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  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Börse spiegelt die Erwartungen der Marktteilnehmer für die Zukunft wider. Und die können so schlecht nicht sein. Wie anders ist es zu erklären, dass etwa der Dax auf Monatssicht fast zwölf Prozent im Plus liegt?! Der MDax schaffte sogar einen Zuwachs um 14,4 Prozent; auf Jahressicht liegt der Index der zweiten Garde sogar ebenfalls schon wieder im Plus.

    Hoffnung
    Hoffnung macht auch der Ifo-Geschäftsklimaindex, der für Mai von 74,2 auf 79,5 Zähler stieg. Fazit der Wirtschaftsforscher: „Die deutsche Wirtschaft sieht wieder Licht am Ende des Tunnels.“ Ökonomen warnen allerdings davor, zu früh Entwarnung zu geben – eine „zweite Welle“ könnte zu einem sehr schweren Rückschlag führen. Ab dem dritten Quartal dürfte – ohne erneuten Lockdown – das Bruttoinlandsprodukt wieder deutlich anziehen.

    Konsumklima
    Nicht ganz so gut ist die Kauflaune der Deutschen. Das GfK-Konsumklima für Juni liegt bei -18,9 Punkten – zwar klar im negativen Bereich, aber 4,2 Zähler höher als im Monat zuvor. Laut GfK ist der aktuelle Wert aber immer noch der zweitniedrigste je in Deutschland gemessene. Vor allem die Angst vor dem Verlust des eigenen Jobs, verbunden mit Einkommenseinbußen, bremst die Stimmung. Darauf müssten sich Händler und Hersteller weiterhin einstellen, teilte das Marktforschungsunternehmen mit.

    Ich halte es mit den Börsianern und setze auf eine glückliche Zukunft. Lassen Sie uns die Daumen drücken – und bis dahin das Beste aus der aktuellen Situation machen.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

    MÜNSTER // Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe um­fasst, ist rechts­wid­rig. Die Corona-Soforthilfe er­fol­ge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die Covid-19-Pandemie und diene nicht der Be­friedigung von Gläubigeransprüchen, ent­schied das Finanzgericht Münster am 13. Mai. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, berichtet „beck-online“.

    Corona-Soforthilfe
    Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es ihm nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27. März beim Land Nordrhein-Westfalen zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Diese wurde mit Bescheid vom selben Tag bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.

    Kontenpfändung
    Das Gericht hat dem Eilantrag entsprochen. Das Finanzamt müsse die Kontenpfändung einstweilen einstellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufheben. Durch die hier eingeleitete Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht worden sei, werde die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.

    Gläubigeransprüchen
    Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1. März entstanden seien und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1. März entstandenen Ansprüche des Finanzamts zu befriedigen. Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27. März für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt worden sei, sei die Vollstreckung bis zum 27. Juni einstweilen einzustellen.

    red

  • Plattform für Händler

    GRÄFELFING // Seit Februar 2017 unterstützt die Philip Morris-eigene Händler-Plattform „OPEN“ ([link|http://www.pmiopen.de]www.pmiopen.de[/link]) die dort registrierten Handelspartner in ihrer täglichen Arbeit.

    Die Online-Plattform entwickele sich permanent, erweitere ihre Funktionalitäten, integriere neue Konzepte und Angebote und behalte ein Ziel vor Augen: die Etablierung eines „One-Stop-Shops“ – einer Plattform mit einer Rundum-Funktionalität, informiert das Unternehmen.

    Informationen
    Das Hauptinteresse der meisten Händler richte sich in erster Linie auf Produktneuheiten, neue Designs oder Packungsformate. An prominenter Stelle direkt auf der Startseite befinden sich deshalb sowohl die News zu den verschiedenen Iqos-Modellen und dem kompletten Heets-Portfolio, als auch viele Hinweise zu den klassischen Tabakprodukten der Marlboro-, L&M- und Chesterfield–Markenfamilien. Mit einem Klick gelange man auf neuestes Bildmaterial und informative Texte zu den relevanten Produkten.

    Funktionalität
    Unter dem Stichwort Funktionalität gebe es Möglichkeiten, individuell und umfassend auf die Wünsche und Bedürfnisse des Nutzers eingehen zu können, heißt es.
    Beispiel die „Iqos-Akademie”: Hier lernen die Händler und ihre Mitarbeiter alles, was sie über Iqos und Heets wissen müssen, um ihre Kunden optimal beraten zu können.


