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  • Hanebüchene „Studie“ der DAK zum Thema Gastrorauchverbote

    MAINZ (DTZ/fok). „Rauchverbot rettet Tausende Leben“ – unter dieser oder ähnlichen Überschriften berichtete die Presse dieser Tage über eine von der Krankenkasse DAK initiierte Untersuchung über die angeblich so positiven Auswirkungen der Gastrorauchverbote auf die Gesundheit ihrer Kassenmitglieder.

    Ein Team unter dem Studienauto Reiner Hanewinkel hatte für die rund 3,7 Mio. über 30 Jahre alten DAK-Mitglieder die Zahl der stationären Behandlungen wegen Angina pectoris und wegen Herzinfarkts für den Zeitraum von 2004 bis 2008 ermittelt. So weit, so gut.

    Doch dann konstruierten die Studienmacher eine unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Krankenhaus-Einweisungen und den zwischen August 2007 und Juli 2008 durch die Bundesländer ausgesprochenen Rauchverboten in der Gastronomie. Die Feststellung, dass die Einweisungen wegen Angina Pectoris um 1 430 Fälle bzw. 13 Prozent und wegen Herzinfarkten um 450 Fälle bzw. 8 Prozent zurückgegangen sind, wird in unmittelbare Verbindung mit den damals eingeführten Rauchverboten gestellt, obwohl es zahlreiche andere Einflussfaktoren gibt, die einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben können, wie etwa medizinischer Fortschritt und Früherkennung der Koronarerkrankungen.

    450 Fälle auf 3,7 Mio. Versicherte, das sind ganze 0,12 Prozent, da mag das Ergebnis auch schon fast in den Schwankungsbreiten des Zufalls liegen. Seriös ist die Unterstellung eines solch monokausalen Zusammenhangs jedenfalls nicht.

    Unverständlich deshalb, dass der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher mit den Ergebnissen dieser wenig soliden Untersuchung öffentlich hausieren geht, nun komplette Rauchverbote fordert und damit in den Auseinandersetzungen um die Verschärfung von Gastrorauchverboten, wie sie derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Diskussion stehen, Partei ergreift.

    Dabei ist die Argumentation in diesem Punkt auch ohne die bereits angeführten Gründe nicht überzeugend, denn die von der Studie unterstellte rückläufigen Fallzahlen wären ja dann zustande gekommen, obwohl die große Mehrheit der Bundesländer Ausnahmen von den Gastrorauchverboten zulassen. Als wissenschaftliche Basis für die Diskussion um eine Verschärfung der Rauchverbote bzw. ein totales Gastrorauchverbot ist die DAK-Untersuchung jedenfalls nicht geeignet.

    (DTZ 11/12)

  • XIV. Festival del Habano: Zweistellige Zuwachsrate im Visier

    HAVANNA (DTZ/gg). Ein makellos strahlend blauer karibischer Himmel setzte allerbeste Vorzeichen für das weltweit nach wie vor wichtigste Event für Premium-Zigarren: Mit über 1 500 Aficionados und Fachhändlern aus 70 Ländern zeigte sich auch das XIV. Festival del Habano ungebrochen als Publikumsmagnet – trotz immer stärker auftrumpfender Veranstaltungen in konkurrierenden Tabakproduktionsländern.

    Auf der traditionellen Auftaktveranstaltung zum Festival Ende Februar in Havanna betonte der Co-Präsident von Habanos S.A., Buenaventura Jiménez, dass sich trotz weltweiter Wirtschaftskrisen eine ungebremste Nachfrage nach feinen Puros aus Kuba wie bei allen Produkten im Luxus-Segment klar abzeichne: „Mit einer Steigerung von neun Prozent im Vergleich zu 2010 sind wir jetzt greifbar nahe einer magischen zweistelligen Wachstumsrate; und das auf einem globalen Markt handgerollter Premiumzigarren, den wir zu 80 Prozent mit unseren 27 Habanos-Marken dominieren. Unser Umsatz lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 401 Millionen US-Dollar.“

    Jiménez betonte, dass die empfindlichen Einbußen auf einst boomenden Märkten wie Spanien durch erfreuliche Zuwächse in den traditionell stabilen europäischen Konsumländern für Habanos-Premiumzigarren ausgeglichen worden seien: Dazu gehörten in erster Linie Deutschland, die Schweiz sowie die Benelux-Staaten und Großbritannien. Zudem zeigten sich sehr erfreuliche Entwicklungen auf aufstrebenden Märkten wie im Asien-Pazifik-Raum und Mittleren Osten sowie Russland und Brasilien.

