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  • „Europa hat weit wichtigere und existenziellere Probleme“

    BONN (DTZ/vi/fok). Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), geht im DTZ-Interview auf Marktentwicklung und Besteuerung von Feinschnitt ein. Eine klare Absage erteilt er Überregulierungen.

    [pic|316|l|||Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des VdR.|||]

    DTZ: Die Steuererhöhung Anfang Mai hat den Feinschnitt höher belastet, vor allem in unteren und mittleren Preissegmenten. Wie hat sich dies auf das Marktgeschehen ausgewirkt ?
    Franz Peter Marx: Die Tabaksteuerbelastung für Feinschnitt wurde zum Start des Fünfstufen-Modells am 1. Mai 2011 erstmalig um den absolut gleich hohen Steuerbetrag wie für Zigaretten angehoben. Als einzig steuerlich zulässige Basis gilt die EU-Vorgabe (im Rahmen der EU-Tabaksteuerharmonisierung) 1 kg = 1 000 Stück. Die prozentuale Anhebung liegt mit rund vier Prozent je Stufe doppelt so hoch wie diejenige für Zigaretten. Dies gilt auch für die noch ausstehenden vier Steuerschritte vom 1. Januar 2012 bis zum 1. Januar 2015. Neu hinzugekommen ist ein Mindestgesamtsteuermodell für Feinschnitttabake zum 1. Mai 2011. Dies hat eine zusätzliche Tabaksteueranhebung für einen Großteil des Feinschnittmarktes, insbesondere im preisgünstigen Bereich, zur Folge. Jene müssen um bis zu 13 Euro/kg angehoben werden. Dieser Effekt ist seitens der Finanzpolitik mit Blick auf die große Preisspreizung bei Feinschnitt und dem besonders intensiven Preiswettbewerb gewollt, mit der Folge, dass Handelsmarken in der 40 g Pouch teilweise von 3,40 Euro/40 g auf 4,10 Euro/40 g angehoben wurden, was zu einer (im wesentlichen) steuerbedingten Preisanhebung um über 20 Prozent geführt hat.

    DTZ: Wie sieht die Feinschnitt-Absatzentwicklung im Zeitablauf aus (2004–2010)? Wie haben sich die Gewichte zwischen den Feinschnittvarianten verschoben?
    Franz Peter Marx: Seit 2004 hat sich der Feinschnittmarkt, mit einigen Schwankungen, nur geringfügig verändert. 2005 lag der Absatz laut Statistischem Bundesamt bei über 33 000 t, was natürlich zum Teil von vorportionierten Feinschnitttabaken (Sticks) geprägt war. Nach dem Urteil des EuGH zum „Aus“ der „Sticks“ suchten sich deren zumeist sehr preissensible Konsumenten neue Alternativen. Hier bieten sich viele Möglichkeiten: Preisgünstige Fabrikzigaretten, der Erwerb von günstigen Zigaretten aus den europäischen Nachbarländern im Rahmen der Freimengen (800 Stück) bzw. darüber hinaus, der Bezug aus illegalen Quellen als Schmuggelware oder als Produktfälschungen und natürlich auch ein Umstieg auf inländisch versteuerte Feinschnitttabake zum Drehen und Stopfen. Ein Zuwachs klassischer Drehtabake ist für viele Konsumenten hingegen keine Alternative, wie deren Marktentwicklung zeigt. Der Feinschnittmarkt ist in jüngster Zeit durch unterschiedliche Entwicklungen geprägt. Während der Markt für klassische Feinschnitttabake zum Drehen und/oder Stopfen allenfalls stabil ist, sind „schnittoptimierte Feinschnitttabake“ und „Volumentabake“ aktuell insgesamt wachsend.

    Lesen Sie das vollständige Interview in der aktuellen Print-Ausgabe DTZ 36/11.

  • Domino-Effekt für Wirtschaft

    PARIS (DTZ/red). Die Internationale Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) warnt davor, dass die Einführung der Einheitspackung für Zigaretten zu einem Anstieg von gefälschten Waren in anderen Produktgruppen führen kann. Selbst wenn das aktuelle australische Gesetz ausschließlich auf Tabakprodukte fokussiert sei, mache es andere Industrien verletzlich gegenüber Produktpiraten und Fälschern, heißt es.

