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  • Vorgaben ohne Sicherheit

    HANNOVER // Eine stolze Zahl für eine noch junge Branche: 118 Mitglieder verzeichnet der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) aktuell. Das gab der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft, Dac Sprengel, auf der jüngsten Verbandstagung in Hannover bekannt.

    Dabei zählt der VdeH auf 30 Vollmitglieder, der Rest ist fördernd dabei. Und immerhin rund 50 Mitglieder waren an die Leine gereist, um sich über aktuelle Trends in der Branche und über die Tätigkeiten des Verbandes informieren zu lassen. Schwerpunktthema war natürlich die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die zum 20. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten soll und die auch die E-Zigarette einschließt.

    Verkauf an Endverbraucher
    Der VdeH hatte als Referenten den Hamburger Rechtsprofessor Holger Schwemer nach Hannover gebeten, der den aktuellen Stand der Vorgaben – also vor dem Umsetzen in nationales Recht – beleuchtete. Für die E-Zigaretten-Branche geht es dabei einerseits um Regeln, die den Verkauf an Endverbraucher betreffen. Daneben gibt es Vorgaben für die Aufmachung von E-Zigaretten und Liquids sowie diverse Pflichtangaben, die die Hersteller und Importeure machen müssen.

    Tabakproduktrichtlinie
    Während den E-Zigaretten-Praktikern bei dieser Aufzählung bange wurde, sah Schwemer auch positive Aspekte: „Die TPD räumt mit der Unsicherheit auf, die es derzeit beim Handel mit E-Zigaretten und Liquids gibt.“ Und er machte der Branche Hoffnung: In Deutschland könne gegen einzelne Punkte der Umsetzung geklagt werden. Zwar sei es nicht möglich, auf diesem Weg gegen die TPD oder die nationale Umsetzung in Form des Tabakgesetzes vorzugehen. Falls aber einzelne Bestimmungen unverhältnismäßig seien, sei es möglich, das Bundesverfassungsgericht oder – auf TPD-Ebene – den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

    Schwemer machte außerdem deutlich, dass es eine Übergangsfrist für Produkte, die den Vorgaben nicht entsprächen, geben könne. Die gelte dann für E-Zigaretten, die bis November 2016 hergestellt werden, voraussichtlich bis Mai 2017. Aber: Bevor nicht klar ist, wie die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden, sind dies weitgehend Annahmen.


    Jugendschutz

    Weitgehend geklärt ist dagegen eine Novelle des Jugendschutzes mit Blick auf E-Zigaretten. Der Referentenentwurf liegt dem VdeH vor. Dieser sei, so Sprengel, „bemerkenswert sauber“. Der Verbandschef begrüßte die Vorlage, da sie nach langem Hin und Her Rechtssicherheit bringe. Zudem sei etwa die Vorgabe, E-Zigaretten nicht an Minderjährige zu verkaufen, ohnehin längst eine Forderung des Verbandes gewesen. Als „zu schwammig“ kritisierte Sprengel allerdings das Verbot, Jugendlichen E-Zigaretten „zu präsentieren“. Hier müsse nachgebessert werden.

    In der anschließenden Diskussion äußersten einige Teilnehmer die Befürchtung, es werde eine zweistufige Alterskontrolle – beim Bestellen und beim Ausliefern – geben. Die Kontrolle des Alters beim Versand sei kaum möglich, da dann ein Logistik-Mitarbeiter von Post oder Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen müsse. Das koste, und diese Kosten müssten auf den Kunden umgelegt werden. Dann aber würde dieser garantiert bei anderen Anbietern bestellen, die günstiger seien, so Sprengel.
    max

    (DTZ 27/15)

  • BMEL will TPD verschärfen

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt.

    Entgegen der bisherigen Annahme soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden. Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Zigaretten wegfallen und diese Produkte bereits ab 20. Mai 2016 nicht mehr erlaubt sein.
    da

    (DTZ 27/15)

  • EU-Preisniveaus: Größte Unterschiede bei Alkohol und Tabak

    MAINZ // Bei den Preisniveaus für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen gab es 2014 in der Europäischen Union (EU) große Unterschiede.

    Polen war das Land mit den niedrigsten Preisen für Nahrungsmittel und für Unterhaltungselektronik, während Bulgarien bei den Preisen für Alkohol und Tabakwaren sowie für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen am niedrigsten lag, informiert Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union.

