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  • Valora Retail übernimmt drei Grauert-Läden

    Hamburg (DTZ/red). Die Valora Gruppe bleibt in Deutschland auf Expansionskurs. Nachdem der Schweizer Konzern erst vor wenigen Wochen mit der Übernahme des Lekkerland-Tochterunternehmens Convenience Concept überrascht hat, verstärkt das deutsche Tochterunternehmen Valora Retail, Hamburg, nun die Präsenz in Nordrhein-Westfalen.

    Zum 1. April 2012 wechseln drei der fünf Bahnhofsbuchhandlungen aus dem Filialnetz der Familie Grauert unter das Valora-Dach. Es handelt sich dabei um die Bahnhofsläden in Duisburg und Oberhausen; die beiden Top-Geschäfte im Düsseldorfer Hauptbahnhof verbleiben bei Grauert Presse & Buch. Valora Retail ist dann mit seinen Marken „P&B“ und „k presse + buch“ insgesamt 40 Mal in NRW vertreten.

    (DTZ 10/12)

  • Zündstoff bei Mitgliedertreffen des LTV-NRW

    WUPPERTAL (DTZ/ws). Zündstoff verspricht die diesjährige Mitgliederversammlung des Lotto- und Totoverbandes der Annahmestelleninhaber in NRW, die am Sonntag, dem 25. März 2012, in Wuppertal stattfinden wird.

    Die jüngste Information, dass testweise in Rewe-Supermärkten Lotto gespielt werden kann, hat für erhebliche Unruhe bei den Mitgliedern gesorgt. Gäste der Tagung sind West-Lotto Chef Theo Goßner und Vertriebschef Hans-Jürgen Gärtner. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

    (DTZ 10/12)

  • Bundesverband Presse-Grosso ausgezeichnet

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) zeichnete den Bundesverband Presse-Grosso, Köln, für sein Branchenprojekt Presse-Datawarehouse mit dem DGVM Innovation Award aus.

    Die Ehrung der Preisträger fand im Rahmen des 13. Deutschen Verbändekongresses am 27. Februar in Düsseldorf statt.

    Mit ihrem Innovation Award hebt die DGM Verbände für die Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte, eine hohe Innovationsbereitschaft und besondere Führungsqualität hervor. Das Presse-Datawarehouse ist ein Marktbearbeitungsinstrument für das Presse-Grosso, die Verlage und Nationalvertriebe, das die Analyse des Pressevertriebsmarkts ermöglicht.

    (DTZ 09/12)

  • Die Linke, Gysi und die E-Zigarette

    BERLIN/HAMBURG (DTZ/red). Die Diskussion um die E-Zigarette birgt so manches pikante Detail, wie eine Kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung zeigt.

    Die Linksfraktion möchte darin von der Bundesregierung die Klärung „der Gesundheitsvorteile der E-Zigarette gegenüber herkömmlichen Tabakwaren“ erfahren. Demgegenüber vertritt ihr Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi, der auch als Rechtsanwalt arbeitet, einen E-Zigaretten-Hersteller gegen das Land Nordrhein-Westfalen, berichtet „Spiegel Online“.

    Auf Anfrage des Nachrichtenmagazins bestreitet Gysi von der Kleinen Anfrage seiner Fraktion etwas gewusst zu haben. Gegenüber Spiegel Online ließ der Anwalt über seinen Sprecher ausrichten, dass er erst durch die Recherche des Nachrichtenmagazins davon erfahren habe.

    Ähnlich äußert sich die Linke auf Spiegel-Anfrage. Dass Gysi neben zwölf anderen auch als Unterzeichner auf dem Papier stehe, sei reine Formsache und bei jeder Anfrage üblich. Der Rechtsanwalt sei inhaltlich nicht beteiligt gewesen, heißt es.

    (DTZ/red).

  • British American Tobacco verbessert Gewinn

    LONDON (DTZ/red). Der britische Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr dank höherer Preise seinen Gewinn steigern können.

    Medienberichten zufolge stieg der Umsatz des Herstellers auf 15,4 Mrd. Pfund und liegt damit um drei Prozent über dem Vorjahreswert von 14,88 Mrd. Pfund. Der Gewinn stieg um 7,5 Prozent auf 3,09 Mrd. Pfund (rd. 3,65 Mrd. Euro) nach 2,8 Mrd. Pfund (rd. 3,3 Mrd. Euro) im Vorjahreszeitraum.

    „2011 war ein sehr erfolgreiches Jahr“, sagte BAT-Vorstandsvorsitzender Richard Burrows gegenüber der Presse. Er warnte angesichts des aktuellen Wirtschaftsklimas allerdings vor zu viel Euphorie.

