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  • Gewinneinbruch bei British American Tobacco

    LONDON // Europas größter Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) verbucht für 2014 einen Gewinneinbruch.

    Das Unternehmen hat in Europa und Amerika weniger Zigaretten verkauft, sodass der Überschuss trotz Preiserhöhungen um gut ein Fünftel auf 3,1 Milliarden Pfund (rund 4,23 Milliarden Euro) zurückging. Der Umsatz verringert sich um acht Prozent auf knapp 14 Milliarden Pfund, wie die Briten mitteilten.

    Schrumpfender Weltmarkt
    Auch 2015 werde das Umfeld schwierig bleiben, sagte Konzernchef Nicandro Durante. Der Weltmarkt dürfte dieses Jahr um drei Prozent schrumpfen – allerdings soll BAT beim Absatzvolumen besser als die Konkurrenz abschneiden. Neben strengeren Auflagen für Raucher in vielen Teilen der Welt sorgen Währungseffekte durch das starke Pfund und den schwachen Rubel für Kopfschmerzen.

    So hätte der operative Gewinn zu konstanten Wechselkursen 2014 um vier Prozent zugelegt – Umrechnungseffekte drückten den Wert aber um 670 Millionen Pfund nach unten. Die Aktionäre will BAT mit einer um vier Prozent auf 148,1 Pence erhöhten Jahresdividende bei Laune halten.
    red

    (DTZ 10/15)

  • BAT expandiert in Brasilien

    LONDON // Der Zigarrettenkonzern British American Tobacco (BAT) will für umgerechnet knapp 3,2 Milliarden Euro den brasilianischen Marktführer Souza Cruz kaufen.

    Nach der Übernahme des noch ausstehenden Anteils von 24,7 Prozent werde das Unternehmen von der Börse genommen, teilte BAT mit. Der Zigarettenhersteller Souza Cruz ist eine BAT-Tochter und kommt in Brasilien auf einen Marktanteil von rund 80 Prozent.
    red

    (DTZ 10/15)

  • New York verklagt UPS

    ALBANY // Wegen des Transports geschmuggelter und unversteuerter Zigaretten hat New York das Logistikunternehmen UPS auf Schadenersatz verklagt.

    Dem Logistikkonzern werde vorgeworfen, zwischen 2010 und 2014 mehr als 78 500 Zigarettenlieferungen im Auftrag illegaler Händler transportiert zu haben, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft mit. Dadurch seien dem US-Bundesstaat New York Steuereinnahmen in Höhe von 29,7 Millionen Dollar und der Stadt New York City Einnahmen von 4,7 Millionen Dollar entgangen.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Griechenland bekämpft illegalen Zigarettenhandel

    GRÄFELING // In der Debatte um die Verlängerung der Griechenland-Hilfen hat die Regierung in Athen den Kampf gegen den illegalen Zigarettenschmuggel als einen Punkt auf ihrer Reformliste eingebracht – er soll der griechischen Staatskasse Einnahmen von 800 Millionen Euro bescheren.

    Europa profitiert damit doppelt: Der jährliche Schmuggel von illegalen Zigaretten aus Griechenland in andere EU-Länder beträgt nach einer Studie der Unternehmensberatung KPMG drei Milliarden Zigaretten. Würden diese Zigaretten ausschließlich in Deutschland versteuert werden, hätten diese einen Steuerwert von bis zu 600 Millionen Euro.

    „Der griechische Vorschlag verdeutlicht das Ausmaß des illegalen Zigarettenhandels in Europa. Wir begrüßen es, dass das Problem dort aktiv angepackt wird“, erklärt Werner Barth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Philip Morris GmbH. „Davon profitieren wir in der ganzen EU und unmittelbar auch hier in Deutschland. Denn der illegale Zigarettenhandel ist ein Problem, das sich wie ein Netz über den gesamten Kontinent spannt – das Netz der organisierten Kriminalität.“

