Autor: admin

  • BdZ-Ausblick 2015

    Bonn // Die mittelständischen, familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie müssen sich – wie auch schon in der Vergangenheit – immer wieder neuen Herausforderungen stellen, die sowohl durch die Entwicklungen am Markt als auch durch die schärfer werdenden Regulierungsmaßnahmen bestimmt werden.

    Markt 2014 rückläufig

    Auch wenn die letzte Berichtszahl des Statistischen Bundesamtes für Zigarren / Zigarillos für das Kalenderjahr 2014 einen Anstieg von 8,4 Prozent auf 3,9 Mrd. Stück ausweist, stellt sich die Absatzsituation für Zigarren und Zigarillos ganz anders da. In der Presserklärung des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie weißt Herr Mehrlein – Geschäftsführer BdZ – darauf hin, dass die Versteuerungsstatistik maßgeblich dadurch beeinflusst worden ist, dass zum 01.01.2015 eine EU-Definition umgesetzt werden musste, die dazu führt, dass die sogenannten ECO-Zigarillos (niedrigpreisige Zigarillos mit homogenisiertem Deckblatt) in Zukunft als Zigaretten versteuert werden müssen. Um auch noch in den ersten Monaten 2015 diese Produkte anbieten zu können, haben die Hersteller im Kalenderjahr 2014 ECO-Zigarillos vorproduziert und die entsprechenden Steuerzeichen bezogen.

    Laut Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ, geht der Verband nach eigenen Schätzungen davon aus, dass der Markt für traditionelle Zigarren/Zigarillos ca 1.1 Mrd. Stück beträgt. Im Jahre 2014 ist der Absatz der BdZ-Mitglieder um 1,6% zurückgegangen. „Von einem boomenden Markt zu reden, ist somit definitiv eine falsche Aussage“, so Bodo Mehrlein.

    Laut BdZ ist die Versteuerungsstatistik seit vielen Jahren durch die sogenannten ECO-Zigarillos verfälscht worden. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Definitionsänderung für Zigarren, die dazu führen wird, dass sich der Markt für Zigarren und Zigarillos in den nächsten Monaten wieder auf ein wesentlich niedrigeres Volumen reduzieren wird.


    Positive Exportentwicklung

    Positiv ist aus Sicht der BdZ-Mitglieder die Exportentwicklung; die von den BdZ-Mitgliedern hergestellten Zigarren und Zigarillos erfreuen sich zunehmend auch im Ausland großer Beliebtheit, so dass der Export im Kalenderjahr 2014 fast um sechs Prozent gestiegen ist und somit jedes zweite hergestellte Produkt im Ausland genossen wird.

    Wie sich der Markt im Jahre 2015 entwickeln wird, ist aktuell schwer abzuschätzen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gerade der Konsum von Zigarren und Zigarillos sehr stark abhängig ist vom Wetter. Dieser Effekt wird durch die zunehmenden Rauchverbote weiter verstärkt. Die Branche zeigt sich trotzdem zuversichtlich, dass auch in Zukunft Zigarren und Zigarillos eine wesentliche Rolle als Genussartikel für die Aficionados spielen wird.

    Herausforderungen für 2015

    Das laufende Kalenderjahr wird ebenso wie die darauffolgenden Jahre große Herausforderungen für die Zigarrenindustrie beinhalten. Schon in der Vergangenheit war der Tabakmarkt durch strengere Regulierungsmaßnahmen geprägte. Allerdings sind die Maßnahmen, die durch die sogenannte Tababakproduktrichtlinie angestoßen werden, von gravierender Auswirkung für die gesamte Branche. Vom BdZ wurde immer positiv bewertet, dass der Focus der EU-Kommission bzw. der Tabakproduktrichtlinie nicht auf Zigarren und Zigarillos lag, da diese Produkte nicht attraktiv für jugendliche Konsumenten sind. Vielmehr handelt es sich bei Zigarren und Zigarillos um Genussartikel die meist nur gelegentlich von Männern gehobenen Alters geraucht werden. Dies und die Tatsache, dass es sich bei den meisten Herstellern um mittelständische Familienunternehmen handelt, hat dazu geführt, dass Zigarren und Zigarillos von einigen Regulierungsmaßnahmen ausgenommen worden sind, bzw.dass längere Umsetzungsfristen wie bei Track&Trace gelten.