    Mit 5th Avenue, dem exklusiven Habanos-Distributeur für Deutschland, waren in diesem Jahr über 40 Teilnehmer aus der Bundesrepublik angereist, darunter die Geschäftsführer mehrerer Casas del Habano. Dr. Max Herzog, Hombre del Habano 2011, zeigte sich sehr angetan von der in exklusiver Tasting-Runde vorgestellten Edición Regional Alemania 2012, die mit Spannung erwartete Sir John im Punch Format.

    Mit höchster Zufriedenheit bewerteten die Teilnehmer des Festivals die Präsentation der drei wichtigsten neu vorgestellten Formate für 2012: darunter die Cohiba Pirámides Extra als erste Figurado in der klassischen Linie der Starmarke Cohiba, deren Blattmischungen eine Selektion der besten Tabake aus Pinar del Rio vereinigen. Sie kommt im neu gestalteten Tubo auf den Markt.

    Aus der Familie der führenden Habanos-Traditionsmarke Romeo y Julieta stammen die zwei weiteren neu lancierten Formate: darunter die Romeo y Julieta Petit Churchills sowie Romeo y Julieta Churchills Reserva 2008. Diese aus jahrelang gereiften Premium-Tabaken hergestellte Premium-Zigarre wurde beim abschließenden glamourösen Habanos-Festival-Gala-Abend präsentiert: Absoluter Publikumsliebling bei den rauschenden pompösen Festivitäten des Festival del Habanos war der US-amerikanische Künstler und Aficionado Jim Belushi, bekannt als Mitglied der Blues Brothers.

    (DTZ 10/12)

  • Milliarden-Forderungen an die Tabakindustrie

    MONTREAL (DTZ/red). Die Forderungen an die Zigarettenhersteller sind enorm: Insgesamt rund 27 Milliarden Dollar (CAD), umgerechnet rund 21 Mrd. Euro, sollen Imperial Tobacco Canada, Rothmans Benson & Hedges und JTI-Macdonald Corp. an Schadenersatzzahlungen leisten.

    Die Sammelklage, die von den Anwälten der knapp zwei Millionen Kläger formuliert wurde, wird seit Anfang der Woche am Obersten Gerichtshof in Montreal in der kanadischen Provinz Quebec verhandelt.

    Den Tabakkonzernen wird vorgeworfen die betroffenen Raucher über die Gefahren des Rauchens nicht ausreichend informiert und damit das Leben, die Sicherheit und die Unversehrtheit der Bürger gefährdet zu haben.

    Weiterhin kündigen die Kläger Medienberichten zufolge an, dass sie, sollten sie den Prozess gewinnen, Millionen von bisher unveröffentlichten Firmen-Dokumenten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Darin seien Ausführungen von „ungeheuerlichem Zynismus“ festgehalten.

    Im größten Zivilprozess in der kanadischen Geschichte sind Verfahren aus den kanadischen Provinzen Quebec, British Columbia, New Brunswick, Neufundland und Labrador zusammengefasst. Die individuellen Forderungen der einzelnen Betroffenen bewegen sich Medienberichten zufolge zwischen 8.000 (rd. 6.200 Euro) und 80.000 CAD (rd. 62.000 Euro) pro Kläger.

    Die Zigarettenindustrie zeigt sich zuversichtlich. Chris Koddermann von Rothmans Benson & Hedges, einer Tochter von Philip Morris International, betont im Gespräch mit der kanadischen Tageszeitung „Toronto Sun“, dass die Öffentlichkeit seit den 1950er Jahren über die Gefahren des Rauchens aufgeklärt sei.

    Ähnlich äußern sich Sprecher von Imperial Tobacco Canada, einem Unternehmen von British American Tobacco und JTI-Macdonald Corp, das zu Japan Tobacco International gehört.

    (DTZ 11/12)

  • EU schreibt neue Warnhinweise vor

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Die EU-Kommission hat Mitte vergangener Woche verkündet, dass die für Tabakprodukte seit 2003 in der jetzigen Aufmachung und Größe vorgeschriebenen Textwarnhinweise künftig in neuen Formulierungen vorgeschrieben werden.

    Derzeit müssen die Packungen jeweils mit einem von drei allgemeinen Warnhinweisen und einem von 16 ergänzenden Warnhinweisen versehen werden. Diese 16 ergänzenden Warnhinweise werden künftig durch 14 neue ersetzt. Als Begründung führt die EU-Kommission an, es sei generell nötig, dass die Warnstrategie von Zeit zu Zeit überarbeitet werde, um effektiv zu bleiben.

