Schlagwort: Deutsch

  • „Liquids kindersicher aufbewahren“

    BERLIN // Wie gefährlich sind E-Liquids? Dieser Frage ging das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach und befragte die deutschen Giftinformationszentren.

    Ergebnis: Die meisten Anfragen betrafen das Verschlucken der meist nikotinhaltigen Nachfülllösungen, häufig durch Kinder. Darunter fanden sich zwei als lebensbedrohlich eingestufte Fälle.

    Das BfR rät daher zur kindersicheren Aufbewahrung von E-Zigaretten und Liquids. Anhaltende Atembeschwerden und Lungenschäden nach Inhalieren wurden nicht festgestellt.

    Bei den in Deutschland im Rahmen der „PiMont“-Studie („Pilotprojekt Monitoring von Vergiftungen“) registrierten 851 Vergiftungen und Vergiftungsverdachtsfällen nach Kontakt mit E-Zigaretten oder Liquids wurde in acht Prozent ein bestimmungsgemäßer Gebrauch (Einatmen, Inhalation) angegeben. Das versehentliche Verschlucken von Liquids stellt mit 82 Prozent der Fälle den häufigsten Grund für Anfragen zu E-Zigaretten bei den Giftinformationszentren dar. Häufig sind Kleinkinder betroffen. Das in Liquids meist enthaltene Nikotin kann beim Verschlucken schon in geringen Mengen zu deutlichen Gesundheitsbeschwerden führen, etwa starkem Erbrechen.


    Mai 2018 bis Februar 2019

    Von Mai 2018 bis Februar 2019 wurden insgesamt 167 Vergiftungsfälle und Fälle mit Vergiftungsverdacht genauer erfasst: Nach Einatmen des Dampfes hatten die Patienten in über 90 Prozent der Fälle keine oder nur leichte Symptome. Sieben Fällen wurde ein mittlerer Schweregrad zugeordnet, davon sechs Fälle nach Verschlucken und ein Fall mit wiederholtem Erbrechen nach Einatmen. Bei zwei Patienten kam es zu schwerer Vergiftung; in diesen beiden Fällen hatten die Betroffenen starke Bewusstseinsstörungen und weitere Symptome, nachdem sie ein Liquid verschluckt hatten.

    Die Fallsammlung zu E-Zigaretten ist eines von acht Teilvorhaben in der PiMont-Untersuchung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Beteiligt sind neben dem BfR die Gesellschaft für Klinische Toxikologie und alle acht deutschen Giftinformationszentren.


    pi

    (DTZ 01/02/20)

  • Durchwachsene Bilanz

    BERLIN // Die Auflagenentwicklung der einzelnen Gattungen am deutschen Pressemarkt verläuft im dritten Quartal recht unterschiedlich: Die Tageszeitungen können ihren Rückgang der verkauften Auflage gegenüber dem Vorjahr erneut begrenzen. Bei den Wochenzeitungen liegen die aktuellen Gesamtverkäufe über dem Ergebnis des Vorquartals. Für die Publikumszeitschriften sind höhere Auflagenrückgänge als in der ersten Jahreshälfte zu verzeichnen.

    Mit Blick auf die Auflagenentwicklung digitaler Ausgaben von Pressetiteln ist das Bild dann wieder einheitlich. Die E-Paper-Verkäufe steigen kontinuierlich weiter an: Bei den Tageszeitungen ist nun bereits jedes zehnte verkaufte Exemplar ein E-Paper, meldete die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).

    Tageszeitungen
    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und Sonntagszeitungen verkaufen im dritten Quartal des laufenden Jahres pro Erscheinungstag durchschnittlich knapp 15 Millionen Exemplare und damit 4,1 Prozent weniger als im Vorjahr (3 / 2018: 15,6 Millionen Stück). Weiter deutlich im Plus liegt der Anteil von E-Paper-Ausgaben an den Gesamtverkäufen der Tagespresse: Mit insgesamt rund 1,5 Millionen verkauften elektronischen Exemplaren werden aktuell gegenüber dem Vorjahr ein Sechstel mehr digitale Zeitungsausgaben vertrieben Im dritten Quartal des vergangenen Jahres waren es noch 1,3 Millionen täglich verkaufte E-Paper.
    Die populärste deutsche Tageszeitung, „Bild”, verlor im dritten Quartal laut IVW und Meedia.de erneut 9,9 Prozent der Abos und Einzelverkäufe. Mit knapp 1,3 Millionen Verkäufen in diesen beiden wichtigsten IVW-Kategorien liegt sie weiterhin über einer Million Exemplare vor der zweitplatzierten überregionalen Tageszeitung, der „Süddeutschen Zeitung”. Die „SZ” büßte nur 1,6 Prozent ein, vor allem wegen eines deutlichen Zuwachses bei den E-Paper-Abos.

