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  • EuGH soll klären

    BERLIN // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin klären, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie) mit höherrangigem EU-Recht vereinbar sind.

    Die Klägerin ist ein in Berlin ansässiges Familienunternehmen, das Tabakprodukte herstellt und vertreibt. Seit vielen Jahren lag ihr Produktionsschwerpunkt in der Herstellung von aromatisierten Tabaken zum Selbstdrehen (sogenannter Feinschnitt) sowie aromatisierten Pfeifentabaken und Zigaretten.

    Das Unternehmen will erreichen, dass einzelne Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Tabakerzeugnisverordnung auf sie keine Anwendung finden. Insbesondere verstoße das Fehlen von Übergangsfristen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Klägerin habe nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen. Insbesondere geht es um das „Aromaverbot“ und das „Aromawerbeverbot“.

    Das Gericht hat ebenfalls Zweifel an der Vereinbarkeit der den deutschen Regelungen zugrunde liegenden Bestimmungen der Tabakrichtlinie mit primärem EU-Recht. Ferner will es wissen, wie einzelne Bestimmungen der Tabakrichtlinie auszulegen sind.

    red

    (DTZ 18/17)

  • „Lichtblick der Vernunft“

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagte gegenüber DTZ: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existenziell bedroht sind.“

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabakrichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz des Eigentums vereinbar sind.

    von Foerster: „Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten. Auch können infolge des ‚Aromawerbeverbots‘ viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich.“

    Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten“, so von Foerster weiter.

    pi

    (DTZ 18/17)

  • Aus für Produktkarten?

    BERLIN // Es ist nur eine kleine Änderung, aber sie kann für den Handel gravierende Folgen haben. Am 12. Mai entscheidet der Bundesrat über die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“.

    Darin heißt es unter Punkt 1: „In Paragraph 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz werden nach dem Wort ‚Inverkehrbringens‘ die Wörter ‚einschließlich des Anbietens zum Verkauf‘ eingefügt.“ Dabei geht es um die sogenannten gesundheitsbezogenen Warnhinweise sowie die Maßnahme des Handels, vor die Packungen Produktkarten zur schnelleren Orientierung im Regal zu stecken.

    Der Bundestag hatte dazu im März eine Ausarbeitung (Aktenzeichen PE 6-3000-15/17) durch die Unterabteilung Europa erstellen lassen. Darin wurden insbesondere die Begriffe „Verdeckung“ und „in Verkehr bringen“ analysiert. Folgerung der Verfasser: Es spräche die überwiegenden Argumente dafür, dass mit dem Inverkehrbringen nicht erst die Abgabe an den Verbraucher durch den Einzelhandel gemeint sei. Vielmehr beziehe sich der Gesetzestext auch „auf das Vorhalten von Tabakprodukten in Verkaufsstellen einschließlich des Anbietens zum Verkauf“.

    Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfehlen der Ländervertretung in einer aktuellen Vorlage (Drucksache 221/1/17 vom 2. Mai 2017), die Tabakerzeugnisverordnung entsprechend zu ändern. Der Bundesrat hat diese Punkte für den 12. Mai auf seine Tagesordnung gesetzt. In der Empfehlung heißt es, die vorgeschlagene Änderung sei erforderlich, „um Probleme in der Tabaküberwachung abzuwenden und die Handlungsfähigkeit des Vollzuges zu gewährleisten“.

    Bei den betroffenen Verbänden gibt man sich vergleichsweise gelassen. Bereits im Januar hatten der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Produktkarten „eindeutig rechtskonform“ seien. Unter anderem, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke, falle der stationäre Handel aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhaltes nicht in den Regelungsbereich der EU-Richtlinie. Tatsächlich heißt es im Erwägungsgrund 48, mit der Richtlinie würden keine Vorschriften über „heimische Verkaufsmodalitäten“ harmonisiert. Damit, so Mücke, fehle der Bundesregierung die sogenannte Verordnungsermächtigung – selbst wenn der Bundesrat die Änderung beschließen sollte. Zudem verwies Mücke darauf, dass Berlin stets erklärt habe, die TPD 2 eins zu eins umzusetzen. Die nun angestrebte Anpassung sei nur mit einem neuen Gesetz realisierbar.

