40 Prozent mehr als im Krisenjahr 2021. Das hat das BfTG in einer Mitgliederbefragung ermittelt. Allerdings seien die Verteuerung der Produkte, aber auch die Kosten für die Hersteller durch die steuerrechtlichen Anpassungen der Produktion spürbar. Der BfTG-Vorsitzende Dustin Dahlmann: „Wir blicken voller Sorge auf die in der Zukunft gesetzlich festgelegten, weiteren Steuerschritte.” Die Steuer wird sich gegenüber dem aktuellen Niveau bis 2026 von 16 auf 32 Cent je Milliliter verdoppeln.

    Eckpfeiler: Einfache Handhabung und Vielfalt der Aromen
    Beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) sorgt man sich zudem um die bestehende Geschmacksauswahl. Bei der Akzeptanz der E-Zigarette als Rauchalternative spiele nicht nur die einfache Handhabung, sondern als wichtiger Eckpfeiler auch die Vielfalt der Aromen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Selbst langjährige Raucher begeisterten sich für verschiedenste Aromen-Mischungen, die ihnen ein abwechslungsreiches Geschmackserlebnis beim Konsum von Nikotin böten. Es zeige sich immer mehr, dass Raucher eine risikoreduzierte, aber auch geschmackvolle Alternative zur Tabakzigarette suchten. Die Vielfalt steigere sowohl die Motivation zu einem Umstieg als auch die Akzeptanz der E-Zigarette, damit Nutzer nicht wieder zur Tabakzigarette zurückkehrten.

    Besonders vor diesem Hintergrund, so der VdeH weiter, wäre eine regulatorische Einschränkung der Aromenvielfalt, wie sie sich auf europäischer Ebene im Rahmen des „Europe’s Beating Cancer Plan“ abzeichnet, ein kontraproduktives Signal, vor dem der Verband eindringlich warnen wolle.

    „Das große gesundheitspolitische Potenzial der E-Zigarette und die täglichen Erfolge für viele Raucher beim Umstieg können gar nicht oft genug hervorgehoben werden. Wichtig ist aber auch: Aromen spielen eine bedeutende Rolle beim Wechsel von der Tabakzigarette zur risikoreduzierten E-Zigarette“, betonte VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland.

    Trotz aller Widrigkeiten, denen sich die Branche aktuell ausgesetzt sieht – mit der Messe waren die Aussteller durchaus zufrieden. So sagte Rico Winkel, Marketing-Manager von Dinner Lady: „Sich auf der InterTabac zu zeigen, ist für unser Unternehmen ein absolutes Muss. Vor allem für New-Generation-Products bieten sich hier tolle Chancen. Es bieten sich auf der Messe viele Möglichkeiten, um sich zu präsentieren und im Austausch potenzielle neue Kunden zu gewinnen. Wir haben in diesem Jahr dabei vor allem die Kommunikation neuer Produkte in den Fokus gerückt, aber auch Inspirationen für Weiterentwicklungen gesammelt.“

    max

  • „Eine große Belastung“

    Herr Pohland, gab es an der Corona-Pandemie etwas Positives?
    Oliver Pohland: Die Pandemie hat natürlich vor niemandem Halt gemacht und unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Auch wenn es für viele eine persönliche Entschleunigung des Alltags bedeutete, so war es doch wirtschaftlich für alle in der Branche eine sehr große Belastung. Positiv ist lediglich zu erwähnen, dass E-Zigaretten in einigen Bundesländern als Gegenstand des täglichen Bedarfs anerkannt wurden und dadurch einige Fachhändler auch während der Schließung des Einzelhandels weiter geöffnet bleiben konnten.

    Was erwarten Sie vom Geschäftsjahr 2022?
    Pohland: Durch das Einführen der Steuer auf nikotinfreie und nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten wird mit einer deutlichen Veränderung des aktuell vorgehaltenen Sortiments und einer stärkeren Gewichtung gebrauchsfertiger Zehn-Milliliter-Liquids gerechnet. Ende 2021 konnte zudem ein neuer Trend beobachtet werden: Einweg-E-Zigaretten, sogenannte „Disposables“ oder E-Shishas, drängen zunehmend auf den deutschen und europäischen Markt. Darunter sind leider auch viele Produkte, die in Deutschland nicht verkehrsfähig sind und die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Der VdeH hat diesbezüglich einen Leitfaden veröffentlicht, der besonders dem Einzelhandel dabei helfen soll, diese Produkte zu identi‧fizieren. Darüber hinaus ist der VdeH erfolgreich juristisch gegen mehrere Anbieter unzulässiger Geräte vorgegangen.

