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  • „Maximaler Konsumentenfokus“

    HAMBURG // Imperial Brands hat am [link|https://www.reemtsma.com/]Reemtsma-Hauptsitz[/link] in Hamburg einen neuen „Sense Hub“ eröffnet. Die Einrichtung ist nach Liverpool in Großbritannien die weltweit zweite ihrer Art der Reemtsma-Muttergesellschaft. In der Ideenschmiede dreht sich alles um Innovation und Konsumentenzentrierung.

    Sie bietet neue technologische Möglichkeiten sowie Testverfahren beim Planen neuer Produkte und der Weiterentwicklung bestehender Erzeugnisse sowie vor allem für schnelles und direktes Konsumenten-Feedback. Insgesamt 21 Mitarbeiter arbeiten dabei daran, neue Ideen noch besser mit den Wünschen und Ansprüchen erwachsener Verbraucher abzugleichen.

    Schwerpunk der Ideenschmiede
    Während der Schwerpunkt des Anfang Mai dieses Jahres in Liverpool eröffneten Sense Hub auf neuartigen Produkten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln liegt, steht laut Reemtsma in Hamburg schwerpunktmäßig das Tabakwarenprogramm von Reemtsma Cigarettenfabriken und Imperial Brands im Mittelpunkt, also Zigaretten sowie Feinschnitttabak zum Drehen und Stopfen samt Zubehör. Getestet werden Formen, Farben, Haptik, Ästhetik oder Funktionen neuer Produkt- und Verpackungslösungen ebenso wie die sensorischen Eigenschaften veränderter Tabakmischungen und Rezepturen. So können verschiedene Innovationsansätze für das individuelle Raucherlebnis erwachsener Konsumenten in kürzester Zeit erlebbar gemacht werden.

    Zudem unterstützt der neue Sense Hub auch durch seine Nähe zu den Reemtsma-Laboren die konsumentenzentrierte Weiterentwicklung des Portfolios potenziell risikoreduzierter Produktalternativen.

    Wichtige Bausteine für Imperial Brands
    Die Einrichtung ist darauf ausgerichtet, gebietsübergreifend zusammenzuarbeiten und über alle Kategorien hinweg ein schnelles Wiederholen von Testreihen während der Produktentwicklung zu ermöglichen. Die beiden Ideenschmieden sind wichtige Bausteine in der Strategie von Imperial Brands die Umwelt- und Gesundheitsfolgen der Herstellung und des Konsums der eigenen Artikel Schritt für Schritt nachhaltiger zu machen. „Dank der direkten Rückmeldungen von Konsumenten und zahlreicher Testdaten, die wir im Sense Hub erzeugen, steht bei unseren Produktentscheidungen künftig mehr denn je im Fokus, was den Menschen, die unsere Erzeugnisse täglich nutzen, wirklich wichtig ist – und nicht, was wir für die beste Lösung halten. Das ist eine neue Stufe von Konsumentenzentrierung. Mit dem Sense Hub spielt der Standort Hamburg weltweit eine noch wichtigere Rolle für Imperial Brands“, betont Dior Decupper, General Managerin von Reemtsma und Sprecherin des Reemtsma-Vorstands.

    Modernes Zentrum
    Karolina Wiechmann-Wilczek, Chefin der Abteilung für Sensorik und Konsumentenforschung bei Imperial Brands: „Mit unserem neuen Sense Hub können wir nun auch in Hamburg in allen Phasen des Entwicklungsprozesses permanent mit erwachsenen Verbrauchern im Kontakt sein – von frühen Konzepten bis zu fertigen Artikeln. Das moderne Zentrum, das sich praktisch direkt neben der neuen Reemtsma-Zentrale befindet, ist ein klares Bekenntnis für unser Engagement für verbraucherorientierte Innovationen.“

    Die beiden Einrichtungen sind zudem Ausdruck eines partnerschaftlichen Ansatzes in Bezug auf Produktentwicklung und Innovation. Dabei sind die Partner von Imperial Brands in jede Phase des Innovationszyklus eingebunden, zum Teil unmittelbar in den beiden Sense Hubs angesiedelt und haben damit direkten Zugang zum Verbraucher. So können neue Ideen und Prototypen teils binnen weniger Stunden entwickelt und als konkrete Entwürfe an die Konsumenten zurückgegeben werden, um deren Feedback zu erhalten. Produktzyklen von mehr als einem Jahr werden dadurch zum Teil auf wenige Monate verkürzt.