    Interaktion

    Die Informationen und Erkenntnisse, die die „OPEN“-Nutzer auf der Plattform finden, sollen zum weiteren Ausbau des Geschäfts sowie zur Unterstützung bei Beratung und Verkauf dienen.

    Da es sich um eine interaktive Plattform handelt, über die Philip Morris mit seinen Händler in Kontakt tritt, gebe es viele Aktivierungen unter anderem in Form von Gewinnspielen oder Fotoaktionen. Philip Morris erhalte dadurch Feedback seitens der Händler und könne mit Fotoaktionen auch die optimale Anordnung der Produkte einsehen und die Kreativität der Händler steigern, heißt es.

    Fazit
    Schritt für Schritt werde die Plattform zu einer Informations-, Lern- und Interaktionsplattform für den Tabakhandel ausgebaut. Zusätzlich profitieren die Nutzer von Verkaufsaktionen sowie Gewinnspielen, kündigt Philip Morris an.

    pi

  • Richter verurteilen E-Werbung

    TRIER // E-Zigarettenhändler darf nicht mit Slogan „E-Ziga retten Leben“ werben. Das Landgericht Trier hat damit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Werbung enthalte irreführende Angaben. Das Unternehmen widerspricht.

    Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
    Damit hat das Landgericht einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben, berichtet die Deutsche Presseagentur „dpa“. Demnach liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben, urteilte das Gericht. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

    Klage
    Der Verein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ hatte seine Klage damit begründet, dass die Werbung den Eindruck erwecke, dass E-Zigaretten unbedenklich seien und ein Umstieg das Leben von Rauchern retten würde. Das sei jedoch nicht der Fall, sagte die Wettbewerbszentrale.

    E-Zigaretten
    Das in Trier ansässige und verklagte Unternehmen, das dem Urteil widerspricht, warb seit Ende April 2019 im Raum Trier mit dem Slogan auf Plakaten. Es würde demnach nur Personen ansprechen, die bereits Raucher seien. E-Zigaretten seien im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten außerdem weniger schädlich und risikobehaftet. Deswegen wäre die Aussage zutreffend, schreibt dpa.

    Urteil
    Laut den Richtern kann es zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordert als der Konsum herkömmlicher Zigaretten. Sie seien „aber keineswegs unbedenklich“. Der Konsum von E-Zigaretten könne ebenfalls zu Gesundheitsschädigungen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette laut Presseagentur ein Umsteigen auf E-Zigaretten nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    red

  • BVTE fordert Verschiebung des Werbeverbots

    BERLIN // Die für diese Woche im Bundestag vorgesehene 1. Lesung des Gesetzentwurfs über ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten sendet laut BVTE ein fatales Signal in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

    Belastungs-TÜV
    „Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke heute in Berlin und forderte eine Verschiebung des Vorhabens.

    Kommunikation
    Die mit dem Gesetzentwurf geplanten weitreichenden Verbote der kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten betreffen nicht nur die Hersteller und Händler dieser Produkte.

    Geplante Verbote
    Den Kommunen, den Kinos und der Gastronomie, die allesamt von den Auswirkungen der Pandemie mit besonderer Wucht getroffen wurden, drohen durch die geplanten Verbote zusätzliche finanzielle Einbußen.

    Die Vermarktung öffentlicher Werbeflächen in Städten und Gemeinden werde durch das Außenwerbeverbot massiv negativ beeinträchtigt. Das vorgesehene Kinowerbeverbot sorge für weitere Einnahmeausfälle bei den gegenwärtig nur mit sehr eingeschränkter Platzkapazität arbeitenden Lichtspielhäusern. In der durch Corona schwer getroffenen Gastronomie soll Tabakwerbung in Außenbereichen, zum Beispiel auf Sonnenschirmen, ebenfalls künftig untersagt werden und sorge damit für zusätzliche Einnahmeausfälle.

    Die Stadt Dortmund habe vor kurzem ermitteln lassen, dass ein Werbeverbot für Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel zu jährlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt von knapp einer Million Euro führen würde. Dies sind Mittel, die angesichts wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen dringend benötigt werden, erklärt der BVTE.

    Zusätzliche Belastung
    Von Vorhaben, die zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie Städte und Gemeinden verursachen, müsse im Interesse einer möglichst schnellen Bewältigung der Wirtschaftskrise vorläufig Abstand genommen werden, so der Bundesverband. Dies habe der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD bereits am 22. April ausdrücklich festgehalten.

