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  • Sonne und WM sorgten auch für Aufhellung am Zigarettenmarkt

    Im Juli wurden die bisher besten Auslieferungszahlen des Jahres erzielt

    MAINZ (DTZ/fok). Sonnenschein und Ferienstimmung scheinen sich positiv auf den Zigarettenkonsum auszuwirken. Im Juli erreichten die Auslieferungen von Fabrikzigaretten an den deutschen Handel den bisher höchsten Monatsabsatz im laufenden Jahr.

    Möglicherweise spielte die noch bis in die erste Monatshälfte laufende Fußball-WM in Südafrika mit ihren spannenden Spielen und deutscher Beteiligung bis ins Halbfinale noch eine konsumsteigernde Wirkung.

    Leichtes Minus bei Fabrikzigaretten
    Das Auslieferungsvolumen an Fabrikzigaretten bezifferte sich im Juli auf 7,764 Milliarden Stück (vorläufige Schätzzahl). Allerdings stand diese Zahl einem deutlich überdurchschnittlichen Vorjahresmonat gegenüber, weshalb sich im Monatsvergleich immer noch ein leichtes Minus von 2,6 Prozent ergab. Dies traf speziell den Bereich der Markenzigarette, die mit einem Absatz von 6,820 Mrd. Stück um 3,9 Prozent unter dem Volumen des Vergleichsmonats des Vorjahres lag. Die Handelsmarken steigerten dagegen ihr Auslieferungsvolumen um 8,3 Prozent auf ca. 944 Mio. Stück. Der Handelsmarkenanteil am Fabrikzigarettenmarkt stieg damit auf 12,4 Prozent.

    Für die ersten sieben Monat 2010 kumuliert, reduzierte sich der Fabrikzigarettenabsatz um 2,4 Prozent auf 48,716 Mrd.Stück. Hiervon entfielen 42,666 Mrd. Stück auf Markenzigaretten (minus 4,0 Prozent) und 6,050 Mrd. Stück auf Handelsmarken (plus 10,6 Prozent). Gerade dieses Auseinandertriften der Entwicklung von Discountangeboten und der Markenware muss nachdenklich stimmen. Denn die Rentabilität des Fachhandels aus der Zigarette gerät durch diese Preissensibilität und die dadurch ausgelösten Reaktionen auch im Markenzigarettenmarkt weiter unter Druck.

    Handel zweifelt
    Handelsseitig wird allerdings stark bezweifelt, ob die Markenbranche mit dem Verzicht auf geplante Überwälzungsschritte für die gestiegene Mindeststeuerbelastung, wie sie derzeit bei den Maxi-Packungen der „Value for Money“-Marken ins Visier genommen werden, zur Lösung der Ertragsproblematik einen Beitrag leisten können.

    Beim Thema Preissensibilität fällt der Blick zwangsläufig auf die Preiswert-alternativen zur Fabrikzigarette. Der Feinschnitt konnte im Juli sein Auslieferungsvolumen weiter leicht ausbauen. Mit schätzungsweise 2.410 Tonnen wurde der Vorjahresmonat um 4,1 Prozent übertroffen. Im Sieben-Monats-Vergleich waren es mit ca. 15.297 Tonnen 4,3 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für Raucher mit kleinem Budget ist die Alternative Feinschnitt kaum noch wegzudenken, will man ihn nicht in illegale Einkaufskanäle,, sprich den Schmuggel, abdrängen.

    Ecofilterzigarillos konnten allerdings von dem Preiswerttrend aktuell nicht profitieren. Im Juli lagen hier die Auslieferungen bei 263 Mio. Stück (minus 3,3 Prozent), im Zeitraum Januar bis Juli 2010 kumuliert waren es 1,632 Mrd. Stück (minus 1,6 Prozent).

    Steigerungen, wenn auch auf niedrigem Niveau, ist bei den Tabaksträngen festzustellen. Im Juli lag deren Absatz bei 85 Mio. versteuerten Stück (plus 10,4 Prozent), von Januar bis Juli kumuliert waren es 546 Mio. versteuerte Stück und damit 11,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

    (DTZ 31/10)

  • Sind Postangebote ein ertragreiches Geschäft?