    Illegaler Handel und Terrorismus
    Werner Barth erläutert, dass der illegale Zigarettenhandel Folgen hat, die weit über den Aspekt der entgangenen Steuereinnahmen hinausgehen: „Laut UN-Sicherheitsrat wird über den Zigarettenschmuggel auch der internationale Terrorismus mitfinanziert. Eine stärkere Bekämpfung führt also nicht nur zu einer Steigerung der Staatseinnahmen, sondern entzieht dem internationalen Terrorismus außerdem eine lukrative Geldquelle.“

    Ein Blick auf die Zahlen zeigt das Ausmaß des illegalen Zigarettenhandels in der Europäischen Union. Der hierdurch verursachte Schaden durch entgangene Steuern liegt bei jährlich 10,9 Milliarden Euro. „Die Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels könnte nicht nur in Griechenland die Staatskassen füllen. Auch in Deutschland könnte der Staat durch striktere Strafverfolgung und durch entsprechende Gesetzesänderungen bis zu 2,1 Milliarden Euro jährlich mehr einnehmen“, betont Werner Barth. Das entspricht in etwa der Summe, die zur Abschaffung der kalten Progression nötig wäre.
    pi

    (DTZ 09/15)

  • E-Zigaretten-Händler klagen vor dem Verfassungsgerichtshof

    WIEN // Österreichs E-Zigaretten-Fachhändler sind sauer. Grund: Ab Oktober dürfen die Liquids nur noch im Tabakfachhandel verkauft werden.

    Mit der Verlagerung der Produkte in die Trafiken breche den rund 70 E-Zigaretten-Händlern rund 75 Prozent ihres Umsatzes und damit ihre Haupteinnahmequelle weg, berichtet der „Kurier“. Sie fühlen sich vom Gesetzgeber enteignet und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.

    Thomas Baburek, Vereinsobmann und Shop-Inhaber in Hirtenberg hat stellvertretend für 26 Händler an einem Individualantrag gearbeitet, den er in den nächsten Tagen bei Gericht einreichen will, heißt es. Grund ist das überarbeitete Tabakmonopolgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Darin heißt es, dass in Österreich ab 1. Oktober Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, die für das Verdampfen in E-Zigaretten vorgesehen sind, nur noch von Trafiken verkauft werden. Den E-Händlern bleibt demnach nur noch der Verkauf der Nachfüllgeräte.

    Die Händler werfen dem Gesetzgeber in ihre Eigentumsrechte einzugreifen und ihre freie Erwerbstätigkeit zu beschränken. Der Gesundheits- und Jugendschutz sei nur vorgeschoben. „Warum kann ein Trafikant dafür eher bürgen als wie Händler?“, wird Baburek in den österreichischen Medien zitiert. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Er glaubt, dass die E-Zigaretten unter das Tabakmonopolgesetz gestellt werden sollen.

    Die EU-Kommission erörtert zurzeit, ob E-Zigaretten steuerlich wie Tabakprodukte zu behandeln sind.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Telekom bietet Sportwetten an

    BONN // Die Deutsche Telekom will ab März Sportwetten anbieten, obwohl sie dafür noch keine nationale Wett-Konzession erhalten hat.

    Möglich wird das Geschäft, durch den Einstieg des Konzerns bei der Deutschen Sportwetten GmbH (DSW), berichtet die „Welt“. Telekom hält 64 Prozent des Unternehmens. Über den Kaufpreis ist nichts bekannt. Wetten werden künftig über die Internetadresse www.tipp3.de entgegengenommen.

    Die DSW wurde von der Österreichischen Sportwetten GmbH (ÖSW) gegründet. Demzufolge wird die Telekom künftig mit einer österreichischen Wettlizenz arbeiten.
    Der deutsche Sportwetten-Markt bewegt sich Medienangaben zufolge in einer rechtlichen Grauzone. Die Anbieter berufen sich auf teilweise auf alte DDR-Lizenzen oder wie die Telekom auf die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. So ist es möglich auch mit Konzessionen beispielsweise aus Malta, Gibraltar oder eben Österreich in Deutschland zu arbeiten.

