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  • Viel Arbeit für die Branche

    RÖSRATH // „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ lautete der Titel der BTWE-Jahrestagung, zu der sich zahlreiche Teilnehmer in Rösrath zusammengefunden hatten. Wir geben die Grundsatzrede von BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Auszügen wieder.

    Ausdrücklich begrüßte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Rösrath die Vertreter der Industrie. Dabei bewertete er positiv, dass die Zigarette durch tabaksteuergetriebene Preiserhöhungen in den letzten Jahren und durch eine autonome Preiserhöhung im Jahr 2018 insgesamt ein in jüngerer Zeit noch nicht dagewesenes Spannenniveau erreicht habe.

    Für den Feinschnitt äußerte von Bötticher den Eindruck, dass seine Vernunftappelle zum Teil gefruchtet hätten, denn auch hier habe es unlängst eine autonome Preiserhöhung gegeben, die dringend erforderlich war. Von Bötticher weiter: „Dennoch ist die Preisabständigkeit zwischen Stick-Zigarette und Stick-Feinschnitt nach wie vor zu hoch. Hier ist Luft nach oben, und, liebe Industrie: Wettbewerbsspielchen mit Grammaturen und Packungsgrößen brauchen wir nicht wirklich.“

    Mit Blick auf die zahlreichen neuen Produkte am Markt machte von Bötticher deutlich, dass der Facheinzelhandel etwa 97 Prozent seiner Umsätze mit klassischen Tabakwaren erziele. Daher warne er vor einer Ausschließlichkeitsaussage zugunsten von E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkten. Der Fachhandel solle sich aber unbedingt mit den „Next Generation Products“ befassen und damit seiner Beratungsfunktion gerecht werden, sich von anderen Vertriebskanälen positiv abgrenzen und sich zukunftsorientiert positionieren. Insgesamt hoffe die Branche auf einen guten Sommer und eine heitere WM, die die Umsätze ankurbeln könnte.

    Mit Blick auf das geplante Track & Trace-Verfahren verwies von Bötticher auf den „sehr ambitionierten Zeitplan“. Erst im Januar des kommenden Jahres würden voraussichtlich die letzten Details feststehen. Aber am 20. Mai 2019 solle alles fehlerfrei laufen. „Vier Monate, um eine neu entwickelte Software korrekt zum Laufen zu bringen? Jeder, der schon mal ein neues EDV-System in seinem Unternehmen eingeführt hat, weiß, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist.“

    Zudem seien viele Details nicht abschließend geklärt: So müsse die EU aus allen akzeptierten Datenbankbetreibern den sogenannten Master-Provider auswählen. Bei ihm sollen alle Daten aller Hersteller zusammenlaufen, also wird er auch die Datenbankstruktur vorgeben. Deshalb stehe auch nicht fest, welche Unternehmen am 20. Mai ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben werden.

    Von Bötticher dankte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, die stellvertretend für die Branche Widerstand gegen eine Überregulierung demonstriert und dann auch noch einen wichtigen Sieg vor Gericht erzielt habe. Dabei ging es um die Produktkarten. Zwar habe die Gegenseite Berufung eingelegt, er sei jedoch optimistisch für den Ausgang des zweiten Verfahrens.

    Ferner streifte von Bötticher den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Das Ziel: Außenwerbung und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen verboten, die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Der BTWE-Präsident stellte fest: „Es kann nicht sein, dass in Deutschland erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden darf.“ Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) befürchte auch, dass der Preis auf der Verpackung zum dominanten Marketing-argument der Hersteller werde. Das Argument Jugendschutz sei dagegen in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar.

    Angesichts der zahlreichen Regulierungsangriffe tue die Tabakfamilie gut daran, alle Kräfte zu bündeln, um gegenüber der Politik kraftvoll aufzutreten. Insofern sei die jüngste Initiative zur Gründung eines Dachverbandes im Prinzip zu begrüßen. Allerdings: „Als Handelsverband Tabak sind wir unserem Dachverband ,Handelsverband Deutschland, HDE‘ angeschlossen, und das bedeutet, dass wir keinen zweiten Dachverband brauchen. Das Mandat des Einzelhandels ist vergeben.“ Auch der BDTA wolle nicht mit unter das Dach eines neuen Dachverbandes schlüpfen.

    Stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen
    Schließlich unterstrich von Bötticher, dass ihm die stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen Sorgen bereitet: Wurde etwa 2016 kaum mehr als jede fünfte Zigaretten-Packung mit 26 bis 40 Stück Inhalt verkauft, lag der Marktanteil im vergangenen Jahr schon bei 29,8 Prozent. Am stärksten verloren haben die Originalpackungen, die 19 bis 20 Zigaretten enthalten. Ihr Anteil ging von 37,1 auf 30,2 Prozent zurück, das ist ein Minus von 18,6 Prozent.

