Kategorie: Uncategorized

  • Gute Vorbereitung spart Zeit

    KAMEN // Schneit ein Brief mit einer solchen Ansprache ins Haus, kündigt sich der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung an: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.“ Der Besuch und somit der Blick in die Bücher kann allerdings keinesfalls früher als 14 Tage nach Empfang der Ankündigung erfolgen. Eine gute Vorbereitung spart Nerven und Zeit.

    Die Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung korrekt berechnet und abgeführt haben. Auch wird geschaut, ob die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten wurden. Alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des Prüfzeitraums – im Regelfall sind das vier Jahre – bestanden haben oder noch bestehen, werden betrachtet. Schwerpunktmäßig wird dabei auf drei Dinge geachtet: auf die versicherungsrechtliche Beurteilung, auf die Berechnung und Zahlung der Beiträge und auf die Abgabe von Meldungen.

    Deswegen muss der Chef beziehungsweise der von ihm mit der Lohnbuchhaltung betraute Mitarbeiter alle Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen vollständig und geordnet parat haben. Meistens wird die Prüfung in den (Geschäfts-)Räumen des Unternehmens oder beim Steuerberater durchgeführt.

    Unterlagen bereithalten
    Dabei sollten auch Entgeltunterlagen von Personen vorgelegt werden können, die nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Insbesondere die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern oder Familienangehörigen sowie von Personen, die als Selbstständige tätig sind, sind für die Prüfer interessant. Auch Werkstudenten, Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte sind ein Thema bei den Prüfungen, denn die Regeln zur Versicherungspflicht dieser Gruppe sind teilweise sehr komplex. Deswegen ist es wichtig, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

    Zusätzlich können die Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden in Augenschein genommen und auf sozialversicherungsrechtlich Relevantes hin geprüft werden. Der Prüfer schaut sich auch die Umlagen und Erstattungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung an sowie die Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel die Jahresmeldungen.

    Ist der Betriebsprüfer durch, führt er ein Abschlussgespräch mit dem Arbeitgeber. Dabei wird der darüber informiert, in welcher Höhe er gegebenenfalls Beiträge nachzahlen muss oder ob Beiträge erstattet werden können. Natürlich nennt er auch die Gründe dafür. Der Arbeitgeber sollte an dieser Stelle bereits die Chance nutzen, seine Argumente zu strittigen Punkten vorzutragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass an diesem Gespräch auch der verantwortliche Mitarbeiter teilnimmt.

    Innerhalb von zwei Monaten nach der Prüfung teilt die Rentenversicherung dem Unternehmen das Ergebnis der Betriebsprüfung mit. Eine entsprechende Information erhalten auch die Unfallversicherungsträger und die beteiligten Einzugsstellen. Ist der Arbeitgeber mit dem Ergebnis (oder mit Teilen in der Auflistung) nicht einverstanden, so kann er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe – schriftlich – Widerspruch erheben.

    Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (EuBP): Mit der EuBP kann der Aufwand einer Betriebsprüfung reduziert werden. Aus dem Entgeltabrechnungsprogramm werden die Daten maschinell an den Rentenversicherungsträger übermittelt. Dort werden die Daten geprüft und anschließend das Ergebnis mit dem Arbeitgeber besprochen. Im Idealfall entfällt dadurch die Prüfung von Unterlagen beim Arbeitgeber. Die EuBP kann optional genutzt werden, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm dieses Verfahren unterstützt.


    Kritisch hinterfragen

    Das folgende Urteil zeigt, dass Arbeitgeber sich nicht blind auf ihren Steuerberater verlassen sollten. Vor dem Bayerischen Landessozialgericht ging es um einen Zahnarzt, der die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht seiner Beschäftigten seinem Steuerberater übertragen und auch nicht mal stichprobenartig geprüft hatte, ob alle Entscheidungen nachvollziehbar waren. Aus einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung resultierte eine saftige Nachzahlung. 73.000 Euro sollte der Zahnarzt bezahlen, weil der Steuerberater das an einen Mitarbeiter gezahlte Arbeitsentgelt als beitragsfrei angesehen, es für die Feststellung seiner Versicherungspflicht aber angesetzt hatte.

