Autor: admin

  • Aus für Be Posh?

    DÜSSELDORF // „Die Posh Global GmbH stellt ihre aktive Geschäftstätigkeit ein.“ Das hat das Düsseldorfer Unternehmen auf DTZ-Anfrage mitgeteilt.

    Die bisherige Geschäftsführerin Antje Hersch habe im Einvernehmen mit den Gesellschaftern ihre Ämter zum 5. Juli niedergelegt. Neue Geschäftsführer sind Mark Wappler und Stefan Petter. Posh Global betont, man melde keine Insolvenz an und werde seinen Verpflichtungen wie gewohnt nachkommen.

    Weiter heißt es: „Wir bedauern diese Tatsache sehr und sprechen aktuell mit möglichen Partnern, die in Zukunft die Versorgung mit dem Be-Posh-Sortiment weiterhin sicherstellen können.“ max

    (DTZ 29/18)

  • Erfolgreich, charismatisch, bodenständig

    BORDESHOLM // Die deutsche Pfeifenszene trauert um einen der talentiertesten Macher: Eckhard Stöhr ist tot. Der Bruyère-Künstler starb am 1. Juli, einen Tag vor seinem 64. Geburtstag, unerwartet in Bordesholm in Schleswig-Holstein. Eine Woche zuvor stellte er noch bei der Pfeifenmachermesse in Worth zum Gedenken an Rainer Barbi seine jüngsten Werke aus.

    Eckhard Stöhr war ein Nordlicht par excellence: In Hamberge geboren lebte er bis vor wenigen Jahren unweit seines Geburtshauses, bis es ihn aus privaten Gründen nach Bordesholm in der Nähe von Kiel zog. Und er liebte das Angeln so sehr wie das Anglerlatein. Seine große Leidenschaft galt seit Ende der 1980er-Jahre auch dem Pfeifenbau. Er fing an wie viele: In einem Katalog von „Danske Pibe“ (heute Dan Pipe in Lauenburg) entdeckte er vorgefertigte, mit Mundstück versehene Kanteln. Ohne großes Werkzeug, aber mit viel Freude, Willenskraft und Enthusiasmus ging er ans Werk.

    Der Reiz vorgefertigter Kanteln verflog schnell, und so kaufte er fortan nur noch Plateauholz und Mundstückrohlinge. „Eine Sucht war geboren. Ein Hobby, das mich bis heute fesselt“, beschrieb er seinen Werdegang.

    „Pfeifenmachen ist meine Leidenschaft“
    Auf örtlichen Kunsthandwerkermärkten verkaufte er erste Pfeifen, baute sich anschließend in der heimischen Garage eine eigene Werkstatt auf und investierte in Maschinen sowie in professionelles Equipment. Der seit dem 18. Lebensjahr passionierte Pfeifenraucher betrieb das Handwerk als Ausgleich zum Hauptberuf bei der Bundespolizei. „Pfeifenmachen ist meine Leidenschaft“, sagte er vor Jahren: „Wenn ich in die Werkstatt gehe, dann ist das für mich Entspannung pur, eine Art geistige Erholung.“

    Anfangs fertigte Stöhr weitgehend Filterpfeifen und war selbst überrascht von der großen Nachfrage nach handgefertigten Stücken ohne Filter. Fortan baute er beides. „Es muss für jeden Geschmack etwas auf dem Tisch sein“, sagt er bei seiner ersten größeren Präsentation 2007 in Rheinbach. Er experimentierte mit unterschiedlichen Formen und diversen Finishs, sein Augenmerk galt dabei klassischen Formen, die er mit einer modernen Leichtigkeit interpretierte.

    Holz steht im Mittelpunkt
    Eckhard Stöhr war kein Dogmatiker, kein Philosoph. Er arbeitete im Sinne von Rainer Barbi: Die Maserung und das Auge des Machers entscheiden, was aus der Kantel herauszuholen ist, das Holz steht im Mittelpunkt. Und wenn es galt, ein bestimmtes Shape umzusetzen, dauerte die Suche nach der richtigen Bruyère-Kantel eben etwas länger. Sein Anspruch an sich selbst war hohe Präzision – in der Linienführung, der Maserung, dem sauberen und genauen Sitz der Bohrungen. Gestempelt wurden die Pfeifen zurückhaltend mit „ES“.