    Die ICC geht Medienberichten zufolge davon aus, dass mit der Einheitspackung (engl. plain packaging) ein Präzedenzfall geschaffen werde für die künftige Nutzung von Marken und geistigem Eigentum. Darüber hinaus reduziere das australische Gesetz die Fähigkeit der Markenrechtsinhaber juristische Maßnahmen zu ergreifen um gegen illegale Aktivitäten vorzugehen. Weiterhin würden Zoll und Polizei mit den zusätzlichen Aufgaben noch weiter als bisher schon belastet.

    (DTZ 36/11)

  • Israel plant striktes Tabak-Werbeverbot

    JERUSALEM (DTZ/red). Israel plant Medienberichten zufolge Zigarettenwerbung aus allen Medien zu verbannen. Als Grund für diese drastische Maßnahme nennt das israelische Gesundheitsministerium den Jugendschutz. Tabak-Werbung ist bereits seit längerem aus den elektronischen Medien des Landes verbannt.

    Was jetzt folgen soll, geht weit über das existierende Gesetz hinaus und betrifft Fernseh-, Radio- und Zeitungswerbung. Hinzukommt, dass Zigarettenhersteller künftig nicht mehr als Sponsoren bei Festivals, öffentlichen Veranstaltungen und anderen vergleichbaren Ereignissen auftreten dürfen. Weiterhin werden Tabakanzeigen im Internet und in E-Mails verboten.

    Eine Ausnahme gilt für Fachgeschäfte. Hier darf die Industrie künftig noch werben – vorausgesetzt, die Anzeigen sind von außen nicht sichtbar. Darüber hinaus soll auf Zigarettenpackungen in Zukunft nicht nur ein schriftlicher Warnhinweis, sondern auch einen Bild-Warnhinweis aufgedruckt werden. Nicht genug damit müssen die Hersteller dem Gesundheitsministerium die Inhaltsstoffe ihrer Produkte mitteilen – mit Ausnahme der Bestandteile, die das Ministerium als geheim einstuft, heißt es.

    (DTZ 36/11)

  • Neue Präsenz im Web

    WALDSHUT-TIENGEN (DTZ/pi). 5th Avenue, der offizielle Alleinimporteur von Habanos in Deutschland ist im Internet mit drei neu gestalteten Auftritten präsent: Auf [link|http://www.5thavenue.de] www.5thavenue.de [/link]
    finden Zigarrenliebhaber alles Wissenswerte zur Habanos unter anderen auch sämtliche „Cigar Journal“-Newsletter zum Herunterladen.

    Auf [link|http://www.habanos-specialist.de] www.habanos-specialist.de [/link]
    gibt es Hintergrundinformationen zu den Habanos Specialists, einer Gruppe von deutschlandweit 70 ausgewählten Tabakfachgeschäften. Und auf [link|http://www.habanos-smokers-lounges.de] www.habanos-smokers-lounges.de [/link]
    werden die derzeit in Deutschland existierenden Zigarrenlounges mit Habanos-Schwerpunkt beleuchtet.

    Für Zigarrenliebhaber, die mobil auch immer auf dem Laufenden sein möchten, gibt es ein entsprechendes Habanos-Specialist-App für das iPhone, das Firmeninformationen zufolge kostenpflichtig im App-Store von Apple verfügbar ist.

    (DTZ 36/11)

  • Presse-Grosso lehnt Spannendiskussion ab

    KÖLN (DTZ/pnf). Frank Nolte, Vorsitzender des Bundesverbands Presse-Grosso, lehnt eine Differenzierung der Handelsspannen ab. „Spekulationen über die Entwicklung einer neuen Konditionenstruktur mit wie auch immer begründeten differenzierten Grosso-Rabatten seien völlig unverständlich“, zitiert die Zeitschrift „W&V Werben & Verkaufen“ den Verbandsvorsitzenden.