    WERL (DTZ/da). Lohnt es sich für Tabakwaren- und Presseläden Postangebote zu führen? Diese Frage stellte DTZ Heinz Huckebrink, dem Geschäftsführer der DTV Einzelhandelssysteme GmbH & Co. KG.

    „Das hängt von verschiedenen Faktoren ab“, antwortet Huckebrink. Er nennt u. a. Standort, Personalaufwand, Struktur des Ladens, aber natürlich auch den Umfang des Postangebots als wichtige Parameter. Insbesondere Post-Partnerfilialen bieten nach seiner Einschätzung Chancen für ein ertragreiches Geschäft.

    Die DTV hat derzeit Post-Partnerfilialen an vier Standorten. Die jüngste davon befindet sich im westfälischen Werl in einem Kaufland-Markt. In der kleinen Stadt, zwischen Dortmund und Soest gelegen, gab die Deutsche Post AG im Herbst 2009 das Postamt auf. Die DTV nutzte die Chance und betreibt seitdem in eigener Regie gegenüber der Kassenzone des Kaufland-Markts eine Post-Partnerfiliale. Direkt nebenan befindet sich ein 112 Quadratmeter großer „Tabac & Co“-Shop, den ein DTV-Franchisenehmer führt.

    Die DTV unterhält bekanntlich drei Fachhandels-Franchisesysteme: „Tabac & Co.“ mit aktuell 174 Geschäften, „Come in“ mit derzeit acht Läden und „PW-Tobacco“ mit 25 Shops. „Der Wechsel vom Postamt zu uns lief reibungslos. Die Kunden haben sehr positiv reagiert und nehmen das Angebot gut an. Manchmal gibt es Schlangen bis in den Gang des Einkaufszentrums hinein“, erklärt Huckebrink.

    Eine Mitarbeiterin hat DTV neu eingestellt. Die drei anderen sind ehemalige Angestellte bzw. Beamtinnen der Post und verfügen über entsprechende Vorkenntnisse. Mit ihnen hat die DTV Arbeitsverträge über eine Laufzeit von jeweils drei Monaten vereinbart. „Wir sind sehr froh, dass wir ehemalige Postmitarbeiterinnen gewinnen konnten“, freut sich Huckebrink. Das Personal wird regelmäßig und umfangreich von der Post geschult.

    (DTZ 30/2010)

  • Neues Future Store Konzept von Reemtsma in Leipzig

    LEIPZIG (DTZ/fok). Im Juni hatte Reemtsma ein neues Partnerschaftsmodell mit dem Tabakwaren-Einzelhandel präsentiert: Future Store, ein ausgefeiltes Ladenbaukonzept, das Verkaufstresen, Tabakwarenregal, Werbung im Shop und Außenlichtwerbung zu einem modernen Auftritt vereint und so die Attraktivität des Geschäftes deutlich steigert.

    Realisiert wurde das Konzept zunächst in einigen Pilotläden, dann kam der offizielle Start mit weiteren Handelspartnern. Zu diesen zählt der tabacon-Shop im Leipziger Nahversorgungs-Center Goldbergstraße. DTZ interviewte den Betreiber Falk Schindler. Was gab den Ausschlag, sich für das Future Shop Konzept von Reemtsma zu entscheiden? Wie lief die Realisierung und wie sieht die Reaktion der Kundschaft aus?

    Falk Schindler ist seit 2001 Systemberater von tabacon Franchise und betreut in dieser Funktion 45 Läden, die teils im Franchise, teils in Untervermietung betrieben werden. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer und Mitinhaber der 2006 gegründeten Einzelhandelsfirma Famatona Limited, die bereits zwei tabacon-Shops in Limbach und Chemnitz im Franchise betreibt und nun mit dem Shop in Leipzig ein weiteres Objekt in Angriff genommen hat. tabacon Franchise übernahm dabei die Ladenbaufinanzierung, die dann über die monatliche Ladenbaumiete auf den Franchisenehmer umgelegt wird.

