Schlagwort: Corona

  • Tabacum schließt vorübergehend

    STUTTGART // „Ich finde, dass jeder seinen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beitragen muss“, sagt Siegfried Schäble, Inhaber des Stuttgarter Fachgeschäfts Tabacum und der Casa del Habano.

    Er hat sich deshalb dazu entschieden, das Ladengeschäft für den Publikumsverkehr bis auf weiteres zu schließen. Seine Kunden können über den Tabacum-Web-Shop (www.tabacum.de) und den Casa-Web-Shop (www.casadelhabano-stuttgart.de) einkaufen.

    red

    (DTZ 14/20)

  • Tabakläden dürfen öffnen

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat auf sein Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und an die Ministerpräsidenten mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern Antwort erhalten.

    Privilegierte Verkaufsstellen
    Demnach bleiben die Tabakläden in Mecklenburg-Vorpommern generell geöffnet. Wörtlich heißt es seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich von den privilegierten Verkaufsstellen des § 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, erfasst, so dass die Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen sind.“

    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. In Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind. Das sieht Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung vom 20. März 2020 vor.

    Lage uneinheitlich in NRW
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen (NRW) uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um, Kioske` handele.“

    Kontext „Lebensmittel“
    In seinem Schreiben hatte der BTWE unter anderem darauf hingewiesen, dass Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ gehören und im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt werden. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    Das renommierte ifo-Institut hat seine Prognose für Deutschland für das laufende und das kommende Jahr neu berechnet. Wenig überraschend kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Die deutsche Wirtschaft schrumpft in diesem Jahr.“ Allerdings fällt das Szenario im Gegensatz zu anderen Visionen weniger dramatisch aus: Aufs Gesamtjahr betrachtet könnte, so das ifo, das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent sinken, 2021 dann um 3,7 Prozent nach oben schießen. Klingt gut, hilft aber nicht dabei, dass Unternehmen und Bürger 2020 erst einmal überstehen müssen.

    Exponentieller Zuwachs
    Eine der großen Ungewissheiten ist derzeit der exponentielle Zuwachs der Corona-Erkrankten. Sie alle kennen das Märchen vom Bauern, dem Reis und dem indischen Kaiser Sessa. Der Monarch wollte einen Höfling belohnen. Dieser erbat sich ein Reiskorn für das erste Feld eines Schachspiels, danach jeweils die immer wieder verdoppelte Anzahl. Da Sessa keine exponentiellen Funktionen kannte, willigte er ein – und musste feststellen, dass aller Reis seines Reichs nicht ausreichte, um die Ehrenschuld zu begleichen. Und so ähnlich, fürchten manche Auguren, könnte es auch bei Corona zugehen. So erklärte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus jüngst, es habe 67 Tage gedauert, bis die ersten 100.000 Fälle bestätigt waren, elf Tage für die zweiten 100.000 und nur vier Tage für die dritten 100.000 Fälle. Dramatisch? Klingt so, ja. Nun hat jedoch ein Mediziner aus Mainz – nicht irgendeiner, sondern ein Professor mit zwei Doktortiteln von der Johannes-Gutenberg-Universität – sich zu Wort gemeldet. Kernaussage: „Es liegt in der Natur der Exponentialrechnungen, dass diese Rechnungen mit exponentiellen Fehlern behaftet sind. Wenn man sich bei den Eingangsbedingungen, mit denen die Formeln gespeist werden, ein bisschen irrt, enthält die Rechnung einen sich exponentiell fortpflanzenden Fehler.“ Er geht davon aus, dass die Situation – zumindest in Deutschland – handhabbar bleibt. Hoffen wir, dass er recht behält.

