Schlagwort: Zigarette

  • E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    MÜNSTER (DTZ/red). Der Handel mit E-Zigaretten ist straffrei. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.

    Nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, sind keine Arzneimittel sind, weil sie nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen, erläutert der 13. Senat des OVG hat in drei vorliegenden Fällen (Az 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

    Die Liquids seien nicht dazu geeignet „einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen“, informiert das Gericht. Handel und Verkauf mit E-Zigaretten sind damit nicht strafbar.

    In diesem Zusammenhang wies das Gericht die Klagen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück.

    In allen drei Fällen hat das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

    (DTZ 38/13)

  • Tabaksteuereinnahmen entwickelten sich im Juli tendenziell besser

    WIESBADEN (DTZ/fok). Es ist noch nicht die Trendwende, aber im Juli 2013 zeigt sich auch bei der Tabakwarenbesteuerung eine Entwicklung, die vor allem unter wertmäßiger Betrachtung ein helleres Licht wirft.

    Bei den Tabaksteuereinnahmen wurde im Juli der bisher höchste Monatsbetrag im laufenden Jahr erreicht. Mit 1,209 Mrd. Euro lag er dennoch um 1,5 Prozent unter dem starken Vorjahresmonat. Dabei stiegen die Einnahmen aus der Zigarette minimal um 0,1 Prozent, während sie bei Feinschnitt um 12,2 Prozent geringer waren.

    In den ersten sieben Monaten 2013 kumuliert ergaben sich netto Tabaksteuereinnahmen von 6,932 Mrd. Euro; das waren 2,0 Prozent bzw. 145 Mio. Euro weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damit liegen die Einnahmen noch weitgehend in den von den Steuerexperten erwarteten Bandbreiten.

    Bei dem Blick auf den Steuerzeichenbezug ist zu beachten, dass der Juli 2013 mit einem sehr starken Monat im Vorjahr verglichen werden muss. So wurde im Juli 2013 mit Banderolen für insgesamt 7,213 Mrd. Zigaretten zwar eine Jahreshöchstzahl erreicht, im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies aber gleichwohl einen Rückgang um 2,3 Prozent. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten stieg aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Preisanpassung um 1,3 Prozent auf 1,826 Mrd. Euro. Kumuliert für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 lag die versteuerte Menge bei 43,842 Mrd. Stück (minus 5,0 Prozent) zum Kleinverkaufswert von 10,908 Mrd. Euro (minus 2,9 Prozent).

    Ganz ähnlich wie bei der Zigarette entwickelte sich der Feinschnittbezug: Trotz hoher Menge von 2 295,4 Tonnen im Juli 2013 wurde der besonders starke Vorjahresmonat um 8,6 Prozent verfehlt. Auch der Kleinverkaufswert lag mit 298,2 Mio. Euro um 3,5 Prozent niedriger als im Vergleichsmonat 2012. Im Zeitraum Januar bis Juli 2013 kumuliert wurden Banderolen für 14 209,1 Tonnen Feinschnitt (minus 5,6 Prozent) im Kleinverkaufswert von 1,822 Mrd. Euro (minus 1,2 Prozent) bezogen.

    (DTZ 34/13)

  • BAT in England Erster mit der E-Zigarette

    LONDON (DTZ/red). Als größtes Zigarettenunternehmen in Großbritannien will BAT die E-Zigarette „Vype“ auf den Markt bringen und ist damit erster im Königreich. Bislang wurde der Markt von kleineren Privatunternehmen beliefert, doch BAT und Reynolds haben starkes Interesse an diesem Marktsegment.[p][/p] Aktuell liegt der Marktanteil der E-Zigarette laut „Financial Times“ in Großbritannien bei etwa einem Prozent; aufgrund der spürbar geringeren Kosten gegenüber dem Zigarettenkonsum werden der elektronischen Alternative jedoch große Wachstumschancen zugesprochen. Laut Presseinformationen hat BAT im vergangenen Jahr rund 40 Millionen Pfund (46,6 Millionen Euro) in die E-Zigaretten-Firma „CN Creatives“ in Manchester investiert: „Wir wollen Marktführer werden“, wird BAT-Board-Director Kingsley Wheaton zitiert.[p][/p]

    DTZ 31/13

  • E-Zigaretten auf dem Prüfstand

    PARIS (DTZ/red). Die französische Gesundheitsministerin Marisol Touraine plant die e-Zigaretten wie reguläre Zigaretten einzuordnen und entsprechende Einschränkungen durchzusetzen.