    Wochenzeitungen
    Die Gesamtverkäufe der Wochenzeitungen sinken im zurückliegenden Quartal gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent auf aktuell 1,6 Millionen Exemplare (3 / 2018: knapp 1,7 Millionen verkaufte Exemplare). Im Vergleich zum Vorquartal können die Gesamtverkäufe wöchentlicher Zeitungstitel ein Plus von rund einem Prozent verzeichnen (2 / 2019: rund 1,6 Millionen verkaufte Wochenzeitungen).


    Publikumszeitschriften
    Im dritten Quartal liegt die verkaufte Auflage der von der IVW erfassten Publikumszeitschriften im Durchschnitt pro Ausgabe mit 81,3 Millionen Exemplaren um 6,1 Prozent unter dem Ergebnis des Vorjahres (3 / 2018: 86,6 Millionen Stück). Damit hat sich der Rückgang in den Gesamtverkäufen der Publikumspresse abermals erhöht: Im zweiten Quartal 2019 verloren die Publikumszeitschriften im direkten Jahresvergleich 5,2 Prozent und zu Jahresbeginn 4,7 Prozent ihrer verkauften Auflage.

    Die Top-Ten werden dabei laut Meedia nach wie vor von Programmies dominiert In den Top-Ten finden sich acht Programmzeitschriften, inklusive der „Nur TV Plus“-Kombi. Mehr als eine Million Verkäufe erreichen dabei noch „TV 14“ und „TV Digital“.

    Der einstige Auflagen-Millionär „Landlust“ kommt noch auf 780 847 verkaufte Exemplare. Der „Spiegel“ als größtes aktuelles Wochenmagazin auf 719 326 verkaufte Hefte. Der „Stern“ liegt mit 466 019 Exemplaren im Gesamtverkauf nur noch knapp vor der „Bunten“ mit 444 268.

    red / kh

    (DTZ 45/19)

  • Wie sicher ist das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard?

    FRANKFURT AM MAIN // Kontaktlos boomt – im ersten Halbjahr 2019 war bereits mehr als jede fünfte Zahlung im Girocard-System kontaktlos. Schnell und bequem funktioniert es dank der NFC-Technologie. Doch ist das Bezahlen damit auch sicher?

    Morgens am Kiosk, mittags an der Tankstelle, abends im Restaurant: Egal wann und wo man bezahlt, an über 85 Prozent aller Girocard-Terminals können Verbraucher dies bereits kontaktlos. Bei Zahlungen bis 25 Euro ist das besonders bequem, da hier meist keine PIN eingegeben werden muss. „Kunden haben großes Vertrauen in Lösungen der Banken und Sparkassen.

    Kunde muss aktiv autorisieren
    Denn die Erfahrung zeigt, dass sie sich darauf verlassen können“, sagt Nicole Hellmich, Expertin für Banktechnologie vom Bundesverband deutscher Banken. Das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard ist für Kunden und Händler nämlich genauso sicher wie bisherige Girocard-Kartenzahlungen, denn: Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank.


    Händler muss sich registrieren

    Wenn ein Händler Zahlungen mit der Girocard akzeptieren möchte, muss er sich im Zahlungssystem registrieren. Notwendige Voraussetzung hierfür ist immer eine Bankverbindung bei einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Kreditinstitut. Für die Eröffnung eines Kontos gelten strenge Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz. So wird unter anderem eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers zur Kontoeröffnung gefordert. Jedes Girocard-Terminal muss außerdem immer über einen von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Netzbetreiber angeschlossen und betrieben werden. „Eine eindeutige Identifizierung des Händlers als auch des in seinem Akzeptanzbereich betriebenen Terminals ist somit jederzeit möglich“, erklärt Hellmich.

    „Und bei Beträgen bis 25 Euro wird im Girocard-System nicht gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichtet, sondern nach bestimmten Kriterien immer wieder auch hier die PIN zur Sicherheit abgefragt“, erläutert Hellmich. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn mehrfach in Folge kontaktlos ohne PIN bezahlt werde und dabei in Summe ein von der Bank definierter Betrag – laut Gesetz maximal 150 Euro – oder eine vorab definierte Anzahl an aufeinanderfolgenden PIN-freien Transaktionen (laut Gesetz maximal fünf Transaktionen) überschritten werden.