    Die Telekom hat sich in Deutschland für die Zusammenarbeit mit der ÖSW entschieden, weil das Unternehmen in Österreich seit mehr als zehn Jahren Erfahrungen mit Sportwetten gemacht hat, berichtet die „Welt“.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Nach Urteil: BAT legt nach

    HAMBURG // Die Marke Lucky Strike ist seit ihrer Einführung in Deutschland im Jahr 1989 für ihre satirisch-ironische Werbung bekannt. Sie kommentierte in Hunderten von Plakaten und Anzeigen Themen aus Zeitgeschehen und Politik. Stets mit Augenzwinkern und dem bekannten Mechanismus Headline plus Lucky Strike Packung. So auch in zwei Kampagnen aus den Jahren 2000 und 2003.

    Sowohl Prinz Ernst August von Hannover als auch Dieter Bohlen sahen ihre Persönlichkeitsrechte durch diese ironische Werbung verletzt und klagten sich durch verschiedene Instanzen wie das Oberlandesgericht Hamburg über den Bundesgerichtshof, der 2008 ihre Klagen abgewiesen hatte, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der vor wenigen Tagen sein Urteil fällte.


    Klagen unbegründet

    Der EGMR hat die Klagen von Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover als nicht begründet zurückgewiesen. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen in fairer Weise zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und dem Recht auf Meinungsfreiheit anderseits abgewogen habe. Die Werbung sei satirisch und nicht herabsetzend gewesen. Zudem hatten die Kläger selbst die Anlässe geliefert, die zu einer ausführlichen Presseberichterstattung und zu öffentlichen Diskussion führten. Ihr Schutz auf „Privatheit“ hatte sich damit durch eigenes Zutun eingeschränkt.

    Meinungs- und Werbefreiheit
    „Bekanntlich sollten ja diejenigen, die austeilen, auch einstecken können … Vor allem dann, wenn Deutschlands Werbe-Superstar Lucky Strike mit ironischen Anspielungen Bekanntes aus gesellschaftlichem Leben und Presse kommentiert. Wir teilen die Auffassung des EGMR, dass wir mit unseren damaligen Werbemotiven für die Marke 'Lucky Strike´ über Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover öffentliche Themen aufgegriffen und ironisch verarbeitet haben, ohne ihre Privatsphäre verletzt zu haben. Denn Satire bedeutet ja nicht immanent Herabsetzung. Wir begrüßen diese Entscheidung für Meinungs- und Werbefreiheit“, kommentiert Stephan Rack, Corporate Affairs Manager bei British American Tobacco Germany.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Philip Morris International ist Top Arbeitgeber Europa 2015

    LAUSANNE // Philip Morris International (PMI) ist als „Top Arbeitgeber Europa 2015“ ausgezeichnet worden.

    Der Hersteller gewann jetzt das dritte Jahr infolge die Auszeichnung.

    Nationale Auszeichnungen gingen an die PMI-Teams in Belgien, in der Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweiz, Großbritannien. Ebenso erhielt PMI die Auszeichnung, die jährlich durch das unabhängige niederländische Top Employer Institute vergeben wird, in Russland und in der Ukraine.

    Der Zigarettenhersteller wird für die hohen beruflichen Qualifikationen in seinem Arbeitsumfeld ausgezeichnet.
    red

    (DTZ 08/15)

  • Geldbörse für den Automaten

    FRANKFURT // Die deutsche Kreditwirtschaft ist zufrieden: Die Verbraucher in Deutschland zahlen gern mit der Geldkarte.

    Die Stabilisierung der Jahreszahlen der Geldkarte, die bereits im Vorjahr zu beobachten war, setzt sich auch 2014 weiter fort, heißt es. Wie die Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft zeigt, zahlten die Nutzer der Guthaben-Geldkarte auch im letzten Jahr rund 118 Millionen Euro mit dem Chip.

    Der durchschnittliche Transaktionsbetrag lag bei 3,26 Euro. Beim Laden lag der Durchschnittsbetrag bei 29,53 Euro.

    Sowohl Geldkarte als auch Girogo verzeichneten im vergangenen Jahr den Angaben zufolge Zuwachs im Akzeptanzstellennetz.