    Branche braucht klarere und eindeutige Vorgaben
    Für unsere Branche sind jedoch zeitnah andere Fragen entscheidend. Viele Händler wissen nicht, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Über Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits gestern berichtet. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist der Tabakwaren-Einzelhandel zwar nicht ausdrücklich in den Ausnahmen genannt, laut BTWE haben jedoch Ordnungsämter einzelnen Händlern ausdrücklich erlaubt, Tabak und Lotto anzubieten. Da wäre es wünschenswert, wenn aus den Fachabteilungen klarere und eindeutige Vorgaben kämen.

    Kommen Sie gesund durch diese Wochen!

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • Corona-Virus: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

    BERLIN // Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zählt in einem Acht-Punkte-Programm auf, was der Handel braucht, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?

    Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen (1)
    Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

    Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen (2)
    Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.

    Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden (3)
    Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.

    Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen (4)
    Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein.

    Gewerbemieten des Handels aussetzen (5)
    Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten.
    Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.

    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung (6)
    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
    Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben.
    Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von aktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann.

    Flächendeckende Logistik erleichtern (7)
    Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.

    Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten (8)
    Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.

    Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Zeitschriftenverkauf bleibt erlaubt

    KÖLN // Von den aufgrund der Corona-Epidemie seitens der Behörden verhängten Ladenschließungen bleiben Geschäfte, die Zeitschriften verkaufen, ausgenommen. Eine entsprechende Mitteilung gab die Bundesregierung am 19. März heraus.

    In den ursprünglichen Leitlinien zur Bekämpfung der Epidemie vom 16. März war – neben einigen anderen Branchen – ausdrücklich lediglich der Zeitungsverkauf, nicht aber der Zeitschriftenverkauf von den Ladenschließungen ausgenommen worden. Das hatte teils zu Irritationen in der Pressevertriebsbranche geführt.


    Aktuelle Ausnahmesituation

    Die nun erfolgte Präzisierung begrüßte der Gesamtverband Pressegroßhandel in Köln. "Wir danken der Bundespolitik für die Klarstellung", erklärte Hauptgeschäftsführer Kai-Christian Albrecht. Die Presse und der Pressevertrieb erfüllten gerade in der aktuellen Ausnahmesituation eine für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe, um die Versorgung vor Ort mit verlässlichen Nachrichten, Hintergründen und Kommentierungen zu gewährleisten.

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften über den Pressegroß- und Einzelhandel erfordere außerordentliche Anstrengungen von allen Beteiligten, laufe aber insgesamt vergleichsweise störungsfrei, teilte Albrecht zudem mit. Die Lieferketten seien stabil.

    vi

    (DTZ 14/20)

  • Schließungen bei John Aylesbury

    MÜNCHEN // Von den dramatischen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist auch die John-Aylesbury-Gruppe betroffen. Deshalb hat von den 47 Mitgliedern die Hälfte ihre Fachgeschäfte vorübergehend geschlossen (Stand 20. März).

    „Ob man noch öffnen darf oder nicht, wird in den Regionen unterschiedlich gehandhabt und ist nicht selten Auslegungssache der Behörden vor Ort“, berichtet Peter Dersche, Geschäftsführer der John Aylesbury GmbH. Einige Fachhändler hätten auch von sich aus ihre Ladenlokale dicht gemacht, um nicht zur Verbreitung des Virus beizutragen.

    Bei jenen Mitgliedern, die noch offen haben, handelt es sich überwiegend um Geschäfte, die größere Zeitschriften-Sortimente führen (die ausdrücklich noch verkauft werden dürfen) und beziehungsweise oder Produkte des täglichen Bedarfs.

    Frequenz rückläufig
    Generell ist zu beobachten, dass die Frequenz in den noch geöffneten stationären Läden spürbar zurückgegangen ist. Davon profitiert aber der Online-Handel nicht in dem vielleicht erwarteten Maß. „Das Online-Geschäft steigt nicht exorbitant, sondern bewegt sich weitgehend auf dem vorherigen Niveau“, sagt Dersche.