    pi

  • Selbst ist der Tipper

    WIESBADEN // Der Lebensmittelhändler Netto mit bundesweit über 4200 Filialen und Lotto Hessen starten deutschlandweit eine Kooperation. Zunächst in drei ausgewählten hessischen Netto-Filialen werden neu entwickelte, digitale Selbstbedienungsterminals von Lotto Hessen als sogenannte „Stand-alone“-Lösung zum Einsatz kommen.

    Bis Frühjahr 2024 soll das Pilotprojekt sukzessive auf zehn Filialen in Hessen ausgeweitet werden. Die Lotto-Selbstbedienungsterminals sind neu in Deutschland. Der erste Standort wurde kürzlich in der Netto-Filiale in Biebesheim in Betrieb genommen.

    SB-Säule zum Lottospielen
    Die SB-Säule zum Lottospielen als autarkes Spiele-Angebot entwickelt, benötigt DSL- sowie Stromanschluss und bietet zukünftigen Nutzern die Lotterieprodukte Lotto 6 aus 49, Eurojackpot, die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6, die Glücksspirale, Keno easy, die Umweltlotterie Genau sowie die Deutsche Sportlotterie.

    Das für die Glücksspielaufsicht in Hessen zuständige Innenministerium hat bereits eine entsprechende Genehmigung zum Betrieb der Selbstbedienungsterminals erteilt.

    Die intuitiv geführte Tipp-Abgabe am berührungsempfindlichen Monitor wird von der Auswahl der gewünschten Lotterien über die Zahlen- und Laufzeitwahl bis zum bargeldlosen Bezahlen komplett durch den Kunden selbst abgewickelt. Die gedruckte Spielquittung legitimiert zur Gewinneinlösung wie gewohnt in jeder Lotto-Verkaufsstelle in Hessen oder direkt am Selbstbedienungsterminal – bis zu einem maximalen Betrag von 8000 Euro.

    Zielgruppe junge digitalaffine Nutzer
    Die Mitarbeiter in den Filialen müssen lediglich in bestimmten Intervallen manuell die Papierrolle für den Druck der Spielquittungen erneuern. „Wir möchten mit der innovativen, deutschlandweit einzigartigen Lösung neue Wege gehen und besonders jüngere, digitalaffine Zielgruppen ansprechen“, erklärt Lotto-Hessen-Geschäftsführer Alexander Sausmikat, zuständig für Vertrieb und Marketing. „Wir stärken damit weiter unser stationäres Vertriebsnetz und die Verknüpfung zwischen dem Online- und Offline-Geschäft.“

    „Wir freuen uns, mit dem neuen Lotto-Selbstbedienungsterminal unseren Kunden einen weiteren Mehrwert zu geben, der sich zusammen mit dem Wocheneinkauf verbinden lässt. Das ‚One-Stop-Shopping‘ hat für Netto eine hohe Priorität und mit der Partnerschaft mit Lotto Hessen bauen wir den Servicevorteil in den ausgewählten Filialen weiter aus“, ergänzt Christina Stylianou, Abteilungsleiterin der Netto-Unternehmenskommunikation.

    Erste drei Standorte
    Die ersten drei Netto-Standorte mit dem neuartigen SB-Terminal von Lotto Hessen werden die Filialen in Biebesheim, Flörsheim und Frankfurt-Harheim sein. Die Hardware der Selbstbedienungsterminals basiert auf einem bekannten Gerät des Freiburger Herstellers Pyramid.

    Für den Spielerschutz, besonders den Schutz der Jugendlichen, wird vor Spielscheinabgabe zwingend eine Altersverifikation mittels Prüfung des maschinell lesbaren Personalausweises oder Reisepasses durchgeführt.

    pi

  • Fachkräfte fehlen zunehmend

    NÜRNBERG // Fast die Hälfte der Stellen für Fachkräfte konnten im vergangenen Jahr nicht besetzt werden. Den Unternehmen fehlten im ersten Halbjahr 2022 rund 45 Prozent des Fachpersonals.