    Bei Girogo handelt es ich um die Weiterentwicklung der Geldkarte – so heißt die EC-Karte, die seit 18 Jahren das Zahlen kleiner Beträge über einen auf einem Chip aufgeladenes Guthaben von höchstens 200 Euro erlaubt.
    Vor allem für Fahrkarten, Parkscheine und zur Altersüberprüfung an Zigarettenautomaten wird die Geldkarte genutzt. Seit Anfang 2014 konnte das Akzeptanzstellennetz von Girogo deutschlandweit von rund 5500 auf 11 500 mehr als verdoppelt werden, heißt es.
    pi

    (DTZ 08/15)

  • „Immer mehr Aufgaben für die Annahmestellen zum Nulltarif“

    MÜNSTER // Während die Aufgaben für die über 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen in den zurückliegenden Jahren deutlich gewachsen sind, lässt deren adäquate Honorierung aus Sicht von Tobias Buller seit langem auf sich warten.

    Im DTZ-Interview macht der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) deutlich, warum eine Provisionserhöhung nicht nur dringend erforderlich, sondern auch absolut berechtigt wäre.

    Die Provisionen der rund 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen wurde seit Jahren nicht mehr angehoben. Das muss Ihnen doch ein Dorn im Auge sein.

    Tobias Buller: Das ist es auch. Die Vergütung wurde 1997 von sieben auf 6,55 Prozent abgesenkt. Dieses Niveau besteht immer noch, während für die Verkaufsstellen nicht nur die Kosten gestiegen, sondern auch die Aufgaben mehr geworden sind. Die Annahmestelleninhaber verlangen schließlich nicht ohne Grund eine Erhöhung ihrer Provisionen, sie tun auch etwas für das Land Nordrhein-Westfalen – seit einigen Jahren sogar mehr als früher. Und das bei gleichbleibender Honorierung.

    Welche Aufgaben sind dazu gekommen?
    Buller: Seit dem 1. Januar 2008 sind die Annahmestellen am Point of Sale mit zum Teil hoheitlichen Aufgaben „betraut“ worden, welche einzig und allein der Erfüllung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dienen. Bei einigen Lotteriearten sind die Verkaufsstellenleiter verpflichtet, den Tipper bei jedem Spielvorgang vollumfänglich zu identifizieren, selbst bei Spieleinsätzen von nur 1,50 Euro. Dazu zählen die Erfassung der Personalien und die Kontrolle der hinterlegten Daten inklusive Lichtbild. Das sind Tätigkeiten, die sonst nur von der Polizei beziehungsweise von den Ordnungsämtern durchgeführt werden. Hier werden die Annahmestellen zu Erfüllungsgehilfen des Landes Nordrhein-Westfalen gemacht.

    Und diese Aufgaben werden in keinster Weise vergütet?
    Buller: Bis zum heutigen Tage werden sie von den Lottoverkaufsstellen vollkommen gratis erbracht. Mit anderen Worten: Diese übernehmen immer mehr Aufgaben zum Nulltarif. Auf der anderen Seite ist für die Fachhändler die Erfüllung der Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags, um etwa den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, mit erheblichen Kosten verbunden ist. Deshalb erwarten sie zu Recht einen finanziellen Ausgleich und vertrauen darauf, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags das genauso sieht.

    Der Haushaltsausschuss tagt am 5. März. Steht dann das Thema „Grundvergütung der Lottoverkaufsstellen“ auf der Agenda?
    Buller: Am 22. Januar hatte sich der Haushaltsausschuss bereits mit der Problematik beschäftigt, die Sache jedoch vertagt. Möglicherweise werden sich die Ausschuss-Mitglieder am 5. März näher mit der Thematik auseinandersetzen. Wir sind einigermaßen zuversichtlich, dass die Landtagsabgeordneten die Sorgen und Nöten der Annahmestellenleiter ernst nehmen und ihre berechtigten Forderungen nach einer Verbesserung der Vergütung befürworten.
    da

    (DTZ 08/15)