Schlagwort: Einzelhandel

  • Dickes Minus nach dem Kassensturz

    KÖLN // Rund 4,4 Milliarden Euro entgingen 2019 dem Handel durch Diebstähle und organisationsbedingte Verluste, etwa fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus der aktuellen EHI-Studie „Inventurdifferenzen im deutschen Handel 2020“ hervor.

    Dabei entfallen gut 3,7 Milliarden auf Diebstahlsdelikte. Waren im Wert von 2,4 Milliarden Euro werden durch Kunden gestohlen, 950 Millionen werden von eigenen Mitarbeitern entwendet und 360 Millionen Verlust gehen auf Diebstähle durch Lieferanten und Servicekräfte zurück.

    Etwa 660 Millionen Euro Schaden entstehen durch organisatorische Mängel, zum Beispiel durch falsche Preisauszeichnung. Dem Staat entsteht mit dem Diebstahl ein volkswirtschaftlicher Schaden von 510 Millionen Euro im Jahr durch die Mehrwertsteuer Ausfälle.

    Die 4,4 Milliarden Euro hat das EHI branchengewichtet für den gesamten deutschen Einzelhandel hochgerechnet. red

  • Gemischte Bilanz bei Presse

    BERLIN // Die Corona-Pandemie hat für die Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen am deutschen Pressemarkt unterschiedliche Folgen: Für die Zeitungen sind bei den wöchentlich erscheinenden Titeln gestiegene Gesamtverkäufe zu verbuchen. Bei der Tagespresse werden die Verluste im Einzelverkauf und bei den Bordexemplaren durch eine weitgehend stabile Abo-Auflage abgefedert.

    Hingegen führen die Corona-bedingten Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens – die Schließung des Einzelhandels und dienstleistenden Gewerbes, die Einschränkungen der Mobilität zu Beginn der Haupturlaubszeit – bei den Publikumszeitschriften im Einzelverkauf, Lesezirkel-Vertrieb sowie im Absatz von Bordexemplaren zu deutlich gesunkenen Verkäufen, meldet die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).

    Tageszeitungen schwächer
    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und Sonntagszeitungen verkauften im zweiten Quartal des laufenden Jahres den Angaben zufolge durchschnittlich pro Erscheinungstag 14,09 Millionen Exemplare und damit 7,62 Prozent weniger als im Vorjahr (2/2019: 15,25 Millionen Stück).

    Nach einem Auflagenminus zu Jahresbeginn verzeichnen die Wochenzeitungen im zurückliegenden Quartal einen merklichen Anstieg ihrer Gesamtverkäufe. Mit rund 1,64 Millionen abgesetzten Exemplaren steigern die wöchentlich erscheinenden Zeitungen ihre verkaufte Auflage im direkten Jahresvergleich um rund 2,2 Prozent (2/2019: rund 1,61 Millionen Stücke).

    Einbruch der Publikumspresse
    Die Publikumspresse liegt mit rund 58,71 Millionen Exemplaren um 27,96 Prozent unter dem Ergebnis des Vorjahres (2/2019: 81,49 Millionen Stück).
    pi

  • Worauf Sie achten müssen

    BERLIN // Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz soll zur Stärkung der Binnennachfrage der Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent abgesenkt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Maßnahme für die Preisauszeichnung in den Ladengeschäften des Einzelhandels haben wird.

    Die Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu einer Verpflichtung der Einzelhändler, die Preisauszeichnung am Regal zu verändern. Der Handel ist in der Preissetzung frei. Eine Pflicht zur gesonderten Ausweisung der Mehrwertsteuer besteht nicht. Wegen der Mehrwertsteuersenkung ist eine Umetikettierung und Preissenkung daher nicht erforderlich. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen und Bons muss aber korrekt unter Berücksichtigung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes erfolgen.