    In der aktuellen Beschlussvorlage geht es außerdem um das Verbot von Zusatzstoffen, um das Mentholverbot für Liquids für E-Zigaretten sowie um angemessene Übergangsfristen beim Umstellen der Produktion.

    max

    (DTZ 18/17)

  • EU-Parlament will Werbung im Internet einschränken

    BRÜSSEL // Das EU-Parlament will strengere Werbevorgaben für Youtube und andere Bewegtbildplattformen im Internet durchsetzen. Außerdem soll die Reklame für Zigaretten und Alkohol im Netz künftig verboten sein.

    Der Erlass des Kultur- und Medienausschusses des EU-Parlaments sieht vor, dass für Filme, die auf Videoportalen wie Youtube und anderen laufen, bald dieselben Werberichtlinien wie für TV-Sender gelten, berichtet die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ).

    Die Urheber dieser Bewegtbilder werden damit gesetzlich verpflichtet, auf Produktplatzierungen und Sponsoring explizit hinzuweisen. Dies gilt für Video-Inhalte jeder Art.

    Aktuell gibt es hierfür keine eindeutigen Regeln, so die NZZ. Die neue EU-Richtlinie soll dies ändern. Die Produzenten der Online-Videos werden darin aufgefordert, auf die Werbeinhalte explizit hinzuweisen.

    Weiterhin will der Medienausschuss des EU-Parlaments den Video-Anbietern verbieten, Werbung für Zigaretten und Alkohol zu verbreiten, so die NZZ.

    red

    (DTZ 17/17)

  • Tagespresse bremst Abwärtstrend

    BERLIN // Der Jahresbeginn 2017 führt bei der Entwicklung am deutschen Pressemarkt zu einem differenzierten Bild: Die Gesamtverkäufe in einzelnen Printgattungen sind rückläufig. Dabei können die Tageszeitungen ihre Verluste jedoch deutlich eindämmen, in geringerem Maß auch die Publikumszeitschriften.

    Für die Publikumspresse macht der Absatz ihrer elektronischen Ausgaben weiterhin einen wachsenden Anteil an ihren Gesamtverkäufen aus. Dies teilt die Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. in der Auflagenerhebung für das erste Quartal mit.

    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen verkauften im ersten Quartal des laufenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 16,69 Millionen Exemplare gegenüber 17,63 Millionen Stück im ersten Quartal 2016. Damit ist der Auflagenverlust der Tagespresse im ersten Jahresviertel gegenüber dem Jahresverlauf 2016 abgebremst.

    Die Gesamtverkäufe der Wochenzeitungen sind zum Jahresbeginn 2017 im direkten Vergleich zum Vorjahr mit 1,71 Millionen Exemplaren nahezu stabil; im 4. Quartal 2016 war für die Wochenpresse im Jahresvergleich noch ein leichtes Auflagenplus zu verzeichnen (4/2016: rund 1,72 Millionen verkaufte Stück).

    Im ersten Quartal 2017 liegt die verkaufte Auflage der Publikumspresse mit rund 92,76 Millionen Exemplaren um 4,37 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (1/2016: 97,00 Millionen Stück). Im dritten Quartal und zum Jahresende 2016 fielen die Rückgänge ihrer Gesamtverkäufe im direkten Jahresvergleich mit einem Minus von 5,77 beziehungsweise 4,68 Prozent noch stärker aus.

    kh

    (Weitere Informationen folgen in DTZ 18/17)

  • Wünsche des Mittelstands

    BERLIN // Josef Sanktjohanser, Präsident im Handelsverband Deutschland, und der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Hans Peter Wollseifer, haben die Erwartungen des Mittelstands zur Bundestagswahl 2017 vorgestellt.

