Schlagwort: Corona

  • Tasting unter Corona-Regeln

    MAINZ // Ein Zigarren- und Rum-Tasting in Zeiten der Corona-Epidemie – geht das? „Ja, es ist möglich“, sagt Thomas Geißler, Außendienstrepräsentant der Firma Klaus Kleinlagel. Im Vorfeld müsse man sich genau informieren, was im jeweiligen Bundesland, im jeweiligen Kreis und in der jeweiligen Stadt erlaubt ist.

    Hohe Verantwortung
    Das taten Petra Heinrichs von der Kölner Fachhandelsfirma Pfeifen Heinrichs und Thomas Geißler. Beide waren sich bewusst, dass die Verantwortung hoch ist und die Organisation sehr genau sein muss. „Ich habe zuvor beim Ordnungsamt angerufen und mir die neuesten Bestimmungen erläutern lassen“, erklärt Geißler. Nur 16 Aficionados durften sich anmelden.

    Am 10. Juni war es dann soweit: Alles war vorbildlich vorbereitet, laminierte Hygiene-Hinweise an der Tür und auf jedem Tisch angebracht. Beim Einlass mussten sich die Teilnehmer ihre Hände desinfizieren. Im Raum standen nur sechs Tische.

    Mund-Nasen-Schutz
    Veranstalter und alle Gäste trugen Mund-Nasen-Schutz. Die Teilnehmer kamen zeitversetzt und wurden an den Tischen platziert. Um die Wartezeit, bis das Tasting begann, zu überbrücken, wurde eine „Kleinlagel 108 Fehlfarbe“ gereicht.

    Genuss unter neuen Regeln
    Für das Tasting selbst gab es die „Epic Maduro“ und die „Epic Gold“, dazu zwei Rums aus der „Valedor“-Serie. Da Dean Parsons, der Macher der Epic Cigars, früher Major einer Spezialeinheit bei der Polizei in Montreal war, eignete sich seine Zigarre wie keine andere für den Genuss unter den Regeln in der Corona-Zeit.

    Vorbildliche Aficionados
    Wer sich etwas zu trinken holen wollte oder zur Toilette ging, musste den Mund-Nasen-Schutz anziehen. „Man hatte aber nie das Gefühl, dass es stört oder nervt. Alle hielten sich vorbildlich an jede Regel“, so Geißler. Damit die Aficionados nicht selbst in die Kisten griffen, legte er ihnen die Zigarren hin, und zwar zunächst die Epic Maduro. Später folgte die Epic Gold, zu der der Rum Valedor eingeschenkt wurde. Während des Verteilens von Rum und Zigarren trug der Kleinlagel-Mitarbeiter wieder die Maske.

    Wer Feuer und Cutter vergessen hatte, bekam einen verpackten neuen Cutter gereicht, die Feuerzeuge waren desinfiziert, und wer mochte, bekam auch eine Packung Streichhölzer.

    Hygienregeln
    Vier Stunden dauerte der Abend, und nur wenige Minuten dieser Zeit mussten für Hygieneregeln aufgewendet werden. Der Rest des Abends lief fast wie immer.
    „Wir hatten das Gefühl, dass die Gäste sich gerne an die Regeln hielten, denn jeder wusste ja, dass solch eine Art von Abendveranstaltung nur dann wiederholt werden kann, wenn man Disziplin zeigt. Und die war in Köln neben viel Spaß mit fachlicher Info und besten Zigarren und Rum gegeben“, berichtet Thomas Geißler.

    pnf

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    eigentlich hatte ich mir vorgenommen, weniger über Corona zu schreiben. Aber ich komme nicht drumherum. Weil das Thema uns alle weiter beschäftigen wird, sehen Sie es mir hoffentlich nach.

    Risikobewertung
    Einer der Aspekte, über die ich viel nachdenke, ist der der Risikobewertung. Es ist nicht neu, dass wir Menschen darin nicht besonders gut sind. Was wir nicht kennen, empfinden wir als besonders große Bedrohung, Altbekanntes verliert seinen Schrecken. Das derzeit kursierende Corona-Virus gehört – noch – zu den Dingen, die vielen von uns Furcht einflößen. Vor wenigen Tagen ging ich an einem warmen, sonnigen Tag mit leichtem Wind durch meinen Wohnort. Ein Paar kam mir entgegen, etwa mein Alter, beide mit Gesichtsmaske. Als sie mich sahen, wechselten sie auf die andere Straßenseite, nur um wieder zurückzukommen, nachdem sie mich passiert hatten. Ich würde wetten, dass die beiden auch ein Handy mit der Corona-Warn-App in der Tasche hatten. Nur: Warum diese übertriebene Ausweichreaktion? Die Gesundheitsämter gehen davon aus, dass nur bei mindestens 15-minütigem direktem Kontakt mit einem Infizierten eine echte Ansteckungsgefahr besteht (und erst dann warnt die App).

