Schlagwort: Zigarette

  • E-Zigarette löst Terror-Alarm aus

    LONDON (DTZ/red). Eine elektronische Zigarette hat am vergangenen Donnerstag den Terror-Alarm auf der englischen Autobahn M6 ausgelöst.

    Der Fehlalarm sei von einem Reisenden durch das Benutzen einer elektronischen Zigarette verursacht worden, heißt es.

    Nachdem ein „aufmerksamer Beobachter“ Medienberichten zufolge Rauch aus einem Koffer hat steigen sehen, hat er die Sicherheitskräfte informiert.

    Daraufin wurde der betroffenen Autobahnabschnitt bei Lichfield in der Nähe von Birmingham in beiden Fahrrichtungen für vier Stunden komplett gesperrt.

    Bewaffnete Einsatzkräfte der Polizei stoppten den Bus, der in Richtung London unterwegs war, und evakuierten die Fahrgäste.

    Bei der gesamten Aktion ist Medienberichten zufolge niemand verletzt oder verdächtigt worden.

    (DTZ 28/12)

  • Auch bei Tabaksteuereinnahmen ging es im April wieder bergauf

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Nach vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen konnte der Fiskus im April 2012 insgesamt 1,222 Mrd. Euro netto an Tabaksteuer vereinnahmen.

    Das waren 4,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahresmonat. Mehreinnahmen wurde bei allen Tabaksteuerobjekten erzielt. Kumuliert für die ersten vier Monate 2012 beziffern sich die Tabaksteuereinnahmen dennoch nur auf 3,524 Mrd. Euro; das sind 13,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Ursache ist vor allem die Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2012, die u.a. zur zeitlichen Vorverlagerung von Einnahmen ins Jahr 2011 geführt hatte.

    Beim Steuerzeichenbezug brachte der April 2012 unterschiedliche Entwicklungen für die verschiedenen Tabaksteuerobjekte. Bei der Zigarette wurden Banderolen für 6,708 Mrd. Stück Zigaretten bezogen; das waren 6,0 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Aufgrund der steuerinduzierten Preisanhebungen war der Kleinverkaufswert der bezogenen Zigaretten-Steuerzeichen mit 1,641 Mrd. Euro allerdings nur um 0,9 Prozent rückläufig.

    Beim Feinschnitt wurden im April 2012 Steuerzeichen für insgesamt 2 186,1 Tonnen (plus 7,6 Prozent) im Kleinverkaufswert von 269,6 Mio. Euro (plus 26,2 Prozent) bezogen. Hier bezifferte sich das versteuerte Volumen der ersten vier Monate 2012 auf 7 829,8 Tonnen (minus 19,8 Prozent) im Kleinverkaufswert von 956,1 Mio Euro (minus 5,2 Prozent).

    (DTZ 22/12)

  • Juristische Schlappe für NRW-Gesundheitsministerin

    MÜNSTER (DTZ/pnf). Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster dem Land Nordrhein-Westfalen durch einstweilige Anordnung (Az 13 B 127/12) die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt.

    In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage.

    Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

    Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst ab.

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen.

    Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterlägen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Er ist in Kürze in der [link|http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php ]Rechtsprechungsdatenbank NRWE[/link] zu finden.

    (DTZ 17/12)

  • Kölner Verwaltungsgericht: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    KÖLN (DTZ/pnf). Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten (Az.: 7 K 3169/11).

    Geklagt hatten ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Diese bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot. Die „E-Zigarette“ wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette gebraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde hatte in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen „E-Zigaretten“ um Arzneimittel handele und diese Auffassung in einem Schreiben an die Kläger bekräftigt. Infolge dessen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.

    Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

    Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

    (DTZ 14/12)

  • Niedersachsen erlaubt E-Zigarette

    HANNOVER (DTZ/red). In Niedersachsen ist der Konsum von E-Zigaretten vorerst erlaubt. Das Landesgesundheitsministerium schließt Medieninformationen zufolge zurzeit ein Verbot aus.

    Das gelte auch für Behörden, heißt es. Das Land schreibe nicht vor, dass sie in den Büros die E-Zigarette verbieten sollen.

    Das Ziel der Landesregierung sei die Einhaltung des Jugendschutzes. Letztlich wirklich sinnvoll sei jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung. Auf der nächsten Konferenz der Gesundheitsminister im Frühjahr, soll nach Medieninformationen beschlossen werden, dass E-Zigaretten unter das Arzneimittelrecht fallen. Das hätte zur Folge, dass sie nur noch in Apotheken an Erwachsene verkauft werden dürfen.

    Die SPD in Niedersachsen fordert laut jüngsten Pressemeldungen ein Verbot der E-Zigarette, solange Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können.

    (DTZ 12/12)

  • Die Linke, Gysi und die E-Zigarette

    BERLIN/HAMBURG (DTZ/red). Die Diskussion um die E-Zigarette birgt so manches pikante Detail, wie eine Kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung zeigt.

    Die Linksfraktion möchte darin von der Bundesregierung die Klärung „der Gesundheitsvorteile der E-Zigarette gegenüber herkömmlichen Tabakwaren“ erfahren. Demgegenüber vertritt ihr Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi, der auch als Rechtsanwalt arbeitet, einen E-Zigaretten-Hersteller gegen das Land Nordrhein-Westfalen, berichtet „Spiegel Online“.