    Zeitnahe Verschiebung
    „Eine zeitliche Verschiebung der vorgesehenen Maßnahmen bringt eine spürbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, aber auch die kommunalen Kassen. Die Ideen für neue Werbeverbote stammen aus einer anderen Zeit vor der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind mitten in der Krise töricht, ordnungspolitisch völlig falsch und schaden der deutschen Wirtschaft zusätzlich. Auf alle Maßnahmen, die die Konjunktur in der aktuellen Lage zusätzlich belasten, muss jetzt verzichtet werden“, so BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

    Bundestag
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes soll am 29. Mai erstmalig im Parlament beraten werden. Für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sieht der Entwurf weitreichende Werbeverbote etwa auf Plakaten oder im Kino vor. Von den Verboten sollen auch Nachfüllbehälter für E-Zigaretten betroffen sein, die weder Nikotin noch Tabak enthalten.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    0,01 Prozent. So hoch ist der Anteil der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen in Deutschland gerade. Kein Wunder also, dass die Begehrlichkeiten in Sachen Lockerungen immer größer werden.

    Zugleich nehmen die Diskussionen zwischen Corona-Fürchtigen und Maßnahmen-Gegnern an Schärfe zu. Leider herrscht immer noch verbreitet Unwissen. Im Frühstücksfernsehen von SAT.1 verkündete heute einer der Moderatoren, sein Corona-Test sei negativ ausgefallen. Woraufhin eine seiner Kolleginnen verkündete, das zeige, wie gut das Team auf Abstand achte. Als würde das Virus beim Unterschreiten der berüchtigten 1,50 Meter automatisch auftauchen.

    „Präventionsparadox“
    Übrigens: Einer der wohl schlimmsten Begriffe in diesen Wochen ist für mich „Präventionsparadox“. Damit werden Kritiker abgebügelt, die die Maßnahmen hinterfragen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet er: Hätte die Politik diese Maßnahmen nicht verhängt, sähe alles viel schlimmer aus. Ob es wirklich so ist, lässt sich natürlich kaum feststellen.

    Stellungnahme
    Ein wenig schmunzeln musste ich über unseren Chef-Virologen Christian Drosten mokiert sich über die „tendenziöse Berichterstattung“ der Bild-Zeitung. Er habe Besseres zu tun, als kurzfristig Stellung zu nehmen. Auf mich wirkt Drosten allmählich etwas dünnhäutig. Als es um Kritik an seinem Kollegen Hendrik Streeck und dessen Heinsberg-Studie ging, hat sich der Charité-Mann noch deutlich robuster gezeigt.

    Frequenz des DTZ-Newsletters
    Wir nehmen die Lockerungen zum Anlass, die Frequenz dieser Newsletter ein wenig zu reduzieren. Statt wie bislang werktäglich, werden Sie uns ab 1. Juni jeweils dienstags und freitags lesen. Damit sorgen wir für eine höhere Relevanz der Beiträge, da wir Sie zielgerichtet informieren möchten. Und falls Sie uns Ihre Meinung zu diesem oder anderen Themen mitteilen möchten, schicken Sie mir einfach eine Mail: [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link]. Erinnern möchte ich Sie an dieser Stelle auch noch einmal an unseren „Corona-Service“, die kostenlose Lieferung von DTZ an ihre HomeOffice- oder Mail-Adresse.

    Kommen Sie gut durch diesen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Neue Sorten im deutschen Snuff-Sortiment

    GEISENHAUSEN // Die Pöschl Tabak erweitert die JBR Markenfamilie und bringt Anfang Juni zwei neue Snuffs auf den deutschen Markt: JBR Red Snuff und JBR Yellow Snuff.

    Beide Geschmacksrichtungen ergänzen die bisherigen Sorten JBR Green (erfrischendes Wintergreen-Aroma) und Blue (fruchtiges Eisbonbon-Aroma) perfekt. Angeboten werden sie jeweils in der praktischen 10g Box und sind zu einem Preis von € 3,50 erhältlich. Zudem wird ein Mischkarton mit allen vier JBR-Sorten (je drei Dosen JBR Green, Blue, Red und Yellow) zum Preis von € 42,00 eingeführt.

    Snuff ist eine willkommene rauchfreie und umweltfreundliche Alternative für den Raucher und natürlich für alle Freunde des rauchfreien Tabakgenusses.

    pi

  • Glücksspirale: 50 Jahre für die Menschen in Deutschland

    MÜNCHEN // Vor 50 Jahren wurde die Glücksspirale gegründet. Gedacht war die Lotterie ursprünglich zur Finanzierung der Bauten für Olympia 1972, geblieben ist sie bis heute. Mit ihr wurden unzählige weitere Projekte für die Menschen gefördert. Die Premiere fand am 25. April 1970 im Rahmen einer eigenen Fernsehsendung in München statt.