    Als erfreulich bezeichnet er es, dass verschiedenen John-Aylesbury-Mitgliedern Entgegenkommen bei der Ladenmiete seitens ihrer Vermieter signalisiert wurde. Niedrigere Mieten oder sogar das Ladenlokal in eigenen Räumen helfen, die Krise zu überstehen.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Philip Morris: Warenversorgung hat Vorrang

    GRÄFELFING // Angesichts der aktuellen Situation betont Philip Morris Deutschland seine Verantwortung gegenüber seinen Handels-und Geschäftspartnern: Die Gesundheit und Sicherheit aller habe in Zeiten der Corona-Krise oberste Priorität, teilt das Unternehmen mit.

    Über konkrete Sicherheitsvorkehrungen hinaus tue Philip Morris alles dafür, dass die Versorgung mit Zigaretten, Feinschnitt und den Iqos-Tabaksticks Heets weiterhin gewährleistet sei. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Warenversorgung aufrecht zu erhalten – auch, um auf eine erhöhte Konsumenten-Bevorratung reagieren zu können und so Engpässe in der Versorgung mit Tabakwaren zu vermeiden. Im Fokus stünden alle relevanten Kanäle wie Lebensmittelhandel, Tankstellen, Automaten und Fachhandel. Aktuell funktioniere die Versorgung von der Produktion bis zur Logistik durchgehend reibungslos.

    Schließung aller Iqos-Stores bundesweit
    Philip Morris Deutschland hat seine Iqos-Stores bereits am 17. März bis auf weiteres geschlossen. Man entspreche damit auch der zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern zum Schutz der Bevölkerung, die die Schließung weiter Teile des Einzelhandels vorsieht.

    Der Online-Shop www.iqos.com [link|http://www.iqos.com] www.iqos.com[/link] bleibt demnach geöffnet.

    pi

  • Wirtschaft braucht jetzt 500 Milliarden

    HAMBURG // Die Corona-Krise zeigt erste Turbulenzen in der Wirtschaft, die Politik verspricht großzügige Unterstützung. „Zu wenig, zu langsam“, sagt der Hamburger Wirtschafts- und Fördermittelexperte Kai Schimmelfeder. Er sieht einen Finanzbedarf von rund 500 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft.

    „Dieses Geld muss der Staat als nicht-rückzahlbare Zuschüsse an die Unternehmen ausschütten“, so Schimmelfeder. Der aktuell politisch favorisierte Weg über Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Sonderkrediten sei falsch. „Es kann nur über geschenktes Geld laufen“, betont Schimmelfeder.

    Geld wird in jedem Fall fehlen
    „Die Höhe des Betrages mag gigantisch sein, wäre aber ein großer Wurf.“ Schimmelfeder ist sich sicher, dass es nur zwei Wege gibt: Jetzt das Geld an die Wirtschaft ausschütten und von erfolgreichen Unternehmen in Form von Steuerzahlungen in der Zukunft wieder zurückbekommen oder in der Zukunft mit Steuerausfällen, Insolvenzen und einer hohen Arbeitslosigkeit kämpfen. „Das Geld wird dem Staat in jedem Fall fehlen“, ist sich der Wirtschaftsexperte sicher.

    Er macht seine Einschätzung fest an Zahlen aus der Finanzkrise von 2008/2009: In deren Folge gingen 255.000 mehr Unternehmen in Insolvenz als normal. Bei durchschnittlich 5,5 Beschäftigten betraf das allein 1,4 Millionen Arbeitsplätze. Bei durchschnittlich ca. zwei Millionen Umsatz pro Unternehmen ergeben sich 511 Milliarden Umsatzausfall, also 511 Milliarden Kaufkraftverlust und 51 Milliarden Ausfall an Ertragssteuern. „Die Folgen für die Banken durch ausfallende Unternehmenskredite sind da noch gar nicht einmal berücksichtigt“, ergänzt Kai Schimmelfeder.