    Der Konzern sehe sich auch im laufenden Fiskaljahr auf einem Wachstumskurs und will vor allem in den so genannten Schwellenländern in Afrika, Asien, Osteuropa, Lateinamerika und im Nahen Osten seine Marktanteile ausbauen.

    (DTZ 09/12)

  • Neues Informationsportal zur TPD

    BERLIN (DTZ/vi). Das erfolgreiche Bündnis der Tabakbranche „Entscheiden Sie selbst“ hat in der vergangenen Woche in Berlin sein neu gestaltetes Informationsportal über die Pläne zur EU-Tabakproduktrichtlinie (Tobacco Products Directive, TPD) vorgestellt.

    Die Website [link|http://www.entscheiden-sie-selbst.de]www.entscheiden-sie-selbst.de [/link] wurde überarbeitet und ist seit kurzem online: Sie bietet umfangreiche Informationen über die Pläne der EU-Kommission zur Tabakregulierung und die Positionen betroffener Unternehmen, Händlerverbände und Gewerkschaften zu den einzelnen Themen.

    Rainer von Bötticher, Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels erläuterte die gemeinsame Branchenaktivität: „Die neu gestaltete Bündnishomepage ist eine sehr interessante Plattform für Handel, Industrie und Bürgerinnen und Bürger, um sich über die geplanten regulativen Maßnahmen aus Brüssel zu informieren. Raucher und Nichtraucher haben ein Recht darauf zu wissen, welche Konsequenzen mit dem Richtlinienentwurf verbunden sind. Nicht nur der Handel, sondern auch viele Endverbraucher sehen keine Notwendigkeit, die bestehende Richtlinie zu ändern.“

    Das bereits im Herbst 2010 gegründete Bündnis „Entscheiden Sie selbst“ besteht aus Verbänden und Gesellschaften der Tabakwirtschaft sowie der Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss und Gaststätten). Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, über die geplanten Maßnahmen umfassend zu informieren. Denn die Sachlage ist so umfangreich und komplex, dass es insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft schwierig ist, sich umfassend zu informieren und eine Meinung zu bilden, obwohl sie von den Konsequenzen unmittelbar betroffen sein werden.

    (DTZ 09/12)

  • E-Zigaretten erhitzen nicht nur Liquids, sondern auch die Gemüter

    KÖLN (DTZ/vi/fok). Wohl kaum ein Produkte, das sich an Raucher wendet, sorgt für so viel Furore wie die E-Zigarette. Der seit Herbst letzten Jahres anhaltende Nachfrage-Boom stößt auf sehr unterschiedliche Reaktionen, auch im Tabakhandel selbst.

    Begeisterte Fans stehen klarer Ablehnung gegenüber, zudem greift die Politik in einigen Bundesländern massiv ein, bis hin zum Aussprechen von Verkaufsverboten durch Gesundheitsministerien. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat kürzlich die Thematik aufgegriffen und, gemeinsam mit Lebensmittelrechts-Spezialisten des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL), die Rechtslage unter die Lupe genommen.

    Sie stellen fest, dass die Gesundheitsministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Thüringen und Berlin per Erlass den Verkauf von E-Zigaretten untersagt haben. So etwa in NRW, wo die für eine Untersagung zuständigen Bezirksregierungen über die Rechtsgposition informiert und gleichzeitig aufgefordert wurden, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Rechtlich wird dabei das Verbot durch § 2 Abs. 1 Nr. 2a des Arzneimittelgesetzes (AMG) begründet. Danach sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen als Arzneimittel einzustufen, die im menschlichen Körper angewendet werden oder einem Menschen verabreicht werden, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zu beeinflussen.

    Nikotin wird durch das Ministerium als eine pharmakologisch wirksame Substanz eingestuft und unterliege damit den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Sie dürften im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 AMG). Als Vertriebsweg kämen dann für die nikotinhaltigen Liquids nur Apotheken in frage. Fehle eine solche Zulassung, so dürften die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden, ein Verstoß sei gem. § 96 Nr. 5 AMG strafbar.

    Doch gegen diese Argumentation gibt es heftigen Widerspruch z.B. vom Verband des e-Zigarettenhandels. Dieser hebt hervor, dass es sich bei den von seinen Mitgliedern angebotenen E-Zigaretten um Genussmittel handle, die von ihren Nutzern nicht im pharmakologischen Sinn wie etwa zur Rauchentwöhnung eingesetzt werden. Nach Auffassung des Verbandes des e-Zigarettenhandels fehlt den Erlassen eine zwingende gesetzliche Grundlage. Letztlich werden Gerichte entscheiden müssen, welche Argumentation auf Dauer Bestand haben wird. Auch seitens der EU-Kommission wird eine Entscheidung zur Einstufung der E-Zigaretten erwartet.