    Beim Feinschnitt sehe es ähnlich aus. Produkte mit großem Packungsinhalt und viel Luft gewönnen dazu. Von Seiten der Industrie höre man dazu, dass die Konsumenten diese Großpackungen forderten. Als Folge würden die Kunden in immer größeren Abständen in die Geschäfte kommen, traditionelle Zusatzkäufe in Tabakwarenfachgeschäften zwangsläufig zurückgehen und sich in andere Betriebsformen verlagern.

    max

    (DTZ 23/18)

  • Neuer Name in Trier

    TRIER // Ab sofort „firmiert“ Landewycks Marketingleiter unter dem Namen Stefan Morandini, vormals Stefan Wirtz.

    Damit trägt der zweifache Familienvater Stefan Morandini auch auf dem Papier der „familiären Fusion“ Rechnung. Morandini wird natürlich auch unter seinem neuen Namen in bewährter Art und Weise seine Aufgaben als Head of Marketing des Trierer Traditionshauses wahrnehmen.

    fnf

    (DTZ 22/18)

  • Gesetzentwurf wird diskutiert

    BERLIN // Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni, in die erste Lesung geht, fordert die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter.

    Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage, die 45 Minuten lang im Plenum beraten werden soll. Danach wird der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Ausschuss für Gesundheit liegen wird, ist noch strittig.

    Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

    Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

    red
    (DTZ 22/18)

  • Noch kein Urteil

    HAMBURG // Im Rechtsstreit zwischen Innocigs und Posh Global (DTZ berichtete) gab es bis Redaktionsschluss noch kein Urteil. Am 29. Mai hatte das Landgericht Hamburg verhandelt, die Entscheidung jedoch auf den 1. Juni vertagt.

    Es geht um die Frage, ob Posh Global, ein Mitglied des Firmengeflechts um die börsennotierte Gesellschaft Ströer, alle Produkte ordnungsgemäß angemeldet hat. Innocigs hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Düsseldorfer erwirkt, über deren Widerspruch wurde nun mündlich verhandelt. Nach dem Eindruck von Beobachtern war das Gericht dabei durchaus um eine Einigung bemüht. Allerdings war insbesondere das Hamburger Unternehmen Innocigs nicht zu einem Einlenken bereit.

    Von Innocigs war vor der zweiten Verhandlungsrunde keine Stellungnahme zu erhalten. Die Geschäftsführerin der Düsseldorfer Posh Global, Antje Hersch, teilte mit: „Wir können bestätigen, dass die heutige Gerichtsverhandlung am Landgericht Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids stattgefunden hat. Wir erwarten am Freitag, den 1. Juni, die Urteilsverkündung durch das Landgericht Hamburg und können das laufende Verfahren in der Zwischenzeit nicht weiter kommentieren.“

    DTZ wird Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

    max

    (DTZ 22/18)

  • WestLotto trägt Gebühren

    MÜNSTER // „Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können.“ So kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV), den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

    Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, Politikern, Annahmestellenbetreibern sowie Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten könne.

    Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb von Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen vollständig übernehmen wird. Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

    Buller-Langhorst, der die Mitglieder im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27. Mai in Essen über das Ergebnis informierte, nahm dann auch den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären. Der für den 18. Juni anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

    pi

    (DTZ 22/18)

  • Ungewisse Zukunft für Pfälzer Bio-Tabakbauern

    SPEYER // Der weitere Anbau von biologisch erzeugtem Tabak in der Südpfalz steht auf der Kippe. Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, will der bisherige Abnehmer, Santa Fe Natural Tobacco, keinen Bio-Tabak aus der Südpfalz mehr abnehmen.

    Der Rückzug des US-amerikanischen Herstellers bedeutet einen harten Einschnitt für die rheinland-pfälzischen Pflanzer. Etwa 15 Prozent der 1.200 Tonnen Tabak sind laut SWR davon betroffen.

    Dem SWR-Bericht zufolge, versuchen die Erzeuger andere Abnehmer zu finden. Das gestaltet sich nach Angaben des Erzeugergemeinde EZG Südwest-Tabak schwierig.

    Im vergangenen Jahr konnten 150 Tonnen Bio-Tabak verkauft werden. In diesem Jahr werde voraussichtlich nur die Hälfte der Menge verkauft, heißt es. EZG-Geschäftsführer Jörg Bähr rechnet damit, dass es in der Pfalz wieder mehr konventionellen Tabakanbau geben wird.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Strafzölle auf US-Tabak

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat bei der Welthandelsorganisation eine Liste von US-Produkten eingereicht, die mit Strafzöllen belegt werden könnten. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Importzölle der Vereinigten Staaten auf Stahl und Aluminium.