    (DTZ 30/2010)

  • Bei Zigaretten-Maxi-Packs dreht sich wieder das Preis-Inhalts-Karussell

    MAINZ (DTZ/fok). Die Kommentare aus dem Großhandel mit Blick auf die aktuellen Preis- und Inhaltskorrekturen bei den Maxi-Versionen der International Value for Money-Marken fallen kritisch aus.

    Denn die zur Überwälzung der höheren Mindeststeuerbelastung im Mai bzw. Juni vorgenommenen leichten Preisanhebungen bei den niedrigpreisigen Marken kommen schon wieder ins Trudeln. Und zwar ganz speziell im Bereich der Maxi-Packungen, die besonders im Fokus preissensibler Kunden stehen.

    Herstellerseitig wir vor allem mit der starken Nachfrage nach extragroßen Packungen in attraktiver Preisoptik argumentiert, die zudem auch mit einem hohen Packungsnutzen verbunden seien. Dabei wird auch auf den Anstieg der Handelsmarken verwiesen, denen man ein attraktives Angebot entgegenstellen müsse.

    Generell wird handelsseitig die Sorge geäußert, dass die zunehmende Stückpreisspreizung innerhalb der einzelnen Marken die Werthaltigkeit des Marktes gefährde und den Verbraucher in der Wertwahrnehmung der Marken verunsichere.

    (DTZ 30/2010)

  • Maxis und Value dominieren den Zigarettenmarkt

    MAINZ (DTZ/fok). Die Preissensibilität der Konsumenten bleibt weiter ein zentrales Thema für den deutschen Zigarettenmarkt. In einem leicht schrumpfenden Markt – im 1. Halbjahr 2010 gingen die Auslieferungszahlen für Fabrikzigaretten um 2,4 Prozent auf rund 41 Mrd. Stück zurück – zeigten die beiden untersten Preissegmente deutliches Wachstum, und das ganz klar auf Kosten der oberen Preisklassen.

    So verlor die Premiumpreislage 3,9 Prozentpunkte Marktanteil und hatte damit noch einen Marktanteil von 46,4 Prozent. Die Mittelpreislage büßte 1,2 Prozentpunkte ein und kam auf 10,3 Prozent. Dem stand ein Marktanteilsgewinn von 3,6 Prozent auf 30,8 Prozent bei den Value for Money-Marken gegenüber. Und auch die extrem billigen Marken, darunter vor allem Handelsmarken, wuchsen um 1,5 Prozentpunkte auf einen Anteil von 12,5 Prozent.

    Parallel dazu wächst der Anteil der Großpackungen. Vor allem das Segment der Maxi-Packungen verzeichnete durch steigende Nachfrage und Ausweitung des Angebots einen rasanten Anstieg. Mit einem Marktanteil von 5,8 Prozent (plus 2,3 Prozentpunkte) und einem um 62 Prozent gestiegenen Auslieferungsvolumen entwickelt sich dieses Packungsformat immer mehr zum Renner, und zwar mit weiter steigender Tendenz.

    Aber auch das klassische Big Pack Segment erhöhte seinen Anteil nochmals um 3,7 Prozentpunkte auf einen Marktanteil von 40,9 Prozent. Bei den Originalpackungen mit ihren im Regelfall 19 Stück Inhalt schrumpfte der Anteil entsprechend um 6,0 Prozentpunkte auf 53,3 Prozent. Setzt sich der Trend fort, werden bis Jahresende die Großpackungen das bisher dominierende OP-Segment eingeholt oder sogar überholt haben.

    Die AP konnte sich zwar nach sehr schwachem Start ins Jahr 2010 inzwischen etwas erholen, verlor aber gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres nochmals 1,4 Prozentpunkte auf nun durchschnittlich nur noch 11,2 Prozent Marktanteil.

    (DTZ 30/2010)

  • Bayern: Kein Rauchverbot bei Familienfeiern

    MÜNCHEN (DTZ/pnf).

    Bei der Umsetzung des per Volksentscheid erzwungenen totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie wird es voraussichtlich doch noch minimale Ausnahmen geben.