    Die neuen Warnhinweise greifen teilweise die Inhalte der bisherigen auf, etwa bei der Thematik von Krebserkrankungen, teils warnen sie auch vor Risiken, die bisher nicht im Fokus standen, weil hier andere Risikofaktoren eine erheblich höhere Bedeutung als das Rauchen haben, wie der Gefahr zu erblinden oder Zahnschäden zu erleiden. U.a. wird auch davor gewarnt, dass rauchende Eltern eine Vorbildfunktion für ihre Kinder haben. Im Vordergrund steht für die EU-Kommission der Abschreckungseffekt: Durch die Warnhinweise soll der Zigarettenkonsum möglichst unattraktiv dargestellt werden. Die 14 neuen Warnhinweise müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

    Ausgesucht wurden die neue Warnhinweise auf Basis einer Studie von Eurobarometer, mit der in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bei Bürgern abgefragt wurde, welche Warnhinweise die am stärksten abschreckende Wirkung hätten.

    Die EU-Kommission weist im Rahmen der Bekanntgabe der neuen Warnhinweise darauf hin, dass neben den verpflichtenden Textwarnungen auch abschreckende Bildwarnhinweise möglich sind, allerdings nicht verpflichtend. Dies sei in neun Mitgliedsländern der Fall.

    (DTZ 11/12)

  • Drogenbeauftragte lehnt E-Zigaretten ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hält den Konsum von E-Zigaretten für gesundheitlich bedenklich und warnt deshalb vor deren Konsum.

    Gegenüber der Presse bezeichnete sie das vom Gesundheitsministerium in NRW ausgesprochene Verkaufsverbot für richtig, weil die Liquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und daher vor der Zulassung entsprechend geprüft und genehmigt werden müssten.

    Allerdings räumte Dyckmans auch ein, dass sie E-Zigaretten nicht für die Entwöhnung geeignet halte. Genau das sagen aber auch die meisten Hersteller dieser Produkte, weshalb aus deren Sicht auch eine Einstufung als Arzneimittel keinen Sinn macht.

    (DTZ 11/12)

  • Über 50000 fordern: „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in NRW“

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). 51 176 Unterzeichner der BFT-Petition „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen“ haben ein Zeichen gesetzt.

    Die Ergebnisse der Petition wurden am 12. März 2012 an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übermittelt. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Steffens (Grüne) plant ab Sommer 2012 ein absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme in der Gastronomie. Gegen dieses rigorose Vorhaben wendete sich diese Online-Petition, deren Ergebnis nun vorliegt: 51 176 Bürgerinnen und Bürger sind mit dem Plan der Ministerin nicht einverstanden und haben dies mit ihrer Unterzeichnung auch ganz klar dokumentiert. Sinnvoller Nichtraucherschutz wird von vielen begrüßt, aber das bestehende Angebot von rauchfreien Restaurants, Gaststätten mit getrennten Raucherräumen und Raucherkneipen bietet bereits eine gute Auswahl für alle Gäste.

    „Hier sehen wir die Spitze des Eisberges“, so Bodo Meinsen, Vorsitzender des Vereins BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz und Initiator der Petition. „Das Internet zählt zwar zu den wichtigsten Kommunikationskanälen unserer Zeit, aber es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich Bürger mit ihrem Namen öffentlich im Netz eintragen. Deshalb ist das Ergebnis der Petition durchaus hoch zu bewerten.“ Dabei ist ein Trend zu erknnen. So sagt zum Beispiel ein Gast aus NRW: „Kein Mensch ist gezwungen in eine Gaststätte zu gehen, also muss auch niemand gesetzlich geschützt werden. Die Behauptung, dass andere durch den Rauch der Raucher gefährdet wären (Passivrauch), ist sehr umstritten, weshalb eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist. Der Angst vor dem Rauch der Raucher ist mit dem derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz mehr als Genüge getan. Mit dem derzeitigen Status kann sich jeder gut arrangieren, wenn er will.“

    Ein weiterer Kommentar mit direktem Bezug zur Situation in der Gastronomie sagt: „Meine Mutter hat seit 42 Jahren eine Kneipe in Leverkusen, sie hat ihr Leben lang hart gearbeitet Mit solchen Gesetzen macht Ihr alles kaputt!!! Jeder Wirt sollte in seinem eigenen Lokal selbst entscheiden dürfen, ob Raucher oder Nichtraucherlokal, entsprechend der Gäste – bei uns sind zu 99% nur Raucher vertreten! Mit solchen Gesetzen gefährdet Ihr Existenzen, Arbeitsplätze! Meine Mutter selbst ist Nichtraucherin und es stört Sie nicht im geringsten ein Raucherlokal zu betreiben, es sollte ihre Entscheidung sein und bleiben!“

    Aus den Unterzeichnerkommentaren wird deutlich, dass auch viele liberale Nichtraucher eine Verschärfung des Gesetzes ablehnen. Man wünscht sich von der Politik eine vernünftige Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird. Raucherlokale und Rauchernebenräume werden als machbarer Kompromiss gesehen.

