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  • Corona: Wer testet

    NÜRNBERG // Aktuell bieten knapp zwei Drittel der Betriebe in Deutschland ihren Beschäftigten Corona-Tests an oder planen dies zu tun. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    32 Prozent der Firmen bieten ihren Beschäftigten bereits Tests an. 30 Prozent planen das zu tun, überwiegend innerhalb der nächsten vier Wochen.


    Testangebot

    Das Testangebot für Beschäftigte unterscheidet sich dabei je nach Größe des Betriebs. 60 Prozent der Firmen mit 250 und mehr Beschäftigten bieten ihren Mitarbeitern bereits Corona-Tests an, 34 Prozent der Großbetriebe planen es. Mit abnehmender Größe sinkt der Anteil der testwilligen Unternehmen. Aber auch bei Kleinstfirmen mit weniger als zehn Beschäftigten bieten immer noch mehr als die Hälfte (insgesamt 59 Prozent) Tests an oder haben es vor.

    Deutliche Unterschiede
    Auch nach Branchen lassen sich deutliche Unterschiede erkennen: Am meisten verbreitet sind Corona-Tests im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, wo bereits 58 Prozent der Firmen Tests anbieten und weitere 22 Prozent das planen. In den Feldern Verkehr und Lagerlogistik liegt das Testangebot mit 17 Prozent deutlich niedriger, weitere 28 Prozent planen aber das Angebot.

    „Es finden sich zudem Anzeichen auf ein mit der Zeit zunehmendes Testangebot der Unternehmen, da sich im Verlauf der Datenerhebung zwischen dem 22. März und dem 8.  April der Anteil der Firmen, die Tests anbieten, erhöht hat“, erläutert IAB-Forscher Jens Stegmaier.

    Mehrmals pro Woche
    Die IAB-Forscher haben auch gefragt, wem Tests bereits angeboten werden. 83 Prozent der Betriebe mit Testangebot wenden sich an alle Beschäftigte. 52 Prozent geben an, Tests mehrmals pro Woche anzubieten. Bei jeder dritten Firma sind sie zumindest für einen Teil der Beschäftigten sogar verpflichtend.

    vi

  • Klares Plus für den Fiskus

    WIESBADEN // Um insgesamt 7,0 Prozent auf knapp 2,6 Milliarden Euro sind die Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer im ersten Quartal des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Zu Ende März 2020 hatten die Erlöse noch bei 2,4 Milliarden Euro gelegen. Das zeigt die aktuelle Tabaksteuerstatistik.


    Kategorie Pfeifentabak

    Besonders stark nahmen dabei die Einnahmen aus der Kategorie Pfeifentabak (inklusive Wasserpfeifentabak) zu: Hier stiegen die Beträge um 29,3 Prozent. In absoluten Zahlen fiel das Plus bei Zigaretten (7,1 Prozent) und bei Feinschnitt (3,9 Prozent) am höchsten aus, wobei der März gerade bei Zigaretten (-8,0 Prozent) schwächer ausfiel.

    Für den April gehen die Unternehmen offenbar ebenfalls von nicht allzu hohen Umsätzen aus: Der Nettobezug von Steuerzeichen schrumpfte bei Zigaretten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,4 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.

    red

  • BVTE engagiert „Top-Fachmann“

    BERLIN // Der Bundesverband der Ta‧bakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) freut sich zum 1. Mai über einen hochkarätigen neuen Mitarbeiter: Der promovierte Chemiker Frank Henkler-Stephani gibt nach 13 Jahren seinen Posten im Bundesinstitut für Risikobewertung auf, wo er unter anderem sieben Jahre lang für Tabakerzeugnisse, Tabakerhitzer, E-Zi‧garetten und andere Nikotin-Produkte zuständig war.

    Im Verband wird der 54-Jährige sich vor allem um das Themengebiet Risikoreduzierung kümmern. Henkler-Stephani sieht seine neue Ausgabe weniger als Seitenwechsel als vielmehr als „neue Perspektive“ und als Bereicherung.