    Realitischer Blick
    Wir schauen auf die – vermeintlich enormen – Risiken einer Infektion und bewerten sie deutlich zu hoch. Deshalb sehen wir auch immer mehr Politiker und andere Funktionsträger, die sich intensiv mit dem Virus beschäftigen und die vermeintlich leichtsinnig agieren. Tatsächlich jedoch haben sie einen – meiner Ansicht nach – realistischeren Blick auf die Gefahren. Wir sprechen über die alten Menschen, die tatsächlich deutlich gefährdeter sind, übersehen dabei aber, dass mehr als 92 Prozent dieser Gruppe eine Infektion weitgehend problemlos überstehen. Die Liste ließe sich fortsetzen.

    Ökonomische Folgen
    Über die ökonomischen Folgen der Corona-Krise habe ich an diese Stelle bereits häufig geschrieben. Erstaunlich: Die wirtschaftlichen Indikatoren erreichen aktuell immer neue Höchststände. Das deutet auf eine rasche Erholung hin. Andererseits dürfen wir nicht vergessen, dass wir auch einen beispiellosen Absturz gesehen haben. Um es mit einer kleinen Rechnung deutlich zu machen: Eine Aktie, die die Hälfte verloren hat, muss ihren Wert verdoppeln, nur um wieder das Ausgangsniveau zu erreichen. Insofern dürfte uns noch ein steiniger Weg bevorstehen.

    Neues Produkt im Handel
    Immerhin: Die Einführung von BATs Tabakerhitzer Glo auf den deutschen Markt bringt dem Handel ein attraktives neues Produkt und sorgt beim deutschen Konsumenten für zusätzliche Aufmerksamkeit für die Kategorie. Und ein wenig Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft. Weniger erfreulich sind Nachrichten aus dem Markt für Oraltabak, die mir zu Ohren gekommen sind. Wir halten Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden.

    Damit wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. In der kommenden Woche bin ich im Urlaub, dann schreibt an dieser Stelle meine Kollegin Kerstin Kopp.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • BfTG startet Umfrage

    BERLIN // Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat vor kurzem seine Branchenumfrage 2020 online gestellt.

    Unter dem Link [link|https://www.surveymonkey.de/r/R87VD2M]www.surveymonkey.de/r/R87VD2M[/link] können Händler und Hersteller ihre Angaben und Einschätzungen abgeben.

    Im Vergleich zum Vorjahr hat das Bündnis eigenen Angaben zufolge einige Ergänzungsfragen im Zusammenhang mit US-Vorfällen und Corona-Krise mit aufgenommen. Damit will das BfTG die Entwicklung nach „EVALI“ und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beziehungsweise dem Corona-Lockdown besser auswerten.

    Ergebnisse
    „Mit dieser Umfrage wollen wir ein genaueres Bild davon bekommen, wie sich die Entwicklungen der letzten Monate auf die E-Zigaretten-Branche ausgewirkt haben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass möglichst viele Händler und Hersteller von E-Zigaretten und Zubehör mitmachen. Die Ergebnisse sind wichtig für unsere zielgerichtete Ansprache von Politik und Medien", sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

    Die Teilnahme ist noch bis zum 28. Juni möglich.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    weiter beherrschen irrationale Risikobewertungen in Sachen Corona viele Menschen. Das liegt nicht zuletzt an der verbreitet selektiven Wahrnehmung der Fakten. In Sachsen hat eine Grundschullehrerin (vergeblich) dagegen geklagt, wieder unterrichten zu müssen. Sie sah ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, weil sie sich womöglich mit dem Virus anstecken könnte.

    Panikmache aus Berlin
    So ähnlich sah es eine Verkäuferin, mit der ich ins Gespräch kam, und die von Tausenden Toten schwadronierte; für sie war eine Infektion gewissermaßen gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Immerhin: Vor wenigen Tagen hat der Virologe Hendrik Streeck in einem Interview versucht, Einiges zurechtzurücken. Doch die erfolgreiche Panikmache aus Berlin, tatkräftig unterstützt durch viele Medien, wirkt nachhaltig.

    Kursmassaker
    In den USA hat die Notenbank erklärt, sie rechne nicht mit einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft und denke deshalb nicht daran, die Zinsen zu erhöhen. Das wiederum stürzte die Börsianer in tiefe Zweifel, ein Kursmassaker war die Folge, obwohl Präsident Donald Trump umgehend die glorreichen Folgequartale beschwor. Wenn an den Märkten Realismus einkehrt, leiden die Notierungen.