    Dabei hat der Mittelstand die folgenden Punkte als Kernbereiche für das politische Handeln nach der Bundestagswahl identifiziert:
    [bul]Offene Grenzen. Die Politik muss sich dem wieder erstarkenden Protektionismus entschlossen entgegenstellen.
    [bul]Qualifizierte Fachkräfte. Um alle Potenziale zu heben, braucht es nicht zuletzt eine Berufsbildung, die sich an den Bedürfnissen der Unternehmen orientiert.
    [bul]Schnelles Internet. Um die Chancen der Digitalisierung umfänglich zu nutzen, müssen Bund und Länder den Breitbandausbau beschleunigen.
    [bul]Effiziente, wirtschaftliche Lösungen in der Klimaschutzpolitik.
    [bul]Zugang zu Krediten. Dafür müssen EU- und Bundespolitik die Bankenregulierung differenziert und entlang der Systemrelevanz ausgestalten.
    [bul]Investitionsfreundliches Steuerrecht. Die Besteuerung muss vor allem zum Erhalt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes fortentwickelt werden.
    [bul]Weniger Bürokratie und besseres E-Government. Es muss einfach sein, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren.

    pi

    (DTZ 17/17)

  • MUT-Tagung in Fürth

    FÜRTH // Mitgliederversammlung Am 8. Mai findet die Jahrestagung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) statt. Veranstaltungsort ist wieder das NH-Hotel Forsthaus im fränkischen Fürth.

    Die Mitgliederversammlung beginnt um 9.00 Uhr. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Jahresbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr. Den öffentlichen Teil der Tagung leitet Horst Goetschel um 10.30 Uhr ein.
    Er ist seit Frühjahr 2014 erster Vorsitzender und seit März vergangenen Jahres auch Geschäftsführer der Organisation. Gastreferenten ist Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), der sich mit der politischen und regulatorischen Entwicklung bei Zigarren auseinandersetzt. Anschließend folgt ein Diskussionsbeitrag von MUT-Berater Franz-Peter Marx zum Thema Tabakregulierung.

    Bereits am Vorabend treffen sich die Branchenteilnehmer ab 19.00 Uhr zu einem gemütlichen Abendessen im Hotel Forsthaus im Fürther Stadtwald. Vorgelagert ist um 16.30 Uhr die Vorstands- und Beiratssitzung.

    da

    (DTZ 17/17)

  • Neue Formate

    BASEL // Davidoff hat seine klassischen Core-Linien – auch als „White Label“ bekannt – neu konzipiert, um Verkauf und Navigation im Fachgeschäft zu erleichtern und den aktuellen Präferenzen der Aficionados für bestimmte Formate und Anlässe entgegenzukommen.

    „Der neue Look und die innovative Markenarchitektur bringen frische Energie in unser erfolgreiches Kerngeschäft. Die Qual der Wahl macht es vielen Aficionados beim Zigarrenkauf nicht leicht. Ihnen die Unterschiede zwischen den einzelnen Marken und Linien nahezubringen, kann für den Händler eine Herausforderung sein. Deswegen haben wir die Kernfamilie unseres Zigarrenangebots bereinigt und ihr eine transparente, leicht nachvollziehbare Struktur gegeben, ohne unsere preisgekrönten Blends anzutasten. Um den aktuellen Ansprüchen der Aficionados gerecht zu werden, haben wir zudem unsere Signature- und Grand-Cru-Linien mit neuen Formaten erweitert“, so Charles Awad, Chief Marketing Officer bei der Oettinger Davidoff AG.

    Die wichtigsten Veränderungen:
    [bul]Frisches, neues Verpackungsdesign als Navigationshilfe.
    [bul]Umstrukturierung des Angebots in die vier Kernlinien Signature, Grand Cru, Aniversario und Millennium mit der weißen Davidoff-Bauchbinde.
    [bul]Die bisherigen Serien Mille und Classic verschmelzen zur neuen Signature-Linie. Die Special Series wird mit der Aniversario zur erweiterten Aniversario-Linie zusammengefasst.
    [bul]Eine zweite Bauchbinde mit dem neuen Namen der Linien hilft beim Unterscheiden der Einzelzigarren im Humidor.
    [bul]Erweiterung mit neuen Formaten: Petit Corona und Toro ergänzen die Signature-Linie.

    pi

    (DTZ 17/17)

  • Tabakgeschäft legt klar zu

    DÜSSELDORF // Der Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler (VDBB) hat seinen Jahresbericht 2016 vorgelegt. Demnach gingen die Presseumsätze zurück, der Bereich Buch zeigte sich stabil und Tabak, Convenience sowie Geschenke legten zu.