    Daten bei geringem Abstand übertragbar
    Die für die Girocard-Bezahltransaktion benötigten Daten werden zwischen dem Terminal und der Karte nur bei sehr geringem Abstand übertragen. Zugelassene Terminals können lediglich jeweils eine Transaktion zur selben Zeit vornehmen. Jeder Bezahlvorgang muss dabei aktiv vom Terminal – in der Regel über eine Kassenanbindung – angestoßen werden.

    Bank schützt Kunden
    Wenn ein Kunde seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und PIN erfüllt, ist er durch seine Bank geschützt. Das bedeutet, gewissenhaft mit der Karte umzugehen, den Kontoauszug zu prüfen und Unregelmäßigkeiten der Bank zu melden sowie die PIN geheim zu halten. Bei Verlust der Girocard müssen Kunden diese unverzüglich bei ihrem kartenausgebenden Institut oder über die zentrale Sperrnummer 116 116 unter Angabe der IBAN beziehungsweise der Kontonummer und Bankleitzahl sperren lassen.

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • Gute Vorbereitung spart Zeit

    KAMEN // Schneit ein Brief mit einer solchen Ansprache ins Haus, kündigt sich der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung an: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.“ Der Besuch und somit der Blick in die Bücher kann allerdings keinesfalls früher als 14 Tage nach Empfang der Ankündigung erfolgen. Eine gute Vorbereitung spart Nerven und Zeit.

    Die Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung korrekt berechnet und abgeführt haben. Auch wird geschaut, ob die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten wurden. Alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des Prüfzeitraums – im Regelfall sind das vier Jahre – bestanden haben oder noch bestehen, werden betrachtet. Schwerpunktmäßig wird dabei auf drei Dinge geachtet: auf die versicherungsrechtliche Beurteilung, auf die Berechnung und Zahlung der Beiträge und auf die Abgabe von Meldungen.

    Deswegen muss der Chef beziehungsweise der von ihm mit der Lohnbuchhaltung betraute Mitarbeiter alle Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen vollständig und geordnet parat haben. Meistens wird die Prüfung in den (Geschäfts-)Räumen des Unternehmens oder beim Steuerberater durchgeführt.

    Unterlagen bereithalten
    Dabei sollten auch Entgeltunterlagen von Personen vorgelegt werden können, die nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Insbesondere die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern oder Familienangehörigen sowie von Personen, die als Selbstständige tätig sind, sind für die Prüfer interessant. Auch Werkstudenten, Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte sind ein Thema bei den Prüfungen, denn die Regeln zur Versicherungspflicht dieser Gruppe sind teilweise sehr komplex. Deswegen ist es wichtig, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

    Zusätzlich können die Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden in Augenschein genommen und auf sozialversicherungsrechtlich Relevantes hin geprüft werden. Der Prüfer schaut sich auch die Umlagen und Erstattungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung an sowie die Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel die Jahresmeldungen.

    Ist der Betriebsprüfer durch, führt er ein Abschlussgespräch mit dem Arbeitgeber. Dabei wird der darüber informiert, in welcher Höhe er gegebenenfalls Beiträge nachzahlen muss oder ob Beiträge erstattet werden können. Natürlich nennt er auch die Gründe dafür. Der Arbeitgeber sollte an dieser Stelle bereits die Chance nutzen, seine Argumente zu strittigen Punkten vorzutragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass an diesem Gespräch auch der verantwortliche Mitarbeiter teilnimmt.

    Innerhalb von zwei Monaten nach der Prüfung teilt die Rentenversicherung dem Unternehmen das Ergebnis der Betriebsprüfung mit. Eine entsprechende Information erhalten auch die Unfallversicherungsträger und die beteiligten Einzugsstellen. Ist der Arbeitgeber mit dem Ergebnis (oder mit Teilen in der Auflistung) nicht einverstanden, so kann er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe – schriftlich – Widerspruch erheben.

    Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (EuBP): Mit der EuBP kann der Aufwand einer Betriebsprüfung reduziert werden. Aus dem Entgeltabrechnungsprogramm werden die Daten maschinell an den Rentenversicherungsträger übermittelt. Dort werden die Daten geprüft und anschließend das Ergebnis mit dem Arbeitgeber besprochen. Im Idealfall entfällt dadurch die Prüfung von Unterlagen beim Arbeitgeber. Die EuBP kann optional genutzt werden, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm dieses Verfahren unterstützt.