    Handlungsbedarf für unternehmerisches Handeln
    Trotzdem wird die nationale Umsetzung der Richtlinie für die BdZ-Mitglieder zu einer praktisch unmöglichen Herausforderung werden, was in dem zeitlichen Ablauf der Übergangsfristen begründet ist. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass das im Rahmen der nationale Umsetzung beschlossene Gesetz erst im März 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden wird und somit auch erst zu diesem Zeitpunkt durch seine Rechtsverbindlichkeit den Unternehmen Planungssicherheit für die zu tätigenden Investitionen gibt. Vor dem Hintergrund, dass ab Mai 2016 nur noch gesetzeskonforme Verpackungen hergestellt werden dürfen, wird deutlich, dass eine Umstellung bzw. Anpassung der Produktion und der Verpackungen bis Mai 2016 nicht umsetzbar ist. Hier sieht der BdZ sehr starken Handlungsbedarf um den verfassungsrechtlich garantierten Rahmen für das unternehmerische Handeln nicht zu gefährden. Erstaunlich mutet in diesem Zusammenhang an, dass gerade die EU-Kommission durch das langwierige Verfahren der Bearbeitung nachgelagerter Rechtsakte die Umsetzung der Richtlinie weiter verzögert.

    Auch wenn Zigarren und Zigarillos für die Umsetzung eines Track&Trace Verfahrens eine Übergangsfrist von zehn Jahren gewährt wird, so werden die Rahmenbedingungen für dieses Verfahren schon in den nächsten Monaten festgelegt werden. Es ist im gemeinsamen Interesse für Zigarrenindustrie und Handel, dass ein System etabliert wird, welches auch für kleine und mittelständische Unternehmen umsetzbar ist. Es mutet fast schon absurd an, dass gerade die Zigarrenbranche ein so aufwendiges System zur Verhinderung von Schmuggel etablieren muss, obwohl es nachweislich gar keinen Schmuggel in diesem Produktsegment gibt. Besonders vor diesem Hintergrund ist darauf zu achten, dass die Branche nicht durch extreme Bürokratiekosten aus dem Markt gedrängt wird.

    E-Produkte Sicherlich ist das Thema e-Zigarette in aller Munde und die Produkte stellen möglicherweise eine interessante Alternative dar. Der BdZ ist sich allerdings sicher, dass es zwischen diesen e-Produkten und der Zigarre keinerlei Substituierung geben wird. Der Genießer von Zigarren und Zigarillos liebt die Geschichten rund um die Tabake, die Herstellung und verschiedenen Herstellungsländer – diese Geschichten und der einzigartige Geschmack kann nur durch die Zigarren und Zigarillos geliefert und nicht durch e-Produkte simuliert werden.
    vi

    (DTZ 06/15)

  • Neue Liquid-Größe

    BERLIN/ESSEN // Die traditionsreiche Berliner Tabakmanufaktur Planta geht seit 1. Januar gemeinsame Wege mit dem Essener Premium-E-Liquid-Hersteller Niko Liquids.

    Der bundesweit tätige Außendienst von Planta hat die General Distribution der von Niko Liquids in Essen hergestellten, apothekenreinen E-Premium-Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas übernommen. Die flächendeckende Verfügbarkeit der in Deutschland hergestellten Premium E-Liquids soll durch den Aufbau eines bundesweiten Händlernetzes mit 25 000 Verkaufsstellen bis Ende 2016 erreicht werden.

    Planta/Niko bieten zudem umfangreiche Verkaufsunterstützung durch Seminare, Schulungen und Promotionaktionen an. Niko Liquids veröffentlicht zur Qualitätstransparenz regelmäßig alle Rohstoffzertifikate und öffnet Interessenten, nach Absprache, die Türen zur Werksbesichtigung in Essen.
    pi

    (DTZ 05/15)

  • Hersteller kritisieren britisches Tempo

    LONDON // Die britische Regierung will die Einheitspackung für Tabakprodukte noch vor den Unterhauswahlen im Mai verabschieden. British American Tobacco (BAT) und Imperial Tobacco werfen den Verantwortlichen übereiltes Handeln vor.