    Die kompletten Daten samt über 24 000 Kommentare hat der Petent Bodo Meinsen an Ministerpräsidentin Kraft übermittelt. Die Ministerpräsidentin hat nun Gelegenheit, die Bürgermeinung zu sichten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Bodo Meinsen hofft indessen, dass die nordrhein-westfälische Politik „Ja zu einer fairen Lösung für alle“ sagt und die Bürger ernst genommen werden. Nicht zuletzt bewiesen bereits repräsentative Umfragen in NRW, dass 61 Prozent der Bevölkerung kein absolutes Rauchverbot wünscht (Umfragen von SAT1 regional NRW und BILD-NRW im Februar 2012).

    Cay Uwe Vinke, Geschäftsführer Ermuri und Mitglied des MUT-Vorstandes, kommentierte das Votum der Bürger: „Ich freue mich sehr, dass die BFT-Petition mit einem sehr beachtlichen Ergebnis abgeschlossen hat. MUT hat wiederholt seine Mitglieder aufgefordert, an der Abstimmung teilzunehmen und auch ihr soziales wie berufliches Umfeld zu sensibilisieren. Mein Dank an alle Ermuri-Händler, die mitgemacht haben. In Zeiten, wo die Politik derart unsinnige Gesetze erlassen möchte, ist es wichtig, dass der betroffene Bürger seine Stimme erhebt und für seine Interessen kämpft.“

    Neuwahlen in NRW

    Nach der Ablehnung des Haushalts der Landesregierung für den Bereich Inneres in der entscheidenden zweiten Lesung durch die knappe Mehrheit des NRW-Parlaments ist der gesamte Etat des Bundeslandes gescheitert. Für diesen Fall hatte die derzeitige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) vorgezogene Neuwahlen angekündigt, die laut Verfassung innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Parlaments abzuhalten sind.

    (DTZ 11/12)

  • Zigarettenmarkt: Auslieferungen auch im Februar gut stabil

    MAINZ (DTZ/fok). Auch im Februar 2012 lag das Niveau der Industrieauslieferungen an den Handel bei Zigaretten und Feinschnitt über den Zahlen des Vorjahres. Allerdings setzte erst in der zweiten Februar-Hälfte die Auslieferung neupreisiger Ware in größerem Umfang ein, so dass sich eventuelle Auswirkungen auf den Konsum noch nicht bemerkbar machen konnten.

    Insgesamt wurden nach vorläufigen Schätzzahlen im Februar 6,352 Mrd. Zigaretten an den Handel geliefert, 4,8 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahrs. Davon entfielen 5,554 Mrd. Stück auf Markenzigaretten (plus 5,1 Prozent) und ca. 798 Mio. Stück auf Handelsbilligzigaretten (plus 2,6 Prozent.

    Über die beiden Monate Januar und Februar 2012 kumuliert stieg der Zigarettenabsatz um 3,4 Prozent auf 12,404 Mrd. Stück, wovon 10,811 (plus 3,3 Prozent) Markenzigaretten waren und ca. 1,593 Mrd. Stück (plus 4,2 Prozent) Handelsbilligzigaretten.

    Der Feinschnittabsatz lag im Februar 2012 bei 2 128 Tonnen (plus 5,5 Prozent). Davon waren 1 120 Tonnen klassischer Feinschnitt (minus 2,0 Prozent); 519 Tonnen waren schnittoptimierte Tabake (minus 11,1 Prozent). Kräftiges Wachstum gab es erneut bei Volumentabak mit einer einer Absatzmenge von 489 Tonnen (plus 68,6 Prozent). Im Zwei-Monats-Zeitraum ergab sich für den gesamten Feinschnitt ein Auslieferungsvolumen von 4 041 Tonnen (plus 3,8 Prozent), wovon 2 170 Tonnen klassischer Feinschnitt waren (minus 0,5 Prozent); auf schnittoptimierte Tabake entfielen 987 Tonnen (minus 13,3 Prozent) und auf Volumentabake 884 Tonnen (plus 54,5 Prozent).