    Nach einem Bericht im Radiosende France Info plant Touraine ein Verbot der elektronischen Zigarette in öffentlichen Gebäuden und für Unter-18-Jährige. Sie kündigt an, dass in Frankreich künftig die gleichen Gesetze für die elektronischen und herkömmlichen Produkte gelten sollen. Darin eingeschlossen, ist auch ein Werbeverbot für die e-Zigarette.

    Zurzeit sind e-Zigaretten nicht vom öffentlichen Rauchverbot betroffen und können in Bars, öffentlichen Verkehrsmitteln und sogar Flugzeugen konsumiert werden.

    (DTZ 23/13)

  • NRW-Ministerin Steffens ignoriert eigenes Gutachten zu E-Zigaretten

    SEEVETAL (DTZ/ots/pnf). Der Konsum von E-Zigaretten ist kein „Rauchen“ im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das NRW-Gesundheitsministerium bereits Ende 2011 in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das Resultat wohl nicht zur geplanten Strategie passte.

    Ende Oktober hatte der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Paul, Ministerin Steffens gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur Verfügung zu stellen. Die Gutachter kommen zu folgendem Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken.“ (Rechtsgutachten Prof. Dr. Franz-Josef Dahm unter Mitwirkung von Dr. Daniel Fischer).

    Diese Ergebnisse des eigens beauftragten und mit Steuergeldern bezahlten Gutachtens werden von Gesundheitsministerin Steffens ignoriert. Stattdessen hat sich die Politikerin dafür stark gemacht, die elektrische Zigarette in die neue Version des NischG NRW aufzunehmen und der Tabakzigarette gleichzustellen, obwohl bei der elektrischen Variante kein Tabak verbrannt wird.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Ohne die Initiative der Piraten wäre dieses Gutachten wohl in den Archiven des Gesundheitsministeriums verschwunden. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, warum Frau Steffens so eisern an ihrer Strategie festhalten darf, die E-Zigarette weiter zu diskreditieren, obwohl die Fakten so offen für die elektrische Alternative sprechen.“

    Und weiter: „Sie hat mit ihrem unsäglichen, inzwischen höchstrichterlich untersagten Erlass Ende letzten Jahres genug Schaden angerichtet und die Existenz zahlreicher Händler zerstört. Außerdem hat sie damit mehrere 100 000 neue E-Zigaretten-Nutzer verunsichert.“

    Nahezu zeitgleich hat die Ministerin jedoch einen juristischen Etappensieg erzielt, meldet „Welt Online“. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Ministerin vor nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen darf, da sie als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien (Az 16 K3792/12). Dieses Urteil kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als das Oberverwaltungsgericht in Münster, das bereits im April entschieden hatte, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel darstellten. Gegen das aktuelle Urteil in Düsseldorf hat ein E-Zigaretten-Hersteller bereits Berufung vor dem OVG eingereicht. Ein Termin hierfür steht aber noch nicht fest.

    (DTZ 48/12)

  • Tabaksteuer floss auch im August mit beachtlicher Konstanz

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Tabaksteuereinnahmen haben im August 2012 das bisher beste Ergebnis für den Fiskus im laufenden Jahr erbracht. Mit 1,285 Mrd. Euro netto lagen diese um 7,9 Prozent höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Vor allem die Zigarette (plus 6,7 Prozent) und der Feinschnitt (plus 18,0 Prozent) spülten mehr in die Kassen des Fiskus als im Vorjahresmonat. Durch den schwachen Start zu Jahresbeginn aufgrund vorverlegter Produktionen im alten Jahr ergibt sich für die Tabaksteuereinnahmen mit kumuliert 8,360 Mrd. Euro in den ersten acht Monaten 2012 dennoch bisher ein leichtes Minus von 0,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Beim Banderolenbezug zeigt die Statistik im August einen leichten Einbruch. Bei der Zigarette wurden Steuerzeichen für 6,891 Mrd. Stück bezogen; das waren 2,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Der Kleinverkaufswert dieser Zigarettenbanderolen bezifferte sich auf 1,683 Mrd. Euro (minus 0,7 Prozent). Kumuliert für den Zeitraum Januar bis August 2012 ergibt sich ein Steuerzeichenbezug für 53,017 Mrd. Zigaretten; das sind doch immerhin 6,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Kleinverkaufswert der Zigaretten in diesem Zeitraum lag bei 12,919 Mrd. Euro, also 2,5 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die unterschiedlichen Rückgangsraten zwischen Menge und Wert zeigen die Auswirkung der steuerinduzierten Preisanhebung.