    Wie wird weitergereicht?
    Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Verbraucher weitergereicht werden soll, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Verrechnung beziehungsweise Rabattierung an der Kasse erfolgen. Zu achten ist dabei auf preisgebundene Artikel, gegebenenfalls Kommissionsware und auf die Angabe des korrekten Rabattsatzes.
    Unter den nachfolgenden Voraussetzungen liegt nach Auffassung der Bundesregierung und des HDE wegen § 9 Abs. 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) keine falsche Preisauszeichnung am Regal vor. Für diese Auffassung spricht auch die Rechtsprechung des BGH, nach der es wettbewerblich irrelevant ist, wenn an der Kasse ein niedrigerer Preis als am Produkt oder Regal ausgezeichnet verlangt wird.
    Die Voraussetzungen hierfür sind:
    [bul]Entsprechende Werbung mindestens am Eingang des Geschäfts;
    [bul]zeitlich nach Kalendertagen befristet bis zum 31. Dezember 2020;
    [bul]Rabattgewährung pauschal für alle Kunden und das gesamte Sortiment.
    Bei transparenter Information der Kunden ist die Rabattgewährung allerdings auch nur für Teile des Sortiments möglich. Eine entsprechende Information ist erforderlich, wenn das Sortiment preisgebundene Waren umfasst, für die kein Rabatt gewährt werden kann.
    Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Pressemitteilung vom 12. Juni verlautbart hat, wurden die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder mit Schreiben vom 10. Juni über diese Auffassung der Bundesregierung informiert. Auch die Wettbewerbszentrale hat im Gespräch mit dem HDE erklärt, dass sie dieser Auffassung folgen wird.

    Obwohl damit hinreichende Rechtssicherheit besteht, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Abmahnvereine eine davon abweichende Einschätzung vertreten und Abmahnungen aussprechen und Einzelhändler auf Unterlassung in Anspruch nehmen werden.

    Anwendung an der Kasse
    Noch einmal im Detail: Eine Umetikettierung am Regal oder Produkt ist nicht erforderlich, soweit der Händler den Preis wegen der abgesenkten Mehrwertsteuer im Rahmen seiner Preissetzungsfreiheit nicht (sofort) reduziert, die Mehrwertsteuersenkung also nicht an die Verbraucher weiterreicht. Auf Rechnungen und Kassenbons ist die (abgesenkte) Mehrwertsteuer aber korrekt auszuweisen. Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergereicht werden soll, ist eine Preissenkung und damit auch eine Umetikettierung am Regal beziehungsweise Produkt erforderlich.

    Da eine damit grundsätzlich erforderliche Umetikettierung einen erheblichen Aufwand und wirtschaftliche Belastungen für den Einzelhändler auslösen würde, kann der um drei beziehungsweise zwei Prozent reduzierte Umsatzsteuersatz bei unveränderter Preisauszeichnung am Regal nach Auffassung der Bundesregierung und des HDE unter bestimmten Umständen aber auch erst an der Kasse angewendet und durch einen reduzierten Preis an den Verbraucher weitergereicht werden. Bei der Gestaltung der Werbung mit der Preisreduzierung an der Kasse ist aber in jedem Fall dringend darauf zu achten, dass beim Verbraucher kein Irrtum über die Höhe des gewährten Preisvorteilserregt wird.
    Soweit auch preisgebundene Waren wie zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Tabakwaren verkauft werden, ist bei diesen Artikeln eine Rabattgewährung nicht möglich. Diese Artikel sind daher schon in der Werbung klar und eindeutig von der Preisreduzierung auszunehmen. Daher sollte gegebenenfalls auch auf eine Auslobung wie „Bis zu 2,521 Prozent Rabatt auf alles!“ verzichtet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass es durch vertragliche Vereinbarungen mit Lieferanten dazu kommen kann, dass der Händler in seiner Preishoheit nicht mehr frei ist. Das gilt insbesondere bei Ware, die in Kommissionsmodellen gehandelt wird. Hier bedarf es einer Abstimmung mit den entsprechenden Lieferanten, um die Preise senken zu können.
    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Licht und Schatten für den deutschen Einzelhandel: Keine schnelle Erholung – dieses Szenario befürchtet der Handelsverband Deutschland (HDE) für die Geschäftsinhaber im deutschen Einzelhandel. Das Umsatzniveau aus der Zeit vor Beginn der Krise wird demnach wohl erst 2022 wieder erreicht. Laut HDE steigt die Sparquote, der private Konsum bricht – nicht zuletzt wegen gärender Rezessionsängste – ein. 2020 wird offenbar zum Jahr mit dem stärksten Wirtschaftsrückgang in der Geschichte des Einzelhandels seit dem Zweiten Weltkrieg. Allein im Nicht-Lebensmittel-Bereich dürften bis zum Jahresende 40 Milliarden Euro fehlen, rund 50.000 Geschäfte könnten in die Insolvenz rutschen.