    Im Laufe der Jahre wurde er für viele junge Pfeifenmacher ein wichtiger Ratgeber, seine Kritik war gefragt und seine Hinweise mit Augenzwinkern wurden geschätzt. Für die deutsche Szene war Stöhr seit Jahren ein gefragter Gesprächspartner für Kunden und Händler sowie ein Zugpferd – egal ob auf den Messen in Lohmar, bei Peter Heinrichs oder in Worth. Auch über die Landesgrenzen hinaus wurden Sammler und Händler auf Stöhr aufmerksam: Er verkaufte seine Unikate nach China, Dänemark, Kanada und in die USA.

    Eine große Lücke
    „In jeder Pfeife steckt auch ein bisschen Herzblut“, sagte er jüngst. Trotz der hohen Nachfrage sollte der Pfeifenbau für ihn ein Hobby und Nebenerwerb bleiben: „Der Spaß muss im Vordergrund stehen.“ Er war kein Geschäftemacher, dafür war er viel zu kritisch mit sich selbst. Er war ein Charismatiker, ein guter Zuhörer und ein mitreißender Erzähler, ein Original mit imposantem Auftreten, markantem Schnauzer und herzlichem Lachen. Eckard Stöhr hinterlässt eine große Lücke – fachlich wie menschlich. tdh

    (DTZ 28/18)

  • Dr. Eckert eröffnet zweiten Servicestore DB

    BERLIN / STUTTGART // Im Bahnhof Waldshut wurde nun der zweite Servicestore DB der Unternehmensgruppe Dr. Eckert eröffnet, und zwar gegenüber der bereits bestehenden Eckert-Filiale.

    Während sich das deutlich größere Eckert-Geschäft als klassische Bahnhofsbuchhandlung mit Presseangebot, Buchauswahl sowie einem Tabak-Vollsortiment und Reisebedarf präsentiert, verfügt der neue, gut 50 Quadratmeter große Servicestore DB über einen Backshop mit Kaffeekonzept und kalten Getränken. Außerdem gibt es dort Tabakwaren sowie Telefonkarten und demnächst Flixbus-Tickets. Filialleiterin Kerstin Bachmann ist für beide Geschäfte zuständig, die wochentags von 5.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sind, samstags um 7.00 und sonntags um 8.00 Uhr öffnen. Im Servicestore DB arbeiten vier, in der Eckert-Filiale fünf Beschäftigte. pi

    (DTZ 28/18)

  • Vertrag gegen Illegale

    GENF // Der illegale Handel mit Zigaretten und anderen Tabakprodukten soll künftig konsequenter bekämpft werden. Nun haben 40 Länder einen Vertrag ratifiziert, der dadurch am 25. September in Kraft treten kann, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet.

    Zehn Prozent des Tabakhandels weltweit seien illegal, schätzt die Chefin des WHO-Sekretariats der Anti-Tabak-Konvention, Vera Luiza da Costa e Silva. 30 Milliarden Dollar (rund 26 Milliarden Euro) gingen den Ländern dadurch an Steuereinnahmen verloren.

    Das Dokument war bereits im Jahr 2012 ausgehandelt worden, tritt aber erst nach der 40. Ratifizierung in Kraft. Diese hat Großbritannien vor wenigen Tagen vollzogen. Die Unterzeichner verpflichten sich unter anderem, Internetverkäufe zu regulieren, Schmuggelrouten zu beseitigen, Schmuggler strafrechtlich zu verfolgen und konfiszierte Ware zu vernichten.

    Der Handel aller Tabakprodukte muss demnächst lückenlos dokumentiert werden. Die EU und Deutschland sind dabei, nicht unterzeichnet haben Länder wie China, Indonesien und die USA. pnf

    (DTZ 28/18)

  • Finale in Luxemburg

    LUXEMBURG // Mit Bezug auf die Klage von Planta Tabak vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Bestimmungen der Tabakproduktrichtlinie geht es weiter. Das Gericht hatte eine Reihe von Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt, um eindeutige Antworten zu erhalten. Nun hat der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard seine Schlussanträge in dem Verfahren vorgelegt.

    Der Jurist schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das weitgehende Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Wesentlicher Bestandteil der Produktlinie von Planta waren aromatisierte Tabake zum Selbstdrehen, insbesondere mit Menthol. Produkte wie die Mentholzigaretten dürfen noch bis 20. Mai 2020 in Verkehr gebracht werden. Damit könnten die Konsumenten ihre Gewohnheiten ändern, so das Argument des Gesetzgebers.