    Rund 311 Millionen Euro hat der Bahnhofsbuchhandel im vergangenen Jahr erwirtschaftet, davon 217 Millionen Euro im Kerngeschäft mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Unterm Strich bedeutet das ein Minus von etwa drei Prozent; im Jahr zuvor hatte der Umsatz noch bei 224 Millionen Euro gelegen. 94 Millionen Euro entfielen auf das Segment Buch – und damit nur unwesentlich weniger als 2015.

    Insgesamt beschäftigt der Bahnhofsbuchhandel rund 3200 Mitarbeiter, die in 450 Verkaufsstellen an 340 Standorten tätig sind. Insgesamt zeigt sich dabei eine rückläufige Tendenz, denn noch vor sieben Jahren wurden etwa 500 Geschäfte an 366 Standorten ausgewiesen. Der Umsatz lag damals bei rund 360 Millionen Euro.

    Erfreulich: Der Umsatz mit Geschenkartikeln, Convenience-Produkten und Tabakwaren legte jeweils zwischen fünf und sechs Prozent zu. Konkrete Zahlen nennt der VDBB nicht. Nach Einschätzung von „boersenblatt.net“ reichte dieses Plus jedoch, um den Händlern insgesamt einen leichten Zuwachs zu bescheren.

    Die Läden der Verbandsmitglieder werden pro Jahr nach eigenen Angaben von 200 Millionen Kunden besucht. Die Filialen sind 365 Tage im Jahr und bis zu 140 Stunden pro Woche geöffnet und haben bis zu 8000 Magazine und Zeitungen aus aller Welt im Angebot.

    Der Verband, der derzeit für 26 Unternehmen spricht, veröffentlicht seine Jahresbilanz jeweils zu seiner Jahrestagung, die vor wenigen Tagen stattfand. Dabei erklärte Peter Obeldobel, Chef der Valora Holding Germany und neuer VDBB-Vorsitzender: „Nirgendwo ist das Pressesortiment so groß und so lebendig wie in unseren Bahnhofsbuchhandlungen.“

    Obeldobel war im November als Nachfolger für Götz Grauert gewählt worden, der die gleichnamige Bahnhofsbuchhandlung in Düsseldorf betreibt und der sich nach insgesamt zwölf Jahren als Vorsitzender aus der Verbandsspitze zurückgezogen hatte. Obeldobel war auf der Tagung vor einem Jahr zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes gewählt worden. Dieses Amt hat jetzt Torsten Löffler, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Dr. Eckert inne.

    red

    (DTZ 17/17)

  • BDTA tagt in Dresden

    KÖLN / Dresden // Am 17. und 18. Mai findet die Jahrestagung des BDTA im Taschenbergpalais in Dresden statt. In die Fachtagung am Mittwoch, 17. Mai, ab 14 Uhr, wird der BDTA-Vorsitzende Michael Reisen mit einer Grundsatzrede einführen.

    Zudem gibt es eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der tabakherstellenden Industrie zu marktrelevanten und regulatorischen Themen. Moderiert wird diese Diskussionsrunde vom stellvertretenden Vorsitzenden Paul Heinen.

    Traditionell wird die Tagung durch den Vortrag eines externen Referenten abgerundet. In diesem Jahr steht Stephan Grünewald vom Rheingold Institut in Köln zur Verfügung.

    Am 18. Mai ab 9.30 Uhr treffen dann die Mitglieder des BDTA zur ordentlichen Mitgliederversammlung zusammen. Hier stehen neben der Abhandlung der Regularien auch Neuwahlen zur Besetzung des BDTA-Vorstandes auf der Tagesordnung. Zum Abschluss der zweitägigen Tagung wird BDTA-Geschäftsführer Carsten Zenner seinen Bericht über die Arbeitsschwerpunkte des BDTA vortragen.

    Weitere Informationen zur Tagung sind über die Geschäftsstelle des BDTA abrufbar.

    pi

    (DTZ 17/17)