Autor: admin

  • Rekordstand bei Jobs

    NÜRNBERG // Im dritten Quartal wurde mit bundesweit rund 1,24 Millionen offenen Stellen ein neuer Rekordstand erreicht. Gegenüber dem dritten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl der offenen Stellen um rund 140.000, gegenüber dem zweiten Quartal 2018 um etwa 23 000.

    Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    In Westdeutschland waren demnach rund 950.000 Jobs zu vergeben, in Ostdeutschland rund 290.000.

    „Auffällig ist die stark gestiegene Personalnachfrage im Verarbeitenden Gewerbe. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der offenen Stellen hier um fast ein Drittel erhöht“, erkläre Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis. Gegenüber dem dritten Quartal 2017 gab es dabei einen Anstieg von fast 40.000 auf nunmehr gut 160.000 offene Stellen.

    Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden.

    pnf

    (DTZ 45/18)

  • Imperial setzt aufs Dampfen

    LONDON // Der britische Reemtsma-Mutterkonzern Imperial Brands hat jetzt seine Zahlen fürs Gesamtjahr vorgelegt. Demnach stieg der Umsatz mit Tabakwaren im abgelaufenen Geschäftsjahr zum 30. September um 0,9 Prozent, bei Next Generation Products (NGP) wie E-Zigaretten lag das Plus bei 1,2 Prozent.

    Insgesamt erwirtschaftete das Unternehmen 30,5 Milliarden Britische Pfund (knapp 35 Milliarden Euro). Im Vorjahr hatte der Umsatz bei 34,5 Milliarden Euro gelegen. Das Ergebnis sank allerdings um 2,7 Prozent, Gründe waren das Abschreiben einer Tochtergesellschaft sowie belastende Währungseinflüsse.

    Imperial-Chefin Alison Cooper (Foto) sagte bei der Präsentation der Bilanz, ihr gefielen die Fortschritte, die das Unternehmen dabei mache, die Welt für Raucher besser zu machen: „Bei NGP liegt unser Hauptaugenmerk darauf, Raucher hin zu Blu zu führen, einer deutlich weniger schädlichen Alternative zur Zigarette.“ Diese Produktkategorie biete auch den Aktionären neue Möglichkeiten. Imperial wolle im neuen Geschäftsjahr weiter investieren und das Umsatzwachstum beschleunigen.

    Bei Tabakwaren will sich Imperial weiter darauf konzentrieren, Rauchern ein sich ständig entwickelndes Portfolio hochwertiger Marken zu bieten.

    pnf

    (DTZ 45/18)

  • Arbeitsmarkt brummt weiter

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat im Oktober zum zweiten Mal in Folge zugelegt. Nach einer leichten Schwächephase im Sommer stieg der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) um 0,2 auf jetzt 104,1 Punkte.

    „Der gegenwärtige Arbeitsmarktaufschwung wird sich bis ins nächste Jahr fortsetzen“, kommentiert Enzo Weber vom IAB. Zum Anstieg des IAB-Arbeitsmarktbarometers hätten sowohl die Aussichten für die Beschäftigungsentwicklung als auch der Indikator für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit beigetragen. Vor allem die Arbeitslosigkeitskomponente hat sich im Oktober – um 0,3 Punkte – verbessert. Der aktuelle Stand von 101,7 Punkten lässt einen weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit erwarten.

    Die Beschäftigungskomponente stand mit 106,6 Punkten im Oktober 0,1 Punkte höher als im Vormonat. „Wieder einmal zeigt sich: Eine Eintrübung der Stimmung in der Weltwirtschaft wirft den Trend im deutschen Arbeitsmarkt nicht aus der Bahn“, so Weber. Rekordwerte bei den Beschäftigungszunahmen seien aber auch nicht mehr zu erwarten, weil die Verfügbarkeit von Arbeitskräften an ihre Grenzen stoße. Daher liege die Beschäftigungskomponente auch klar unter ihren Spitzenwerten vom Jahresbeginn.

    pi

    (DTZ 44/18)

  • Havanna-Genusswochenende

    KASSEL // Das Wochenende gehörte dem Genuss: 280 Zigarrenliebhaber aus dem gesamten Bundesgebiet und Österreich reisten am letzten Oktoberwochenende nach Kassel, um beim mittlerweile sechsten deutschen Habanos Day dabei zu sein.