    Im Herbst gibt es das Comeback der InterTabac – worauf freuen Sie sich besonders?
    Pohland: Wie viele aus der Branche bin auch ich glücklich, dass die InterTabac 2022 nach so langer Zeit wieder stattfinden kann. Für mich persönlich ist es die erste InterTabac. Die Messe ist für die gesamte Branche ein enorm wichtiger Treffpunkt, da sie viele nationale und inter‧nationale Player an einem Ort zusammenbringt. Glücklicherweise ermöglicht sie jetzt auch wieder den persönlichen Austausch, weshalb ich mich wirklich glücklich schätze, an diesem wichtigen Event teilnehmen zu können, um viele Bekannte wieder zu treffen und neue Partner kennenzulernen.

    nh

  • Disposables werden zum Problemthema

    BERLIN // Keine Werbung, kein Verkauf an Minderjährige, umfangreiche Kennzeichnungspflich‧ten – sogenannte Disposables unterliegen strengen Regeln. Dennoch überschwemmen aktuell illegale Produkte den deutschen Markt.

    Die E-Zigarettenbranche ist alarmiert, denn Einweg-E-Zigaretten sind günstig und für das schnelle Dampfen zwischendurch scheinbar bestens geeignet. Kein Wunder, dass Hersteller versuchen, unkontrollierte Billigprodukte an den Konsumenten zu bringen. Solche Ware kommt oft aus Asien und wird nicht selten über Soziale Netzwerke verkauft und bar bezahlt. Neben juristischen Folgen drohen den Konsumenten gesundheitliche Auswirkungen, denn die Zusammensetzung und die Produk‧tion solcher Erzeugnisse werden nicht überwacht.


    Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel

    Nun hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine Übersicht erstellt, worauf Bezieher solcher Produkte achten sollten. Unter den Tipps finden sich Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel ebenso wie auf Pflichtangaben auf den Verpackungen sowie auf Nikotinstärken und Füllmengen.

    Die Informationen sind beim VdeH abrufbar. Auch DTZ wird in den kommenden Ausgaben weiter berichten. Zurzeit gilt für jeden Händler: Vorsicht beim Einkauf von Einweg-E-Zigaretten!

    red

  • Juristische Schritte gegen „Disposables“

    BERLIN // Aktuell gibt es am deutschen E-Zigarettenmarkt einen starken Trend zu Einwegprodukten, so genannten „Disposables“, teils auch als „Shisha To Go“ bezeichnet, die besonders außerhalb des Fachhandels angeboten werden.

    „Auch wenn man diese Einweg-E-Zigaretten aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes kritisch betrachten muss, so sind sie ein niederschwelliges Angebot an Tabakraucher, die laut Public Health England um 95 Prozent weniger schädliche und laut renommierten Studien für den Rauchausstieg doppelt so erfolgreiche E-Zigarette auszuprobieren. Voraussetzung ist, dass sie dem geltenden Regulierungsrahmen entsprechen, was laut unserer Beobachtung in vielen Fällen nicht zutrifft“, sagt Michal Dobrajc, zweiter Vorsitzender des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen
    Beim VdeH beobachtet man mit Sorge, dass eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Waren teilweise eklatant gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen, etwa gegen die Produktregistrierungs- und Kennzeichnungspflichten. Zudem enthalten sie dem Gesetz nach unzulässige Inhaltsstoffe wie Vitamine und Koffein. Selbstverständlich müssen auch Disposables allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive des Abgabeverbots an Minderjährige, und dürfen in Online-Medien demnach nicht beworben werden.

    Derzeit konsumieren laut der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Debra-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) weniger als ein Prozent der Jugendlichen in Deutschland E-Zigaretten. Die Branche ist laut VdeH zudem geprägt von hohen Jugendschutzstandards. Der Verband will sich für deren Einhaltung auch in Zukunft einsetzen.


    Branche nimmt Vorgaben ernst

    „Die Branche nimmt die gesetzlichen Vorgaben ernst und kann es nicht dulden, wenn einzelne Akteure ihr durch gesetzeswidrige Angebote, die teilweise sogar die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, derart schaden. Wir gehen daher vehement mit allen Rechtsmitteln gegen solche Anbieter vor“, so Dobrajc weiter.

    In mehreren Fällen hat der VdeH nun erfolgreich Einstweilige Anordnungen mit einem Vertriebsverbot solch gesetzeswidriger Angebote vor Gericht erwirkt und sich in anderen Fällen mit den Inverkehrbringern außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeinigt. Der VdeH ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesjustizamt eingetragen und darf wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Die festgestellten Verstöße können laut VdeH für die Anbieter gravierende Folgen haben: Neben einem Vertriebsverbot wird auch der Rückruf bereits im Markt befindlicher Ware durchgesetzt. Daneben kommt teilweise eine strafrechtliche Haftung in Betracht. Händler sollten unbedingt auf das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen achten, falls sie beabsichtigen, diese Produkte einzulisten, und ihre Vorlieferanten diesbezüglich gewissenhaft prüfen.

    vi

  • Sonderfonds geplant

    BRÜSSEL // Spätestens Ende 2022 sollen die Hersteller von Zigaretten für weggeworfene Zigarettenkippen zur Kasse gebeten werden. Das sieht die europäische „Einweg-Plastik-Richtlinie“ vor, die neben Tabakkonzernen auch die Hersteller anderer Produkte aus Kunststoff stärker in die Verantwortung nimmt.