    Wenig Infizierte
    Und das Licht?, werden Sie mich fragen. Nun, das sehe ich in einer Meldung der „Zeit“. Die hat nämlich bei den Großen des Einzelhandels nachgefragt, wieviele Beschäftigte sich mit dem Corona-Virus infiziert hätten. Die Antwort liegt auf der Hand: Wer Tag für Tag im engen Kundenkontakt steht und diversen Atemwolken ausgesetzt ist, wird häufiger krank geworden sein, könnte man meinen. Eine britische Studie hat übrigens vor wenigen Wochen genau das belegt. Die Überraschung: Rossmann, DM, Rewe und Kaufland haben Positiv-Raten unter ihren Mitarbeitern gemeldet, die deutlich unter denen in der Bevölkerung liegen. Bei DM waren es 0,1 Prozent, bei Rossmann ebenfalls – wobei sich nur zwei Angestellte eindeutig bei der Arbeit infiziert hätten.

    Da kann man jetzt spekulieren, woran das liegt. Meine Theorie: Aufgrund der ständigen Auseinandersetzung des Immunsystems mit Erkältungs- und anderen Viren hatte Corona keine Chance.

    Aber vermutlich werden wir vieles, was im Moment im Zusammenhang mit dem Virus beobachtet, postuliert und publiziert wird, nie abschließend beurteilen können. Ich bin da wenig optimistisch.

    Lassen wir uns dennoch nicht unterkriegen! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
    Herzlich, Marc Reisner, Chefredakteur DTZ

  • Spürbare Erholung im Einzelhandel

    WIESBADEN // Nach massiven Rückgängen im März und April wegen der Corona-Krise stiegen die Umsätze im Einzelhandel im Mai wieder an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) setzten die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland real, also preisbereinigt, 3,8 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) 4,6 Prozent mehr um als im Mai 2019. Und das, obwohl der Mai im vergangenen Jahr mit 25 Verkaufstagen sogar einen Verkaufstag mehr hatte.

    Klarer Aufwärtstrend
    Kalender- und saisonbereinigt war der Umsatz im Mai im Vergleich zum April 2020 real um 13,9 Prozent und nominal um 13,4 Prozent höher. Damit konnte der Einzelhandel die Corona-bedingten Umsatzeinbußen der Vormonate wieder ausgleichen. Gleichzeitig war dies der stärkste Anstieg gegenüber einem Vormonat seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994. Gründe hierfür sind die Geschäftsschließungen bis Mitte April und die anschließenden Lockerungen. Im April war der Umsatz noch real um 6,5 Prozent und nominal um 6,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken.
    Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Mai real 4,9 Prozent und nominal 8,4 Prozent mehr um als im Mai 2019. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real 6,4 Prozent und nominal 9,9 Prozent über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln setzte im entsprechenden Vergleich hingegen real 6,6 Prozent und nominal 3,0 Prozent weniger um.

    Ungewöhnliche Veränderungen
    Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stiegen die Umsätze im Mai im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 3,5 Prozent und nominal um 3,3 Prozent. Das größte Plus zum Vorjahresmonat mit real 28,7 Prozent und nominal 28,8 Prozent erzielte der Internet- und Versandhandel. Veränderungsraten dieser Größenordnung sind selbst in dieser sehr dynamischen Branche ungewöhnlich und somit zu einem erheblichen Teil auf einen Sondereinfluss der Corona-Pandemie zurückzuführen.

    Branchenunterschiede
    Deutlich zugenommen hat auch der Handel mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf mit einem realen Plus von 8,6 Prozent. Noch nicht wieder auf dem Vorjahresniveau sind dagegen der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren und der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser) mit real minus 22,6 Prozent beziehungsweise minus 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

    pnf

  • Fakten für den Handel

    KÖLN // Marktzahlen, Statistiken sowie Kontaktdaten der Branche gesucht? Die BTWE-Fakten 2020 liefern die wesentlichen Kennziffern und Koordinaten aus den Bereichen Zigarette, Feinschnitt, Zigarre/Zigarillo, Pfeife, PRRP, Lotto und Presse.