    [pic|315|l|||Frank Nolte, Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso.|||]

    Nolte reagiert damit auf einen Vorstoß von Manfred Braun, den WAZ-Zeitschriftenchef und Sprecher der Publikumszeitschriften im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Dieser hatte sich in einer Rede zwar grundsätzlich zum bestehenden Presse-Vertriebssystem bekannt, jedoch die Einheitlichkeit der Handelsspannen für Presse-Grossisten hinterfragt. Derzeit erhalten alle 69 bundesdeutschen Presse-Großhändler dieselben Spannen, egal wie groß ihr Gebiet ist und wie viel Presse-Verkaufsstellen sie beliefern.

    (DTZ 36/11)

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  • Siebte SuisseTabac

    BASEL (DTZ/pnf). Vom 10. bis 12. September 2011 findet in Halle 4.1 des Congress Center Basel die internationale „SuisseTabac“ statt. Die Schweizer Fachmesse für Tabakwaren & Raucherbedarf und wird in diesem Jahr bereits zum siebten Mal durchgeführt. 18 namhafte Aussteller aus der Schweiz, aus Deutschland, Österreich und Belgien präsentieren auf der Messe einem anspruchsvollen Fachpublikum ihre vielfältigen Produkte und Dienstleistungen rund um Tabakwaren.

    Die „SuisseTabac“ ( [link|http://www.suissetabac.ch] www.suissetabac.ch [/link]
    ) ist am Samstag, 10. September, von 12.00 bis 19.00 Uhr für Fachbesucher und im Rahmen des „Aficionados-Day“ auch für Zigarrenliebhaber geöffnet. Die beiden anderen Messetage sind ausschließlich Fachbesuchern vorbehalten. Am Sonntag beginnt die Messe um 9.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr, während sie am Montag von 9.00 bis 17.00 läuft. Der Eintrittspreis beträgt 20 Schweizer Franken (zirka 16,60 Euro) an der Tageskasse.

    (DTZ 36/11)

  • Genussraucher und Arzt

    BERLIN (DTZ/red). Der Präsident der Berliner Ärztekammer Günther Jonitz steht in der Kritik. Die Volksinitiative gegen das Rauchen fordert Medienberichten zufolge den Rücktritt des bekennenden Genussrauchers und Verfechter der wissenschaftlich nicht belegten These, dass Genuss gesund halte.

    Der Arzt habe vor Vertretern der Tabakindustrie in Berlin die Folgen des Rauchens verharmlost, behauptet Johannes Spatz, Vorsitzender der Initiative. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärte Jonitz, dass sich die Gesellschaft mit dem Phänomen Rauchen auseinandersetzen müsse, ohne die Raucher zu diffamieren. „Wir lügen uns in die Tasche, wenn wir so tun, als ob Rauchen ganz fruchtbar wäre und deswegen jeder Raucher ein schlechter Mensch ist und Rauchen radikal weg müsste.“

    Wenn man dieser Ansicht sei, müsse man alles an Nikotin und Tabakwaren verbieten. So konsequent sei aber der Gesetzgeber auch nicht. Der 53-Jährigebetonte, dass er pro Tag eine Zigarre rauche. „Mir geht es aber gut dabei und meiner Arbeit tut es auch gut“, zitiert dpa den Chirurg. Er ist 1999 Präsident der Ärztekammer Berlin und Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer und angestellt in der Elisabeth-Klinik im Bezirk Tiergarten.

    (DTZ 35/11)

  • Rauchverbot auf der Kippe?

    HAMBURG (DTZ/red). Das Hamburger Verwaltungsgericht hält Medienberichte zufolge das Rauchverbot der Hansestadt für verfassungswidrig, weil es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße. Es gäbe keine sachlichen Gründe, dass in kleinen Kneipen Raucherräume eingerichtet werden dürfen, in Restaurants aber nicht, heißt es. Jetzt sollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Sachverhalt prüfen.