    Umfangreiche Expertise

    Die wird er auch für den BVTE sein, denn Henkler-Stephani verfügt über umfangreiche Expertise. So bewertete er zahlreiche Produkte, wirkte an der Zulassung neuartiger Erzeugnisse ebenso mit wie an Normungsvorhaben und der Jugendschutzgesetzgebung.

    BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke freut sich auf den neuen Kollegen: „Frank Henkler-Stephani ist ein absoluter Top-Fachmann und eine wertvolle Verstärkung im wichtigen Sektor Harm Reduction.“

    red

  • „Für einen fairen Wettbewerb“

    BERLIN // Die Bundesregierung will die Tabaksteuer erhöhen. Einen entsprechenden Kabinettsentwurf hat sie Ende März vorgelegt. Dazu hat sich jetzt auch der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) geäußert.

    Steuerpläne
    Positiv an den Steuerplänen ist laut VdR das Festhalten am ausgewogenen, differenzierten Tabaksteuermodell. Dieses habe sich in der Krise bewährt, denn angesichts geschlossener Grenzen und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf das grenznahe Ausland habe es keinen signifikanten Zuwachs auf dem Schwarzmarkt gegeben. Der VdR: „Stattdessen griffen preisbewusste Verbraucher zum versteuerten Feinschnitt, der damit einmal mehr seiner fiskalischen Pufferfunktion gerecht wurde.“

    Steuererhöhungen
    2020 flossen 14,8 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt – diese Mittel können laut VdR mit dem Beschluss der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Das sei angesichts der massiven Ausgaben in der Corona-Pandemie dringend geboten. Die geplanten, nach Tabakprodukten differenzierten Steuererhöhungen in den Jahren 2022 bis 2026 könnten für stetige Tabaksteuereinnahmen sorgen, auch wenn Feinschnitt im Vergleich zu Zigaretten überproportional hoch belastet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Während bei Zigaretten die Erhöhung in fünf Jahresschritten bis 2026 erfolgt, werden die Genussprodukte Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos bereits frühzeitig – nämlich 2024 – voll belastet. Hier sieht der VdR ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.

    Steuerfreiheit
    Mehreinnahmen versprechen laut VdR die angestrebten Steuern auf Liquids für E-Zigaretten. Diese sind derzeit tabaksteuerfrei. Dies sei erstaunlich, da sie zum Teil Nikotin enthielten und aufgrund der sogenannten zytotoxischen Wirkung ein hohes Gesundheitsrisiko aufwiesen, schreibt der VdR. Die geltende Steuerfreiheit sei auch eine Folge fehlender Regelungen zu neuartigen Tabakprodukten in der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Das führe zudem dazu, dass die Besteuerung von Tabakerhitzern EU-weit unterschiedlich gehandhabt werde. So werde sogenannter Heated Tobacco in Deutschland als Pfeifentabak klassifiziert und entsprechend gering besteuert.

    E-Zigarette
    EU-Kommission und Rat seien übereingekommen, für neuartige Produkte eine eindeutige Zuordnung zur Tabaksteuer anzustreben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert dies auch der VdR. Vor diesem Hintergrund sei es umso frappierender, dass einzelne Hersteller von E-Zigaretten-Systemen die Politik zu massiven Steuererhöhungen beim Tabak drängten. Das offensichtliche Kalkül: Solange die E-Zigarette in Deutschland nicht besteuert werde, verschaffe jede Tabaksteuererhöhung den Unternehmen einen weiteren Wettbewerbsvorteil.

    Gründe
    Ein für sämtliche Tabakprodukte geltender einheitlicher Steuersatz – wie von den Grünen gefordert – wäre für die größtenteils mittelständisch hergestellten Genussprodukte fatal. Denn für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Differenzierung der Steuersätze zwischen Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos spreche eine Vielzahl von Gründen:

    [bul]Produktunterschiede berücksichtigen: Nur Zigaretten sind Fertigprodukte. Im Gegensatz dazu sei das Herstellungsritual bei anderen Tabakprodukten Teil des Genusses. Ob Blättchen, Filter oder Pfeifen: Der Kunde sei beim Drehen und Stopfen gefordert.

    [bul]Tabaksteueraufkommen optimieren: Dank der fein austarierten Differenzierung habe die Tabaksteuer 2019 über 14,4 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beitragen können.