    „Es ist bedauerlich, dass das Thema für den Wahlkampfmittel genutzt wird“, betont Imperial Tobacco in einer Mitteilung. „Zwei Jahre nach seiner Einführung in Australien, gibt es keinen glaubwürdigen Beweis, dass Plain Packaging (PP) einen Einfluss auf den Tabakkonsum hat. Dagegen ist der illegale Handel mit Tabakprodukten erheblich angestiegen.“

    Am 7. Mai stehen in Großbritannien die Unterhauswahlen an. Die allgemeine politische Lage ist laut Experten schwer einzuschätzen. Europa-Kritiker wie der Oppositionspolitiker Nigel Farage (Ukip) sind gegen weitere Tabak-Regulierungen, während Premierminister David Cameron (Conservative Party) mit diesem Vorstoß Farbe bekennen will, so die Einschätzung.

    Gesundheitsministerin Janes Ellison bestätigt, dass die Einheitspackung für Zigaretten und Feinschnitt gelten soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde im Unterhaus vor den Wahlen eingebracht. Es wird damit gerechnet, dass die Maßnahme im Mai 2016 in Kraft tritt.

    In ihrer Begründung für die Regulierung hatte die britische Regierung wiederholt auf Australien verwiesen und eine Einführung von den dortigen Erfahrungen abhängig gemacht. Nach Ansicht von British American Tobacco (BAT) fehlen dagegen eindeutige Beweise, dass die gesundheitspolitischen Ziele der australischen Regierung erfüllt wurden. Allein „der illegale Handel ist auf ein Sieben-Jahres-Hoch angestiegen.“
    red

    (DTZ 05/15)

  • Französische Tabakgegner werfen Industrie Preisabsprachen vor

    PARIS // Der französische Anti-Tabak-Verband CNCT (Comité national contre le tabagisme) hat Klage in Paris gegen Philip Morris, Japan Tobacco, British American Tobacco und Imperial Tobacco-Seita wegen illegaler Preisabsprache eingereicht.

    „Dieses strafrechtliche Verfahren wird das erste seiner Art in Frankreich sein“, sagt Yves Martinet, Präsident von CNCT. Der Staatsanwalt hat drei Monate Zeit, um die Vorermittlungen zu eröffnen oder das Verfahren einzustellen. Den vier Herstellern wird vorgeworfen als Kartell zusammengearbeitet zu haben, damit die Preise moderat steigen, sodass der Konsum nicht abnimmt.
    red

    (DTZ 05/15)

  • Kooperation zwischen STG und Akra

    BREMEN / LANGENZENN // Nachdem die Familie Toraño ihr Unternehmen an die General Cigar Company, eine hundertprozentige Tochter der Scandinavian Tobacco Group, verkauft hat, wurde die Distribution an die STG- Länderorganisationen übertragen.

    Die STG Deutschland GmbH, Bremen, hat sich entschieden, mit dem langjährigen Distributeur für die Toraño-Sortimente in Deutschland, der Firma Akra Kotschenreuther GmbH, Langenzenn, auch in Zukunft zusammenzuarbeiten. Somit bezieht Akra die Toraño-Artikel seit dem 1. Januar 2015 über die STG.

    Die Geschäftsführer beider Unternehmen, Régis Broersma (STG-D) und Ulrich Kotschenreuther (Akra) betonen in einer gemeinsamen Erklärung, dass mit dieser Vereinbarung die gezielte Betreuung des Fachhandels in jedem Fall höchste Priorität hat. Ulrich Kotschenreuther: „Wir begrüßen es außerordentlich, die langjährige erfolgreiche Arbeit mit der Marke Toraño fortsetzen zu können. Bei den in freundschaftlicher und partnerschaftlicher Atmosphäre stattgefundenen Gesprächen mit den Verantwortlichen von STG haben wir den Eindruck gewonnen, mit deren professionellen Hilfe die Marke Toraño noch erfolgreicher im deutschen Markt positionieren zu können.“
    pnf

    (DTZ 05/15)

  • „Bis zu 50 Prozent Wachstum“

    SEEVETAL // Nach einem guten Wachstum des Marktes 2014 erwarten wir auch in diesem Jahr eine Bestätigung dieses Trends. Das berechtigte Vertrauen des Handels und der Konsumenten ist nach der angekündigten Regulierung des Produktes zurückgekehrt.

    Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Marktes war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November des letzten Jahres. Alle Händler in Deutschland haben jetzt den höchstrichterlichen Nachweis, dass E-Zigaretten auch in Zukunft weiterhin frei gehandelt werden dürfen. Das Thema Arzneimittel ist damit endgültig vom Tisch.

    Wir schätzen, dass der Umsatz auf dem deutschen E-Zigarettenmarkt 2015 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 50 Prozent wachsen kann. Das stärkste Wachstum ist im Tabakfachhandel und bei den E-Zigaretten-Fachgeschäften zu erwarten, da das Gros der Neukunden gerade dort zur Orientierung eine kompetente Beratung suchen wird. Gleichzeitig deutet vieles darauf hin, dass der vor wenigen Jahren noch sehr starke Online-Handel mit E-Zigaretten im Verhältnis zum Fachhandel schwächer wächst.

    Die Zahl der E-Zigaretten-Nutzer könnte 2015 um ein Drittel auf insgesamt vier Millionen regelmäßige Konsumenten steigen. Für den Handel bedeutet ein starker etablierter Markt bei gleichzeitig deutlichem Wachstum eine doppelte Verdienstmöglichkeit. Leicht verständliche Einsteiger-Produkte liegen weiter im Trend. Doch auch Systeme für fortgeschrittene Anwender mit stärkeren Verdampfern und Akkus sowie austauschbaren Komponenten sind wichtige Produkte für das Händler-Portfolio. Denn eine deutliche Tendenz geht zur Mehrweg-E-Zigarette.

    Alles in allem wird 2015 ein sehr gutes Jahr für den Umsatz mit E-Zigaretten werden.
    red

    (DTZ 05/15)

  • Stabiler Zigarettenmarkt

    MAINZ // Nach Jahren des Rückgangs wurde 2014 die Talfahrt beim Zigarettenabsatz gestoppt. Insgesamt wurden 80 355 Millionen Zigaretten an den Handel ausgeliefert, was einer Steigerung von 0,9 Prozent entsprach.

    Besonders der Bereich der Industrie-Zigarettenmarken konnte sich stabilisieren: Mit 71 587 Millionen Stück stiegen hier die Mengen gegenüber 2013 um 1,3 Prozent. Handelszigaretten verbuchten ein Minus von 2,1 Prozent.

    Beim Feinschnitt setzte sich der seit einiger Zeit zu beobachtende Trend zum Volumentabak fort: Er erhöhte sein Mengenvolumen um 8,7 Prozent auf 8392 Tonnen. Dieser Produktgattung ist es letztlich zu verdanken, dass der gesamte Feinschnittmarkt eine konstante Entwicklung verzeichnete. Betrachtet man die Tonnage, dann sanken die Auslieferungszahlen gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf 26 241 Tonnen, rechnet man den kompletten Feinschnittabsatz jedoch in Stückzahlen, so ergibt sich eine Steigerung von 1,1 Prozent auf 42 122 Millionen. Im Gegensatz zum Volumentabak war der klassische Feinschnitt mit einem Rückgang von 1,3 Prozent auf 13 264 Tonnen geringfügig im Minus. Deutliche Einbußen gab es allerdings beim schnittoptimierten Feinschnitt, der um 18 Prozent auf 4585 Tonnen absackte.
    Weiterhin im Abschwung befanden sich die Industrie-Auslieferungen an Ecozigarillos. Diese Produktspezies fiel um 5,4 Prozent auf 2275 Millionen Stück zurück.
    da

    (DTZ 05/15)

  • Lotto Hessen trotz schlechter Rahmenbedingungen im Plus

    WIESBADEN // Die hessische Lotteriegesellschaft hat ihren Umsatz im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent von 587,3 auf 592,6 Millionen Euro steigern können. Jeder Hesse gab statistisch gesehen pro Kopf 98 Euro in den Verkaufsstellen von Lotto Hessen oder dem Onlineshop [link|http://lotto-hessen.de ]lotto-hessen.de [/link]aus, knapp einen Euro (0,87 Euro) mehr als noch 2013.