    Mehrwertsteuer
    Apropos Realismus: Experten rechnen im dritten Quartal mit einer Welle – an Privatinsolvenzen. Dann schlägt der Lockdown auch auf Ebene der Konsumenten durch. Für den Handel sind das wenig erfreuliche Aussichten. Immerhin: Wie es aussieht, bleibt dem Tabakwarenfachhandel die Mehrwertsteuersenkung erspart. Denn der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe von DTZ.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Lockdown für Mehrwertsteuer

    BERLIN // 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung ausgeben, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. DTZ geht der Frage nach, wie insbesondere die Mehrwertsteuersenkung sich auf den Fachhandel auswirkt.

    Binnennachfrage
    Die Aussage ist klar: Die Regierung möchte „die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln“. Dabei soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent reduziert werden. Diese „Stärkung der Binnennachfrage“ lässt Berlin sich 20 Milliarden Euro kosten.

    Positiv sieht denn auch der Handelsverband Deutschland (HDE) das Maßnahmenbündel: „Es werden wichtige Konjunkturimpulse gesetzt, die auch den Handel wieder in Schwung bringen können“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem wirke eine reduzierte Mehrwertsteuer in diesem Umfeld tendenziell preissenkend.

    Förderpotenzial
    Das Förderpotenzial ist denn auch wenig umstritten. Allerdings stellen sich Beobachter die Frage, ob der Steuernachlass tatsächlich beim Konsumenten ankommt und wie das schnelle Umstellen funktionieren soll. Denn für den Handel stellt eine Umpreisung für alle Artikel einen immensen Mehraufwand dar.

    Nebensortimente
    Noch deutlicher wird die Situation mit Blick auf Nebensortimente wie Presse und Buch. Für sie muss der Händler den Umsatzsteuersatz zahlen, der beim Versandbeginn gilt. Für ein Buch, das am 30. Juni das Logistikzentrum verlässt, ist somit der alte Steuersatz fällig, einen Tag später der reduzierte Satz.

    Neue Berechnung
    Spannend wird es im Laden, denn, erläutert Ralf Klein von der Essener Steuerberatungsgesellschaft FRTG: „In Deutschland gilt die Buchpreisbindung für den Brutto-, also den Ladenpreis. Der Bruttobetrag muss neu berechnet werden, auch wenn der Einkauf zum alten Steuersatz erfolgte.“ Bleibt die Frage, ob der Handel ein Buch, das bislang 19,90 Euro gekostet hat, tatsächlich für dann 19,53 Euro verkauft. Schließlich unterliegen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften der Preisbindung. Damit darf der aufgedruckte Preis nicht unterschritten werden – eigentlich. Es drohen zudem Abmahnungen. Den praktikablen Weg, auf großen Schildern auf die temporär ermäßigten Steuersätze hinzuweisen, verbietet zudem die Preisangabenverordnung. Die Möglichkeit, einfach die alten Preise zu kassieren und die gesparte Mehrwertsteuer im Handel zu behalten, verbietet sich aufgrund drohender Imageschäden.

    Tabakfachhandel
    Einfacher haben es reine Tabakwarenhändler, denn im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz heißt es: „Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt für Zwecke der Berechnung der Mindeststeuer (…) weiter der zum 1. Januar 2020 gültige Steuersatz von 19 Prozent.“ Der Grund: „Eine Änderung der Mindeststeuerberechnung hätte umfassende Auswirkungen auf den gesamten Tabaksteuertarif und zwangsläufig den Druck und die Bestellung neuer Steuerzeichen, die Vernichtung von alten Steuerzeichen und bereits mit alten Steuerzeichen versehenen Tabakwaren sowie gegebenenfalls den Rückruf bereits im Handel befindlicher Ware zur Folge.

    Insgesamt bleibt jedoch das Problem, dass die Umstellung aufgrund der kurzen Frist in einer juristischen Grauzone erfolgen muss.

    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Bundesregierung greift tief ins konjunkturelle Füllhorn und schüttet 130 Milliarden Euro als konjunkturbelebende Mittel aus. Wird das funktionieren? Nun ja, es sind nicht 130 zusätzliche Milliarden, ein Teil besteht aus nicht verteilten Mitteln aus früheren Nottöpfen. Und wie deutlich diese Gelder wirken, muss sich erst zeigen. Bei einem Lebensmitteleinkauf von 100 Euro bewirkt die gesenkte Mehrwertsteuer nicht einmal zwei Euro, die den Konsumenten zusätzlich in der Tasche bleiben.