    Deutlich besser war die aktuelle Entwicklung beim Feinschnitt: Im August stieg der Steuerzeichenbezug hier um 49,1 Prozent auf 2 413,7 Tonnen und der Kleinverkaufswert um plus 60,8 Prozent auf 296,7 Mio. Euro. Die hohen Steigerungsraten lagen allerdings nicht an der aktuellen Entwicklung (eher stabil) als vielmehr an sehr schwachen Zahlen des Vergleichsmonats in 2011. Kumuliert für die ersten acht Monate 2012 wurden beim Feinschnitt 17 470,1 Tonnen versteuert; das war auch in diesem Bereich ein wenn auch leichter Rückgang um 1,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Durch die steuerbedingten kräftigeren Preisanhebungen stieg allerdings der Wert in diesem Zeitraum um 10,9 Prozent auf kumuliert 2,142 Mrd. Euro.

    Bei den Zigarren und Zigarillos bezifferte sich der Banderolenbezug im August 2012 auf 358,2 Mio. Stück (minus 3,6 Prozent) im Wert von 69,8 Mio. Euro (minus 3,2 Prozent). Im Acht-Monats-Zeitraum waren es 2,552 Mrd. Stück (minus 7,3 Prozent) im Wert von 512,4 Mio. Euro (plus 7,0 Prozent). Bei Zigarren/Zigarillos ebenso wie beim Feinschnitt führte die deutliche Steuermehrbelastung also zu höheren Fiskaleinnahmen trotz sinkender versteuerter Mengen.

    Beim Pfeifentabak wurden im August Banderolen für 108,9 Tonnen (plus 3,4 Prozent) im Wert von 10,6 Mio. Euro (plus 2,5 Prozent) bezogen.

    (DTZ 38/12)

  • Kein Sommerloch im Beutel des Bundesfinanzministeriums

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Im Juli 2012 nahm der Fiskus insgesamt 1,227 Mrd. Euro (netto) an Tabaksteuern ein. Das waren 18,0 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Der Zuwachs stammte vor allem aus der Zigarette (plus 18,4 Prozent) und aus dem Feinschnitt (plus 17,1 Prozent), gemessen an einem allerdings relativ schwachen Juli 2011.

    Im Zeitraum Januar bis Juli 2012 kumuliert bezifferten sich die Tabaksteuereinnahmen auf 7,076 Mrd. Euro (netto); das waren 2,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, verursacht vor allem durch die Vorverlagerung von Produktionsvolumina ins Ende des letzten Jahres, also vor die Steuererhöhung zum 1. Januar 2012. Das wirkte sich vor allem bei der Fabrikzigarette aus, auf die in den ersten sieben Monaten Tabaksteuereinnahmen von 6,038 Mrd. Euro entfielen, 4,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2011. Beim Feinschnitt hingegen gab es ein Einnahmeplus von 8,2 Prozent auf 948,2 Mio. Euro.

    Beim Bezug von Steuerzeichen für Zigaretten weist der Juli ein leichtes Minus von 1,3 Prozent auf 7,381 Mrd. Stück auf; der Kleinverkaufswert erhöhte sich dagegen um 1,5 Prozent auf 1,803 Mrd. Euro. Kumuliert für die ersten sieben Monate 2012 wurden für 46,126 Mrd. Zigaretten Banderolen bezogen (minus 6,8 Prozent). Aufgrund der steuerbedingten Preiserhöhungen reduzierte sich der Kleinverkaufswert hier nur um 2,7 Prozent auf 11,236 Mrd. Euro.

    Beim Feinschnitt wurden im Juli für 2 511,1 Tonnen Tabak Steuerzeichen bezogen (plus 6,9 Prozent); deren Wert lag bei 308,9 Mio. Euro (plus 12,5 Prozent). Im Zeitraum Januar bis Juli 2012 lag die Menge des versteuerten Feinschnitts bei 15 056,5 Tonnen (minus 6,3 Prozent), denen beim Wert aber ein Zuwachs von 5,6 Prozent auf 1,845 Mrd. Euro gegenüberstand.

    Bei Zigarren/Zigarillos bezifferte sich der Steuerzeichenbezug im Juli in der Menge auf 318,1 Mio. Stück (plus 10,2 Prozent) und im Wert auf 65,0 Mio. Euro (plus 20,1 Prozent). Im Sieben-Monats-Zeitraum reduzierte sich hier der Steuerzeichenbezug in der Menge um 7,9 Prozent auf 2,194 Mrd. Stück, der Wert stieg dagegen um 8,8 Prozent auf 442,7 Mio. Euro. Hierin spiegelt sich vor allem die weitere Erhöhung der Mindeststeuer zu Jahresbeginn wider.

    Beim kleinsten Tabaksteuerobjekt, dem Pfeifentabak wurden im Juli Banderolen für 71,1 Tonnen (minus 8,8 Prozent) im Wert von 7,8 Mio. Euro (minus 5,8 Prozent) bezogen. In den ersten sieben Monaten 2012 kumuliert waren es 557,3 Tonnen (plus 17,1 Prozent) im Wert von 59,5 Mio. Euro (plus 11,5 Prozent).

