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  • Facebook nimmt Zensur gegen E-Zigaretten zurück

    MAINZ // Facebook nimmt Zensur für den E-Zigaretten-Dokumentation „A Billion Lives“ zurück.

    Das soziale Netzwerk hatte Medieninformationen zufolge die Werbung für den Film zensiert und erst nach heftigen öffentlichen Protesten wieder zurückgenommen.
    Zur Begründung für die Ablehnung der Anzeige gab das Unternehmen das Verbot der Förderung von Tabak oder tabakbezogenen Produkten, einschließlich der E-Zigaretten, an.
    Jetzt hätten die Verantwortlichen ihre Meinung geändert und das Verbot zurückgenommen, heißt es.

    Weniger kritisch geht das US-amerikanische Unternehmen mit rassistischen und volksverhetzenden Kommentaren auf seinen Seiten um.
    Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Facebook. Ein Würzburger Anwalt hat Anzeige erstattet. Seiner Ansicht nach machen sich die Facebook-Manager „wegen der Verbreitung und Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte strafbar“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Für den Anwalt ist es nicht hinnehmbar, dass in Deutschland die „Community Standards“ (deutsch: Gemeinschaftsstandards) eines Unternehmens mehr gälten als das Grundgesetz.

    Die Firma halte rassistischen Postings (deutsch: Beiträge, z.B. in sozialen Netzwerken) für vereinbar mit ihren Standards, schreibt die SZ. Eine Entfernung verstoße laut Facebook gegen die Meinungsfreiheit.
    red

    (DTZ 43/15)

  • Erholung auf dem Zigarettenmarkt

    WIESBADEN // Ein minimales Plus in der versteuerten Menge und eine deutlichere Steigerung beim Verkaufswert meldet das Statistische Bundesamt (Destatis) bei Zigaretten für das dritte Quartal 2015.

    Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum stieg die Menge der versteuerten Zigaretten um 0,3 Prozent auf 21592 Millionen Stück an, während der versteuerte Verkaufswert um 4,4 Prozent auf 5823,2 Millionen Euro wuchs.

    Wie Destatis in Wiesbaden weiter mitteilt, verzeichnete Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak einen massiven Anstieg von 50,6 Prozent auf 515 Tonnen in der Menge und einen Zuwachs von 42,6 Prozent auf 47,5 Millionen Euro beim Wert. Dagegen sanken im Vergleich zum Vorjahresquartal die Menge des versteuerten Feinschnitts um 3,1 Prozent auf 6693 Tonnen sowie der Absatz von Zigarren und Zigarillos um 8,6 Prozent auf 932 Millionen Stück. Beim versteuerten Verkaufswert legte Feinschnitt aber um 2,2 Prozent auf 973,4 Millionen Euro zu. Bei Zigarren und Zigarillos betrug das wertmäßige Minus 1,1 Prozent auf 210,4 Millionen Euro.

    Insgesamt wurden im dritten Quartal 2015 Tabakwaren im Kleinverkaufswert von 7,1 Milliarden Euro versteuert. Das waren 281 Millionen Euro beziehungsweise 4,1 Prozent mehr als im dritten Quartal des Vorjahres. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).

    Auch der Fiskus kann sich freuen: Der Steuerwert ging um 2,4 Prozent auf 3971,7 Millionen Euro nach oben.
    red

    (DTZ 43/15)

  • US-Handelsverband protestiert gegen Anhebung des Mindestalters

    HEALDSBURG // Die Stadt Healdsburg in Kalifornien hat das Mindestalter für den Tabakkonsum von 18 auf 21 Jahren angehoben, und dass obwohl im US-Bundesstaat das Mindestalter bei 18 Jahren liegt.

    Die US-Handelsvereinigung, die National Association of Tobacco Outlets (Nato), protestiert in einem offenen Brief gegen diese Maßnahme. Thomas Briant, Präsident des Verbandes, verweist darauf, dass 18-Jährige in Kalifornien wählen und heiraten dürfen, folglich als Erwachsene gelten und entsprechende Produkte kaufen können, berichtet der „Greenfieldreporter“.
    red

    (DTZ 42/15)

  • EU legt sich bei Bildwarnhinweisen fest

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat die Bildwarnhinweise für Tabakprodukte verabschiedet, die im Zusammenhang mit der TPD 2 ab Mai 2016 vorgeschrieben werden.

    Die neuen Motive enthalten neben einer Fotografie einen Textwarnhinweis, schreibt der „Sofia Globe“. Sie sollen insgesamt 65 Prozent der Vorder- und Rückseite bedecken. Darüber hinaus haben die Kommissare auch die technischen Voraussetzungen für Layout, Design und Verpackung der kombinierten Bild- und Text-Warnhinweise unter Berücksichtigung der verschiedenen Verpackungen festgelegt.
    red

    (DTZ 42/15)

  • Informationen jederzeit abrufbereit

    MAINZ // Möchten Sie ihre DTZ-Nachrichten modern aufbereitet und jederzeit abrufbar auf Ihrem Smartphone und Tablet lesen?