    Hintergrund ist die Klage der Wirtin Bärbel Uliczka, die eine Gaststätte auf dem Autohof Altenwerder an der A 7-Ausfahrt Waltershof betreibt. Da sie auch Speisen anbietet, darf sie laut Hamburger Passivrauchschutzgesetz, keinen Raucherraum einrichten. Im Gegensatz zu Eckkneipen, die, wenn sie keine Speisen servieren, von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung profitieren und ihre Gäste rauchen lassen dürfen.

    Da die Mehrheit der Uliczka-Kunden Lkw-Fahrer sind, die fast ausschließlich rauchen, wandern die Kunden Medienberichten zufolge in die benachbarte Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab. „Ich habe inzwischen bis zu 60 Prozent Umsatzeinbußen. Ich werde gegenüber anderen Wirten benachteiligt“, sagt sie im Gespräch mit der Presse. Die Wirtin fühlt sich ungleich behandelt und fordert in ihrer Klage eine Ausnahmeregelung für ihre Schankräume ein.

    Als Begründung führt sie an, dass das Rauchverbot des Stadtstaates zu einer Abwanderung der rauchenden Gäste zu Autobahngaststätten in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein führe. Nur mit einem Raucherraum könne sie Umsatzeinbußen verhindern. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Hamburger Regelung kippen, darf sie einen Raucherraum einrichten und die Bürgerschaft muss sich nach 2008 und 2010 erneut mit dem Gesetz befassen.

    Das Verfahren ist Pressemeldungen zufolge noch nicht abgeschlossen. Die Richter wollen demnach erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Im Hamburger Rathaus sei man gelassen, heißt es. „Es ist nicht der Zeitpunkt für politische Diskussionen. Dies ist ein ganz normaler rechtlicher Prüfvorgang. Wir warten die Entscheidung aus Karlsruhe ab, denn letztlich entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht“, zitiert die „Welt“ Andreas Dressel, Fraktionschef der regierenden SPD.

    (Lesen Sie auch das Interview zum Thema auf Seite 2 der aktuellen Print-Ausgabe.)

    (DTZ 35/11)

  • Beim Jugendschutz muss Branche absolut konsequent handeln

    KÖLN (DTZ/fok). Seit dem April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz ein absolutes Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche vor. Zigaretten und andere Tabakprodukte dürfen ebenso wie Spirituosen nur noch an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahr alt sind. Deshalb sind alle Verkaufsstellen für diese Produkte angehalten, in jedem Zweifelsfall das Alter des Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls den Verkauf zu verweigern.

    Gerade die Tabakbranche hat sich voll hinter diese Vorschrift gestellt und ist das Thema über viele Jahre sehr konsequent angegangen. Doch offensichtlich lässt mit der Zeit auch manchmal die Sensibilität des Verkaufspersonals für den Aspekt des Jugendschutzes nach. So wurde kürzlich im Rahmen von Testkäufen durch eine bekannte Tageszeitung ein erschreckend hoher Anteil von Verstößen gegen dieses Abgabeverbot festgestellt – im Lebensmittelhandel, in Tankstellen, an Kiosken, aber auch in Fachgeschäften.

    Jugendschutz konsequent einhalten

    Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen durch diese Ergebnisse aufgeschreckt wurden und ihr Verkaufspersonal erneut durch klare Anweisungen und Schulungen dazu bringen, den Jugendschutz konsequent einzuhalten. Das gilt auch für Problemsituationen, wie sie jeder aus der Praxis kennt: Vor der Theke staut sich ungeduldig die Kundschaft. Ein junger Mann, dessen Alter man auf ca. 20 Jahre schätzen würde, reagiert zuerst unwirsch auf die Frage nach einem Altersnachweis, dann kramt er minutenlang in seinen Taschen, sagt schließlich, dass er seinen Ausweis nicht dabei hat.