    Doch was kommt konkret auf die Hersteller in Deutschland zu? Fest steht bislang nur, dass sie für Zigarettenstummel, die auf Straßen und in Parks oder auch öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden, künftig aufkommen müssen. Höhe und Abwicklung sind jedoch heftig umstritten, die rechtliche Umsetzung steht noch aus.

    Sonderabgaben sollen Reinigungsaktionen finanzieren
    Jetzt deutet sich an: Für die Hersteller kann es richtig teuer werden. Nach DTZ-Informationen plant das Bundesumweltministerium eine gebührenfinanzierte Sonderabgabe. Wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann, hat das Ministerium von Juristen in einem Gutachten untersuchen lassen. Danach steht einer Sonderabgabe verfassungsrechtlich dann nichts entgegen, wenn diese zweckgebunden eingenommen wird.

    Die Sonderabgabe solle daher in einen „Einwegkunststoff-Fonds“ fließen, mit dessen Mitteln dann Reinigungsaktionen finanziert werden könnten. Als Verwalter dieses so genannten nicht rechtsfähigen Sondervermögens schlagen die Gutachter grundsätzlich ein Ministerium oder eine Bundesoberbehörde vor, konkret wird das Umweltbundesamt genannt.

    Vorstellungen über Kosten liegen weit auseinander
    Das Problem: Mit diesem Schritt könnte die Höhe der Gebühren künftig politisch festgelegt und womöglich für mehrere Jahre festgeschrieben werden. Gegen die Gebührenbescheide könnten sich die Hersteller dann praktisch nicht wehren. Das Gutachten unterläuft die Bemühungen der Branche, eine Abwicklung über die privat organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu organisieren. Mit einer Lösung über die bestehende ZSVR erhoffte sich die Branche deutlich geringere Kosten.

    Wie weit die Vorstellungen von Industrie und kommunalen Entsorgern auseinanderliegen, hatte sich gezeigt, als etwa der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die sogenannte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisierte.

    max

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red

  • „Falsche Entwicklungen“

    BERLIN // Eine Allianz verschiedener Verbände kritisiert die geplante Verschärfung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie. Mit dabei: der Deutsche Zigarettenverband (DZV). Die Pläne des Bundesumweltministeriums verhinderten den notwendigen Wandel von der Wegwerf- zur Recycling-Gesellschaft, heißt es.

    Die Verbändeallianz weist darauf hin, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen der Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Herstellerverantwortung in Deutschland weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus ausweiten soll. Die Europäische Union hatte die Grundlage für die sogenannte Herstellerverantwortung im Frühjahr gelegt: Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen und Zigarettenfilter fallen darunter. Bestimmte Plastikartikel, etwa Teller und Besteck, sind ab 2021 in der EU ohnehin verboten.

    Freier Wettbewerb in Gefahr
    Die Verbände meinen: Mit der geplanten Verschärfung würden in Deutschland erneut nationale Hürden zu Lasten des freien Wettbewerbs aufgebaut. Und das Ansinnen, Hersteller von Produkten zukünftig für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zahlen zu lassen, sei ein Freibrief für alle Verbraucher, die Abfall regelwidrig entsorgten. Gegen diese falschen Entwicklungen wendet sich die Verbändeallianz aus Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), DZV, Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), Markenverband und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen Pro-S-Pack.

    Dass die Bundesumweltministerin zukünftig Hersteller von Produkten einseitig für die Sauberkeit im öffentlichen Raum zahlen lassen wolle, ohne dass sie Einfluss auf die Ermittlung der Kosten, die Ursachen von „Vermüllung“ oder die Organisation der Abfallsammlung und Verwertung hätten, bewerten die Verbände als inakzeptabel. Mit diesen Ideen werde der erforderliche Wandel von einer Wegwerf- in eine Recycling-Gesellschaft verhindert und Konsumenten aus ihrer Pflicht entlassen, Abfälle korrekt zu entsorgen.

    Verantwortung für eine saubere Umwelt
    Gelebte Herstellerverantwortung könne nicht bedeuten, dass ein Akteur für das Fehlverhalten des anderen geradestehen muss. Vielmehr müssten alle Akteure des Wertschöpfungskreislaufs – vom Hersteller über Konsumenten und Kommunen bis zu den Recycling-Unternehmen – die Verantwortung für eine saubere Umwelt und für Rohstoffkreisläufe übernehmen und bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen miteinbezogen werden.

    In einem europäischen Binnenmarkt seien gemeinsame Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling von Produkten unabdingbar. Mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung schieße Bundesministerin Svenja Schulze über das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung von europäischen Regelungen hinaus. So funktioniere ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt nicht.

    Gemeinsam fordern die Verbände einen fairen Wettbewerb in privatwirtschaftlich organisierten Systemen der Herstellerverantwortung. Der Wettbewerb müsse um die besten Produkte, die beste Vermarktung, die hochwertigste Abfallverwertung und Vermeidung und die besten Lösungen für eine saubere Umwelt geführt werden. Für die Finanzierung der Reinigungs- und Entsorgungskosten sei es zweckmäßig, an bestehende privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen anzuknüpfen.

    Pro Tag werden in Deutschland 204 Millionen Zigaretten geraucht.

    red

    (DTZ 41/19)