    Im dortigen Kongress Palais stand wie schon 2016 mit der Havanna-Zigarre das wohl bekannteste Genussprodukt aus Kuba im Mittelpunkt. Erneut konnten sich die Gäste aus einem vielfältigen Angebot ihr individuelles Seminarprogramm zusammenstellen. Humidor-Experte Marc André lud zum Vergleichsrauchen ein und erklärte am Beispiel von drei unterschiedlich gelagerten Zigarren, wie sich Lagerungsbedingungen auf den Genuss auswirken.

    Einen besonderen Höhepunkt bot 5 TH Avenue den Teilnehmern mit der Deutschlandpremiere der Partagás Maduro No.3. Dieses Format hat eine Länge von 145 mm und ein Ringmaß von 50. Es bildet gemeinsam mit dem neuen Figurado-Format Partagás Maduro No.2 und der vorher exklusiv für La Casa del Habano und Habanos Specialist-Geschäfte angebotenen Partagás Maduro No.1 die neue „Maduro“-Linie. Sie zeichnet sich durch natürlich fermentierte, dunkle Deckblätter und besonders kräftige Tabakmischungen aus.

    Bei einer stimmungsvollen Abendveranstaltung im Beisein von Heinrich Villiger, Geschäftsführer der 5 TH Avenue, und S.E. Ramón Ripóll Díaz, Botschafter der Republik Kuba in Deutschland, klang der Habanos Day 2018 bei spritzigen Cocktails, edlen Habanos, einem karibisch angehauchten Buffet genussvoll aus.

    pi

    (DTZ 44/18)

  • Ein Blick ins Netz lohnt sich

    MAINZ // Jetzt ist sie online: Die [link|http://t1p.de/b9vl]Liste der mitgeteilten Tabakerzeugnisse[/link] ist seit kurzem öffentlich zugänglich.

    Hersteller oder Importeure von Tabakerzeugnissen sind verpflichtet, im zentralen EU-Notifizierungsportal, dem „EU-CEG“ (EU Common Entry Gate), den zuständigen Behörden unter anderem Produkteigenschaften inklusive der Zusammensetzung sowie toxikologischen Daten und Verkaufszahlen mitzuteilen.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die dort vorliegenden Daten entsprechend Paragraph 32 Tabakerzeugnisverordnung. Die dort aufgelisteten Angaben stehen im Netz, wie sie mitgeteilt wurden. Für die Richtigkeit der Informationen ist laut BVL der Übermittler verantwortlich. Die Übereinstimmung der Produkte mit den rechtlichen Anforderungen liegt in der Verantwortung des Herstellers oder Importeurs. Eine stichprobenartige Kontrolle erfolgt von den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer.

    Da gegenwärtig dem BVL die Daten von Tabakerzeugnissen zu Zusatzstoffen und Emissionswerten noch nicht in einer weiter zu verarbeitenden Form vorliegen, werden derzeit nur Markenname und Produkttyp der im EU-CEG mitgeteilten Produkte veröffentlicht. Neuartige Tabakerzeugnisse brauchen in Deutschland eine Zulassung, daher sind in der Liste nur solche Tabakerzeugnisse enthalten die bereits zugelassen wurden. In Deutschland sind Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch nicht zugelassen, und werden daher nicht gelistet.