    Der Generalanwalt vertritt zudem die Auffassung, die Richtlinie verbiete jede (auch nicht werbliche) Nennung des Aromastoffs, den aromatisierte Tabakerzeugnisse enthielten – und das sowohl auf der Packung als auch auf der Außenverpackung und schließlich dem Produkt selbst. Denn diese Angabe genüge, die schädigende Wirkung dieses Erzeugnisses auf die menschliche Gesundheit herunterzuspielen. red

    (DTZ 28/18)

  • Wegweisendes Urteil

    MÜNCHEN // Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gefällt: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen die Bildwarnhinweise im Verkaufsautomaten verdecken.

    Der Grund: Die Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung. Das entschied die 17. Handelskammer in dem vor wenigen Tagen verkündeten Urteil. Verboten wäre es demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten.

    Kläger Pro Rauchfrei
    Geklagt hatte die bayerische Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei, die zwei Edeka-Supermärkten gerichtlich untersagen lassen wollte, Tabak-Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse zu verdecken. Das Argument: Die Darstellung auf den Tabakautomaten sei eine Außenverpackung, die Tabakerzeugnisverordnung mithin anzuwenden.

    In dem Verfahren ging es um zwei Läden, die aufgrund einer einstweiligen Verfügung ihre Zigarettenautomaten bereits seit Monaten mit provisorischen Warnhinweisen beklebt hatten. Diese können die Betreiber nun wieder entfernen.


    Finale Kaufentscheidung

    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski begründete sein Urteil damit, dass der Verbraucher seine finale Kaufentscheidung erst dann fälle, wenn er die Packung an der Kasse vorlegt – nicht schon dann, wenn er die entsprechende Taste am Automaten drücke. Damit könne er nach dem Erkennen der Schockbilder immer noch vom Kauf zurücktreten.

    Die Kläger hatten das Verfahren bereits im Vorfeld als Musterprozess bewertet. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Pro Rauchfrei die mögliche Berufung vor der nächsten Instanz wahrnimmt. Letztlich könnte der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

    Hoffnung für Zigarettenautomaten-Betreiber
    Interessant wird die Entscheidung auch dadurch, als sich die Betreiber von Zigarettenautomaten nach Ansicht einiger Beobachter Hoffnung machen dürfen, ebenfalls vom Zeigen der Bildwarnhinweise befreit zu werden. Aufgrund der Urteilsbegründung dürfte dies jedoch nicht der Fall sein. Die rund 330 000 Automaten in Deutschland sind umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein Verbot, da die Geräte ein Mittel der Verkaufsförderung darstellten. Auch die Drogenbeauftragte und andere Politiker bewerten die Situation kritisch. Derzeit werden die meisten Automaten mit einer Behelfslösung in Form zusätzlicher Aufkleber betrieben. red

    (DTZ 28/18)

  • Reguliert nach Risiko

    GRÄFELFING // Philip Morris Deutschland begrüßt den Vorschlag, Tabakwerbung entsprechend der gesundheitlichen Risiken der Produkte zu regulieren.

    Diesen Kompromissvorschlag zum Tabakaußenwerbeverbot haben der Suchtforscher Heino Stöver und der Journalist Dietmar Jazbinsek im Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2018 formuliert, der am 27. Juni vorgestellt wurde. Demnach solle Außenwerbung und Sponsoring für E-Zigaretten, die wohl deutlich weniger riskant sind als Zigaretten, erlaubt bleiben. Außenwerbung und Sponsoring für Zigaretten solle dagegen verboten werden.

    „Die Regulierung von Tabakwerbung muss auf die verschiedenen Produkte zugeschnitten sein und sich an den mit ihnen verbundenen Risiken orientieren. Werbung sollte Raucher, die sonst weiterrauchen würden, ermutigen, auf bessere Alternativen wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer umzusteigen“, kommentiert Markus Essing, Chef von Philip Morris Germany.

    pi

    (DTZ 27/18)

  • Neue Abschlagsätze

    KÖLN // Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat die Abschlagsätze zur Bewertung der Warenvorräte für die Bestandsaufnahme per 31. Dezember 2017 vorgelegt. Sie können als Richtwerte beim Erstellung des Jahresabschlusses helfen.