    Das Angebot von digitalen Inhalten von Zeitschriften und Zeitungen nimmt zu. Darunter auch die Möglichkeit mit sogenannten Hybrid-Versionen, die herkömmliche Print- und die Digital-Ausgabe parallel zu lesen.

    Die DTZ-Newsletter-Redaktion möchte von ihren Lesern wissen, welche Option sie lieber nutzen würden:

    Würden Sie die DTZ (a) lieber als Digital-Abonnement erhalten? Das heißt, Sie lesen die Inhalte der „Tabak Zeitung“ als Pdf-Ausgabe auf ihrem mobilen Endgerät.
    Oder könnten Sie sich (b) das Hybrid-Abonnement als Alternative vorstellen? Das heißt, Sie erhalten die DTZ sowohl als digitale Pdf-Version, als auch als gedruckte Print-Ausgabe.
    Beziehungsweise (c) Sie möchten nur die gedruckte Ausgabe lesen.

    Schreiben Sie uns Ihre Meinung unter [link|mailto: redaktion.dtz@konradin.de]redaktion.dtz@konradin.de [/link] eine E-Mail.
    red

    (DTZ 42/15)

  • Davidoff geht nach China

    BASEL // Oettinger Davidoff wird Zigarren und Zigarren-Accessoires künftig mit der Sparkle Roll Group in China vertreiben.

    Der Schweizer Zigarrenspezialist und das in Hongkong börsennotierte Unternehmen, das primär in Vertrieb und Verkaufsvertretung hochwertiger Konsumgüter tätig ist, gaben jetzt den Abschluss eines Aktionärsbindungsvertrags (englisch: „Sharholders Agreement“) für ein Joint Venture bezüglich Davidoff Zigarren und Zigarren-Accessoires in China bekannt.

    Die Oettinger Davidoff AG hält 49,9 Prozent und die Sparkle Roll Group Limited 50,1 Prozent am Gemeinschaftsunternehmen. Anfang dieses Jahres hatten beide Partner bereits den Abschluss für eine Rahmenvereinbarung angekündigt.
    red

    (DTZ 41/15)

  • Erste „E-Pleite“: Snoke ist insolvent

    BONN // Erste Schritte der Marktbereinigung sind derzeit bei den Anbietern von E-Zigaretten und den zugehörigen Liquids festzustellen. Getroffen hat es nun das Unternehmen Snoke aus Bonn, das den Geschäftsbetrieb mittlerweile eingestellt hat.

    In einer Mitteilung der Kanzlei, die den Insolvenzverwalter gestellt hat, heißt es dazu: Trotz intensiver Bemühungen haben sich die Hoffnungen nach einem Erhalt des insolventen Bonner E-Zigarettenherstellers Snoke GmbH & Co. KG endgültig zerschlagen. Der vom Amtsgericht Bonn bestellte Insolvenzverwalter André Dobiey aus der Kanzlei Niering Stock Tömp musste diesen Schritt im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung in der Bonner Zentrale des Unternehmens am Mittwoch, den 30. September, mitteilen.

    „Leider haben die gravierenden Gesellschafter-Auseinandersetzungen aus dem Vorfeld der Insolvenz auch negative Auswirkungen auf die Fortführungsfähigkeit im Insolvenzverfahren gehabt. Insbesondere war es uns aufgrund ungeklärter markenrechtlicher Fragen nicht möglich, einen geordneten Unternehmensverkauf zu ermöglichen“, so der Insolvenzverwalter.

    Wie sich herausgestellt habe, seien die Markenrechte bereits im Vorfeld der Insolvenz zunächst auf ein Unternehmen in Luxemburg und sodann auf ein Unternehmen aus Hongkong übertragen worden.

    Eine geordnete Vermarktung des schuldnerischen Unternehmens auf gesicherter Rechtsgrundlage sei damit faktisch nicht mehr möglich gewesen. Überdies sei – verständlicherweise ohne eine langfristige Fortführungslösung – die Zurückhaltung auf Seiten der Handelspartner zur Abgabe neuer Bestellungen groß gewesen.

    Für eine breitere Vermarktung, der erst seit wenigen Jahren eingeführten Produkte der Schuldnerin, seien keine finanziellen Mittel vorhanden gewesen.
    Geplant sind nun, die vorhandenen Restposten, die sich weitgehend bei einem Zulieferer in der Nähe von Hannover befinden, im Rahmen eines geordneten Abverkaufs zu verwerten.
    Marktbeobachter gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten – insbesondere nach Umsetzen der TPD2 – weitere Insolvenzen erfolgen könnten.
    red

  • Philip Morris darf weiter mit Maybe-Kampagne werben

    MÜNCHEN // Die Philip Morris GmbH (PMG) darf weiter mit der Maybe-Kampagne für ihre Zigarettenmarke Marlboro werben.

    Das Verwaltungsgericht München hat den Verbotsbescheid des Landratsamtes München aufgehoben. In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, dass die Kammer allein in der Wortkombination aus „Be“ (deutsch: „sei“) und „Maybe“ (deutsch: „vielleicht“) keine „besondere Ansprache der Jugend erkennen“ könne (Az.: M 18 K 13.4844).