    Übersichtlich, handlich und hilfreich
    Das Ganze übersichtlich, handlich, hilfreich und kompakt. In diesem Jahr natürlich auch mit den aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die BTWE-Fakten 2020 können Sie direkt beim[link|http://www.tabakwelt.de/] BTWE[/link] bestellen. Schicken Sie einfach eine E-Mail an [link|mailto:btwe@einzelhandel-ev.de]btwe@einzelhandel-ev.de[/link].

    Versand gegen Schutzgebühr
    Die Schutzgebühr für das Printexemplar beträgt für BTWE-Mitglieder 25 Euro und für Nichtmitglieder 55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Für die Zusendung der Pdf-Datei beträgt die Schutzgebühr für Mitglieder der Einzelhandelsorganisation 15 Euro und für Nichtmitglieder 35 Euro.

    pi

  • Der Mann aus Hessen hört auf

    FRANKFURT // Man kann ihn mit Fug und Recht als „Tausendsassa“ oder Alleskönner bezeichnen – die Rede ist von Günther Kraus, Inhaber der Lotto-Verkaufsstelle in der Triebstraße 33 in Bergen-Enkheim, dem östlichsten Stadtteil von Frankfurt am Main.

    Denn er macht einfach alles: Neben seinem Geschäft, das er kontinuierlich ausgebaut und allen Einzelhandelsflauten zum Trotz auf Kurs gehalten hat, hat er sich auf vielfältige Weise für die Allgemeinheit engagiert. So hat er sich jahrelang als Vorsitzender des Bergen-Enkheimer Gewerbevereins um die Geschäfte vor Ort gekümmert.

    Fast 20 Jahren Lotto-Vorstand
    Darüber hinaus hat sich Kraus als Vorsitzender des Hessischen Lottoverbandes und als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) für seine Kollegen eingesetzt. Seit fast 20 Jahren leistet er Vorstandsarbeit für die Lottogemeinschaft und ist seit 15 Jahren für den BLD tätig. Seine Aufgabe als BLD-Geschäftsführer wird Kraus auch weiterhin ausüben. „Ich bin keiner, der irgendein Schiff in stürmischen Zeiten verlässt“, erklärt er gegenüber DTZ.

    Last not least spielt der rührige Fachhändler nicht nur für seine sechs Enkel, sondern auch für andere Kinder im Viertel regelmäßig den Nikolaus. Jetzt geht eine Ära zu Ende, denn Kraus geht Ende Juni nach 40 Jahren in den Ruhestand.

    Sortiment den Bedürfnissen angepasst
    Eigentlich sagt das große Schild über der Eingangstür, das Geschäft von Günther Kraus in der Triebstraße Bergen-Enkheims sei ein Schreibwarenladen. Doch seit er und seine Frau Marie-Luise den Laden im Jahr 1980 übernahmen, haben sie ihn kontinuierlich ausgebaut und immer wieder um neue Sortimente erweitert. Von Anfang an gehörte eine Lotto-Verkaufsstelle dazu. Diese ist heute noch einer der Hauptpfeiler des Geschäfts.

    Als die ehemals florierende Einkaufsmeile Enkheim mehr und mehr verfiel und auch Kraus mit seinem Geschäft in der Straße mehrfach umziehen musste, feilte er gezielt am Sortiment. Als die Textilreinigung schloss, etablierte er im Geschäft eine Reinigungsannahme. Als der Fotoladen aufgab, konnte man bei ihm Fotoarbeiten in Auftrag geben. Eine Postfiliale und ein Kaffeeausschank kamen ebenfalls dazu. Zuvor hatte der Fachhändler schon sein Angebot an Presseerzeugnissen ausgebaut: Aus anfänglichen 120 Titeln wurden im Laufe der Jahre 70 Meter Presseregal mit über 800 Titeln. 1997 wurde er vom Bundespresseverband dafür mit dem Titel „Presse-Fachhändler“ ausgezeichnet.

    Frühere Mitarbeiterin führt Verkaufsstelle weiter
    Nach 40 Jahren gibt Günther Kraus nun am 30. Juni auch die von Ihm bisher weiter geführte Lotto-Verkaufsstelle in die bewährten Hände seiner ehemaligen Mitarbeiterin Brigitta Hilpert. Sie hatte bereits 2017 die weiteren Sortimentsbereiche übernommen. „Mein Arbeitsleben ist damit beendet, jetzt freue ich mich einfach auf mein Leben als Opa meiner sechs Enkel und auf Reisen mit meiner Frau“, erklärt Kraus.