    [bul]Schmuggel bekämpfen: Die „fiskalische Pufferfunktion“ des Feinschnitts begrenze den illegalen Tabakhandel. Einkommensschwache Verbraucher fänden eine legale Alternative zu Fabrikzigaretten und würden nicht auf den Schwarzmarkt gedrängt – eine deutlich effektivere Maßnahme als Track & Trace.

    [bul]Zum Mittelstand bekennen: Die Tabakkultur werde in Deutschland primär von kleinen und mittleren Tabakunternehmen gelebt. Sie stünden für eine traditionelle Produktvielfalt von 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten.

    Moderate und planbare Anhebung
    Einzig eine moderate und planbare Anhebung der Tabaksteuersätze kann laut VdR das Steueraufkommen stabilisieren. Beim Zeitplan für die Erhöhungen sei eine zeitlich gestreckte Regelung auch für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erstrebenswert – insbesondere im Sinne der meist mittelständischen Hersteller. Mehreinnahmen könnten durch die Besteuerung von neuartigen Produkten generiert werden.

    vi

  • Muster für Protest-Mail an Bundestagsabgeordnete

    KÖLN // Der Deutsche Bundestag muss jetzt über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz entscheiden. Aktuell sind für den Einzelhandel im Fall eines Falles massive Verschärfungen geplant. Weder Click & Collect noch Test & Meet sind im letzten Gesetzentwurf vorgesehen.

    Musterbrief
    Mit dem beigefügten [lpdf|107]Musterbrief [/lpdf]des HDE können sich Händler jetzt per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um die geplanten weiteren Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

    Den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten finden Händler unter [link|https://www.bundestag.de/abgeordnete]https://www.bundestag.de/abgeordnete[/link].

    red

  • Nun übernimmt der Bund das Ruder

    BERLIN // Seit mehr als 13 Monaten werden in Deutschland die Grundrechte als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeschränkt. Dazu zählen auch Zwangsschließungen zahlreicher Betriebe. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die Länder die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz unterschiedlich ausgelegt haben, will nun der Bund das Kommando in der Corona-Politik übernehmen. Das hat auch für den Einzelhandel weitreichende Konsequenzen.

    Notbremse
    „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig,“ sagt Kanzlerin Angela Merkel. Deshalb ergänzt die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100 000 Einwohner überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Diese Maßnahmen werden im neu eingefügten Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

    Kontakbeschränkungen
    Unter anderem sieht der Bund weitere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und nächtliche Ausgangssperren vor. Für den Einzelhandel gelten folgende Regelungen:
    Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen soll sichergestellt bleiben. Deshalb dürfen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte offen bleiben. Das gilt ebenfalls unter anderem auch für Poststellen. Voraussetzung bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.

    Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
    Die am 13. April vom Bundeskabinett beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird in den nächsten Tagen (nach Redaktionsschluss der DTZ-Prinzausgabe) im Bundestag beraten. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Allerdings ist der Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

    Impfung
    Dass die Bundesregierung nun das Zepter vollends in die Hand nimmt, stößt längst nicht überall auf Zustimmung. Angesichts des von weiten Teilen der Bevölkerung als zu langsam empfundenen Tempos bei den Impfungen hat die Regierung Ansehen im Hinblick auf die Krisenbewältigung verloren.

    Skeptische Stimmen
    So gibt es auch im Einzelhandel einige skeptische Stimmen. Gewarnt wird vor allem vor anhaltenden Lockdowns und noch härteren Einschnitten. „Jede Verschärfung der Maßnahmen bedeutet auch eine Verschärfung der Existenznot im Handel“, gibt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), zu bedenken. Sollte die Notbremse wie geplant umgesetzt werden, bedürfe es daher angemessener staatlicher Finanzhilfen, die über die aktuellen Wirtschaftshilfen hinausgingen. Im Übrigen gebe es keine plausible Begründung dafür, den Nicht-Lebensmittelhandel ab einer Inzidenz von 100 zu schließen, „Click & Collect“ zu verbieten und strengere Kundenbegrenzungen im Lebensmittelhandel einzuführen. „Der Ansatz der Bundesregierung ist nicht zielführend. Es braucht schnelle und wirksame Maßnahmen für Infektionsherde, keine symbolische Notbremse für den Handel“, so Genth weiter.