    Dennoch hatte sich der Geschäftsführer von Lotto Hessen, Heinz-Georg Sundermann, für 2014 mehr erhofft. Im Rahmen der Jahrespressekonferenz des Unternehmens am 21. Januar in Wiesbaden bewertete er das Abschneiden seiner Gesellschaft als „angesichts der durch das Glücksspielkollegium völlig unverhältnismäßigen Überregulierung und im Vergleich zur negativen Umsatzentwicklung aller staatlichen Lotteriegesellschaften recht zufriedenstellend, aber hinter den Erwartungen zurück“. Anders als Lotto Hessen verzeichneten die sechzehn im Deutschen Lotto- und Toto-Block (DLTB) zusammengeschlossen Landeslotteriegesellschaften insgesamt ein Minus von 0,6 Prozent.

    Überregulierung der staatlichen Lotteriegesellschaften
    Sundermann wandte sich erneut gegen die zunehmende Überregulierung der staatlichen Lotteriegesellschaften bei gleichzeitiger faktischer Tolerierung illegaler internetbasierter Glücksspielangebote mit Sitz im Ausland. „Hier werden Rahmenbedingungen geschaffen, die einseitig die regulierten nationalen Anbieter belasten“, beklagte er. Die aufsichtführende Behörde für das Glücksspiel in Deutschland, das sogenannte Glücksspielkollegium, fühle sich ausschließlich für staatliche Anbieter zuständig, deshalb blühe unter seinen Augen ein Milliardenschwarzmarkt ohne jede Kontrolle. Sundermann: „Einschränkungen bei der Werbung und im Internet sowie die Abgabenregelung sämtlicher Erlöse gelten nur für uns.“ Und das vor dem Hintergrund, dass der Anteil der staatlich regulierten Lotterieanbieter am gesamten deutschen Glücksspielmarkt von geschätzt über 70 Milliarden Euro von Jahr zu Jahr abnehme und nur noch bei knapp 15 Prozent liege. Im Jahr 2000 betrug der Wert noch 38 Prozent.

    Das Jahr 2015 beginnt mit der Einführung einer neuen sportlichen Lotterie in Hessen, der Deutschen Sportlotterie DSL. Lotto Hessen ist nicht nur Mitgesellschafter der Deutschen Sportlotterie gemeinnützige GmbH, sondern auch verantwortlich für die nationale Spielabwicklung der von Unternehmer Gerald Wagener und Diskus-Olympiasieger Robert Harting initiierten Soziallotterie (DTZ berichtete). Deren Erlöse sollen der Förderung olympischer und paralympischer Sportler zugute kommen, die auf Profiniveau trainieren müssen, dabei aber keine ausreichende finanzielle Absicherung erfahren.

    Zielgruppe: Sportbegeisterte Tipper ab 20 Jahren mit hoher Affinität zu sozialen Netzwerken
    Jedes Los kostet 2,50 Euro. Getippt wird eine achtstellige Gewinnkombination, bestehend aus fünf Farben der Olympischen Ringe, einer Winter- und Sommersportart und einer Medaillenkombination. Adressaten der neuen Lotterie sind vorrangig junge, sportbegeisterte Tipper ab 20 Jahren mit hoher Affinität zu sozialen Netzwerken. Seit 21. Januar sind die Lose in Hessen in allen gut 2100 Lotto-Verkaufsstellen oder unter lotto-hessen.de erhältlich. Die erste Ziehung findet am 13. Februar statt. Robert Harting, der anlässlich des Verkaufsstarts in Wiesbaden anwesend war, betonte die Notwendigkeit, Medaillenkandidaten finanziell zu fördern. Er hofft, dass neben Lotto Hessen bald auch die anderen Landeslotteriegesellschaften die DSL anbieten und damit die deutschen Spitzensportler fördern werden. Außerhalb Hessens werden die Lose der DSL derzeit ausschließlich online erhältlich sein. In Hessen sollen im ersten Jahr rund sieben Millionen Euro Umsatz erzielt werden, 30 Prozent fließen direkt in die Sportlerförderung. Beim angepeilten Umsatz kämen allein in Hessen in diesem Jahr mehr als zwei Millionen Euro für die Sportlerförderung zusammen.