    Preisvorteile
    Ob es richtig ist, vor allem auf Stützung des Konsums abzustellen? Das mag sinnvoll sein, so lange die Unternehmen diese Preisvorteile tatsächlich an die Verbraucher weitergeben. Womöglich aber werden viele Produkte teurer.

    Kaufkraft
    Kaufkraft sei vorhanden, meinen viele Beobachter. Angesichts von aktuell rund sieben Millionen Kurzarbeitern (während der Finanzkrise waren es bis zu 1,5 Millionen) ist das schwer nachvollziehbar. Die Wirtschaftsweisen haben denn auch ihre Prognose für 2020 korrigiert – nach unten. Das Bruttoinlandsprodukt soll nun um sieben Prozent sinken. An dieser Stelle haben die Auguren wohl Recht, die meinen, wir stünden ganz am Anfang der Corona-Krise.

    Aussagen
    Wenn es um das Virus geht, bin ich skeptischer. Nur ein Beispiel: seit fast vier Wochen liegt die Zahl positiver Tests – derzeit werden rund 350.000 Menschen in Deutschland wöchentlich auf das Virus getestet – klar unter zwei Prozent. Zugleich gehen Experten davon aus, dass die Rate „falsch positiver Ergebnisse“ bei etwa zwei Prozent liegt. Mir ist klar, dass man daraus keine konkreten Aussagen treffen kann. Aber ich frage mich, wie viele Infizierte wir tatsächlich noch haben.

    Ich wünsche Ihnen ein gutes und erholsames Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Heftige Einbußen im April

    WIESBADEN // Aufgrund der Geschäftsschließungen in der Corona-Krise sind die Umsätze in einigen Einzelhandelsbranchen nach den Einbußen im März auch im April 2020 deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig sorgte die weiterhin starke Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs zu erhöhten Umsätzen in anderen Bereichen, etwa in Supermärkten.

    Insgesamt setzten die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland im April nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 6,5 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) 5,3 Prozent weniger um als im April 2019. Beide Monate hatten jeweils 24 Verkaufstage. Kalender- und saisonbereinigt war der Umsatz im diesjährigen April im Vergleich zum März real um 5,3 Prozent und nominal um 5,1 Prozent niedriger. Das war – wie schon im März – der stärkste Umsatzrückgang gegenüber einem Vormonat seit dem Januar 2007. Im März war der Umsatz real und nominal um 4,0 Prozent zum Vormonat gesunken.

    Steigerung im Lebensmittelhandel
    Im Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren zeigte sich auch im April eine deutlich erhöhte Nachfrage: Die Branche setzte real 6,2 Prozent und nominal 9,5 Prozent mehr um als im vergleichbaren Vorjahresmonat. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real 8,1 Prozent und nominal 11,5 Prozent über dem des Vorjahresmonats.

    Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln fielen die Umsätze im April 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 14,5 Prozent und nominal um 14,4 Prozent, nachdem sie bereits im März real um 8,6 Prozent und nominal um 8,2 Prozent gesunken waren. Dies ist der stärkste Umsatzrückgang im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994.

    Die großen Verlierer
    Den größten seit 1994 gemessenen Umsatzeinbruch in einer Branche des Einzelhandels verzeichnete der Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren mit real minus 70,7 Prozent und nominal minus 70,9 Prozent gegenüber April 2019. Einen ebenfalls starken Umsatzeinbruch von real minus 40,3 Prozent und nominal minus 39,8 Prozent zeigte der sonstige Einzelhandel mit Waren verschiedener Art. Dazu zählen zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser.

    Online-Handel boomt
    Das größte Umsatzplus zum Vorjahresmonat mit real und nominal 24,2 Prozent erzielte der Internet- und Versandhandel. Veränderungsraten dieser Größenordnung sind selbst in dieser Branche ungewöhnlich und somit zu einem erheblichen Teil auf einen Sondereinfluss der Corona-Pandemie zurückzuführen.

    pi

  • Keine Hausmesse bei Tabac Benden

    DÜSSELDORF // Die Fachhändler und Online-Zigarrenhändler Patricia und Marc Benden haben ihre für den 12. September geplante Hausmesse abgesagt. Traditionell findet diese Veranstaltung, auf der den Kunden von Tabac Benden unter anderem brandneue Zigarrenmarken präsentiert werden, kurz vor der InterTabac statt.

    Behördliche Auflagen
    Bekanntlich sind Großveranstaltungen bundesweit zunächst bis Ende August verboten. Ob diese Frist verlängert wird, hängt von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Und das ist zurzeit nicht vorhersehbar. Die Erfahrung der vergangenen Wochen und Monate zeigt, dass die Einschätzungen und Prognosen sich ständig ändern und behördliche Auflagen sehr kurzfristig erlassen werden.