    Testpflicht für Unternehmen
    Kritik gibt es auch an der Testpflicht für Unternehmen. Diese wird nicht zuletzt wegen zu hoher Kosten und der damit einhergehenden Bürokratie kritisiert. Zudem seien die Corona-Tests nicht in ausreichend großer Zahl vorhanden.

    Wie die Testpflicht für den deutschen Einzelhandel aussehen könnte, lässt sich in Berlin und Sachsen beobachten, denn in diesen beiden Ländern besteht bereits seit Ende März eine Testpflicht für das Personal. Arbeitgeber des Einzelhandels sind dort verpflichtet, den Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kunden müssen das Angebot annehmen und das Ergebnis vier Wochen aufbewahren. Die Kosten für die Tests sind von den Händlern zu tragen, können aber bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet werden.

    Selbstständige, die direkten Kontakt zu Kunden haben, sind verpflichtet mindestens einmal pro Woche, eine Testung mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen. Der Nachweis muss ebenfalls für die Dauer von vier Wochen aufgehoben werden.

    red

  • „Wir wollen unsere Produkte noch bekannter machen“

    WIESBADEN // Im Jahr 1993 wurden die hessischen Lottoverkaufsstellen als erste in Deutschland von offline auf online umgestellt. Seitdem gibt es dort die Lotto-Terminals. Nun hat Lotto Hessen den nächsten großen digitalen Schritt eingeleitet und startet mit zwei neuen Terminallösungen.


    Bewährtes System

    „Unsere bisherigen Terminals wurden seit 1993 immer wieder verbessert, aber an der eigentlichen Technik der Geräte hat sich im Grunde genommen nichts verändert. Es ist im Prinzip noch dieselbe wie vor bald 30 Jahren“, sagt Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen.


    Unterschiedliche Strategien

    Aber die Welt hat sich seitdem verändert. Früher führte eine klassische Lottoverkaufsstelle Tabakwarenprodukte und Presseerzeugnisse. Damit konnte ein Fachhändler seine wirtschaftliche Basis sichern. Heutzutage ist das Geschäft viel schwieriger geworden. Die Fachhändler haben darauf mit unterschiedlichen Strategien reagiert. Manche entschieden sich für die Spezialisierung, andere stellten sich im Sortiment breiter auf. So kamen zum Beispiel vor einigen Jahren Postdienstleistungen dazu, die in vielen Läden zu einem wichtigen Frequenz- und Umsatzbringer geworden sind.

    Spätestens mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich dann die Anforderungen und die Aufgaben nochmals verändert. Das gilt sowohl für die Technik als auch auf der personellen Ebene.

    Zwei Neuheiten
    Im Hinblick auf moderne technische Lösungen ist Lotto Hessen aktuell mit zwei Neuheiten gestartet. Dabei handelt es sich zum einen um Selbstbedienungs-Terminals, gedacht für größere Ladenlokale, und zum anderen um kleine Tablet-gestützte Terminals, die mit geringem Platzbedarf auskommen. Mit den Selbstbedienungs-Terminals von Lotto Hessen startet jetzt ein Feldtest in 50 Geschäften. Mittelfristig, also in drei bis fünf Jahren, will das staatliche Glücksspielunternehmen rund 2500 Outlets damit ausstatten, also 400 mehr als es derzeit in Hessen Lottoverkaufsstellen gibt.


    SB-Terminal

    „Das SB-Terminal stellt eine innovative, völlig neuartige technische Lösung in der Lotteriewelt dar“, sagt Sundermann nicht ohne Stolz. „Damit leistet Lotto Hessen Pionierarbeit im Lotteriewesen“. Hergestellt werden die Geräte von der Softwarefirma Pyramid im Breisgau, die auch die SB-Terminals für McDonalds produziert.