    Im Jahr 2015 ist auch die Umsetzung einer weiteren Lotterie unter dem Arbeitstitel „Umweltlotterie“ geplant. Die Erlöse dieser neuen Lotterie sollen ausschließlich der Umwelt zugute kommen. Sie geht auf eine Initiative der hessischen Regierungskoalition zurück, die die Einführung einer solchen Lotterie zugunsten des Umwelt- und Naturschutzes in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzlei und unter Beteiligung Lotto Hessens erarbeitet derzeit ein Konzept.
    vi

    (DTZ 05/15)

  • Verbände kommentieren

    WIESBADEN // 14,623 Milliarden Euro hat der deutsche Fiskus im vergangenen Jahr von Tabakkonsumenten kassiert. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs um gut 0,94 Prozent. Dabei hat zwar die Menge der verkauften Zigaretten abgenommen, wirklich unzufrieden kann die Branche jedoch nicht sein.

    Das bestätigt – mit Blick auf den Feinschnitt – Franz Peter Marx, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Wir freuen uns, dass das Volumen bei Feinschnitttabaken trotz steuerbedingt gestiegener Preise im Wesentlichen demjenigen des Vorjahres entspricht.“ Demnach habe sich auch 2014 gezeigt, dass maßvolle Steuerschritte dem Fiskus echte Mehreinnahmen bescheren können, sofern sie in kleinen Schritten und über mehrere Jahre erfolgen.

    Kostspielige Umsetzung
    Der VdR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Tabaksteuer zum 1. Januar turnusmäßig erneut angehoben wurde. Welche Auswirkungen dieser Steuerschritt haben werde, bleibe „vor dem Hintergrund der kostspieligen Umsetzungsarbeiten der Tabakwirtschaft zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie ungewiss“. Im Klartext: Die Unternehmen könnten zumindest einen Teil ihrer Aufwendungen zusätzlich zur Steuer auf die Kleinverkaufspreise aufschlagen. Bisher haben sich jedoch vor allem die Großen der Branche nicht zu Preisschritten geäußert.

    Pfeifentabak
    Nicht ganz so rosig wie die Situation beim Feinschnitt beurteilt Marx die Lage beim Pfeifentabak. Der verzeichnete zwar ein um 13,2 Prozent auf 1359 Tonnen erhöhtes Absatzvolumen, aber: „Es handelt sich hierbei ausschließlich um ein Wachstum bei Wasserpfeifentabaken. Klassische Pfeifentabake sind leider erneut rückläufig.“
    Während der VdR die Entwicklung gelassen kommentiert, zeigt sich der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) gereizt. Der Verband, der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos vertritt, macht deutlich, dass die Steuerstatistik seiner Auffassung nach die reale Entwicklung „in keiner Weise widerspiegelt“. Vielmehr seien die Daten maßgeblich dadurch beeinflusst worden, dass zum 1. Januar 2015 eine EU-Definition umgesetzt werden musste, derzufolge die sogenannten Eco-Zigarillos seither als Zigaretten versteuert werden müssen. Um zumindest in den ersten Monaten des laufenden Jahres noch die günstigeren Eco-Produkte anbieten zu können, habe die Industrie entsprechende Zigarillos vorproduziert und die entsprechenden Steuerzeichen bezogen.

    Zigarren und Zigarillos
    „Von einem boomenden Markt zu reden, ist somit eine definitiv falsche Aussage“, wettert Bodo Mehrlein, BdZ-Geschäftsführer. Die Wiesbadener Statistiker hatten einen Mengenzuwachs von 8,4 Prozent auf knapp 3,86 Milliarden Stück ausgewiesen, beim Kleinverkaufswert wurde ein Plus von 8,3 Prozent auf 773,3 Millionen Euro verbucht. Demgegenüber beziffert der BdZ den Markt für klassische Zigarren und Zigarillos mit nur rund 1,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 sei der Absatz der BdZ-Mitglieder um 1,6 Prozent zurückgegangen.