    Kritisch hinterfragen

    Das folgende Urteil zeigt, dass Arbeitgeber sich nicht blind auf ihren Steuerberater verlassen sollten. Vor dem Bayerischen Landessozialgericht ging es um einen Zahnarzt, der die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht seiner Beschäftigten seinem Steuerberater übertragen und auch nicht mal stichprobenartig geprüft hatte, ob alle Entscheidungen nachvollziehbar waren. Aus einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung resultierte eine saftige Nachzahlung. 73.000 Euro sollte der Zahnarzt bezahlen, weil der Steuerberater das an einen Mitarbeiter gezahlte Arbeitsentgelt als beitragsfrei angesehen, es für die Feststellung seiner Versicherungspflicht aber angesetzt hatte.

    Diesen groben Fehler musste sich der Zahnarzt zurechnen lassen – und auf seine Kosten korrigieren (Az. L 5 KR 392/12). Auch der Versuch, das Urteil vom Bundessozialgericht noch einmal prüfen zu lassen, scheiterte. (Az: B 12 KR 88/16 B)

    (DTZ 34/19)

  • Elektronisches Bezahlen flächendeckend?

    BERLIN // Forderungen des Verbandes Bitkom, die Händler dazu zu verpflichten, mindestens eine elektronische Zahlungsart anzubieten, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig.

    „An die 90 Prozent der rund eine Million Kassen in Deutschland akzeptieren bereits in irgendeiner Form elektronische Zahlungen. Für die wenigen Händler, die elektronische Zahlungen bisher nicht anbieten, sind die Angebote der Zahlungsdienstleister schlicht unattraktiv. Das kann auch ein Gesetz nicht ändern, es würde die derzeitigen Angebote eher zementieren und wie ein Konjunkturprogramm für Anbieter wirken“, sagt HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.

    Die Zahlungsdienstleister sind nach seiner Ansicht folglich in der Pflicht, wettbewerbsfähige Angebote zu machen. „Wer die Digitalisierung bei der Bezahlung im Einzelhandel weiter voranbringen will, muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur dafür vorhanden und bezahlbar ist“, so Binnebößel weiter. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung der Verordnung zu Interbanken-Entgelten oder die Umsetzung neuer Instant-Payment-Verfahren. pdh

    (DTZ 33/19)

  • Bahnhofsbuchhandel zeigt Flagge für Europa

    DÜSSELDORF // Unter dem Motto „YOUROPE“ starten die deutschen Bahnhofs- und Flughafen-Buchhändler diese Woche eine gemeinsame Initiative zur Teilnahme an der Europawahl. Erstmals sollen in der kommenden Woche alle Digital-Signage-Bildschirme in den Geschäften der Buchhändler parallel geschaltet werden und mehrmals täglich zur Teilnahme an der Wahl am 26. Mai auffordern. An der Aktion nehmen 130 Filialen mit rund 300 Bildschirmen teil.

    „YOUROPE – Am 26. Mai ist Europawahl“ und „YOUROPE – Gestalte Europa mit. Gehe wählen.“ – das sind die Kernaussagen der Initiative der Bahnhofs- und Flughafenbuchhändler. Torsten Löffler, der Vorsitzende des Verbands Deutscher Bahnhofsbuchhändler (VDBB) und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, stellt dazu fest: „Freie Wahlen in Deutschland und Europa sind die Basis unserer Grundordnung, Meinungs- und Pressefreiheit sind maßgebliche Rechte, die wir über alle Staats- und Parteigrenzen hinweg aktiv verteidigen wollen. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Europawahl unterstützt der VDBB mit einer Stimme die europäische Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit.“

    Oliver Hempel, Mitglied VDBB-Marketingkommission und bei Lagardère Travel Retail Deutschland als Executive Vice President verantwortlich für Strategie und Innovation, ergänzt: „Moderne Marketing-Tools wie unsere Digital-SignageBildschirme sind ideale Instrumente, um viele Kunden und Reisende an Bahnhöfen und Flughäfen für diese wichtige Sache anzusprechen. Erstmals werden alle Bildschirme eine Woche lang eine gemeinsame Botschaft transportieren. Das ist koordiniertes Marketing für die Grundlagen unserer Demokratie.“

    pi

    (DTZ 21/19)

  • Fristgerechte Kassenumstellung in Gefahr

    BERLIN // In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass die vom Gesetzgeber gesetzte Frist zur Nachrüstung von Kassensystemen nicht eingehalten werden kann.

    Grund ist, dass noch keine entsprechenden technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar sind. Nach den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen muss jede Kasse ab 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung haben. Damit soll gewährleistet werden, dass Kassendaten nicht manipuliert werden können.