    Als BLD-Geschäftsführer bleibt er aber, wie gesagt, weiterhin am Ball. Und in seiner Heimatstadt wird er auch in Zukunft noch ehrenamtlich aktiv sein.

    dh

  • Elektromobilität im Handel

    KÖLN // Mit der Initiative E-Mobilität im Handel greift das EHI Retail Institute gemeinsam mit seinen Partnern, das Thema Elektromobilität und Ladesäulen am Point-of-Sale im Einzelhandel auf. Ziel der Initiative ist es den Handel über bereits existierende Konzepte und Lösungen zu informieren und darüber hinaus diese weiterzuentwickeln sowie Stärken und Schwächen der jeweiligen Systeme zu identifizieren.

    Das EHI Retail Institut hat im Rahmen der Initiative [link|https://www.ehi-elektromobilitaet.de/]„E-Mobilität im Handel“[/link] eine Studie durchgeführt, um die Bereitschaft von Handelsunternehmen zum Einsatz von Ladestationen auf Kundenparkplätzen zu ermitteln.

    Höherer Anteil
    Rund 39 Prozent der Handelsunternehmen bieten in ihrem Filialnetz schon heute mindestens eine Lademöglichkeit in ihrem Filialnetz an, deutschlandweit sind es über 1.000 Ladestationen. Auch der Anteil von Parkplätzen mit Ladepunkten steigt: 44 Prozent der Händler haben an mehr als 5 Prozent ihrer unternehmenseigenen Parkplätze mindestens eine Ladestation für Elektromobilität eingerichtet. Diesen Anteil konnten in der Vorjahreserhebung nur halb so viele Unternehmen ausweisen.

    Motivation Kundenservice
    29 Prozent der befragten Handelsunternehmen bieten ihren Kunden derzeit noch keine Ladestationen für Elektromobilität an, aber planen es für die Zukunft. Fast die Hälfte (45 Prozent) möchte bis zum nächsten Jahr bis zu zehn erste oder weitere Ladestationen in ihrem Filialnetz errichten. Über 20 Prozent der Unternehmen planen sogar mehr als 50 Ladestationen. Als Grund für den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird an erster Stelle die damit angebotene Serviceleistung für die Kunden genannt. Danach folgen als Gründe die Gesetzgebung sowie eine innovative Geschäftsstrategie.

    Das EHI Retail Institut hat dazu ein [link|https://www.ehi.org/de/studien/whitepaper-elektromobilitaet-im-handel-2019/]Whitepaper[/link] online gestellt.

    red

  • Heftige Einbußen im April

    WIESBADEN // Aufgrund der Geschäftsschließungen in der Corona-Krise sind die Umsätze in einigen Einzelhandelsbranchen nach den Einbußen im März auch im April 2020 deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig sorgte die weiterhin starke Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs zu erhöhten Umsätzen in anderen Bereichen, etwa in Supermärkten.

    Insgesamt setzten die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland im April nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 6,5 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) 5,3 Prozent weniger um als im April 2019. Beide Monate hatten jeweils 24 Verkaufstage. Kalender- und saisonbereinigt war der Umsatz im diesjährigen April im Vergleich zum März real um 5,3 Prozent und nominal um 5,1 Prozent niedriger. Das war – wie schon im März – der stärkste Umsatzrückgang gegenüber einem Vormonat seit dem Januar 2007. Im März war der Umsatz real und nominal um 4,0 Prozent zum Vormonat gesunken.

    Steigerung im Lebensmittelhandel
    Im Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren zeigte sich auch im April eine deutlich erhöhte Nachfrage: Die Branche setzte real 6,2 Prozent und nominal 9,5 Prozent mehr um als im vergleichbaren Vorjahresmonat. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real 8,1 Prozent und nominal 11,5 Prozent über dem des Vorjahresmonats.

    Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln fielen die Umsätze im April 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 14,5 Prozent und nominal um 14,4 Prozent, nachdem sie bereits im März real um 8,6 Prozent und nominal um 8,2 Prozent gesunken waren. Dies ist der stärkste Umsatzrückgang im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994.