    Diesen groben Fehler musste sich der Zahnarzt zurechnen lassen – und auf seine Kosten korrigieren (Az. L 5 KR 392/12). Auch der Versuch, das Urteil vom Bundessozialgericht noch einmal prüfen zu lassen, scheiterte. (Az: B 12 KR 88/16 B)

    (DTZ 34/19)

  • Rentner arbeiten

    NÜRNBERG // Aus dem Geburtsjahrgang 1950 gingen etwa 170 000 Personen sechs Monate nach Erreichen des Regelrentenalters 65 plus, also dem je nach Geburtsjahr geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter, einer abhängigen Beschäftigung nach.

    Dabei arbeiten besser ausgebildete Beschäftigte häufiger als geringqualifizierte im Rentenalter weiter – und auch öfter für denselben Arbeitgeber. Das ist das Ergebnis einer aktuell veröffentlichten Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Dieser Befund lasse sich unter anderem durch Fachkräfteengpässe erklären, denn qualifiziertes Personal sei derzeit schwer zu ersetzen, erläutert IAB-Forscher Christian Westermeier. Auch Personen, die im Alter von Mitte 50 besonders wenig verdient haben, arbeiten signifikant häufiger noch mit 65 plus und bleiben öfter beim selben Arbeitgeber.

    red

    (DTZ 34/19)

  • Einbruch bei Steuer

    WIESBADEN // Der Bund hat im Juli erhebliche Rückgänge bei der Tabaksteuer hinnehmen müssen. Er kassierte insgesamt knapp 1,07 Milliarden Euro, im Vormonat lag der Betrag bei 1,27 Milliarden Euro, im Vorjahresmonat bei mehr als 1,31 Milliarden Euro.

    Vor allem bei Zigaretten (minus 17,1 Prozent zu Juli 2018) und Feinschnitt (minus 35,5 Prozent) sanken die staatlichen Erträge. Dabei war der Rückgang bereits an den Netto-Bezügen von Steuerzeichen im Juni abzulesen. Bei Zigaretten verzeichneten die Statistiker damals ein Schrumpfen der Menge um 17,8 Prozent bei Zigaretten und bei 44,9 Prozent bei Feinschnitt.

    Der Einbruch kommt für Marktbeobachter nicht überraschend: Er spiegelt die deutlich gesunkenen Produktionsmengen nach der Umstellung auf das neue Track & Trace-Verfahren wider. Immerhin: Vor allem bei den Steuerzeichen für Zigaretten (plus 1,5 Prozent) stabilisiert sich die Lage langsam.

    max

    (DTZ 34/19)

  • „Eine Bündelung der Kräfte“

    MAINZ / BERLIN // Nach gut eineinhalb Jahren Vorbereitungszeit, in der viel Überzeugungsarbeit geleistet wurde, findet am 2. September die Gründungsversammlung des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) statt. DTZ sprach in Mainz mit Lande-wyck-Geschäftsführer Hans-Josef Fischer und Reemtsma-Chef Michael Kaib, den beiden Initiatoren, sowie mit Jan Mücke, dem Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), darüber, warum der neue Dachverband gegründet wird und welche Ziele er hat.

    Herr Fischer, Herr Kaib, warum wird es einen neuen Bundesverband geben, der nicht nur Unternehmen der Tabakwirtschaft zu seinen Mitgliedern zählt, sondern auch solche aus „benachbarten” Branchen.
    Hajo Fischer: Es geht letztlich um das Bündeln von Kräften. Sehen Sie: Wir sind lange davon ausgegangen, dass die Politik Unterschiede im Bewerten des Segments macht – nach Feinschnitt, Industriezigarette und so fort. Aber diese Unterscheidung existiert nur in unseren Köpfen. In der Politik gilt eher die Einschätzung: Tabak ist Tabak – und das ist alles eins.

    Und diese Erkenntnis war der Anlass für die Gründung des neuen Verbandes?
    Fischer: Genau. Wir haben uns gefragt, ob es nicht möglich ist, unsere Kräfte zu bündeln.

    Klingt doch logisch. Warum hatte niemand vor Ihnen diesen Ansatz?
    Fischer: Den gab es ja, der ist gar nicht neu. Schon vor 20, 25 Jahren ist diese Idee immer wieder diskutiert worden, vielleicht nicht in den offiziellen Vorstandssitzungen der Verbände, aber zum Beispiel abends beim Rotwein oder beim Bier im Biergarten. Haus des Tabaks hätte das heißen können, wo alle unter ein Dach hätten gehen und gegenüber der Politik gemeinsam hätten auftreten können.