    Damit hat sich die Quote in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Das teilt das [link|https://iab.de/]Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[/link] mit. Besonders Kleinstbetriebe sind von der Entwicklung betroffen. Die Firmen konnten 62 Prozent ihrer Fachkraftstellen nicht besetzen. Bei Konzernen lag der Anteil bei 24 Prozent.

    Deutliche Unterschiede
    Über die Branchen hinweg zeigen sich ebenso deutliche Unterschiede. Eine hohe Nichtbesetzungsquote zeigt sich bei personennahen Dienstleistungen sowie in der Beherbergung und Gastronomie.

    Zirka 40 Prozent der Unternehmen meldeten fürs erste Halbjahr 2022 einen Bedarf an Fachkräften. Vor zehn Jahren lag die Quote noch bei 28 Prozent. Im Vorjahr war neben dem Baugewerbe der Fachkräftebedarf besonders hoch beim Gesundheits- und Sozialwesen sowie bei Erziehung und Unterricht.

    Das IAB betont die Bedeutung der Weiterbildung für Betriebe, damit die Fachkräftelücke nicht noch größer wird. IAB-Forscherin Ute Leber: „Die Fachkräfte von heute müssen teils völlig neue Fertigkeiten erlernen, um auch morgen als Fachkräfte eingesetzt zu werden.“

    vi

  • Europas Schlusslicht

    BERLIN // Deutschland steckt in der Rezession. Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts der sogenannten [link|https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/index.html]Wirtschaftsweisen[/link]. Demnach wird die Wirtschaft im laufenden Jahr um 0,4 Prozent schrumpfen – und damit 0,4 Prozent schlechter als bislang prognostiziert.

    Für das kommende Jahr rechnen die Experten mit einem Plus von 0,7 Prozent. Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht die Bundesrepublik langsamer als erwartet aus der aktuellen Krise herauskommen; die Talsohle sei jedoch erreicht. Insgesamt bleibt Deutschland damit Schlusslicht im Euroraum.

    Zuwachs des BIP
    Die Bundesregierung geht für das Jahr 2024 denn auch von einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,3 Prozent aus. Gründe seien vor allem die wieder steigenden Konsumausgaben auf dem privaten Sektor sowie die Inflationsrate, die demnach auf 2,6 Prozent sinken wird.

    red

  • Alterskontrolle vereinfacht

    MAINZ // Viele Fachhändler kennen das Problem: Nicht jedem Kunden sieht man sein Alter genau an, wenn der Zigaretten oder einen Lotto-Schein kaufen möchte. Ihn nach seinem Alter zu fragen, um ihm die Produkte verkaufen zu dürfen, ist oftmals eine unangenehme Situation. Die Firma [link|https://www.innovative-technology.com/de/contact-de/contact-itl-de]Innovative Technology [/link]bietet Produkte an, die Ihnen bei der Problematik helfen könnten. DTZ hat sich dazu mit Christian Czeskleba unterhalten, Senior Business Development Manager.

    Was genau stellen Sie her?
    Christian Czeskleba: Als Unternehmen, das seit über 30 Jahren Produkte für die Automatisierung von Prozessen in den Bereichen Barzahlung und Interaktion entwickelt und vertreibt, bieten wir eine breite Palette an Systemen, die in Automaten – zum Beispiel Bezahlterminals oder Warenautomaten -, in der Zutrittskontrolle oder eben auch bei der Unterstützung im Einzelhandel zum Einsatz kommen.

    Wie sieht so ein Produkt aus und für wen ist es interessant?
    Czeskleba: Für die Unterstützung des Einzelhandels beim Verkauf von altersbeschränkten Waren haben wir zum Beispiel unsere MyCheckr-Serie entwickelt. Hierbei handelt es sich um Systeme, die das Verkaufspersonal bei der Altersprüfung unterstützen und ganz nebenbei eine praktische Werbefläche bieten können.

    Wie funktionieren die Systeme?
    Czeskleba: Die beiden Systeme – unser MyCheckr mit Bildschirm und der kompakte MyCheckrMini ohne Bildschirm – verwenden künstliche Intelligenz, um das Alter einer Person vor der integrierten Kamera durch eine Gesichtsanalyse zu erfassen.