    Für die Berechnung der durchschnittlichen Rohgewinne wurde der Absatz/Umsatz der Gesamtindustrie im vierten Quartal 2017 zugrunde gelegt, und zwar – um valide Daten zu erhalten – über den Großhandel, was sich in den Zahlen sowohl produkt- als auch wettbewerbsspezifisch niederschlägt. Insbesondere sind konsumbedingte Einflüsse berücksichtigt, die sich wiederum regional differenziert auswirken können.

    Die Bewertungssätze können Bestandteil des Jahresabschlusses werden. Die Berechnungen wurden nach bestem Wissen erstellt.

    vi

    (DTZ 27/18)

  • Stellen gestrichen

    HAMBURG // Rund 60 Mitarbeiter werden die Zentrale des Hamburger Traditionsunternehmens Reemtsma bis zum Herbst 2019 verlassen. Das berichtet das „Hamburger Abendblatt“.

    Insgesamt fallen voraussichtlich 116 Stellen weg, allerdings werden zugleich neue Positionen geschaffen, so dass trotz Kündigungen nur ein Teil der Belegschaft den Zigarettenkonzern verlassen muss.

    Für die etwa 40 Mitarbeiter, die in den Vorruhestand gehen oder sich mit einer Abfindung in der Tasche einen anderen Job suchen, gelte ein Sozialplan mit sehr guten Bedingungen, wie Vorstand und Betriebsrat in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten.

    Stärker betroffen ist das Werk in Langenhagen: Dort fallen nach Informationen der Zeitung 159 von etwa 860 Stellen weg. 2020 könnte der Kahlschlag weitergehen.

    Hintergrund des Stellenabbaus sind die sinkenden Umsätze im Tabakmarkt. Für die neuen Jobs sorgt vor allem die E-Zigaretten-Sparte.


    red

    (DTZ 27/18)

  • „E-Streit“ geht in nächste Runde

    HAMBURG //Das Urteil im Verfahren der E-Zigarettenhändler Innocigs gegen Posh Global wurde bereits am 1. Juni gesprochen. Jetzt liegt auch die Begründung der Entscheidung vor.

    Innocigs hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Düsseldorfer Wettbewerber erwirkt, da dieser eine chinesische E-Zigarette auf den deutschen Markt gebracht hatte, ohne – so die Ansicht des Hamburger Unternehmens – das Produkt ordnungsgemäß anzumelden und ohne somit die sechs Monate dauernde „Stillhaltepflicht“ einzuhalten. Die Hamburger Richter entschieden, dass die einstweilige Verfügung Bestand hat, Posh Global auch die weiteren Kosten des Verfahrens tragen muss und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aufgehoben wird.

    Das Gericht machte deutlich, dass den „Importeur von elektronischen Zigaretten eine eigenständige Mitteilungspflicht trifft“, es genüge also nicht, wenn der Hersteller oder ein Dritter das Produkt registrieren lasse. Nach Paragraf 24 Absätze 1 und 2 der Tabakerzeugnisverordnung in Verbindung mit Paragraf 23 Absätze 1 und 2 des Tabakerzeugnisgesetzes genüge das nicht, weil es dort ausdrücklich heißt: „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind verpflichtet, […] Folgendes mitzuteilen …“

    Weiter äußerte das Gericht auch erhebliche Zweifel daran, dass „die chinesische Herstellerin ihrer (eigenständigen) Mitteilungspflicht nachgekommen ist“.

    Recht deutlich wurde die Urteilsbegründung in den Schlusssätzen. Dort heißt es unter anderem: „Dem Schutzantrag – das Gericht hat gerätselt, um was es sich dabei handeln soll, nach Ansicht des Gerichts allenfalls um ein Begehren – war nicht zu entsprechen, weil die Antragsgegnerin […] die Voraussetzungen nicht glaubhaft gemacht hat.“ Und: Dass die Antragsgegnerin angesichts des zumal für Laien zunächst einmal völlig eindeutigen Wortlauts der Norm […] eine Mitteilungspflicht unterlassen hat, ist wenig verständlich.“

    Auf Anfrage von DTZ erklärte Posh Global, man habe wie angekündigt Berufung eingelegt, um „damit eine Klärung für die gesamte Branche herbeizuführen. Denn das Gesetz schreibt nach wie vor keine aussagelosen oder sich wiederholende Mehrfachregistrierungen und -wartefristen vor“, so Posh-Global-Geschäftsführerin Antje Hersch.

    max

    (DTZ 27/18)