    Da bisher noch nicht alle Daten von E-Zigaretten und E-Liquids und anderen Inhaltsstoffen in einer weiter zu verarbeitenden Form vorliegen, werden nur Markenname, Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs und Produkttyp der mitgeteilten Produkte veröffentlicht. Die Produkte müssen sechs Monate vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt werden. Gelistet werden daher nur Produkte, deren Mitteilungsdatum bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Produkt-Daten bestätigen laut BVL nicht, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Einhaltung der Vorgaben liegt beim Anbieter.

    pi

    (DTZ 44/18)

  • Deutschland-Start für Juul

    MAINZ // Die US-amerikanische E-Zigarette Juul kommt offenbar in Kürze auch auf den deutschen Markt.

    Nach DTZ-Informationen ist der Launch für Mitte Dezember geplant. Juul ist mit mehr als 70 Prozent Anteil Marktführer in den USA, insgesamt sorgt die erst seit 2015 verfügbare E-Zigarette für umgerechnet eine Milliarde Euro Umsatz. Bislang hatte der Hersteller gezögert, seine Produkte in der Europäischen Union anzubieten.

    Grund: Die Liquids sind mit bis zu 50 Milligramm Nikotin je Milliliter zu hoch dosiert.

    red

    (DTZ 44/18)

  • Altria nimmt Produkte vom Markt

    NEW YORK // Der US-Tabakkonzern Altria will nach Angaben des „Wall Street Journal“ seine E-Zigaretten mit Kartuschen vom amerikanischen Markt nehmen und den Vertrieb einiger Liquid-Geschmacksrichtungen stoppen.

    Altria, das zurzeit die Marken MarkTen und Green Smoke im Angebot hat, will damit Auflagen durch die Gesundheitsbehörde FDA zuvorkommen. Künftig will das Unternehmen sich auf Aromen wie Minze, Menthol und Tabak beschränken, die bei Jugendlichen nicht beliebt sind. Altria hat in den USA einen Marktanteil von neun Prozent; nach Firmenangaben werden rund 80 Prozent von Altrias E-Produkten weiterhin erhältlich sein.

    red

    (DTZ 44/18)

  • Gefässmediziner für E-Zigarette

    BONN // Rauchen gilt beim Verschreiben einiger Medikamente als Risikofaktor – auch das Rauchen. Darauf wies die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie auf ihrer Jahrestagung hin.

    Eine Gegenstrategie sei das Umsteigen der Risikopatienten auf moderne Nikotinverdampfer. Aber: Entwöhntherapien würden hierzulande nicht erstattet, schadstoffarme Alternativen wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer nicht von Gesundheitsorganisationen empfohlen. Dabei zeige eine aktuelle Studie, dass E-Zigaretten auch in Deutschland inzwischen das meistgenutzte Mittel sind, um von der Zigarette weg zu kommen.

    Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie fordert daher, Ärzte müssten spezifische Schulungen über moderne Rauchalternativen wie E-Zigaretten angeboten werden. Letztlich können diese Produkte rauchenden Patienten helfen, die den vollständigen Rauchstopp nicht oder noch nicht schaffen.

    red

    (DTZ 44/18)

  • „Verhältnismäßigkeit wahren“

    MAINZ // Obwohl die Koalition in Berlin derzeit vor allem mit sich selbst zu tun hat, gibt es laufende Gesetzesinitiativen, etwa das Rauchverbot im Auto. DTZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Markus Mingers.

    Herr Mingers, wie ist der aktuelle Stand in Sachen „Rauchverbot im Auto“ und worum geht es genau?

    Markus Mingers: Nichtraucher sind in Autos häufig dem Passivrauchen ausgesetzt, was besonders für Kinder und Schwangere sehr schädlich sein kann. Dennoch existiert zurzeit in Deutschland kein Rauchverbot im Auto. Ein solches Gesetz steht jedoch nun zur Debatte und wird aktuell diskutiert.

    Prescht die Bundesrepublik da vor?
    Mingers: Nein, andere Länder sind uns voraus, und es gilt in vielen Staaten dieser Erde bereits ein Rauchverbot am Steuer, wenn Kinder und Schwangere mitfahren, zum Beispiel in Österreich und Frankreich.