    Leichte Rückgänge waren bei Ecocigarillos zu verzeichnen, deren Absatz im Februar bei 208 Mio. Stück (minus 4,1 Prozent) lag. Für Januar/Februar 2012 kumuliert waren es 405 Mio. Stück (minus 3,3 Prozent).

    (DTZ 12/12)

  • WTO nimmt Australien ins Visier

    GENF (DTZ/red). Australien steht neuer Ärger ins Haus. Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) will laut Bloomberg News diesen Monat noch mit einer Beschwerde gegen die Einführung der Einheitspackung (Plain packaging) für Tabakprodukte protestieren.

    In der Begründung heißt es, dass Australien mit der Einheitspackung internationale Richtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums verletzte. Die WTO-Eingabe wird von mindestens drei Regierungen, darunter der Ukraine, unterstützt, berichtet Bloomberg.

    Ist die Beschwerde erst einmal auf den Weg gebracht, müssen die Beteiligten mindestens zwei Monate lang die Beilegung des Streitfalls erörtern, so der US-Nachrichtendienst.

    Anschließend können die klagenden Regierungen eine WTO-Jury hinzuziehen. In der Regel treffe dieses Gremium seine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten. Danach steht es den betroffenen Parteien frei in die Berufung zu gehen, heißt es.

    Australien ist das erste Land weltweit, das einheitliche Zigarettenpackungen von der Industrie einfordert. Ein entsprechendes Gesetz, der Tobacco Plain Packaging Act 2011 (TPP), tritt dieses Jahr am 1. Dezember in Kraft und schreibt vor, das Zigaretten aller Marken nur noch in dunkelbraunen Verpackungen, ohne Markenhinweis oder –abbildungen mit einheitlicher Schrifttype in den Handel kommen.

    (DTZ 10/12)

  • Presse-Grosso geht in die Berufung

    KÖLN (DTZ/vi). Der Bundesverband Presse-Grosso wird gegen das Urteil des Landgerichts Köln, das dem klagenden Bauer-Verlag in erster Instanz Recht gab, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

    Das kündigte der Verband diese Woche in Köln an.

    „Mit der Berufung wehren wir uns gegen das erstinstanzliche Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist“, betonte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. „Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern.“

    Weiterhin sei die Branche davon überzeugt, dass einheitliche Konditionenregelungen medienpolitisch und verfassungsrechtlich erforderlich sowie auch mit dem Kartellrecht vereinbar seien. Der Grosso-Verband will Nolte zufolge die Chance nutzen, dass das Berufungsgericht die Einzigartigkeit des Kulturgutes Presse sowie die damit einhergehenden Besonderheiten des Pressevertriebs angemessener würdigt und in die Entscheidung miteinbezieht.

    Unabhängig vom weiteren Verlauf des Rechtsverfahrens begleitet der Bundesverband Presse-Grosso gemeinsam mit den Verlegerverbänden die politischen Initiativen zum Schutz des bewährten Grosso-Systems durch gesetzliche Maßnahmen. Die besorgte Resonanz von Bundes- und Landespolitikern aller Fraktionen auf die rechtlichen Auseinandersetzungen um Essentials des neutralen Pressevertriebs zeigten, dass auch seitens der Politik spätestens jetzt akuter Handlungsbedarf gesehen werde, so Nolte.

    (DTZ 10/12)

  • MUT wählt neuen Vorstand

    ULM (DTZ/vi). Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) standen die turnusmäßigen Vorstands- und Beiratswahlen und insbesondere das drohende komplette Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung.

    Zum neuen 1. Vorstand wurde der Fachhändler Marc Benden gewählt, der zusammen mit seiner Schwester Patricia Benden-Krienelke in Düsseldorf die Cigarworld Lounge leitet. Er löst Oliver Kopp (Kopp GmbH & Co. KG) ab, der neben Cay Uwe Vinke (Ermuri) aktuell die weiteren Vorstände bildet.

    Neben dem Vorstand wurde auch der Beirat tournusgemäß neu gewählt. In ihren Ämter bestätigt bzw. neu gewählt wurden die Herren Pit Brockhausen (Charles Fairmorn), Peter Dersche (John Aylesbury), Alexander Eckert (Vauen), Steffen Rinn (Don Stefano) und Marco Schum (Dallmayr Tabacladen).

    (DTZ 10/12)