    Der Umfang der Vergeltungszölle beläuft sich auf etwa 1,6 Milliarden Dollar. Rund 100 Millionen könnten auf die US-Tabakexporteure entfallen – in der Liste stehen unter anderem Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Wasserpfeifentabak.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Maßvoll regulieren

    BRÜSSEL // Rückenwind für die E-Zigarette aus dem europäischen Parlament: Mehrere italienische EU-Abgeordnete (Christ- und Sozialdemokraten) haben in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission deutlich gemacht, welche Bedeutung die elektronischen Verdampfer bei der Rauchentwöhnung haben.

    Sie sprechen von 7,5 Millionen Rauchern, die auf die weniger schädliche Alternative umgestiegen seien.

    Im Zusammenhang mit der anstehenden Regulierung dieser Produktgruppe fordern die Parlamentarier mittelbar, die geringere Belastung mit Schadstoffen beim Aufstellen neuer Vorschriften zu berücksichtigen. Außerdem sollten klassische Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakprodukte der nächsten Generation gemäß ihrer Schädlichkeit und im Einklang mit der TPD 2 reguliert werden.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Bei E-Zigaretten knallt‘s mächtig

    HAMBURG / DÜSSELDORF // Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gemüter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verfügung gegen Posh Global erwirkt.

    Vor kurzem hatte Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von Innocigs und zugleich Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), die Verbandsmitglieder vor den Produkten von Posh gewarnt (DTZ 19/2018, Seite 1, „Umfangreiches Register“). Nun hat sich auch Antje Hersch, Chefin der Posh Global GmbH, zu Wort gemeldet.


    „Alle Produkte registriert"

    Hersch wendet sich insbesondere gegen Dahlmanns Aussage, ihr Unternehmen habe praktisch keine Produkte – wie von der TPD 2 vorgeschrieben – registriert: „Unser Unternehmen vertritt die Rechtsauffassung, dass eine erneute Registrierung durch jeden einzelnen deutschen Importeur nicht erforderlich ist, wenn die Produkte des jeweiligen Herstellers bereits registriert sind und die sechsmonatige Wartefrist eingehalten wurde.“ Das sieht Dahlmann anders. Auf Nachfrage erklärt er, es gebe seiner Einschätzung nach keine Möglichkeit, die sechs Monate durch ein „Ranhängen“ an Registrierung von Dritten zu verkürzen. Und Dahlmann ergänzt: „Es handelt sich offenbar um eine Schutzbehauptung, wenn Be Posh angibt, sie habe ihre eigene Hardware registriert.“

    Daher habe Innocigs die Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt. Hersch sieht das gelassen. Sie macht deutlich, dass die Vollstreckung dieser Verfügung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 000 Euro einstweilen eingestellt wurde. Hersch weiter: „Das Gericht hat anerkannt, dass wir unseren Mitteilungspflichten hinsichtlich der Registrierung nachgekommen sind.“ Konkret bedeute das, dass Posh Global ihre Produkte weiterhin ohne jede Einschränkung in den Handel bringen und diese verkaufen könne.

    Tatsächlich heißt es in dem Beschluss der Hamburger Richter, „die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie ihrer Mitteilungspflicht inzwischen nachgekommen ist. Von daher erscheint es gerechtfertigt, die Vollziehung aus der Beschlussverfügung zumindest gegen Sicherheitsleistung einzustellen“. Weiter heißt es: „Für eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung war kein Raum, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits gegeben werden kann.“

    Fakt ist, dass das Landgericht für den 29. Mai eine mündliche Verhandlung zum Widerspruchsverfahren angesetzt hat. Allerdings halten manche die Auseinandersetzung schon für beendet. Das Online-Portal „Vapers.guru“ berichtete am 17. Mai über eine Mail des chinesischen Händlers Heavensgift an deutsche Einzelhändler, in der es heißt: „Innocigs lose the case with Be Posh.“ Das Unternehmen greift weiter die Argumentation von Posh Global auf, wonach „deutsche Einzelhändler Podukte ohne Einschränkungen verkaufen dürfen, wenn der Hersteller oder Heavensgift es registriert haben. Aber wir werden sechs Monate nach der Registrierung abwarten“.