    Und wie ist der Datenschutz geregelt?
    Czeskleba: Die dabei verwendete Methode ist zu 100 Prozent anonym, es werden dabei keine persönlichen Daten der Kunden gespeichert, noch werden Daten an irgendwelche Server gesendet. Alles passiert lokal auf dem MyCheckr und dauert für gewöhnlich weniger als eine Sekunde.

    Das hat aber nichts zu tun mit viel diskutierten und umstrittenen Gesichtserkennung.
    Czeskleba: Die in den Medien kontrovers diskutierte Gesichtserkennung ist ein gänzlich anderes Verfahren, das hierbei nicht zum Einsatz kommt. Die MyCheckr signalisieren dem Verkaufspersonal durch eine grüne, beziehungsweise eine rote LED-Leuchte, ob eine Ausweiskontrolle empfohlen wird. Neben dem Alter einer Person erfassen die MyCheckr ebenfalls, ob der Mensch vor der Kamera männliche oder weibliche Gesichtszüge aufweist, und erlauben es auf diese Weise, optional auf dem Bildschirm des MyCheckr gleich die passende Werbung darzustellen. Die Genauigkeit der Altersprüfung und auch der Datenschutz des Prozesses sind zudem unabhängig überprüft und bestätigt worden.

    Wie helfen Ihre Produkte Fachhändlern im Alltag?
    Czeskleba: Wir hören aus verschiedenen Ländern, dass nicht jedem Mitarbeiter wohl dabei ist, beim Verkauf von Alkohol oder Tabakerzeugnissen beziehungsweise den liquiden Alternativen, nach einem Altersnachweis zu fragen. So wird der Jugendschutz eben nicht immer gewährleistet. Testkäufe durch private Organisationen und Behörden belegen das ja auch.


    Das heißt, die Systeme erledigen das unangenehme Grobe?

    Czeskleba: Genau, sozusagen. Ein Ansatz von uns ist es, dem Verkaufspersonal mehr Information zu bieten und somit die perfekte „Entschuldigung“, nach dem Altersnachweis zu fragen. MyCheckr werden auch nach mehreren Stunden nicht müde und lassen sich durch zu selbstsicheres Auftreten von Kunden nicht einschüchtern.

    Könnten Ihre Produkte als Informationsquelle auch den Tabakkonzernen helfen?
    Czeskleba: Sicher! Die MyCheckr erfassen – wie erwähnt – demografische Daten von Kunden. Im Falle von MyCheckr sogar mit Zeitstempel und Wochentag. So erstellen wir während des regulären Betriebs nebenbei Statistiken über Nutzergruppen. Im Falle des MyCheckr, kann ich zudem gezielte Werbung schalten – direkt am Verkaufsort. Über ein Online-Tool lassen sich die Inhalte im Übrigen zentral vorkonfigurieren.

    Können Sie mit bestehenden Systemen des Fachhändlers gekoppelt werden?

    Czeskleba:
    Beide Systeme bieten eine Schnittstelle, die eine Integration in die Kassensoftware möglich macht. So kann ich die demografischen Daten direkt mit den bezogenen Produkten und auch der Bezahlmethode verbinden und erhalte so eine kombinierte Datenerhebung. Wir denken schon, dass dies auch für Tabakkonzerne interessant sein kann, ja. Aber natürlich in erster Linie für den Facheinzelhandel.

    Wo wird das Produkt schon überall eingesetzt? Gibt es Beispiele in Deutschland?
    Czeskleba: Wir sehen im Augenblick einen erhöhten Bedarf im Bereich Vaping, was sicherlich mit Berichten zusammenhängt, dass Jugendliche das Konsumieren von E-Zigaretten für sich entdeckt haben. Bevor der Staat eine eventuell sehr harte, rigorose Entscheidung trifft, soll durch die Branche pro-aktiv entgegengewirkt werden.

    Sind da die anderen Länder weiter als Deutschland?