    Fazit
    Mehrleins Fazit: Die Versteuerungsstatistik sei seit vielen Jahren durch die sogenannten Eco-Zigarillos verfälscht worden. Der Verband begrüße ausdrücklich die Definitionsänderung für Zigarren. Diese werde dazu führen, dass sich der Markt für Zigarren und Zigarillos in den nächsten Monaten auf ein wesentlich niedrigeres Volumen reduzieren werde,
    Das Statistische Bundesamt hatte zudem mitgeteilt, dass im Jahr 2014 in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert worden seien – und damit die geringste Menge seit der Wiedervereinigung im Jahr 1991, als die Hersteller und Importeure Steuerzeichen für 146,5 Milliarden Stück bezogen hatten. Einen Teil des jüngsten Rückgangs führen die Statistiker auf die Steueranhebung zum 1. Januar 2014 zurück. Rauchtabak-Kritiker fordern noch höhere Aufschläge, da die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens höher lägen. Bislang war aus Berlin jedoch noch nichts darüber zu hören, ob und in welchem Umfang die Tabaksteuer auch im Jahr 2016 angehoben werden soll.

    max
    (DTZ 05/15)

  • „Das wird knapp“

    Berlin // Nachdem am 19. Mai 2014 die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten ist, geht es jetzt an die Umsetzung. Die Politik muss innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben der TPD in deutsches Recht umgesetzt haben. Dieselbe Frist gilt für die Hersteller, die bis zum Stichtag 20. Mai 2016 ihre komplette Produktion umstellen und ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Bestimmungen produzieren müssen.

    Angesichts der Komplexität der TPD und der noch offenen Umsetzungsfragen kommt die fristgerechte Produktionsumstellung einer Herkulesaufgabe gleich.

    Vorbereitung auf die TPD
    „Die Tabakindustrie ist, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Kritik an der TPD – die unserer Auffassung nach weder dem Binnenmarkt förderlich ist noch dem Gesundheitsschutz dient – willens, unverzüglich mit den Vorbereitungen der Produktionsumstellung zu beginnen, um zum vorgegebenen Stichtag richtlinien- und gesetzeskonform zu sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass die noch offenen Umsetzungsfragen von der EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten schnellstmöglich geregelt werden“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).
    Dies betrifft beispielsweise die Vorgaben zu Gestaltung und Aufmachung der neuen Text- und Bildwarnhinweise auf der Vorder- und Rückseite der Packungen sowie die Vorgaben zur Anbringung der Warnhinweise auf Beuteln für Tabak zum Selberdrehen. Diese Vorgaben werden von den Herstellern zur Anpassung und Umrüstung der entsprechenden Druck- und Verpackungsmaschinerie benötigt.

    Anfang Dezember hat die Kommission ihren Zeitplan für den Erlass der notwendigen EU-Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist mit deren Erlass frühestens im vierten Quartal 2015 zu rechnen. Für die Entwicklung der neuen Maschinenelemente, die Installation in den Produktionsstätten sowie das Anfahren und Austesten auf den jeweiligen Produktionslinien brauchen die Hersteller aber eine angemessene Vorlaufzeit.

    Mindestvorlaufzeit: 18 Monate
    „Wir gehen von technisch bedingten Mindestvorlaufzeiten in der Branche von 18 Monaten für Feinschnitt und von zwölf Monaten für Zigaretten aus, zumal alle Produktionslinien EU-weit zum Stichtag 20. Mai 2016 umgerüstet sein müssen. Wer solch unrealistische zeitliche Vorgaben wie die EU-Kommission macht, scheint noch nie eine Fabrik von innen gesehen zu haben“, erklärt Jan Mücke.

    Bereits heute zeichnet sich somit ab, dass den Herstellern eine rechtzeitige Umstellung ihrer Produktion nicht möglich sein wird. Auch die Planungen des in Deutschland für die Umsetzung federführend zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürften damit Makulatur sein. Die Bundesregierung hat der Industrie versichert, dass sie sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden, so dass den Herstellern ausreichend Zeit bleibt, ihre Produktion an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Allerdings kann der deutsche Gesetzgeber erst dann vollständig umsetzen, wenn die fehlenden EU-Rechtsakte vorliegen.