    Die Preise für Bekleidung waren in Ungarn am niedrigsten, während in der Tschechischen Republik Unterhaltungselektronik und private Verkehrsmittel wie zum Beispiel Autos am preiswertesten waren. Insgesamt lag das Preisniveau zwischen 48 Prozent des EU-Durchschnitts in Bulgarien und 138 Prozent in Dänemark.

    Preisniveau für Nahrungsmittel am höchsten in Dänemark, am niedrigsten in Polen

    Bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken reichte das Preisniveau im vergangenen Jahr von 61 Prozent des EU-Durchschnitts in Polen bis 139 Prozent in Dänemark. In dieser Produktgruppe fielen die Unterschiede der Preisniveaus zwischen den Mitgliedstaaten geringer aus als bei Waren und Dienstleistungen insgesamt.
    Die Preisniveaus für alkoholische Getränke und Tabakwaren wiesen Unterschiede bis zum Dreifachen auf, wobei die niedrigsten Preise in Bulgarien (58 Prozent des Durchschnitts) und Ungarn (65 Prozent) verzeichnet wurden, die höchsten Preise in Irland (170 Prozent) und im Vereinigten Königreich (165 Prozent). Es ist zu beachten, dass diese großen Preisunterschiede in erster Linie auf die unterschiedliche Besteuerung dieser Produkte in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, heißt es.
    pi

    (DTZ 26/15)

  • E-Zigaretten beliebter denn je

    MAINZ // Die E-Zigarette ist weltweit auf Wachstumskurs. Allein im vergangenen Jahr verzeichnete die Branche weltweit ein Plus von 59 Prozent auf umgerechnet 5,5 Milliarden Euro.

    In ihrem größten Absatzmarkt, den USA, konnten die Anbieter ihren Umsatz 2014 auf rund 2,4 Milliarden Euro verdoppeln, berichtet der „Telegraph“ und beruft sich auf aktuelle Zahlen von Euromonitor International.

    Ähnlich die Entwicklung in Großbritannien. Als ein Anzeichen, dass die Verbraucher das Vaping, deutsch Dampfen, dem konventionellen Rauchen vorziehen, führt Euromonitor an, dass der Umsatz im Vereinigten Königreich im vergangenen Jahr um 75 Prozent auf umgerechnet 646 Millionen Euro angestiegen ist. Dabei scheint die E-Zigarette unter Anderem als Nikotin-Ersatz herzuhalten.

    Der Griff zum E-Produkt geht laut der Daten der Marktforscher auch zulasten der Nikotin-Ersatz-Produkte, wie Pflaster und Kaugummi. Deren Umsatz fiel im gleichen Zeitraum in Großbritannien um drei Prozent auf 193 Millionen Euro.
    red

    (DTZ 26/15)

  • Illegaler Zigarettenhandel in Deutschland weiter auf hohem Niveau

    BERLIN // Der Konsum geschmuggelter und gefälschter Zigaretten hat im vergangenen Jahr allein in Deutschland einen geschätzten Steuerausfall von rund 1,5 Milliarden Euro verursacht.

    Fast 46 Prozent der in Deutschland konsumierten gefälschten und geschmuggelten Zigaretten stammen aus den Nachbarländern Polen und Tschechien. Damit kommt der mit Abstand größte Anteil gefälschter und geschmuggelter Zigaretten nach wie vor aus Osteuropa nach Deutschland. Das zeigt eine aktuelle Studie der Wirtschaftsberatung KPMG, die British American Tobacco, Imperial Tobacco, Japan Tobacco International und Philip Morris International gemeinsam in Auftrag gegeben haben.

    Der Studie zufolge ist etwa jede dritte aus Polen und Tschechien eingeführte Zigarette illegal. Allerdings ist die Zahl der aus Polen nach Deutschland gebrachten illegalen Zigaretten zurückgegangen – von 4,13 auf 2,1 Milliarden Stück. Weiter gewachsen ist diesbezüglich die Bedeutung Weißrusslands. Hier ist der Anteil am illegalen Handel von 8,4 auf 12 Prozent gestiegen.

    Illegaler Zigarettenkonsum weiter auf hohem Niveau

    2014 wurden insgesamt 18,5 Mrd. nicht in Deutschland versteuerte Zigaretten konsumiert. Davon waren 8,15 Mrd. Zigaretten geschmuggelt oder gefälscht. In Deutschland liegt der Anteil gefälschter und geschmuggelter Zigaretten bei 8,4 Prozent des gesamten Zigarettenkonsums. Demnach ist jede zwölfte in Deutschland konsumierte Zigarette gefälscht oder geschmuggelt.