    Czeskleba: Der Trend sich hier stärker im Jugendschutz zu engagieren, schwappt gerade aus Großbritannien auf den Kontinent. In den Niederlanden und Frankreich werden bereits Systeme eingesetzt, in Italien haben wir erste Tests und auch in Deutschland sind bereits Systeme in Tankstellen, sowie Getränkemärkten im Einsatz. Die Rückmeldungen insgesamt stimmen uns positiv, dass wir mit der MyCheckr-Serie einen guten Beitrag zum Jugendschutz leisten können.

    Wieviel Geld muss der Fachhändler investieren?
    Czeskleba: Für den MyCheckr sollte man um die 500 Euro einplanen und für den MyCheckrMini sind es 300 Euro. Darüber hinaus fallen für Nutzung der MyCheckr keine Gebühren an. Etwaige Online-Services sind optional.

    Und wie werden sie installiert?

    Czeskleba: Befestigen lassen sich die Systeme über das ¼ Zoll Gewinde – also klassische, handelsübliche Kameratechnik, der MyCheckr kann zudem auch mittels 75 Millimeter VESA-Halterung montiert werden.

    Katrin Heß

  • Konsumzurückhaltung bremst

    BERLIN // Der [link|https://einzelhandel.de/]Handelsverband Deutschland (HDE)[/link] rechnet in diesem Jahr zu „Black Friday“ und „Cyber Monday“ mit einem Umsatz von 5,8 Milliarden Euro. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von drei Prozent.

    Plus von drei Prozent
    „Die großen Wachstumsschübe der vergangenen Jahre können Black Friday und Cyber Monday in diesem Jahr nicht wiederholen. Hauptursache dafür ist die schlechte Konsumlaune. Da greifen die Menschen auch bei Sonderangeboten deutlich gebremster zu“, sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Im Jahr 2022 stiegen die Umsätze zu den beiden Aktionstagen im Vorjahresvergleich noch um 20 Prozent, in diesem Jahr geht der HDE von einem Plus von drei Prozent aus. Insgesamt bedeutet das aber immer noch ein Plus von 200 Millionen Euro auf dann 5,8 Milliarden Euro.

    Gleichzeitig haben immer mehr Menschen die Absicht, an Cyber Monday und Black Friday gezielt auf Schnäppchenjagd zu gehen. So zeigt eine aktuelle vom HDE beauftragte Verbraucherstudie, dass fast die Hälfte der Befragten beabsichtigt, den Black Friday zu nutzen.

    Gute Angebote
    Im Vorjahr lag dieser Wert bei 42 Prozent. Beim Cyber Monday ist es mehr als ein Drittel – 2022 waren es hier 26 Prozent. „Immer mehr Verbraucher suchen zu den beiden Aktionstagen nach guten Angeboten. Die Popularität von Black Friday und Cyber Monday steigt weiter“, erklärt Tromp.

    Im Weihnachtsgeschäft behaupten die beiden Aktionstage ihre wichtige Rolle. Nach der aktuellen Umfrage wollen in diesem Jahr zirka 56 (Black Friday) beziehungsweise rund 46 Prozent (Cyber Monday) derjenigen Konsumenten, die die Aktionstage nutzen, dabei auch Weihnachtseinkäufe tätigen. Damit summieren sich die Ausgaben der Online-Kunden für die Weihnachtseinkäufe im Rahmen von Black Friday und Cyber Monday auf rund 1,65 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert nahezu unverändert – 2022 waren es rund 1,7 Milliarden Euro.

    Die Umfrage wurde vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln im Auftrag des HDE unter 1121 Onlineshoppern im Oktober durchgeführt. Der Black Friday fällt in diesem Jahr auf den 24. November, Cyber Monday ist am 27. November.

    vi

  • Cannabis: Wo die Legalisierung scheitert

    BERLIN // Der deutsche Hang zu Bürokratie und Regeln zeigt sich auch im Entwurf zum Cannabis-Gesetz. Darauf weist der Informationsdienst [link|https://yippy.green/de/topic/cannabis-legalisierung-drei-schlechte-vorbilder]„Yippy Green“[/link] hin. Ein Blick ins Ausland zeige: Wer zu viele Hürden schafft, verfehlt die Ziele einer Cannabis-Legalisierung.