    Planungssicherheit
    „Insofern lässt sich derzeit auch noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die InterTabac zwischen dem 18. und 20. September in Dortmund stattfinden wird. Und auch uns könnte niemand versprechen, dass wir zur Messe öffnen dürften. Planungssicherheit wäre jedoch absolut notwendig, um eine solche Veranstaltung vorzubereiten“, heißt es bei Tabac Benden kurz vor Redaktionsschluss dieser DTZ-Ausgabe. Und weiter erklären Patricia und Marc Benden: „Zudem kommen viele unserer Gäste und Aussteller aus dem Ausland, einige sogar von Übersee. Wir wissen nicht, ob sie im Spätsommer zu uns nach Europa reisen können.“


    Gesundheit und Mindestabstand

    Die Geschwister Benden betreiben in Düsseldorf-Bilk eines der größten stationären Tabakwarengeschäfte mit benachbarter Casa del Habano in Europa. Dennoch müssen sie einräumen: „Wer von Ihnen schon einmal bei uns war, weiß: Wir haben es recht gemütlich, aber unser Gelände ist wirklich alles andere als weitläufig. Dass wir mehrere hundert Gäste willkommen heißen und gleichzeitig den festgelegten Mindestabstand garantieren – das geben unsere Räumlichkeiten einfach nicht her. Doch wir möchten auf keinen Fall Ihre Gesundheit riskieren. Aus diesen Gründen müssen wir schweren Herzens von der Hausmesse 2020 Abstand nehmen – so leid es uns tut.“

    red

  • Handel fehlen 40 Milliarden Euro

    BERLIN // Mindestens 40 Milliarden Euro werden dem Handel Branchenschätzungen zufolge Ende des Jahres in der Kasse fehlen, schätzte Stephan Tromp, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE).

    Den Verbrauchern sei derzeit die Konsumlust vergangen, konstatiert der Verbandschef beim jüngsten Digital-Talk der Händlerinitiative „Händler helfen Händlern“, berichtet „Lebensmittel Praxis“.

    Milliarden-Verluste
    Entsprechend soll der Handel in einem mittleren Szenario in diesem Jahr gegenüber Vorjahr mindestens 40 Milliarden Euro an Umsatz verlieren. Das entspreche zwischen zehn und 15 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes – und bringe den stationären Handel in Existenznot.

    Staatliche Unterstützung
    Die Rufe der Branche nach staatlicher Unterstützung werden lauter, so Tromp. Doch von den Milliarden, die der Staat in der Corona-Krise in die deutsche Wirtschaft pumpt, komme bei den Händlern vor Ort kaum etwas an. 60 bis 65 Prozent der Händleranträge auf Darlehen der KfW werden laut HDE-Chef Tromp abgelehnt.

    Dabei seien Kredite für die Unternehmen ohnehin nicht die optimalste Form der Unterstützung. „Wir sind mit dem Bundeswirtschaftsministerium im Gespräch, was Rettungsfonds angeht", erzählt Tromp.

    Soforthilfen
    „Wir brauchen nicht nur Kredite, sondern auch Soforthilfen, die nicht zurückzuzahlen sind. Wir sind im Bundestag unterwegs, damit für die Händler in Sachen Miete und Pacht eine bessere Verhandlungsbasis erreicht wird. Und wir fordern, die Binnenkonjunktur in Form von Konsumschecks anzukurbeln – und das nicht nur für den Handel“, zitiert die Fachzeitschrift Tromp.

    red

  • Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

    MÜNSTER // Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe um­fasst, ist rechts­wid­rig. Die Corona-Soforthilfe er­fol­ge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die Covid-19-Pandemie und diene nicht der Be­friedigung von Gläubigeransprüchen, ent­schied das Finanzgericht Münster am 13. Mai. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, berichtet „beck-online“.

    Corona-Soforthilfe
    Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es ihm nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27. März beim Land Nordrhein-Westfalen zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Diese wurde mit Bescheid vom selben Tag bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.

    Kontenpfändung
    Das Gericht hat dem Eilantrag entsprochen. Das Finanzamt müsse die Kontenpfändung einstweilen einstellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufheben. Durch die hier eingeleitete Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht worden sei, werde die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.

    Gläubigeransprüchen
    Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1. März entstanden seien und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1. März entstandenen Ansprüche des Finanzamts zu befriedigen. Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27. März für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt worden sei, sei die Vollstreckung bis zum 27. Juni einstweilen einzustellen.

    red