    Auf EU-Ebene wurden 56,6 Milliarden gefälschte oder geschmuggelte Zigaretten konsumiert. Das entspricht einem Anteil von 10,4 Prozent am Gesamtverbrauch. In der EU gingen durch den illegalen Markt insgesamt 11,5 Mrd. Euro an Steuereinnahmen verloren.

    „Deutschland liegt mit Frankreich europaweit an der Spitze beim Konsum von illegalen Zigaretten. Trotz leichter Rückgänge von geschmuggelten Zigaretten in Europa darf es keine Entwarnung geben. Nach wie vor ist der Schaden durch illegale Zigaretten für Handel und Staat immens und es bedarf großer Anstrengungen, um diese Form der Kriminalität zu reduzieren“, sagt Ralf Wittenberg, Sprecher der Geschäftsführung von British American Tobacco und Vorstandsvorsitzender des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).


    Rekordhoch bei Illicit Whites

    Mit dem Konsum von 56,6 Milliarden gefälschten oder geschmuggelten Zigaretten blieb der illegale Tabakhandel in der EU 2014 gegenüber dem Vorjahr (56,8 Mrd.) stabil. Allerdings ist dabei der Anteil sogenannter Illicit Whites um acht Prozent auf ein Rekordhoch von 21,2 Milliarden Zigaretten gewachsen. Das entspricht 37 Prozent der konsumierten illegalen Zigaretten. Dies ist der höchste Prozentsatz seit Durchführung der Studie seit 2006.
    [bul]Illicit Whites sind illegale Markenzigaretten, die im Ursprungsland legal produziert werden, aber fast ausschließlich in andere Länder geschmuggelt werden. Während in der Vergangenheit die Illicit-White-Marken auf dem deutschen Markt stark durch die Marke Jin Ling dominiert wurden, ist nun ein breites Spektrum verschiedener Illicit-White-Marken festzustellen.

    Die wichtigsten Ergebnisse der Studie für Deutschland im Überblick:

    [bul]Insgesamt wurden 2014 in Deutschland 8,15 Mrd. illegale Zigaretten konsumiert.
    [bul]Der Anteil illegaler Zigaretten am Gesamtkonsum lag 2014 somit bei 8,4 Prozent.
    [bul]Der größte Teil der in Deutschland konsumierten illegalen Zigaretten stammt nach wie vor aus osteuropäischen Staaten: Polen (25,8 Prozent), Tschechien (20,1 Prozent), Weißrussland (12,0 Prozent) und Russland (2,1 Prozent).
    [bul]Durch den Konsum geschmuggelter und gefälschter Zigaretten ist 2014 in Deutschland ein geschätzter Steuerausfall von rund 1,5 Mrd. Euro entstanden.
    [bul]Bei den Basiserhebungen für diese Studie wurde zur Ermittlung der Zahlen für Deutschland Anfang 2014 ein Methodenwechsel vorgenommen.
    red

    (DTZ 26/15)

  • Der große Wunsch: mehr Fachbesucher

    MAINZ // Im Interview äußert sich Oliver Kopp als verantwortlicher Organisator der Pipe&Cigar-Show über das gelungene Konzept, das große Entgegenkommen der Frankfurter Messe und die Vorteile, die ein Besuch der parallel zur Ambiente stattfindenden Produktpräsentation für den einzelnen Fachhändler hat.

    Dass der Messetermin für den Handel suboptimal ist, räumt Kopp ein, verweist aber auf die Ansprüche der internationalen Kundschaft, für die der Ambiente-Besuch bindend sei.

    Für 2016 wünscht sich Kopp einzig mehr Fachhandelsbesucher und sagt rückblickend: „Die Grundstimmung war gut und der neue Standort gefällt uns.“
    jgw

    Lesen Sie das Interview in unserer Printausgabe DTZ 26/15.

    (DTZ 25/15)

  • Dr. Eckert beschränkt Verkauf

    BERLIN/STUTTGART// In den Geschäften der Unternehmensgruppe Dr. Eckert werden ab sofort E-Zigaretten und E-Shishas nur noch an Erwachsene verkauft.

    Trotz der aktuellen Gesetzeslage setzt das Unternehmen damit auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Waren für Dampfer.
    Bislang gibt es beim Verkauf der E-Produkte keine Altersbeschränkung. Das Jugendschutzgesetz verbietet zwar den Verkauf von Tabak-produkten an Minderjährige.