    Auf Anfrage des Nachrichtenmagazins bestreitet Gysi von der Kleinen Anfrage seiner Fraktion etwas gewusst zu haben. Gegenüber Spiegel Online ließ der Anwalt über seinen Sprecher ausrichten, dass er erst durch die Recherche des Nachrichtenmagazins davon erfahren habe.

    Ähnlich äußert sich die Linke auf Spiegel-Anfrage. Dass Gysi neben zwölf anderen auch als Unterzeichner auf dem Papier stehe, sei reine Formsache und bei jeder Anfrage üblich. Der Rechtsanwalt sei inhaltlich nicht beteiligt gewesen, heißt es.

    (DTZ/red).

  • Wunschzettel 2012 aus Sicht des Einzelhandels

    BREMEN (DTZ/pnf). Es passt gut hinein in die vorweihnachtliche Zeit, Wunschzettel zu verfassen. „Als Facheinzelhändler erwarte ich keine Geschenke aus dem Markt heraus, von den Herstellern oder gar von der Politik.

    Aber ich habe Wünsche, Erwartungen, Forderungen“, sagt Rainer von Bötticher, geschäftsführender Gesellschafter der Filialgruppe M. Niemeyer Cigarren. Er würde sich u. a. eine deutliche Abnahme des Absatzes nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten und trotz des Schmuggel-, Rauchverbots- und Preisentwicklungseffekts mindestens eine Stabilität des Gesamtabsatzvolumens wünschen. Rainer von Bötticher hofft, dass es durch die momentan augenscheinlich boomende E-Zigarette nicht zu Marktverwerfungen kommen wird.

    Von den Herstellern erwartet er eine margenorientierte Preispolitik als Ausdruck ihrer Verantwortung den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen gegenüber. Das ewige Schielen nach der Preisstellung der Handelsmarken sei nicht zielführend. Vielmehr müsse das Augenmerk mehr auf die Marke und die Qualität gerichtet werden. Im OTP-Bereich müsse auf den wertevernichtenden Verdrängungswettbewerb verzichtet werden.

    Weiter fordert Rainer von Bötticher eine gerechtere Aufteilung des Wirtschaftsnutzens zwischen Industrie und Handel. „Denn wir erzielen für das, was wir tun insgesamt eine viel zu niedrige Umsatzrendite.“

    An die Politik appelliert er, den Nichtraucherschutz mit Vernunft und Augenmaß zu regeln. In einer Demokratie mit sozialer Marktwirtschaft müsse mehr auf ein tolerantes Miteinander statt auf Regulierungswut gesetzt werden. Generell wünscht von Bötticher sich mehr gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Anerkennung einer Branche, die ein legales Produkt vertreibt und die zweithöchste deutsche Verbrauchssteuer erwirtschaftet.

    (DTZ 49/11)

  • Philip Morris gewinnt Prozess in Alaska

    BETHEL (DTZ/red). Einstimmig hat eine Jury in Bethel (Alaska) eine Einzelklage auf Schadenersatz abgelehnt und zugunsten des Beklagten Philip Morris entschieden.

    Die Geschworenen in der Stadt an der Westküste Alaskas haben damit im ersten Fall Raucher-Einzelklage im US-Bundesstaat für den Zigarettenhersteller entschieden. Sie sind der Meinung, dass der Kläger selbst verantwortlich sei für seine gesundheitlichen Schäden und nicht die Qualität der Zigarette.

    (DTZ 47/11)

  • Fiskus profitiert schon im Vorfeld

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 hat schon im Vorfeld für höhere Fiskaleinnahmen und deutlich gestiegene Steuerzeichenbezüge gesorgt. Hintergrund ist einerseits der Kauf von Steuerzeichen für die neuen Preisstellungen, andererseits aber auch die Bevorratung mit alten Steuerzeichen in dem vom Finanzministerium vorgegebenen Rahmen.

    Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden meldet, stiegen im 1. Quartal 2011 die Tabaksteuereinnahmen netto um 17,5 Prozent auf 2,895 Mrd. Euro. Dabei brachte die Zigarette mit 2,498 Mrd. Euro (plus 16,6 Prozent) den Löwenanteil der Mehreinnahmen ein. Aber auch aus dem Feinschnitt erzielte der Fiskus mit Einnahmen von 377,3 Mio. Euro ein sattes Plus von 24,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

    Sowohl bei der Zigarette als auch beim Feinschnitt resultieren die Zuwächse jedoch nahezu ausschließlich aus den technischen Effekten im Vorfeld der Tabaksteuererhöhung: Die Absatzzahlen im Markt waren im betrachteten Zeitraum bei der Zigarette leicht rückläufig, beim Feinschnitt minimal steigend.

    (DTZ 16/11)

  • VZI bestätigt Vorstand

    BONN (DTZ/vi). Anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung des Verbandes der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. (VZI) wurden Ursula Exner, Alfred Bliemel GmbH und Co. KG, als Vorsitzende und Dr. Eva Kristine Schobeß, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, als stellvertretende Vorsitzende für zwei weitere Jahre in ihren Vorstandsämtern im VZI bestätigt.

    Die Geschäftsführung liegt unverändert in den Händen von RA Franz Peter Marx.

    (DTZ 14/11)