    Soll das bundesweit gelten? Eigentlich sind doch für Rauchverbote die Bundesländer zuständig …
    Mingers: Die Gesundheitsministerkonferenz hat in einem Beschluss dazu aufgefordert, dass die Bundesregierung sich mit einem bundesweiten Rauchverbot in Autos auseinandersetzt, sofern schutzbedürftige Personen sich darin befinden. Inwiefern dies auf bundesweiter Ebene umgesetzt werden kann und zulässig ist, soll nun diskutiert werden.

    Darf denn der Gesetzgeber in einen solch privaten Raum wie das eigene Auto eingreifen?
    Mingers: Grundsätzlich ist es so, dass das Rauchen auch grundgesetzlich geschützt ist, nämlich nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, allgemeine Handlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings ist ebenfalls in diesem Absatz festgelegt, dass jeder sich nur soweit entfalten darf, wie Rechte anderer nicht verletzt werden, keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen. Das Grundgesetz garantiert dabei jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Warum dann eine Regelung ausgerechnet im Auto?
    Mingers: Im Auto stoßen diese Rechte bei Rauchern und Nichtrauchern, Schwangeren sowie Kindern aufeinander. Schwangere und Kinder haben dabei ein Recht darauf, nicht durch Passivrauchen gesundheitlich geschädigt zu werden. Hier wird zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit zugunsten von Schwangeren und Kindern entschieden, was wiederum ein Eingreifen in die Privatsphäre legitimiert. Ein allgemeines Rauchverbot im Auto auszusprechen ist allerdings problematisch, da hier der Eingriff in die Privatsphäre zu weitgreifend wäre.

    Müssten nicht mit der gleichen Begründung auch Rauchverbote für Haushalte mit Kindern ausgesprochen werden?
    Mingers: Beim Rauchen in den eigenen vier Wänden gilt es nicht nur, die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beachten, sondern auch Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Wohnung für unverletzlich erklärt. Allerdings …


    Könnte ein Rauchverbot kommen?

    Mingers: Auch in einer Wohnung dürften zur Abwehr schwerer Nachteile Einschränkungen erfolgen. Es ist also nicht direkt ausgeschlossen, dass im Zuge des Schutzes der Gesundheit auch innerhalb von Wohnungen das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen verboten wird beziehungsweise verboten werden kann. Die wichtigste Schranke ist hier aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme, also eines Rauchverbotes.


    Es geht also um das Kindeswohl.

    Mingers: Genau, denn die Erziehung beziehungsweise Pflege der Kinder stellt ein Grundrecht der Eltern dar. Demnach müsste auch hier immer eine Einzelfallabwägung erfolgen und die konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden, um überhaupt über solch ein Verbot nachdenken zu können. Der Aufenthalt einer Schwangeren in einer „Raucherwohnung“ spiegelt wiederum die allgemeine Handlungsfreiheit der Schwangeren selbst wider.

    Inwiefern hat das Thema Jugendschutz grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten?
    Mingers: Grundsätzlich ist der Jugend- und Kinderschutz auch in der Verfassung verankert, einen eindeutigen Vorrang gibt es nicht. So besagt etwa Artikel 5 Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend …“ und in Artikel 6 Absatz 2, heißt es: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

    Im Klartext: Eltern müssen ihrem Auftrag, für ihre Kinder zu sorgen, nachkommen?
    Mingers: Oder positiver formuliert: Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, Entwicklung und Lebensverhältnisse des Kindes zu bestimmen – sowohl was das körperliche Wohl als auch die geistige und seelische Entwicklung des Kindes betrifft.

    Die Folge für Rauchverbote?
    Mingers: Dies bedeutet, dass eine staatliche Einmischung in die Erziehung erst erfolgen kann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das Wohnen in einer „Raucherwohnung“ dürfte nicht ausreichen, da im Einzelfall betrachtet werden müsste, ob das Kindeswohl betroffen ist.


    max

    (DTZ 44718)

  • „Keine Werbe-Post für illegalen Tabak“

    LONDON // Eine aktuelle Studie identifiziert eine neue Generation des Organisierten Verbrechens, die soziale Netzwerke und Paketzustelldienste ausnutzt, um sich durch illegalen Zigarettenhandel zu bereichern.