    Allerdings enthalten elektronische Zigaretten keinen Tabak, weshalb das Gesetz nicht greift. Dies beklagte jüngst auch der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE). Die Unternehmensgruppe Dr. Eckert geht in ihrer Selbstbeschränkung jetzt noch weiter: Alle Artikel, die ausschließlich zum Rauchen oder Dampfen benutzt werden können – dazu gehören unter anderem Zigarettenpapier, Hülsen und Liquids –, werden künftig nur noch an Volljährige verkauft.

    Torsten Löffler, Geschäftsführer Dr. Eckert: „Auch wenn der Gesetzgeber noch nicht so weit ist – erst ein Erwachsener kann unserer Meinung nach beurteilen, in welcher Form er was genießen möchte und welche Folgen sein Verhalten hat.“
    pi

    (DTZ 25/15)

  • Events für die Tabakbranche

    MAINZ // Neues aus der gemeinsamen Veranstaltungsreihe von DTZ und „Tobacco Journal International“ (TJI): Am 17. September – direkt vor der InterTabac – findet in Dortmund ein Kongress zum Thema „TPD 2“ statt.

    Auf dem Programm: Vorträge über den Stand der Umsetzung in nationales Recht, zu den Herausforderungen für die Industrie, den Problemen der Zulieferer, dazu, wie Einzel- und Großhandel mit den geplanten Regeln umgehen und wie sich das Vorhaben auf die noch jungen E-Zigaretten-Unternehmen auswirkt. Konferenzsprache ist Deutsch.

    Neu ist der Termin für den internationalen Packaging & Design TobaccoCampus: Er findet am 16. und 17. November in Wien statt. Die Tagung richtet sich primär an Entscheidungsträger aus den Bereichen Verpackung und Druck, Design, Logistik, Track & Trace, Marketing und Verkauf in der Zigarettenindustrie sowie deren Supply Chain.

    Die Inhalte: TPD 2, Innovationen bei Verpackungsmaterialien und -maschinen, sowie Verpackungsauthentifizierung und veränderte Logistikanforderungen. Die Konferenzsprache ist Englisch.
    red

    Info und Anmeldung:
    [link|mailto: marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de.[/link]

    (DTZ25/15)

  • „Tabak-Spezialist“ mit neuer Homepage

    RÖSRATH // Mit Möglichkeiten und Chancen für den Fachhandel in der digitalen Welt beschäftigten sich BTWE-Geschäftsführer Dieter C. Rangol und Christian Schims, Geschäftsführer der Online-Marketing-Agentur Concept S Media, auf der Jahrestagung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) in Rösrath. Sie rückten dabei die neue Homepage des Gütesiegels „Tabak Spezialist“ in den Fokus. Da werde unter tabakspezialist.de ein neues Tabak-Genuss-Portal für Verbraucher geschaffen.

    Mit dem Internet-Auftritt werde das Ziel verfolgt, die Fachhändler mit dem Qualitätssiegel „Tabak Spezialist“ in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und dem Verbraucher Informationen über Tabak zu liefern. Der Fachhändler profitiere unter anderem davon, weil er als „Tabak Spezialist“ seine Kompetenz darstellen könne, unterstrich Schims.

    Auf der neuen Homepage hätten Fachhändler übrigens nicht nur die Möglichkeit, sich und ihr Geschäft in Wort und Bild darzustellen, sondern auch auf die von ihnen geplanten Veranstaltungen hinzuweisen. Darüber hinaus sei ein Button in Vorbereitung, auf dem der Konsument per Mouse-click den nächsten „Tabak Spezialist“ in seiner Nähe finde. Der vorgesehene Starttermin für den neuen Internet-Auftritt von tabakspezialist.de ist der 1. Juli.

    da

    (DTZ 25/15)

  • E-Zigaretten müssen ins Handgepäck

    MAINZ // Wer auf Flugreisen elektronische Zigaretten mitnimmt, muss diese künftig im Handgepäck verstauen, teilt die Luftfahrorganisation ICAO mit.

    Die UN-Organisation informiert weiter, dass die E-Zigaretten auch nicht an Bord aufgeladen werden dürfen. Seit Ende letzten Jahres gab es dafür nur eine Empfehlung.

    Grund seien die Heizelemente der kleine Geräte: „Mehrere Vorfälle wurden bekannt, bei denen sich die Heizelemente irrtümlich einschalteten und so Brände im Gepäck verursachten“, sagte ICAO-Ratspräsident Olumuyiwa Benard Aliu. In der Kabine könne in einem solchen Fall leichter eingegriffen werden.

    Der E-Konsum ist bei den meisten Fluggesellschaften ebenso verboten wie der der herkömmlichen Zigarette.
    red

    (DTZ 25/15)