    Alle Spielvarianten
    Auf den mit Touchscreens ausgestatteten Geräten werden sämtliche Spielvarianten (inklusive Systemscheine und Quicktipps) von Lotto Hessen angeboten – von den Umsatzrennern Lotto 6 aus 49 und Eurojackpot bis hin zum Klassiker Toto. Gespielt werden kann nur bargeldlos, und zwar mit sämtlichen gängigen Bankkarten. „Der Jugendschutz ist durch die Kundenkarte oder den Personalausweis gesichert“, betont der Geschäftsführer von Lotto Hessen. Mit einem Preis von rund 4000 Euro liegt ein SB-Gerät in etwa auf dem Niveau eines klassischen Lotto-Terminals, wobei die Kosten ebenfalls von Lotto Hessen übernommen werden, wie Sundermann unterstreicht.

    Klassische Lotto-Annahmestellen
    Als Absatzstellen für die SB-Terminals kommen größere klassische Lotto-Annahmestellen in Frage. Bei kleineren Verkaufsstellen bietet sich als Standort der Platz vor dem Laden an, sofern hier eine Kontrolle auf die Geräte gewährleistet ist. Durch die SB-Terminals werde die Kundenzufriedenheit – insbesondere die der jüngeren online-affineren Verbraucher – erhöht, denn der Kunde muss sich nun nicht mehr in die Schlange stellen und warten, bis er an der Reihe ist. Gleichzeitig werden die Lottoverkaufsstellenleiter und ihr Personal arbeitsmäßig entlastet. Denn während der Spielteilnehmer am SB-Terminal seinen Tipp abgibt, können die Händler und ihre Mitarbeiter weiter Kunden bedienen oder beraten.

    Neue Absatzschienen
    Über die bisherigen stationären Vertriebspartner hinaus bieten sich für Lotto Hessen mit den SB-Terminals potenziell neue Absatzschienen an, zum Beispiel Baumärkte oder Lebensmittelgeschäfte. „Die Kundenströme haben sich verlagert. Dieses Phänomen, das wir bereits seit einigen Jahren beobachten, hat sich während der Corona-Krise nochmals verstärkt“, konstatiert Sundermann. „Und wir müssen mit unserem Spielangebot dorthin, wo die Verbraucher hingehen.“

    Angebot von Lotto Hessen
    Daher sei das Angebot von Lotto Hessen, da es nun in Selbstbedienung gespielt werden könne, auch für Vertriebsformen wie zum Beispiel Verbrauchermärkte, Lebensmittelgeschäfte oder Baumärkte attraktiv, ist man bei der hessischen Lottozentrale in Wiesbaden überzeugt. Erste Kontakte mit Repräsentanten dieser Vertriebsschienen hat Lotto Hessen bereits aufgenommen. „Wir sind unter anderem im Gespräch mit einem der beiden großen Discounter“, berichtet Sundermann, will aber noch nicht verraten, ob es Aldi oder Lidl ist.

    Feldtest in ausgewählten Verkaufsstellen
    Alternativ zu den SB-Terminals bietet Lotto Hessen, wie schon erwähnt, ein deutlich kleineres Gerät an, das ebenfalls mit einem Touchscreen und einer intelligenten Software-Erkennung zur Einlesung von Spielscheinen ausgestattet ist und ansonsten das Gleiche leistet wie die bisherigen großen Terminals in den Lottoverkaufsstellen. Dieses viel kleinere Gerät ist letztlich ein Standard-Tablet mit verbundenem Mini-Printer und kostet nur rund 1000 Euro. Derzeit findet der Feldtest dieser laut Sundermann ebenfalls von Lotto Hessen finanzierten Tablet-Terminals in ausgewählten Lottoverkaufsstellen statt. Für die Zukunft sieht er aber auch für diese technische Lösung gute Chancen in anderen Vertriebsformen. Dabei nennt der Lotto-Geschäftsführer zum Beispiel Imbiss-Stationen oder Supermärkte. Dort kann die Softwarelösung in die Kassensysteme integriert werden. Während die Kunden ihre eingekauften Artikel sowie Lotto-Quicktippkarten aufs Laufband legen, könnten sie dann über Bildschirme oberhalb der Kassen zum Beispiel über Neuigkeiten und Wissenswertes rund um Lotto oder Eurojackpot informiert werden.