    Das war also die Basisidee des neuen Verbandes?
    Fischer: Mit dem Ziel einer Bündelung der Kräfte und ohne diese „althergebrachte Segmentierung“, die wir als Brancheninsider im Kopf haben, die aber bei unseren politischen Stakeholdern sicher nicht vorhanden ist.

    Herr Kaib, Sie wollen etwas ergänzen.
    Michael Kaib: Es geht uns darum, eine geeignete Stelle für die gesamte Branche zu haben und nicht Mono-Verbände, die für vereinzelte Interessen sprechen. Und die Idee hinter dem BVTE ist es, diese geeignete Stelle für die gesamte Branche zu haben und damit auch für die Zukunft besser aufgestellt zu sein.


    Wobei die Branche schwer zu fassen ist.

    Kaib: Allein, wenn wir das letzte Jahr mit all den neuen Kategorien, die gerade entstehen, betrachten, gibt es zwei Lösungen. Entweder es gibt immer neue Mono-Verbände, die sich ausschließlich um die Interessen dieser Kategorien kümmern. Oder wir sagen: Diese Kakophonie brauchen wir nicht. Was wir brauchen ist die Meinung der unterschiedlichen Interessenvertreter. Und wir brauchen dafür eine Stimme.

    Ein Verband, der für alle spricht?
    Kaib: Nicht für alle. Wir sind als BTVE vielmehr in der Position, kategorieübergreifend und damit integrierend zu sprechen.

    Sehen Sie den BTVE als politischen Verband oder soll er auch auf gesellschaftlicher Ebene tätig werden?
    Fischer: Im Kern ist der Bundesverband politisch. Schauen wir nur mal auf die Regulierung, die auf uns zukommt und die wir jetzt schon in großen Teilen haben – das ist eine Katastrophe für die Branche. Das gilt nicht nur für die industriell hergestellte Zigarette, sondern auch für Feinschnitt. Es wird eine Katastrophe werden für Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos. Und von den neuen Produkten haben wir da noch gar nicht gesprochen.

    Weil der Regulierer alle Produkte in einen Topf wirft?
    Fischer: Natürlich, für die Politik ist das alles ein Abwasch. Die Politik macht keine Unterschiede. Warum also sollen wir weitermachen wie bisher? Weil es aus der Historie heraus immer so war? Da ist es doch sinnvoller zu sagen: Lasst uns mal überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, die bestehenden Strukturen anzupacken. Wir brauchen einen stärkeren Bundesverband, der gegenüber der Politik zentral auftreten kann.

    Wer kann, wer wird denn Mitglied im BVTE werden?
    Jan Mücke: Mitglieder werden voraussichtlich Reemtsma, BAT, Landewyck, JTI, Von Eicken, TMCC. Aus der Verbandslandschaft werden die Tabakpflanzer sowie der VZI …

    … also die Hersteller von Zigarettenpapier …
    Mücke: … beitreten. Und es werden eine ganze Reihe von E-Zigarettenfirmen und E-Liquidherstellern dabei sein, zum Beispiel Niko Liquids und Riccardo.


    Und die sind vom Start weg dabei?

    Mücke: Die Einladungen an alle Interessenten sind jedenfalls verschickt. Das Entscheidende ist, dass wir jetzt den Startschuss machen, dass die Tür nach dem Startschuss aber nicht ins Schloss fällt, sondern offen bleibt für alle, die sich später entscheiden mitzumachen.
    Fischer: Wir hätten natürlich auch gerne Verbände aus dem Groß- und Einzelhandel dabei gehabt, aber im ersten Schritt wollten die nicht. Manchmal dauert so etwas eben.


    Es gibt aber eine Reihe von Unternehmen, die sich bereits in den Arbeitsgruppen engagiert haben.

