MÜNCHEN (DTZ/pi). Im Rahmen einer Pressekonferenz im Münchener Presseclub stellte BFT (Bündnis für Freiheit und Toleranz) jüngst einen „Forderungskatalog für Nachbesserungen des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) in Bayern“ vor.
Unterstützt werden diese Forderungen auch durch die bereits feststellbaren Auswirkungen des GSG seit 1.August 2010. Unter dem Motto: „Wir sind nicht allein“ wurden zudem 72 422 solidarische Unterschriften aus einer BFT-Aktion im September präsentiert. Diese Unterschriften sowie der Forderungskatalog zur Nachbesserung des Gesetzes wurden im Anschluss an die Pressekonferenz direkt im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit an Ministerialdirektor Michael Höhenberger übergeben.
BFT-Koordinator Bodo Meinsen will mit den vorliegenden Unterschriften nachweisen, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Bayern an dem Thema nicht erlahmt ist. Im persönlichen Gespräch mit Ministerialdirektor Höhenberger wies er auf die Notwendigkeit von Nachbesserungen hin. So auch auf eine Lücke im Wahlgesetz des Landes Bayern, welche es ausländischen Mitbürgern nicht gestattete, an dem Volksentscheid im Juli teilzunehmen: „Innerhalb der bayerischen Gastronomie darf man von etwa einem 40-prozentigem Anteil an Gastwirtschaften, die von ausländischen Wirten betrieben werden, ausgehen. Somit also direkt Betroffene, die allerdings keine Chance der Mitbestimmung erhielten. Viele von diesen Unternehmern, zum Beispiel Shisha-Café-Betreiber, stehen nun vor dem Aus und einem Berg von Schulden, da hohe Investitionen getätigt wurden im Vertrauen auf geltendes Recht vor dem 4.Juli 2010.“
(DTZ 41/10)