    In den vom bayerischen Gesundheitsministerium ausgearbeiteten und jetzt veröffentlichten Vollzughinweisen zu dem ab 1 August 2010 gültigen Gesetz darf auf „echten geschlossenen Gesellschaften“ das Rauchen auch weiter gestattet werden, da es sich dabei nach dem Spruch des Verfassungsgerichts um einen Privatbereich handle, in dem jeder selbst entscheiden könne. Voraussetzung sei, dass die Feiern in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfinden. Dies gelte nur für typische Familienfeiern, Raucherclubs sollen dagegen untersagt bleiben.

    (DTZ 30/2010)

  • Oktoberfest-Zelte doch schon 2010 rauchfrei

    MÜNCHEN (DTZ/pi). Die Wirte der Wiesn 2010 scheinen nicht zu wissen, was sie wollen: Waren sie vor dem bayerischen Volksentscheid noch gegen ein Rauchverbot in ihren Zelten, haben sie jetzt offenbar ihre Meinung geändert und setzen es trotz Ausnahmeregelung für 2010 schon in diesem Jahr um. Die Begründung lautet: „Wir müssen trainieren.“

    In der „Passauer Neuen Presse“ wird Wirte-Sprecher Toni Roiderer entsprechend zitiert: „Wenn wir das heuer nicht machen würden, dann wären wir ja im nächsten Jahr ohne Erfahrungswert. Demnach werden Ordnungskräfte und Bedienungen bereits in diesem jahr rauchende Zeltgäste zur Ordnung rufen und ihnen notfalls auch den Zapfhahn zudrehen.

    Im Bayerischen Rundfunk setzt Roiderer auf ein friedliches Miteinander: „Es wird sicher einige Probleme geben. Aber ich bin auch der Meinung, dass sich die Leute am Tisch gegenseitig ein bisschen erziehen.“ Von den Wiesn-Besuchern, die das Rauchverbot ab 2011 gewünscht und per Volksentscheid durchgesetzt hätten, erhofft sich der Wirte-Sprecher auch konstruktive Unterstützung der Bedienung, wobei man „niemandem einen Arm ausreißen“ werde, wenn er eine Zigarette in der Hand halte.

    Der Gesetzesentwurf zum Nichtraucherschutz in Bayern tritt am 1. August 2010 in Kraft. Für die Wiesn sollte für dieses Jahr noch eine Ausnahmeregelung gelten. Das Fest, das 2010 zum 200. Mal stattfindet, dauert vom 17. September bis zum 4. Oktober.

    (DTZ 30/2010)

  • „Kampf gegen geplante Überregulierung“

    Display ban: TMCC Germany forciert Klageverfahren in Großbritannien

    BADEN BADEN (DTZ/pi). Das Thema Display ban ist europaweit ein heißes Eisen. In Großbritannien hat die inzwischen abgelöste Labour-Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass mittlerweile von der neuen Regierungskoalition aus Tories und Liberalen jedoch wieder in Frage gestellt wird. Tabakwarenhersteller haben Klagen gegen das Gesetz eingebracht. Hierzu erreichte die DTZ ein Beitrag von Lutz Weidensdörfer, Geschäftsführer TMCC GmbH Germany, den wir im Folgenden veröffentlichen:

    „Neben British American Tobacco UK Ltd, klagt auch TMCC Germany gegen das quasi totale Verbot des Displays von Tabakprodukten am Point of Sale von dem die Mehrheit der Verkaufsgeschäfte in England betroffen sein wird. Das Verbot ergibt sich aus Sektion 21 des Health Act 2009, den Regelungen zur Tabakwerbung und Promotion (Display regulations) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen, die zusammengefasst als „Display ban“, also Display-Verbot bezeichnet werden.

    Das Display ban verbietet die Zurschaustellung, bzw. Präsentation von Tabakprodukten in England, Wales und Nordirland. Ab dem 1. Oktober 2011 gilt dies für Geschäfte mit mehr als 280 Quadratmetern Fläche und ab dem 1. Oktober 2013 auch in den übrigen Geschäften. Nur geringfügige Ausnahmen in der Präsentation sind möglich. Die Ausnahmen können jedoch nur als homöopathisch bezeichnet werden.