    Mücke: Genau, aber es gibt auch Firmen, die vielleicht zum ersten Mal etwas vom neuen Bundesverband hören oder sich am Erarbeiten von Satzung, Verhaltenskodex und ähnlichen Dingen nicht unmittelbar beteiligen wollten, aber trotzdem ein Interesse daran haben, dass die Branche stärker zusammenrückt.
    Kaib: Das ist wichtig: Es kann beides nebeneinander existieren. Der Bundesverband kann Kategorie übergreifend sprechen. Aber natürlich können daneben Einzelverbände bestehen. Und wenn die sich dann doch entschließen, dabei zu sein, freuen wir uns. Das ist eine Reise, und die Gründung unser erster Erfolg.

    Lesen Sie das vollständige Interview in der Printausgabe DTZ 34/19.

    (DTZ 34/19)

  • Verbandsgründung rückt näher

    BERLIN // Am 2. September soll es soweit sein: Dann treffen sich Initiatoren und Interessierte aus der Tabakbranche in Berlin, um den geplanten Dachverband aus der Taufe zu heben.

    Er soll Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) heißen. Die Gründungsunterlagen wurden bereits verschickt.

    Auf der Tagesordnung im „Drive. Volkswagen Group Forum“ Unter den Linden stehen neben dem Gründungsakt der Beschluss der Satzung, eines Verhaltenskodex, der Finanz- und Beitragsordnung sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Danach wird der neue Verbandsvorstand gewählt, der sich im Anschluss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfindet. Fragen zum neuen Verband beantworten Reemtsma-Chef Michael Kaib sowie Landewyck-Geschäftsführer Hans-Josef Fischer.

    Voraussichtlich in der kommenden Ausgabe wird DTZ den BVTE in einem großen Interview mit Kaib, Fischer und Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), näher beleuchten. max

    (DTZ 33/19)

  • Megamarkt Convenience wächst weiter

    MÜNCHEN // Vor fünf Jahren erzielten die Verkaufsstellen im Convenience-Markt einen Umsatz von gut 28 Milliarden Euro, 2018 waren es mehr als 32 Milliarden Euro. Für 2023 werden nach BBE-Media-Berechnungen knapp 39 Milliarden Euro erwartet.

    Diese Zahlen stellt der neue BBE-Media-Branchenreport „Convenience“ vor. Für den Report wurden insgesamt über 1000 Verbraucher und über 100 Entscheidungsträger aus Unternehmen im Convenience-Markt befragt. Nicht mehr ganz so stark wachsen die etablierten Convenience-Formate wie Kioske, Tankstellen und Bäckereien. Doch der Convenience-Trend hält weiter an. So verzeichneten etwa die klassischen Einzelhandelskanäle wie Vollsortimenter, Discounter und Drogeriefachmärkte mit Convenience-Food-Sortimenten ein überdurchschnittliches Wachstum.

    Der BBE-Media-Branchenreport untersucht unter anderem, welche Erfolgsfaktoren bei Convenience-Shops zu berücksichtigen sind und welche Trends beziehungsweise Merkmale den Convenience-Markt der Zukunft ausmachen. Weitere Informationen bei der BBE Handelsberatung in München ([linkn|https://www.bbe.de/de]www.bbe.de[/link]). red

    (DTZ 33/19)

  • Elektronisches Bezahlen flächendeckend?

    BERLIN // Forderungen des Verbandes Bitkom, die Händler dazu zu verpflichten, mindestens eine elektronische Zahlungsart anzubieten, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig.

    „An die 90 Prozent der rund eine Million Kassen in Deutschland akzeptieren bereits in irgendeiner Form elektronische Zahlungen. Für die wenigen Händler, die elektronische Zahlungen bisher nicht anbieten, sind die Angebote der Zahlungsdienstleister schlicht unattraktiv. Das kann auch ein Gesetz nicht ändern, es würde die derzeitigen Angebote eher zementieren und wie ein Konjunkturprogramm für Anbieter wirken“, sagt HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.

    Die Zahlungsdienstleister sind nach seiner Ansicht folglich in der Pflicht, wettbewerbsfähige Angebote zu machen. „Wer die Digitalisierung bei der Bezahlung im Einzelhandel weiter voranbringen will, muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur dafür vorhanden und bezahlbar ist“, so Binnebößel weiter. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung der Verordnung zu Interbanken-Entgelten oder die Umsetzung neuer Instant-Payment-Verfahren. pdh

    (DTZ 33/19)

  • f6 kommt jetzt aus Polen

    DRESDEN // Im Osten Deutschlands schätzen viele Raucher die DDR-Kultmarke „f6“ aus der Zigarettenfabrik in Dresden. Nun hat Philip Morris die Produktion allerdings nach Polen und Tschechien verlegt.