    Für den Handel ist es allerdings schwierig nachzuvollziehen, ob ein Produkt wirklich registriert wurde. Posh-Global-Chefin Hersch sagt: „Alle Produkte, die die Posh Global GmbH vertreibt, sind durch den jeweiligen Hersteller in Deutschland registriert. Die sechsmonatige Wartefrist ist bei allen vertriebenen Produkten bereits verstrichen. Des Weiteren hat die Posh Global GmbH rein vorsorglich alle von ihr importierten Produkte auch selbst registriert.“

    BVL-Liste unvollständig?
    Alle Produkte der Marke Be Posh aus den Jahren 2016 und 2017 seien registriert worden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellte Liste unvollständig.

    Dagegen meint Dahlmann, es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Liste nicht vollständig sein“ solle. Das BVL teilt auf DTZ-Anfrage mit: „Die Europäische Kommission hat eine ,Extract list‘ für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, die alle für einen Mitgliedstaat notifizierten Produkte aufführt“. Und weiter: „Wenn ein Produkt nicht für Deutschland in EU-CEG notifiziert wurde, ist das Produkt nicht an die zuständige Überwachungsbehörden mitgeteilt worden.“

    Darum wird gestritten:
    Paragraph 24 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beschreibt die Mitteilungspflichten, die vor dem Marktstart beachtet werden müssen. Demnach sind „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet, der zuständigen Behörde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste“ verschiedene Details zu ihren Produkten zu nennen. „Der Hersteller oder der Importeur“ müssen die Verantwortung für die Produkte übernehmen.

    DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 21/18)

  • „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“

    RÖSRATH // „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ – unter diesem Motto steht der diesjährige „BTWE-Branchendialog“. Dazu lädt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) im Rahmen seiner Jahrestagung ein, die am 3. und 4. Juni stattfindet. Veranstaltungsort ist wieder das Geno-Hotel in Rösrath.

    Jährlich nehmen rund 150 Entscheider aus der Tabakwirtschaft am Branchendialog teil. Auch in diesem Jahr erwartet BTWE-Präsident Rainer von Bötticher zahlreiche Repräsentanten aus der Branche in dem in der Nähe von Köln und Bergisch Gladbach gelegenen Ort. Die Tagungsleitung liegt in den Händen der beiden BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel und Dieter C. Rangol, die Organisation übernimmt BTWE-Mitarbeiterin Friederike Gerke.

    Der Branchendialog startet am 3. Juni um 14.30 Uhr im Anschluss an die Delegiertenversammlung. Nachdem von Bötticher die Gäste begrüßt hat, referieren Guido Bündgen und Dirk Falke über die Problematik Rückverfolgung (Track & Trace) im Zusammenhang mit der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2). Lekkerland-Manager Bündgen ist Vorsitzender des Track & Trace-Arbeitskreises Handel, Falke Justiziar des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).

    Im Anschluss daran informiert Torsten Löffler, Geschäftsführer Unternehmensgruppe Dr. Eckert, über den Ausgang und die Hintergründe des Musterprozesses in Sachen Produktkarten. Das Landgericht Berlin hat im März entschieden, dass Produktkarten, die vor Zigarettenpackungen mit Schockfotos stecken, rechtskonform sind.

    Mit dem Thema „Das Gesicht der Marke“ setzen sich Reemtsma Market Managerin Stefanie Birtel, Philip Morris-Verkaufsdirektor André Sorge sowie BAT-Marketing- und Vertriebsleiter Andreas Thoma auseinander.

    Den Abschluss des Vortrags-Reigens an diesem Tag bildet Peter Dersche, Geschäftsführer John Aylesbury. Sein Thema: „Erlesene Qualität.“

    Danach treffen sich die Teilnehmer ab 17.15 Uhr im Innenhof des Geno Hotels, ehe es um 18.15 mit dem Bus zum „BTWE-Treff Handel / Industrie“ geht.

    Der zweite Tag des Branchendialogs beginnt um 9.30 Uhr mit der Grundsatzrede von BTWE-Präsident Rainer von Bötticher. Unter der Überschrift „Welche Produkte machen den Markt 2023?“ wagen danach Branchenkenner einen Blick in die Zukunft. Dazu äußern sich Tobias Fraas, Vorsitzender des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD), Tobias Mai, Geschäftsführer Strategische Vertriebssteuerung bei Hubert Burda Media, Patrick Engels, Geschäftsführender Gesellschafter von Pöschl Tabak, Julia Kerl, National Managerin Convenience Philip Morris, und Bernd Kleinpeter, Geschäftsführer Niko Liquids.

    Informationen aus erster Hand über die InterTabac 2018 erhalten die Teilnehmer von Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin Messe Westfalenhallen Dortmund.

    Das Motto des diesjährigen Branchendialogs „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ greift Torsten Löffler auf, ehe BTWE-Präsident Rainer von Bötticher mit seinem Schlusswort um zirka 13 Uhr die Veranstaltung beendet.

    da

    (DTZ 20/18)