    Psychologischer Effekt

    Einen großen Vorteil im geschenkten Geld sieht er in der Ruhe, die dadurch schnell entsteht – sowohl in der Wirtschaft als auch in der Gesellschaft. Wer weiß, dass er abgesichert ist, werde auch alle Maßnahmen leichter über sich ergehen lassen. „Das ist ein psychologischer Effekt.“

    Wichtig sei aus seiner Sicht auch, die Unterstützung so unbürokratisch und schnell wie möglich zu machen. „Wir sehen bei vielen Fördermittelberatungen, dass Anforderungen zu hoch und Prozesse zu kompliziert sind. Viele Unternehmen steigen deshalb aus den Förderprogrammen aus und verlieren viel Geld, wenn sie nicht professionell unterstützt werden.“

    Unternehmer in der Pflicht
    Die Unternehmer sieht Kai Schimmelfeder allerdings auch in der Pflicht, jetzt zu handeln. Zum einen geht es um die schnelle und qualifizierte Aufbereitung der aktuellen Unternehmensdaten, damit Förderanträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können, zum anderen um eine Planung für die Zukunft mit einer Überprüfung der Geschäftsmodelle, der Liquidität sowie einer Verstärkung der Innovation. „Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben wie die Kaninchen vor der Schlange“, rät Schimmelfeder, „sondern müssen uns Gedanken über die Zeit nach der Krise machen. Bis dahin sei allerdings die Politik gefordert.

    pi

    (DTZ 13/20)

  • Erste Hilfe für Firmen und Selbstständige

    MAINZ // Schulen, Kindergärten, Kinos, Ämter und Spielplätze bleiben geschlossen – Ausgangssperren sind möglich. Die Einschränkungen betreffen alle. Aber vor allem kleinere Fachgeschäfte kämpfen um ihr Überleben. Ein unvorhersehbares Ereignis wie die Corona-Pandemie kann Kurzarbeit in einigen Betrieben notwendig machen. Aber gilt das auch für Selbstständige? Welche Hilfen gibt es?

    Unterstützung für Handel
    Die Bundesregierung macht sich stark und will Unternehmern in der Corona-Krise unter die Arme greifen. Auf welche Unterstützung können auch kleine Unternehmer oder Einzelkämpfer hoffen? Und was können Arbeitnehmer erwarten?

    Am Freitag, 13. März, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen.

    Kurzarbeit
    Ein wichtiger Punkt ist die Erleichterung der Kurzarbeit: Zuvor wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Die jetzt vom Staat eingeläutete Erleichterung bedeutet eine Senkung dieser Zahl: Nun reicht es, wenn es um zehn Prozent der Beschäftigten geht (die von einer Kürzung von mindestens zehn Prozent des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt.

    Was ist zu beachten?
    Dabei ist zu beachten: Es muss in der betreffenden Firma einen erheblichen Arbeitsausfall geben. Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Betroffenen Arbeitnehmern darf vor der Kurzarbeit nicht gekündigt worden sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall im Lauf des Monats anzeigen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

    Zunächst müssen auf jeden Fall Zeitguthaben, Überstunden oder ähnliches abgefeiert werden. Nach Experteneinschätzung kann es in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte ihres Urlaubsanspruchs einsetzen müssen.

    Selbstständige
    Dies gilt aber nicht für Selbstständige: Weil Selbstständige nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    Krisenmodus
    Bevor es zu staatlichen Hilfspaketen kommen muss, sollten Selbstständige und Unternehmer jedoch sowieso selbst auf den Krisenmodus umschwenken. Zwei Maßnahmen sind hierfür zentral:
    Einnahmen vorziehen: Wenn Sie noch offene Rechnungen haben, sollten Sie dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich beglichen werden. Hierbei heißt es also, Kunden anzurufen und um Verständnis in Zeiten des Coronavirus zu bitten.