    „Die Vorgaben an die technischen Sicherheitseinrichtungen wurden spät festgelegt und sind in der Praxis schwer anwendbar. Damit fehlt auch im Handel die entscheidende Hardware, um das Gesetz umzusetzen“, moniert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE fordert deshalb den Finanzminister dazu auf, den Startzeitpunkt zu verschieben. vi

    (DTZ 18/19)

  • Neue Herausforderungen

    FRECHEN // Die Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG hat Peter Ganghof für die Leitung des Foodservice-Bereichs in Deutschland gewonnen.

    Als Vice President Foodservice verantwortet der 49-Jährige seit dem 1. April die Weiterentwicklung des Service- und Produktportfolios rund um Snacks und Heißgetränke für den Unterwegskonsum.

    Er hat die Position übernommen von Frank Fleck, Senior Vice President Corporate Strategy & Business Development der Lekkerland Gruppe. Dieser hatte die Leitung des Foodservice-Bereichs interimsweise und zusätzlich zu seiner Verantwortung für die Bereiche Strategie und neue Geschäftsmodelle inne.

    pi

    (DTZ 17/19)

  • Deutsche sehr fleißig

    NÜRNBERG // Rund 61,1 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen im Jahr 2018 in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 wurde die Schwelle von 61 Milliarden Stunden überschritten, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der bisherige Höchststand lag bei 60,3 Milliarden Stunden im Jahr 1991.

    Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahr 2018 um 1,3 Prozent zu und hat mit 44,8 Millionen ebenfalls einen neuen Höchststand erreicht. „Im Jahr 2018 verzeichnen wir die meisten Erwerbstätigen und das höchste Arbeitsvolumen seit der Wiedervereinigung. Die Arbeit geht uns wahrlich nicht aus, auch wenn das oft behauptet wird“, erklärt Enzo Weber vom IAB.

    Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen lag 2018 bei 1363 Stunden und stieg damit um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige waren 2018 durchschnittlich 1915 Stunden erwerbstätig, beschäftigte Arbeitnehmer 1287 Stunden. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiteten 2018 durchschnittlich 1647 Stunden, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 728 Stunden.

    Die Beschäftigten bauten 2018 durchschnittlich zwei Stunden Guthaben auf ihren Arbeitszeitkonten auf. Sie machten zudem im Durchschnitt 26,5 unbezahlte Überstunden – so viel wie 2017.

    fnf

    (DTZ 12/19)

  • Wein, Tabak und Geselligkeit am Rhein

    BINGEN // Die Ermuri veranstaltet ihre Mitgliederversammlung in diesem Jahr in Rheinhessen. Austragungsort ist Bingen. In der Stadt am Rhein findet vom 22. bis zum 24. März der Ermuri-Genusstreff statt, zu dem sich mehr als 100 Teilnehmer angemeldet haben.

    Bingen ist nicht nur das südliche Tor zum Unesco-Welterbe Oberes Mittelrheintal, hier treffen auch die bedeutenden deutschen Weinbaugebiete Rheinhessen, Nahe und Mittelrhein aufeinander, und jenseits des Rheins grüßt der Rheingau mit seinen Süd-Weinhängen am Fuß des Taunus. Die rund 25 000 Einwohner zählende Stadt zu Füßen der Hunsrück-Berge liegt an der Mündung der Nahe in den Rhein. Und genau am Zusammenfluss dieser beiden Flüsse befindet sich das Tagungshotel NH.

    Die Jahrestagung startet am Freitag, 22. März, um 14.00 Uhr. Um diese Uhrzeit fährt ein Bus die Ermurianer vom NH-Hotel zu der auf der anderen Rheinseite gelegenen Weinbrennerei Asbach in Rüdesheim, die im Jahr 1892 von Hugo Asbach gegründet wurde. Dort erleben die Teilnehmer den Herstellungsprozess der gleichnamigen Weinbrandmarke. Nach der Führung und einer anschließenden Verkostung fährt der Bus um zirka 17.15 Uhr zurück ins Hotel, ehe es um 19.00 Uhr zum Abendessen mit Weinprobe in den Hildegardishof nach Bingen-Büdesheim geht.

    Am Samstag stehen um 11.00 Uhr eine Stadtführung durch Bingen und von 9.00 bis 18.00 Uhr die Ermuri-Hausmesse auf dem Programm. Gespeist wird am Abend ab 19.30 Uhr im Restaurant der historischen Burg Klopp.
    Zentraler Punkt der Jahrestagung ist am 24. März die Generalversammlung der Ermuri Genuss Company im NH-Hotel. Diese beginnt um 10.00 Uhr. Ihr schließt sich ein Mittagessen im Hotelrestaurant an. Parallel zur Generalversammlung, aber bereits ab 9.00 Uhr, findet die Hausmesse im NH-Hotel statt. da

    (DTZ 11/2019)