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr“, so Dorothea Misch, PMG-Sprecherin. „Wir waren immer der Überzeugung, dass sich unsere Kampagne ausschließlich an erwachsene Raucher gerichtet und sich inhaltlich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gehalten hat“, so Misch weiter.

    Der Zigarettenhersteller hatte Marlboro seit Ende 2011 mit der Maybe-Kampagne auf Plakaten, Flyern, Videos und Kino beworben. Dabei waren erwachsene Raucher parallel zu Texten wie „Don’t be a Maybe“ (frei übersetzt: „Sei nicht unentschieden“) oder einfach „Maybe“ mit durchgestrichenem „May“ – was im Englischen die Aufforderung „Sei“ stehenlässt, abgebildet.

    Das Landratsamt München hatte im Oktober 2013 die Werbe-Kampagne mit der Begründung verboten, sie sei geeignet Jugendliche zum Rauchen zu veranlassen.
    red

    (DTZ 41/15)

  • „Weitgehende Monopolisierung“

    TRIER // Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, besuchte vor kurzem das Trierer Werk von Japan Tobacco International (JTI).

    Dabei traf Dreyer mit Geschäftsführung und Betriebsrat des Tabakspezialisten zusammen. An erster Stelle stand die Sorge vor dem Verlust von Arbeitsplätzen am Standort als Folge anstehender Regulierung.

    JTI-Gesamtbetriebsratsvorsitzender Gerd Willems: „Wir suchen den engen Schulterschluss mit der Landesregierung und Ministerpräsidentin Malu Dreyer.“ Dreyer wurde eindringlich gebeten, sich über den Bundesrat für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie einzusetzen, um die 1800 Arbeitsplätze des Unternehmens sowie die Arbeitsplätze zahlreicher Zulieferer nicht noch mehr zu gefährden.

    Heike Maria Lau, verantwortlich für Politik und Kommunikation bei JTI, nannte als ein Beispiel für Wettbewerbsbehinderung die deutsche Liste mit verbotenen Inhaltsstoffen. Diese sei deutlich länger als die der Richtlinie. „Damit würden Tabakprodukte in Deutschland sehr viel schlechter auf Konsumentenwünsche ausgerichtet werden können als im Ausland – ein erhöhter Anreiz für Schmuggel.“

    Hans-Josef Fischer, Geschäftsführer Landewyck Deutschland in Trier, äußerte sich: „Für traditionsreiche und erfolgreiche Mittelständler wie uns hätten ein Werbeverbot, das frühzeitige Verbot von Nischensegmenten wie Mentholprodukte wie auch weitere drohende, massive Produktions- und Vermarktungsbeschränkungen sehr weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit unseres Hauses. Es kann doch nicht im Sinne der Politik sein, Gesetze zu erlassen, welche eine weitgehende Monopolisierung der Tabakbranche aktiv vorantreiben wird und gleichzeitig die Überlebensfähigkeit aller kleineren und mittelständigen Unternehmen akut gefährdet.“

    Klaus Schu, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, ergänzte: „Den Industrie- und Forschungsstandort Tabak in Trier entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Maschinen- und Anlagenbau, über die Produktion bis zu unternehmensnahen Dienstleistungen zu stärken und dynamische Innovationen zu fördern“, das sichere Jobs und schaffe neue qualifizierte Arbeitsplätze.
    red

    (DTZ 41/15)

  • König & Schubert ist „Habanos Specialist 2015“

    WALDSHUT-TIENGEN // Zum zehnten Mal hat 5th Avenue die Auszeichnung „Habanos Specialist des Jahres“ verliehen. Dieses Jahr bekam das Fachgeschäft König& Schubert aus Hannover den Titel.

    Sören König und Michael Schubert übernahmen im Jahr 1991 das Geschäft von Wilhelm Brunkhorst in der Lavesstraße. Mit großem Enthusiasmus leiten sie seitdem die Geschicke dieses klassischen Fachgeschäfts. Das Angebot umfasst von edlen Habanos und anderen Zigarren, über schöne Accessoires, ausgewählte Pfeifen und Tabake bis hin zu feinen Spirituosen, Portwein und Champagner alles, was das Genießerherz begehrt.

    „Die Liebe zu den Havannas wird konsequent gelebt. Um der Quelle des Genusses ganz nah zu sein, reist Michael Schubert deshalb alljährlich mit einer Gruppe von Kunden nach Havanna. Auch viele Veranstaltungen, Degustationen mit und um die Habanos bestreiten König und Schubert“, informiert 5th Avenue.

    Die Entscheidung für die Verleihung des „Habanos Specialist des Jahres“ fiel angesichts der Fülle exzellenter und engagierter Fachhändler auch in diesem Jahr nicht leicht, so das Unternehmen aus Waldshut-Tiengen. Den Ausschlag für die Wahl des Geschäfts gab neben einer starken Absatz- und Umsatzentwicklung letztlich die aktive Teilnahme am Habanos Specialist-Konzept, die das Geschäft und seine Inhaber zu überzeugten und überzeugenden „Botschaftern für die Habanos“ macht.
    pi

    (DTZ 40/15)