    Möglich ist auch eine differenziertere Betrachtung, wie sie etwa die Antwort des Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine BVL-Anfrage andeutet: Hier wird herausgestellt, die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterschieden sich hinsichtlich Eigenschaften und Aufmachung erheblich, weshalb jeder Einzelfall geondert bewertet werden müsse. Auf Antrag einer Landesbehörde habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schon Mitte 2009 eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft.

    (DTZ 08/12)

  • Eine Packung für alle

    LONDON (DTZ/red). Die britische Regierung will ihre Pläne zur Einführung der Einheitspackung (Plain Packaging) für Tabakprodukte gegen alle Widerstände durchsetzen.

    Premierminister David Cameron und seine Conservative Party zeigen sich Medienberichten zufolge unbeeindruckt von der Kritik aus den Reihen der Opposition.

    Das Regierungslager beabsichtigt alle Zigaretten einheitlich zu verpacken um damit Konsum und Verkauf zu reduzieren. Ein Trugschluss, führen Oppositionelle um Ed Miliband von der Labour Party an. Bisher gebe es Medienberichten zufolge keinen Nachweis für die angekündigte Wirksamkeit von Plain Packaging.

    Mit Blick auf die anhaltenden Proteste stellt sich die Regierung den Angaben zufolge in einer öffentlichen Umfrage der Kritik. Die Erhebung soll klären, ob es im Vereinigten Königreich künftig Verpackungsvielfalt oder –Monotonie für Tabakprodukte geben wird.

    Kritiker führen an, dass die Einführung der Einheitspackung den Weg für vergleichbare Maßnahmen im Bereich der Alkohol- und Süßwarenindustrie ebnen würde.

    (DTZ 08/12)

  • Rauchverbot verfassungswidrig

    HAMBURG/KARLSRUHE (DTZ/red). Für Hamburgs Raucher wird der Restaurant-Besuch wieder gemütlicher. Statt vor der Tür dürfen sie in einem separaten Raum ihren Tabak zum Menü genießen.

    Demnach müssen Restaurantbetreiber in der Hansestadt die gleiche Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie Betreiber von reinen Schankwirtschaften. Das hat das Bundesverfassungsgericht Medienberichten zufolge in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss entschieden.

    Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11).

    Bisher durften nach einer bundesweit einmaligen Regelung in Hamburg nur reine Schankwirtschaften wie beispielweise Kneipen oder Bars, die kein Essen anbieten, getrennte Raucherräume einrichten.

    Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Eine vergleichbare Regelung gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Entweder herrscht dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen sei zulässig, unabhängig davon, ob in der Gaststätte Speisen angeboten werden oder nicht.

    Anlass war die Klage einer Hamburger Wirtin einer Gaststätte in einem Autohof. Sie wollte einen getrennten Raum als Raucherraum deklarieren, da 80 Prozent ihrer Gäste Raucher seien. Die Lkw-Fahrer könnten problemlos auf raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern ausweichen. Durch das strikte Gesetz habe sie eigenen Angaben nach viele Stammkunden verloren.

    Die Hamburger Gesundheitsbehörde will das Urteil prüfen.

    (DTZ 08/12)

  • Höhere Zigarettenauslieferungen zu Jahresbeginn 2012

    MAINZ (DTZ/fok). Die Auslieferungszahlen der Zigaretten- und Feinschnitthersteller sind im Januar 2012 etwas höher ausgefallen als im Vergleichsmonat des Vorjahres. So wurden insgesamt 6,052 Mrd. Zigaretten an den Handel geliefert und damit 2,0 Prozent mehr als im Januar 2011. Auf Industriemarkenzigaretten entfielen dabei 5,258 Mrd. Stück (plus 1,4 Prozent), auf Handelsbilligzigaretten ca. 795 Mio. Stück (plus 6 Prozent).

    Beim Feinschnitt erhöhte sich die Auslieferungsmenge insgesamt um 2,1 Prozent auf 1 913 Tonnen. Davon entfielen 1 051 Tonnen (plus 1,3 Prozent) auf klassischen Feinschnitt, 468 Tonnen (minus 15,5 Prozent) auf schnittoptimierte Tabake und 395 Tonnen (plus 40,1 Prozent) auf Volumentabake.

    An Ecocigarillos wurden im Januar 2012 insgesamt 197 Mio. Stück (minus 2,5 Prozent) ausgeliefert.
    Da im Januar zu weiten Teilen noch altversteuerte Ware an die Konsumenten verkauft wurde, lassen die aktuellen Auslieferungszahlen noch keine Schlüsse auf das derzeitige Marktgeschehen zu.

    (DTZ 08/12)