    In einem solchen Fall nein zu sagen zu einem Verkauf (und damit unter Umständen einen Kunden auf Dauer zu verlieren) ist schwierig, aber der einzig richtige Weg. Verstöße gegen Abgabeverbot können teuer werden Wenn Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Abgabeverbot feststellen, sind hohe Bußgelder (in der Spitze bis zu 50 000 Euro) fällig. Darüber hinaus muss gerade die Tabakwarenbranche, die ohnehin im kritischen Fokus der Öffentlichkeit steht, alles für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes tun, um nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

    "Eine Verpflichtung für Hersteller und Händler"

    Hierzu stellt BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel fest: „Jugendschutz ist eine Verpflichtung für Hersteller und Händler. Der tabakführende Einzelhandel hat unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine bundesweite Kampagne durchgeführt. Herstellerspezifische Jugendschutzkampagnen zeigen, dass die Branche ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt. Der Handel investiert in Mitarbeiterschulungen, fragt nach dem Altersnachweis und schützt dadurch aktiv Kinder und Jugendliche.

    Die Alterskontrolle wird durch Kassensysteme unterstützt. Damit ist der Jugendschutz sicherlich über alle relevanten Sortimente besser geworden, trotzdem ist es eine Daueraufgabe, dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz im hektischen Tagesgeschäft nicht zu kurz kommt.“

    (DTZ 35/11)

  • Tabakanbauer hoffen immer noch auf Einsicht der Industrie

    KARLSRUHE (DTZ/fok). Die Tabakernte in Deutschland im Jahr 2011 wird besser als erwartet. Zwar gab es durch die Wetterkapriolen – erst lange Trockenheit, dann Regen im Überfluss und dazu noch zwei starke Hagelfälle in Südbaden – Einbußen. Mit einem Ernteertrag von 2 500 bis 2 600 Kilogramm pro Hektar und einer Gesamternte von rund 5 000 Tonnen erwartet Wolfgang Moritz, Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Tabakpflanzer, nun aber doch einen guten Tabakjahrgang mit durchschnittlichen Ernteergebnissen.

    Düsterer Blick in die Zukunft

    Dass die Tabakanbauer dennoch bedrückt in die Zukunft schauen, liegt also weniger an Petrus, als an der Anti-Tabak-Politik der EU, die zu einem völligen Wegfall der Anbausubventionen führte, und an der nach wie vor geringen Bereitschaft der deutschen Tabakverarbeiter, mit Tabakanbauverträgen zu ausreichenden Preisen diesen traditionellen Partner der deutschen Tabakfamilie zu erhalten, stellte Moritz heraus.

    Insgesamt haben im Jahr 2011 nach Auskunft von Moritz noch rund 275 Betriebe in Deutschland Tabak auf etwa 2 200 Hektar angepflanzt, davon gut 70 Prozent der Fläche im Rheintal (Baden und Pfalz), der Rest in Franken, Norddeutschland und in den neuen Bundesländern. 2 050 Hektar entfielen auf Virgin, 50 Hektar auf den Geudertheimer.

    Bei letzterem gibt es übrigens Anbauverträge mit der Firma Arnold André, die diesen Tabak in ihren Zigarreneinlagen verwendet. Burley wurde in 2011 gar nicht mehr angebaut, nachdem die Zigarettenhersteller bereits im Vorjahr keine Verträge mehr abschlossen und etliche Tabakanbauer die bereits angezogenen Jungpflanzen wieder unterpflügen mussten. Der „Burley-Schock“ sitzt den Tabakpflanzern noch tief in den Knochen, sagt Wolfgang Moritz, betont aber gleichzeitig, dass sein Verband nach wie vor auf Einsicht seitens der Zigarettenhersteller hofft.

    So gebe es etwa in Italien Abnehmerverträge mit großen Zigarettenherstellern, nachdem sich das italienische Landwirtschaftsministerium für ein solches Vorgehen stark gemacht hatte. „Die Tabakbau ist ein in der Öffentlichkeit sehr gut akzeptiertes Mitglied der deutschen Tabakfamilie. Ihn als Partner zu erhalten, macht für die Tabakbranche in der Außendarstellung gerade vor der Diskussion weiterer EU-Reglementierungen absolut Sinn“, ist Moritz überzeugt.

    (DTZ 35/11)