    Seit Anfang Juni werden die f6 in Werken in Krakau und Kutna Hora produziert. Philip Morris hatte 1990 die früheren VEB „Vereinigte Zigarettenfabriken Dresden“ übernommen, die Produktion am Standort Dresden weitergeführt.

    Als Grund für die Produktionsverlagerung führt der Konzern nach Medienberichten das neue Nachverfolgbarkeitssystem Track & Trace an. Das Aufbringen des fälschungssicheren Codes auf die Zigarettenschachteln ist laut Philip Morris „mit Dresdner Maschinen technologisch nicht machbar“.

    Die etwa 300 Dresdner Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Die „f6 Cigarettenfabrik“ behält ihren Namen, werde sich aber künftig auf Feinschnitt konzentrieren, schrieb „Bild“.

    Aus DDR-Zeiten existieren neben „f6“ noch „Karo“ und „Cabinet“. red

    (DTZ 33/19)

  • Gericht urteilt gegen Pro Rauchfrei

    MÜNCHEN // Die Initiative „Pro Rauchfrei“ wollte zwei Edeka-Märkten verbieten lassen, Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Automaten zu verdecken. Doch das Oberlandesgericht (OLG) München entschied anders.

    Supermärkte müssen die Ekelbilder nicht sämtlichen Kunden präsentieren. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins in dieser Angelegenheit: Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen.

    Bis zum EuGh
    Nächste Etappe soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: „Pro Rauchfrei“ will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende Siegfried Ermer nach der Entscheidung sagte.

    Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssten im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse sei nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“, also das Bereitstellen der Zigaretten für den Verkauf.

    Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen zu sehen bekommen, auch wenn es sich nur um einen sehr kurzen Moment handelt. Ermer warf der deutschen Politik nach dem Urteil Kungelei mit der Tabakindustrie vor. red

    (DTZ 33/19)

  • Report: „Hilfe beim Ausstieg!“

    NEW YORK // „Chances of quitting tobacco can more than double with the right support. – Die Chancen, mit dem Rauchen aufzuhören, sind mit der richtigen Unterstützung mehr als doppelt so hoch.“ Das ist der Leitsatz des aktuellen WHO-Reports zum Thema „Tabak“.

    Rauch-Gegner wird das freuen, die E-Zigarettenbranche weniger, die Tabakunternehmen gar nicht. Denn während Hersteller und Händler von Liquids und Hardware unermüdlich deutlich machen, dass Dampfen im Vergleich zum Rauchen die deutlich weniger gesundheitsbedenkliche Variante sei, Nikotin zu konsumieren, stellt die WHO auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer an den Pranger.

    Behauptung ohne Belege
    So heißt es, Electronic Nicotine Delivery Systems (ENDS) könnten gerade junge Menschen dazu verleiten, zu schädlicheren Arten des Tabakkonsums zu wechseln. Ein Beleg für diese These findet sich allerdings nicht.

    Die von der Organisation vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten unter anderem Werbeverbote, Steuererhöhungen, finanzielle Zuschüsse für Nikotinersatztherapien, zusätzliche hausärztliche Beratung für Raucher oder eine kostenlose Telefonberatung.

    Verweis auf Statistiken
    Die WHO sieht dabei den Anteil der Raucher an der Weltbevölkerung bei 19,2 Prozent und damit bei rund 1,1 Milliarden Menschen. Das sei innerhalb von zehn Jahren ein Rückgang um 15 Prozent; durch das gleichzeitige Bevölkerungswachstum sei die Zahl der Raucher insgesamt jedoch konstant. 80 Prozent der Raucher lebten in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Zugleich würden acht Millionen Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Der Weltwirtschaft gingen dadurch 1,4 Billionen US-Dollar (rund 1,3 Billionen Euro) pro Jahr durch Gesundheitskosten und Arbeitsausfälle verloren.

    Europas Spitzenreiter in Sachen Rauchen ist laut dem Report Serbien mit 33 Prozent der Erwachsenen, in Deutschland liegt die Quote bei 22 Prozent. Unter zehn Prozent liegt der Anteil in Usbekistan und – dank Snus – in Schweden. max

    (DTZ 33/19)