    Erfolgsmodell
    „Über 2,2 Milliarden Euro für die Destinatäre und 483 Renten für die Spielteilnehmer sind eine stolze Bilanz“, kommentiert Friederike Sturm das Erfolgsmodell der Rentenlotterie. Die Federführerin der Glücksspirale im Deutschen Lotto- und Totoblock erläutert, in welcher Höhe der Milliardenbetrag an die Leistungsempfänger verteilt wurde: „An den Sport gingen rund 770 Millionen Euro, die Wohlfahrt konnten wir mit 660 Millionen Euro unterstützen. Für den Denkmalschutz hat die Glücksspirale 510 Millionen Euro bereitgestellt, für weitere gemeinnützige Projekte auf Länderebene gut 290 Millionen Euro.“

    Rentengewinne
    Die Glücksspirale ist seit einem halben Jahrhundert aber mehr als die Lotterie mit den höchsten Rentengewinnen in Deutschland. Werbespots mit Kultcharakter und Shows, die unter anderen von Freddy Quinn, Dieter Thomas Heck und Kai Pflaume moderiert wurden, machten sie zu einem Stück Fernsehgeschichte. Auch der Glücksspirale Film Award bietet Unterhaltung und unterstützt den Nachwuchs.

    Zusatzlotterie
    Die Lotterie bietet in ihrer aktuellen Form jede Woche die Chance auf eine Rente von monatlich 10 000 Euro, 20 Jahre lang, und weitere Geldgewinne von bis zu 100 000 Euro. Mit der Zusatzlotterie „Die Sieger-Chance“ haben Spielteilnehmer die Chance auf eine Extra-Rente von 5000 Euro monatlich – ab sofort für zehn Jahre. Zudem gibt es Woche für Woche dreimal eine Million Euro und zweimal 10 000 Euro zu gewinnen. Die öffentliche Ziehung der Gewinnzahlen erfolgt samstags ab 19.15 Uhr bei Lotto Bayern in München, Theresienhöhe 11.


    vi

  • Immer weniger Versicherte

    NÜRNBERG // Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Freiwillig versichert
    Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145 000 auf 74 000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang neu abgeschlossener Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19 000 im Jahr 2013 auf knapp 3000 im Jahr 2019 zurück.

    Konditionen nicht attraktiv
    Viele Gründer gaben in einer IAB-Befragung an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht bräuchten, da die Selbstständigkeit nicht scheitern werde oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden würden – eine Einschätzung, die durch die aktuelle Situation widerlegt werden könnte. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, während der sie sich nach Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

    nh

  • Philip Morris hilft Berlin

    GRÄFELFING // Um den „Krisenstab Covid-19„ des Berliner Senats im Kampf gegen das Corona-Virus zu unterstützen, stellt Philip Morris dem Land Berlin eine 1200 Quadratmeter große Halle, logistisches sowie technisches Equipment und Büroflächen seines teilweise stillgelegten Werkes in Berlin zur Verfügung.

    Temporäres Logistikzentrum
    Im Rahmen der Maßnahmen zum Eindämmen des Corona-Virus dient dieses temporäre Logistikzentrum der Berliner Senatsverwaltung als Umschlagplatz, um dringend benötigtes Material sowie Schutzausrüstung wie Handschuhe, Masken, Kittel und Brillen koordiniert und bedarfsgerecht in ganz Berlin zu verteilen.

    Soziales Engagement
    Darüber hinaus engagiert sich Philip Morris im sozialen Umfeld, um da zu helfen, wo Unterstützung besonders gebraucht wird. So spendet das Unternehmen unter anderem an die Corona Taskforce der Hilfsorganisation Karuna. Um während #stayathome auch denen zu helfen, die kein Zuhause haben, schwärmen Helfer täglich aus, um über 2000 Berliner Obdachlosen Überlebenswichtiges wie Nahrung und Informationen zu bringen.


    Verantwortung übernehmen

    Um als Unternehmen seiner Verantwortung in Zeiten der Corona-Krise gerecht zu werden, unterstützt Philip Morris Projekte in den Bereichen medizinische Infrastruktur, Hilfe in Not Geratener und zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Kleinunternehmen vor Ort – insgesamt mit mehr als 1,6 Millionen Euro.

    pi