    Neue Möglichkeiten
    Der Geschäftsführer von Lotto Hessen betont aber ausdrücklich: „Mit unseren neuen technischen Angeboten, die sich auch für andere Vertriebsformen, wie zum Beispiel Baumärkte oder Discounter, eignen, wollen wir nicht unsere bisherigen Verkaufsstellen schwächen, sondern zusätzliche Möglichkeiten schaffen und so unsere Produkte bei den Verbrauchern noch bekannter machen. Wie es uns seit 1993 gemeinsam mit unseren Verkaufsstellen gelungen ist, die Umsätze zu erhöhen, so bin ich davon überzeugt, dass wir mit diesen zeitgemäßen technischen Lösungen neue Kunden gewinnen werden.“

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  • Plastikfilter kennzeichnen

    BERLIN // In seiner Sitzung am 25. März hat der Bundestag die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung verabschiedet. Demnach müssen auch Tabakprodukte mit Filtern, die Plastik enthalten, entsprechend der Verordnung gekennzeichnet werden.

    Praxisgerechter Vollzug
    Zugleich wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, für „einen möglichst praxisgerechten Vollzug der neuen Kennzeichnungspflicht zu sorgen; das gilt besonders für das Umsetzen der Regelungen durch die betroffenen Hersteller und Vertreiber.

    Ein sinnloses Vernichten noch bestehender Lagerkapazitäten durch die Hersteller ist möglichst zu vermeiden.“ In diesem Zusammenhang ist in der Verordnung klargestellt, dass der Handel die Altwaren – also Waren ohne Kennzeichnung – unbefristet abverkaufen kann.

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  • Heinen im Ruhestand

    MÖNCHENGLADBACH // Der Beirat der Tobaccoland Automatengesellschaft hat bekanntgegeben, dass der langjährige CEO und Geschäftsführer Paul Heinen in den Ruhestand getreten ist und seine Position zum 1. April an Christoph Mempel übergeben hat.

    Viele Stationen
    Heinen kam 1994 aus der Schifffahrt und Logistik zum Tabakwarengroßhandelssektor. Der diplomierte Historiker und Volkswirt durchlief in seinem Berufsleben Stationen in der ehemaligen DDR, Ungarn und Polen, bevor er 2004 seine Karriere bei Tobaccoland fortsetzte.

    Zigarettenautomaten
    Als CEO bewältigte Heinen die Einführung des Jugendschutzes am Zigarettenautomaten 2007, die Einführung von SIPPs, den TPD 2-Prozess von 2009 bis 2019 und baute das Unternehmen zum deutschen Markt- und Technologieführer bei Zigarettenautomaten um.

    Im Februar 2020 stieß Christoph Mempel als Co-Geschäftsführer und CFO zu Tobaccoland. Der Diplom-Betriebswirt sammelte zuvor Managementerfahrungen als Geschäftsführer, Leiter Finanzen und Projektleiter in verschiedenen Industrien, unter anderem zehn Jahre bei Scout24.

    Als Digitalisierungsexperte mit langjähriger Erfahrung im Finanzsektor hat Mempel bei Tobaccoland bereits im herausfordernden Jahr 2020 wertvolle Impulse setzen können.


    fnf

  • Schluss mit Lockdown

    BERLIN // „Nach einem Jahr mit Lockdowns und Einschränkungen ist der Einzelhandel auf eine schnelle Krisenbewältigung angewiesen.“ Darauf hat HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hingewiesen. Jetzt seien zielgenaue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gefordert. Corona-Maßnahmen müssten dort ansetzen, wo die Infektionsgefahr erhöht ist, das sei im Einzelhandel und beim Einkauf nicht der Fall.

    Zeitliche Befristung
    Sollte die Politik einen weiteren Lockdown beschließen, erwartet der HDE dabei zwingend eine zeitliche Befristung mit einer verbindlichen Öffnungsstrategie. „Ein erneuter Lockdown darf lediglich eine zeitlich eng befristete Übergangslösung sein.“ Zudem müssten die Hilfen endlich dort ankommen, wo sie gebraucht würden. So bekämen etwa Unternehmen mit vielen Filialen keine ausreichende finanzielle Unterstützung.

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