    So startete die Legalisierung in Kanada 2018. Aktuell gebe es landesweit rund 3600 lizenzierte Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte und 970 lizenzierte Cannabisproduzenten. Laut Cannabis Council of Canada ist nur etwa ein Fünftel der Hersteller profitabel. Aurora Cannabis aus Alberta etwa baue deshalb nun auch Orchideen an. Fachleute und Industrievertreter sähen eine Überregulierung von Cannabis als das entscheidende Problem an: Cannabis dürfe zwar verkauft, aber nicht beworben werden; nur lizenzierte, neutrale Verpackungen seien erlaubt; Shops hätten getönte Scheiben, um den Innenraum zu verbergen; der offizielle THC-Gehalt sei begrenzt. Kanadas Department of Public Safety schätze, dass Ende 2022 ein Drittel des Cannabismarktes auf illegale Quellen entfiel.

    Cannabis für den Freizeitkonsum
    Seit 2018 ist in Kalifornien Cannabis für den Freizeitkonsum erhältlich. Aktuell gebe es rund 1200 Abgabestellen („Dispensaries“). Als Probleme würden die zu komplexe Bürokratie und eine übermäßige Besteuerung genannt. Schätzungen gingen davon aus, dass über die gesamte Produktkette hinweg bis zu 50 Prozent des Nettopreises an Steuern hinzukommen könnten. Ergebnis: Der illegale Markt sei vermutlich doppelt so groß wie der legale.

    In Uruguay war der private Besitz von Cannabis nie verboten, legale Kanäle für den Erwerb gab es aber nicht. Seit August 2014 ist nun Eigenanbau von bis zu sechs Pflanzen erlaubt, außerdem gibt es Cannabis Social Clubs und einen offiziellen Verkauf. Aber: Nur ein Drittel der Cannabis-Konsumenten des Landes bezieht seine Produkte zumindest gelegentlich aus offiziellen Quellen, der Rest entfällt auf den Schwarzmarkt.

    Erfolgreich seien dagegen etwa die US-Bundesstaaten Michigan, Colorado und New Mexico. Die Umsätze (in Euro) lägen bei 19,7 Milliarden in New Mexico, 24,5 Milliarden in Colorado und 26,0 Milliarden in Michigan. Zum Vergleich: Die deutsche Bierindustrie setzt im Jahr gut 20 Milliarden Euro um.

    pi

  • Jobmarkt schwach

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Oktober um 0,4 Punkte gesunken. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fiel mit 99,5 Punkten weiter unter die neutrale Marke von 100. Mit Ausnahme der ersten Corona-Welle stand das Barometer noch nie so tief.

    Das European Labour Market Barometer sinkt zum sechsten Mal in Folge. Mit einem Minus von 0,2 Zählern entfernte es sich mit 99,1 Punkten noch stärker von der Marke von 100.

    Schwieriger Winter
    „Dem Arbeitsmarkt steht ein schwieriger Winter bevor“, erklärt Enzo Weber vom IAB. Die Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit sank im Oktober deutlich in den negativen Bereich und steht nach einem Minus von 0,7 inzwischen bei 96,4 Punkten. „Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Wirtschaftsabschwung die Arbeitslosigkeit weiter steigen lässt“, so Weber. Die Beschäftigungskomponente fiel um 0,1 auf 102,6 Punkte. Die Beschäftigungsaussichten verzeichneten nur einen kleinen Rückgang, bleiben damit positiv, aber im Vergleich zum Frühjahr deutlich gedämpft.

    pi

  • Legales Mischen ist strafbar

    KARLSRUHE // Wie wird der neue „Zwei-Komponenten-Tabak“ für Shishas steuerlich behandelt? Seit einiger Zeit sind solche Produkte am deutschen Markt erhältlich. Die Erzeugnisse setzen sich aus der flüssigen Mischkomponente Glycerin oder Molasse und der Mischkomponente Tabak zusammen. Zur fiskalischen Behandlung hat der Bundesverband Wasserpfeifentabak bei der Generalzolldirektion nachgefragt – und eine überraschende Antwort erhalten.

    Aromatisierter Rauchtabak
    Bei der Mischkomponente Tabak handele es sich um aromatisierten Rauchtabak, indem nach Angaben des Herstellers bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten seien, schreibt die Behörde. Somit handele es sich tabaksteuerrechtlich um Pfeifentabak.