    Winzige Präsentationsfläche
    Eine Präsentation von Tabakprodukten soll beispielsweise nur dann möglich sein, wenn ein volljähriger Kunde explizit danach fragt, bzw. weitergehende Informationen haben möchte. Nur eine kleine Präsentationsfläche von bis zu 0,75 Quadratmetern ist erlaubt. Die Informationen, die auf dieser Präsentationsfläche erscheinen dürfen, sind auch beschränkt. Lediglich in einer höchsten vier Millimeter hohen schwarzen Schrifttype und auf einer weißen Fläche von maximal neun Quadratzentimetern dürfen ausschließlich Markenname und Packungsinhalt angegeben werden. Markenlogos, Slogans, Farben, Symbole in jedweder Form sind verboten.

    Die Folgen dieser prohibitiven Regulierung sind offensichtlich. Insbesondere kleine Geschäfte, die auf die schnell kaufende Laufkundschaft ausgerichtet sind, werden Einbußen bis zur Geschäftseinstellung erleiden, da der Kunde nicht weiß, ob seine Marke vorrätig ist.

    Auch für die Hersteller ist diese Verbotspolitik katastrophal, da Einführungen neuer Marken praktisch nahezu unmöglich werden. Dies gilt natürlich erst Recht für Hersteller, die gerade beginnen ihre Exportaktivitäten zu entfalten.

    Regelung macht Markteintritt zwecklos
    Dies war auch der Grund, dass sich die TMCC dazu entschlossen hat, das Klageverfahren zu forcieren. Die geplante Einführung der Zigaretten Skavenbeck in England, deren Marketingkonzept auch die sichtbare Kommunikation über die Farben ist, diese Sichtbarkeit dem Verbraucher zu vermitteln, würde bei der Umsetzung einer solchen Regelung zwecklos sein. Besonders der Slogan von Skavenbeck „colours of communication“ steht damit als Sinnbild für den Kampf gegen die geplante Überregulierung.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gesetzesvorhaben mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, insbesondere den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zu vereinbaren ist. Ist es nicht die EU, die sich die Erhöhung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat? Durch die in England vorgesehene Regelung wird dies ins Gegenteil verkehrt. Markenvielfalt, die damit verbundenen Eigentumsrechte der Hersteller und das Recht des Verbrauchers auf Produktvielfalt werden konterkariert.

    „Na dann … Prost Mahlzeit!“
    Wie grotesk diese Regelungen sind, zeigt folgender Vergleich: Stellen Sie sich vor, es wird ein neuer Whiskey oder ein neues Bier auf dem deutschen Markt eingeführt, nur: Der Hersteller und der Handel dürfen das Produkt gar nicht zeigen oder in jedweder Form bewerben. Na dann … Prost Mahlzeit!

    So ruhen die Hoffnungen darauf, dass nicht nur das Klageverfahren Erfolg hat, sondern auch die deutsche Regierung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausdruck bringt.“

    (DTZ 29/10)

  • Britisches Anti-Raucher-Gesetz kommt auf den Prüfstand

    Abgeordnete der neuen Regierung haben Bedenken gegen rigide Verbote

    LONDON (DTZ/pnf/schu). Die unter dem inzwischen abgelösten englischen Premierminister Gordon Brown (Labour) beschlossenen Verbote für Zigarettenautomaten in Pubs und das optische Verbannen von Tabakprodukten aus der Verkaufszone von Fachgeschäften und Supermärkten stehen auf der Kippe. Die gewählte Koalition aus Tories und Liberalen erwägt laut „The Guardian“ eine Wende.

    Das Gesetz sollte noch in den letzten Monaten der damaligen Labour-Regierung in Kraft treten. Allerdings blockierten Tabakhersteller diesen Schritt mit einer gerichtlichen Eingabe.

    Weitere Aspekte sind zu berücksichtigen
    Nach einer parlamentarischen Anfrage an das Gesundheitsministerium ergibt sich nun die Gelegenheit, das Anti-Tabak-Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Angesichts der Wettbewerbssituation und der entstehenden Umrüstungskosten sei es nötig, weitere Aspekte zu berücksichtigen, die das Verbannen von Tabakprodukten aus den Auslagen und das Verbot der Aufstellung von Zigarettenautomaten in der Gastronomie betreffen, bringen die Kritiker des Gesetzes aus dem Regierungslager zum Ausdruck.