    Industrie braucht Rechtssicherheit

    Die Verabschiedung eines neuen Tabakgesetzes, das nach den Vorstellungen des BMEL erst im März des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet werden soll, käme eindeutig zu spät.
    Dazu stellt Jan Mücke fest: „Die Industrie benötigt jetzt zeitnah Rechtssicherheit, um zum Stichtag 20.5.2016 einen reibungslosen Übergang in der Produktion hinzubekommen. Kein Unternehmensvorstand wird Investitionen in Millionenhöhe freigeben, solange nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig feststehen. Ich appelliere an die EU-Kommission und die Bundesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit den Herstellern eine fristgerechte und vollständige Umstellung ihrer Produktion ermöglicht wird.“

    Zugleich fordert Mücke eine angemessene Beteiligung der betroffenen Industrie am weiteren Umsetzungsprozess auf Brüsseler und nationaler Ebene ein. „Angesichts des operativen Erfüllungsaufwands kann eine operable und rechtzeitige Umsetzung der TPD nur gelingen, wenn nicht über die Köpfe der Branche hinwegentschieden wird, sondern eine fachliche Zusammenarbeit mit uns gesucht wird. Wir stehen der Bundesregierung, insbesondere dem federführenden BMEL, jederzeit mit unserer Expertise zu Verfügung“, so Jan Mücke.


    Wie sinnvoll sind die Maßnahmen?

    Dies gilt auch bei einem weiteren Thema: der Einführung von Track&Trace (T&T) in der Lieferkette. Hier verlangt die TPD, dass bis 20. Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitttabake entsprechende Systeme aufgebaut werden, damit alle Warenbewegungen in der legalen Lieferkette anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Einzelverpackung erfasst und verfolgt werden können.

    „Die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes zur Schmuggelbekämpfung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Schmuggel aus Nicht-EU-Ländern, der außerhalb der legalen Lieferkette stattfindet, wird man dadurch nicht bekämpfen können. Keine einzige Schmuggelzigarette weniger wird es deshalb in Deutschland geben. Denn illegale Produzenten und Schmuggelhändler entziehen sich naturgemäß einer Kontrolle. Stattdessen werden den legalen Herstellern und Händlern unverhältnismäßige Lasten und Kosten aufgebürdet“, beurteilt Jan Mücke die neuen Regelungen.


    Partner rechtzeitig einbinden

    Damit eine Rückverfolgbarkeit bis auf Einzelpackungsebene nicht an der immensen Datenflut von Billionen von Datensätzen scheitert, ist Sachverstand von Experten gefragt. Eine operable Umsetzung setzt Fachkenntnisse auf den Gebieten des Supply Chain Management, der IT-Technologie und der Besteuerungsverfahren für Tabakerzeugnisse voraus. Die Industrie sollte – wie die Erfahrungen auf europäischer Ebene mit komplexen IT-Projekten wie EMCS oder ATLAS gezeigt haben – frühzeitig in die Beratungen einbezogen werden.

    Wie die technischen Standards und Kernelemente für die Inbetriebnahme des Track & Trace-Systems aussehen sollen, steht bislang noch in den Sternen. Jan Mücke fordert: „ Warenerfassung, Datenübermittlung und -speicherung müssen auf offenen Standards beruhen, damit eine Interoperabilität mit bereits in der Tabakindustrie eingesetzten T&T-Systemen gewährleistet ist. Nur elektronische Systeme basierend auf Packungscodierung garantieren eine sichere und verlässliche Lösung zur Kontrolle der Lieferkette. Sie könnten zukünftig auch für Zwecke der digitalen Steuererhebung sowie zur Produktauthentifizierung eingesetzt werden.“

    Knapper Zeitplan
    Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erst im 2. Quartal 2017 zu erwarten sind. „Dann wird es wirklich knapp“, befürchtet Jan Mücke, „denn ein solches Großprojekt lässt sich ohne langfristige Planungssicherheit nicht von heute auf morgen umsetzen, insbesondere nicht für die kleinen und mittleren Hersteller und Händler. Auch bei diesem Thema sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission für eine zügige Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen einsetzen.“
    red

    (DTZ 04/15)