    Ausgaben zurückstellen: Für Sie als Unternehmer gilt das Gegenteil. Betriebsausgaben sollten verzögert und zurückgestellt werden. Außerdem sollten Sie in der Krise auf Skonti und Rabatte verzichten.

    kh

    (DTZ 13/20)

  • Jetzt das Virus überstehen

    BERLIN / MAINZ // In Unternehmen und Wohnungen deutschland- und weltweit gibt es derzeit nur ein Thema: das Corona-Virus. DTZ wird über die Krise regelmäßig – und verstärkt auch zeitnah über den Newsletter – berichten und Ihnen neben aktuellen Entwicklungen vor allem die Aspekte aufzeigen, mit denen Sie Ihr geschäftliches Überleben sichern können.

    Keine klare Leitlinien
    Derzeit herrscht immer noch verbreitet Unsicherheit. Weder in der Politik noch in den Unternehmen gibt es aktuell klare Leitlinien, wie mit der Krise und den Folgen umgegangen werden kann. Fest steht: Einerseits muss Deutschland Zeit im Kampf gegen Covid-19 gewinnen, andererseits müssen unter enormem Zeitdruck Weichen gestellt werden.


    Tabuthema Ausgangssperre

    Und das Ende ist noch nicht abzusehen. Immer mehr Experten aus Verwaltung und Politik munkeln hinter vorgehaltener Hand, auch Ausgangssperren seien kein Tabu mehr. Noch – Redaktionsschluss dieser Ausgabe war am 19. März – ist es allerdings nicht so weit.

    Eines der Probleme im Kampf gegen Corona: Die Seuche verbreitet sich schleichend, unsichtbar, spürbar erst mit Verzögerung. Dadurch wird sie teils immer noch nicht ernst genommen. Dadurch, dass nur ein relativ geringer Teil der Bevölkerung der höchsten Risikokategorie angehört – aus Italien ist bekannt, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 79,5 Jahren liegt, nur 0,8 Prozent hatten keine Vorerkrankungen –, zeigen sich viele jüngere Menschen relativ gelassen.

    Wirtschaftliche Folgen
    Selbst wenn mancher nicht einmal aus zweiter Hand von einem Infizierten weiß – die wirtschaftlichen Folgen sind bereits sehr deutlich zu spüren. Häufig stehen Kunden vor verschlossenen Türen. Viele Fachgeschäfte sind nicht erreichbar. Das soziale Leben ist weitgehend zum Stillstand gekommen. Allerdings bilden sich an Supermarktkassen Warteschlangen, treffen sich bei schönem Wetter Freunde und Bekannte zum Chillen im Freien.

    Ein weiteres Problem: Getestet werden zurzeit vor allem Menschen, die ohnehin Corona-typische Symptome aufweisen und entweder Kontakt mit einem Erkrankten hatten oder sich in einer Hochrisikoregion aufgehalten haben. Zielführender wäre es, potenziell Infizierte auf möglichst breiter Basis zu kontrollieren, die sonst unerkannt tagelang das Virus weiterverbreiten.

    Lockdown und die Folgen
    Nun wird es darauf ankommen, ob die Spitze des „Infizierten-Berges“ abgeflacht und nach hinten verschoben werden kann. Je schneller sich Erfolge einstellen, desto eher besteht die Chance, dass die strengen Regeln wieder gelockert werden. Und dann kommt es darauf an, den Konsum möglichst rasch wieder in Gang zu bringen. Dauern die Maßnahmen zum Eindämmen des Virus nicht allzu lange, dann könnte es eine starke und rasche Erholung geben. Bei einem allzu langen Stillstand – über drei oder vier Monate – sind die ökonomischen Entwicklungen nicht abzuschätzen.

    Eine gute Nachricht ist es, dass die Bundesregierung schnell erkannt hat, dass sie die deutsche Wirtschaft entschlossen und mit gigantischen Summen unterstützen muss, neben weiteren besonders hart getroffenen Branchen wie Luftfahrt, Tourismus oder Messen auch den Handel. Die Hoffnungsschimmer am Horizont sind zwar noch sehr schwach, aber es gibt sie.

    max

    (DTZ 13/20)