    Weiter heißt es: „Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.“ Da jedoch durch das Mischen eine neue Steuerpflicht entstehe, müsse der Endkonsument unverzüglich eine Steuererklärung abgeben, die Tabaksteuer sei sofort fällig. Ferner müssten Vollzugsbehörden den hergestellten Wasserpfeifentabak sicherstellen, da er nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes entspreche.

    Unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung
    Und schließlich: „Durch die Herstellung des Wasserpfeifentabaks, ohne unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt, macht sich der Endkonsument, oder jede andere Person, die die Komponenten mischt, zudem des Vergehens der Steuerhinterziehung strafbar.“ Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden müssten strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten.

    Wichtig: Laut Generalzolldirektion könnten auch Händler beziehungsweise Anbieter von aromatisiertem Rauchtabak sich der Teilnahme an der Steuerhinterziehung des Endkonsumenten strafbar machen. Händler sollten ihre Kunden gegebenenfalls über mögliche Konsequenzen informieren.

    red

  • BGH-Urteil zu Automaten

    KARLSRUHE // Seit über fünf Jahren schwelte der Streit zwischen dem Verein Pro Rauchfrei und einem Münchner Supermarktbetreiber. Jetzt wurde die juristische Auseinandersetzung beendet – mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 176/19).

    Warenausgabeautomaten in Supermärkten
    Es ging um Warenausgabeautomaten in Supermärkten, wie sie häufig im Kassenbereich zu finden sind. Dort können Kunden per Tastendruck Zigarettenpäckchen anfordern, die dann ausgeworfen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Packungen für die Kunden nicht sichtbar. Das Problem, dass der Verein Pro Rauchfrei darin sah: Die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise sind bis zu diesem Moment nicht sichtbar. Stattdessen werden den Kunden Bilder von Zigarettenpäckchen gezeigt, auf denen die gesundheitsbezogenen Warnhinweise allerdings fehlen.

    Das beanstandete Pro Rauchfrei und forderte Unterlassung. Das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterte der Verein. Er ging daraufhin in die Revision beim BGH.

    Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie
    Vor den obersten Richtern in Karlsruhe geriet das Verfahren aber bereits 2020 ins Stocken. Er sah Klärungsbedarf beim Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen dazu vor. Diese beantworteten die Europa-Juristen in Teilen im Dezember 2021, abschließend dann im März 2023.

    Nun erging das Urteil – mit einem Pyrrhussieg des Supermarktbetreibers. In der Hauptsache bekam dieser nämlich Recht. Die europäischen Richter hatten festgestellt, dass Zigaretten zwar mit dem Anbieten über solche Automaten und nicht erst mit dem eigentlichen Kauf in den Verkehr gebracht würden. Aber: Weil der Konsument die in den Automaten eingeschlossenen Päckchen jedoch nicht sehen könne, werde er auch keinen Kaufimpuls verspüren. Die Warnhinweise könnten in diesem Fall also gar nicht wirksam gezeigt werden, ein Verdecken im Sinne der geltenden Vorschriften liege nicht vor. Der BGH wies daher den Hauptantrag ab.

    Revision von Pro Rauchfrei
    Allerdings bestätigte er die Revision von Pro Rauchfrei insofern, als Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise nicht auf den Tasten der Ausgabeautomaten abgebildet werden dürften. In der Entscheidung des BGH heißt es, gemäß geltenden Gesetzen müssten „Abbildungen von Packungen, die für an Verbraucher gerichtete Werbemaßnahmen in der Europäischen Union bestimmt sind, der Tabakerzeugnisverordnung zu Verpackung und zu Warnhinweisen genügen“. Laut Europäischem Gerichtshof liege eine Abbildung im Sinne dieser Vorschriften auch dann vor, wenn diese Abbildung nicht naturgetreu sei, sondern an eine Zigarettenpackung erinnere. Denn: Von einer solchen Abbildung gehe ein Kaufimpuls aus.

    Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen die Ausgabeautomaten an Supermarktkassen umgestaltet werden. Der Aufwand dürfte jedoch überschaubar sein. Bereits seit knapp zwei Jahren sind Warnhinweise und Schockbilder auf normalen Zigarettenautomaten vorgeschrieben.

    max