    (DTZ 35/12)

  • Tabaksteuer: Auch für Fiskus stimmt Einnahmenentwicklung

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Tabaksteuereinnahmen beliefen sich im 1. Halbjahr 2012 auf 5,849 Mrd. Euro netto. Das waren zwar 5,6 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Doch ein erheblicher Teil des Rückgangs entstand durch Vorverlagerung von Produktionen und Steuereinnahmen ins vergangenen Jahr. Entsprechend schwach fiel das erste Quartal 2012 aus (minus 20,5 Prozent), während das zweite Quartal mit plus 7,5 Prozent wieder eine Stabilisierung der Einnahmesituation brachte.

    Der Rückgang im 1. Halbjahr entstand vor allem beim Steuerobjekt Zigarette (minus 7,9 Prozent), während Feinschnitt (plus 6,6 Prozent), vor allem aber Zigarren/Zigarillos (plus 81,6 Prozent wegen Mindeststeueranhebung) und Pfeifentabak (plus 20,8 Prozent, mehr Wasserpfeifentabak) deutlich höhere Steuereinnahmen bescherten.

    Beim Steuerzeichenbezug waren im 1. Halbjahr 2012 rückläufige Mengen zu konstatieren. Bei der Zigarette wurden Banderolen für 38,755 Mrd. Stück bezogen (minus 7,7 Prozent), deren Kleinverkaufswert bei 9,435 Mrd. Euro lag (minus 3,5 Prozent). Beim Feinschnitt wurden 12 545,4 Tonnen versteuert (minus 8,6 Prozent), denen aber aufgrund deutlicher Preiskorrekturen ein um 4,3 Prozent erhöhter Kleinverkaufswert von 1,536 Mrd. Euro gegenüberstand.

    Noch extremer sieht die Situation bei Zigarren/Zigarillos aus: Hier schrumpfte die versteuerte Menge um 10,2 Prozent auf 1,881 Mrd. Stück, während gleichzeitig der Kleinverkaufswert dieser Ware um 7,5 auf 379,1 Mio. Euro stieg. Durch Einführung (Mai 2011)und spätere Anhebung (Januar 2012) der Mindeststeuer verdoppelte sich die Durchschnittssteuer pro Zigarre/Zigarillo von 1,66 Cent im Januar 2011 auf 3,37 Cent im Juni 2012. An Pfeifentabak wurden im 1. Halbjahr 2012 491,4 Tonnen versteuert, der Zuwachs von 23,5 Prozent dürfte vor allem aus den größeren Mengen an Wasserpfeifentabaken stammen; der Kleinverkaufswert stieg hier um 15,5 Prozent auf 52,0 Mio. Euro.

    Über alle Tabaksteuerobjekte hinweg reduzierte sich der Kleinverkaufswert im ersten Halbjahr um 2,1 Prozent bzw. minus 246 Mio. Euro auf insgesamt 11,402 Mrd. Euro.

    (DTZ 29/12)

  • Knigge für E-Zigaretten

    LONDON (DTZ/red). Eine e-Zigarette hat auf Englands längster Autobahn, der M6, Ende letzter Woche einen Terror-Großalarm ausgelöst.

    Die Gefahrenmeldung vom vergangenen Donnerstag hat sich letztlich als Irrtum herausgestellt. Der Vorfall zeige jedoch, so „BBC-News“, wie leicht der Konsum der elektronischen Zigarette für Irritationen sorgen könne.

    Das Nachrichtenmagazin stellt nun die Frage nach potenziellen Verhaltensregeln für den alternativen Rauchgenuss.
    In Großbritannien ist das Rauchen der e-Zigarette auf öffentlichen Plätzen gesetzlich erlaubt.

    Die Entscheidung vieler Fluggesellschaften das Angebot die Nikotin-Liquids während des Fluges zurückzunehmen, sei der Unsicherheit der übrigen Passagiere geschuldet, die zwischen echten und falschen Zigaretten nicht unterscheiden könnten, heißt es.

    Wer jedoch in einem schicken Restaurant zur e-Zigarette greife, sollte sich auch mit dem passenden Gesetzestext bewaffnen, der die Legalität des Genusses dokumentiere. Die Öffentlichkeit sei einfach noch nicht auf diesen Konsum vorbereitet.

    Demgegenüber hält Simon Clark, Direktor von Forest (Freedom Organisation for the Right to Enjoy Smoking Tobacco), die elektronische Zigarette für absolut geeignet, wenn es sich um öffentliche Plätze oder Räume wie Restaurants handele.

    (DTZ 28/12)