    Zudem steht das Rauchverbot in Pubs und Clubs zur Debatte. Seit dem In-Kraft-Treten 2007 mussten bereits über 2 000 Lokale dicht machen. In einer Eingabe an das Parlament forderte der Unterhaus-Angeordnete Brian Binley dazu auf, das Gesetz zu überarbeiten. Separate, mit standardisierten Entlüftungssystemen ausgestattete Raucherräume sollen dem Kneipensterben entgegenwirken. Zumal die Gastronomiebetriebe in Großbritannien für das Zusammenleben und die Gemeinschaft in der Öffentlichkeit eine wichtige Funktion übernehmen.

    Binley erinnerte daran, dass die zugesagte Überprüfung des Gesetzes innerhalb der Drei-Jahres-Frist bis dato nicht umgesetzt sei und bisher dazu auch keine Anstalten gemacht wurden.

    (DTZ 29/10)

  • Marktschwäche schlägt auch auf Fiskaleinnahmen durch

    Im 1. Halbjahr kassierte der Bund 2,9 Prozent weniger Tabaksteuer

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer lagen im 1. Halbjahr 2010 mit 5,781 Mrd. Euro (netto) um 2,9 Prozent bzw. 271 Mio. Euro niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Dabei schlug vor allem die rückläufige Marktentwicklung der Fabrikzigarette durch.

    Die Tabaksteuereinnahmen auf Zigaretten waren nämlich sogar um 4,1 Prozent geschrumpft, was durch ein Einnahmenplus von 6,7 Prozent beim Feinschnitt nur teilweise aufgefangen werden konnte.

    Beim Nettobezug von Steuerzeichen wird die Entwicklung noch deutlicher: So wurden im ersten Halbjahr 2010 Banderolen für 40,873 Mrd. Stück Zigaretten bezogen; das waren 9,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Kleinverkaufswert dieser Zigarettensteuerzeichen betrug 9,385 Mrd. Euro (minus 6,6 Prozent).

    Konsumzurückhaltung bei Fabrikzigaretten
    Neben der Konsumzurückhaltung für die hochbesteuerten Fabrikzigaretten verdeutlicht die Tabaksteuerstatistik aber auch eine Fortsetzung der Migration preissensibler Kunden hin zu preisgünstigeren Alternativen. Der Nettobezug von Steuerzeichen für Feinschnitt stieg im 1. Halbjahr in der Menge um 6,6 Prozent auf 12.832,7 Tonnen. Der Kleinverkaufswert des Feinschnitts erhöhte sich sogar um 7,8 Prozent auf 1,290 Mrd. Euro.

    Auch bei Zigarren und Zigarillos machte sich ein Wachstum vor allem im niedrigpreisigen Bereich bemerkbar. In der Menge wurden hier Banderolen für 1,940 Mrd. Stück bezogen, was einem Zuwachs von 9,7 Prozent entspricht. Der Kleinverkaufswert der Zigarren/Zigarillo-Steuerzeichen betrug 325,8 Mio Euro (plus 6,0 Prozent).

    Pfeifentabak deutlich rückläufig
    Deutlich rückläufig waren dagegen die versteuerten Mengen und Werte beim Pfeifentabak. Hier wurden Steuerzeichen für ein Volumen von 34,7 Tonnen bezogen (minus 9,9 Prozent); der Kleinverkaufswert dieser Ware sackte um 7,1 Prozent auf 39,5 Mio. Euro nach unten.

    Kumuliert für alle Tabaksteuerobjekte bezifferten sich die Kleinverkaufswerte im 1. Halbjahr 2010 auf einen Betrag von 11,039 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 6,0 Prozent entspricht. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Steuer-und Marktentwicklung aufgrund zeitlicher Verschiebungen kurzfristig nicht immer ganz deckungsgleich sind, spiegelt die Tabaksteuerstatistik eine vor allem mengengetriebene Umsatzschwäche des Markts wider.

    (DTZ 29/10)