    Die großen Verlierer
    Den größten seit 1994 gemessenen Umsatzeinbruch in einer Branche des Einzelhandels verzeichnete der Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren mit real minus 70,7 Prozent und nominal minus 70,9 Prozent gegenüber April 2019. Einen ebenfalls starken Umsatzeinbruch von real minus 40,3 Prozent und nominal minus 39,8 Prozent zeigte der sonstige Einzelhandel mit Waren verschiedener Art. Dazu zählen zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser.

    Online-Handel boomt
    Das größte Umsatzplus zum Vorjahresmonat mit real und nominal 24,2 Prozent erzielte der Internet- und Versandhandel. Veränderungsraten dieser Größenordnung sind selbst in dieser Branche ungewöhnlich und somit zu einem erheblichen Teil auf einen Sondereinfluss der Corona-Pandemie zurückzuführen.

    pi

  • Ansehen des Einzelhandels in der Krise deutlich gestiegen

    KÖLN // Immerhin dies hat die Ausnahmesituation der vergangenen Wochen bewirkt: Die Wertschätzung für die Mitarbeitenden im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat sich deutlich verbessert, und das Image des Handels insgesamt konnte ebenfalls profitieren – so zwei der Ergebnisse der aktuellen Befragung von POSpulse, die in Zusammenarbeit mit dem EHI entstanden ist.


    Einstellung zum Handel

    Die Einsicht, dass die Mitarbeiter des Einzelhandels, speziell im LEH „den Laden am Laufen halten“, hat offensichtlich zu einer bisher nicht gekannten Wertschätzung für die Beschäftigten geführt. 40 Prozent der Befragten nehmen das Personal in den Lebensmittelgeschäften positiver wahr als vor der Krise. Auch die Einstellung zum Einzelhandel als Arbeitgeber hat sich leicht positiv verändert. Viele Menschen haben offensichtlich wahrgenommen, welche große Bedeutung der Einzelhandel für die Gesellschaft hat. Frauen empfinden dies offensichtlich stärker als Männer. Da Frauen oft den Einkauf des täglichen Bedarfs erledigen, ist dieser Effekt im Lebensmittelhandel deutlich stärker als im Einzelhandel insgesamt.


    Attraktivität als Arbeitgeber

    Für die Attraktivität als Arbeitgeber erhält der Handel insgesamt durchschnittlich gute Bewertungen. Auf einer Skala von 1 bis 10 wurden am häufigsten Werte zwischen 3 und 8 vergeben. Top-Werte (9 oder 10) und auch niedrige Werte (1 oder 2) sind kaum zugeordnet worden. Gleiches gilt für die Einschätzung des Einzelhandels als Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeitsklima, Eigenverantwortlichkeit, Erfolg, Familienfreundlichkeit, Gesundheit, Innovation, Karriere, Vergütung, Wertschätzung und Work-Life-Balance.

    Wohlfühlfaktor der Kunden
    In Zeiten von Corona gibt es in den Geschäften massive Veränderungen, um potenzielle Ansteckungen zu vermeiden. Die Kundschaft zeigt dafür Verständnis und nimmt sie im Großen und Ganzen gut an. Mit dem Wohlfühlfaktor der Kunden kann der Lebensmittelhandel auch unter diesen erschwerten Bedingungen grundsätzlich zufrieden sein. Gut 45 Prozent geben 6 bis 10 Sterne (von 10). Nur gut jeder zehnte. Befragte fühlt sich nicht gut aufgehoben und vergibt bei dieser Frage nur einen oder zwei Sterne. Etwa zwei Drittel aller Einkaufenden im LEH sehen die notwendigen Abstandsregeln als gewährleistet an. Allerdings ist fast jeder Zweite in der Altersgruppe unter 29 Jahren und bei den über 65-Jährigen trotz aller Hygienemaßnahmen besorgt, sich an Kontaktflächen infizieren zu können. Drei Viertel der Kundschaft testieren dem LEH, gut für die Sicherheit von Personal und Kundschaft zu sorgen. Insgesamt wird dem LEH bescheinigt, dass er sehr gut auf die Corona-Krise reagiert hat.

    Mittels einer App wurden in der ersten Maiwoche insgesamt 1939 Kunden zu ihrem Einkaufsverhalten und dem Image des Handels befragt.

    pi