    Ausgehend von Untersuchungen in Großbritannien, Deutschland und Frankreich legt die Studie dar, dass im illegalen Zigarettenhandel tätige kriminelle Organisationen massiv vom wachsenden Online-Handel und vom starken Zuwachs an Dienstleistern im Bereich des Post- und Kleinpaketversand profitiert haben. Europaweit belegen die drei Länder Spitzenplätze beim Konsum illegaler Zigaretten und wurden daher genauer unter die Lupe genommen.

    „Der Trend, das Internet und Zustelldienste zum Verkauf und Transport illegaler Tabakwaren auszunutzen, wird sich in den kommenden Jahren weiter in Europa etablieren“, warnt die Studie.


    Rolle der sozialen Netzwerke
    Die Untersuchung zeigt, dass soziale Netzwerke eine besondere Rolle beim illegalen Online-Tabakhandel im großen Stil spielen. Im Vereinigten Königreich und Frankreich scheinen sie sich zum wichtigsten digitalen Marktplatz für den Verkauf illegaler Tabakprodukte entwickelt zu haben.

    Gleichzeitig hat sich die Organisierte Kriminalität den wachsenden Online-Handel zu Nutze gemacht, um illegale Lieferungen auf dem Postweg zu verschicken – offensichtlich und doch versteckt in einer Masse gleich aussehender Pakete.

    Ein verwandtes, dennoch eigenständiges Problem: Nicht alle illegalen Tabakwaren, die online bestellt werden, werden auf dem Postweg ver-sendet. Viele Lieferungen erfolgen auch persönlich. „Diese Agilität erschwert die Arbeit für Zoll- und Grenzschutzbeamte bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform enorm.“

    Die Studie macht auch auf deutliche Unterschiede bei den Zustelldiensten aufmerksam. Die größten privaten Anbieter bieten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen und End-to-End-Lösungen an und verringern damit ihre Anfälligkeit, für den illegalen Tabakhandel missbraucht zu werden. Auf der anderen Seite stehen kleinere Anbieter, mit günstigeren und stärker fragmentierten Leistungen.

    Insgesamt wird sichtbar, dass das massive Wachstum der Post- und Paketzustelldienstleistungen nicht nur der legalen Wirtschaft zugutegekommen ist, sondern auch kriminellen Akteuren – einschließlich der Zigarettenschmuggler. Ausgehend von der schieren Menge gerade kleinerer Pakete, die heutzutage täglich an den Zollstationen weltweit abgeladen werden, sind die Behörden nicht in der Lage, jede einzelne Sendung zu untersuchen. Stattdessen müssen sie sich auf risikobasiertes Profiling verlassen. Diese Anfälligkeit nutzt die Organisierte Kriminalität bewusst aus und setzt verstärkt auf Lieferungen mit geringem Umfang und hoher Frequenz, obgleich weiterhin Schmuggel mit großvolumigen Transportmitteln betrieben wird.

    Diese sich verändernden Methoden verlangen neue und innovative Antworten. Die Studie empfiehlt, dass „koordinierte Maßnahmen verfolgt werden, um die Importeure ins Visier zu nehmen, die illegale Tabakwaren in Großhandelsmengen ins Land bringen und gleichzeitig diejenigen verfolgt werden, die im Online-Handel tätig sind“.

    Online-Verkäufe unterbinden
    Allerdings scheinen die bisher existierenden Lösungsansätze nicht unbedingt passend, um diesen neuen Schmuggelmethoden zu begegnen und könnten durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert werden.

    So sollten Internetunternehmen und besonders die Anbieter sozialer Netzwerke verstärkt mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um den Verkauf illegaler Tabakwaren auf ihren Plattformen zu unterbinden. Konkret merkt die Studie an, dass „Vollstreckungsmaßnahmen gegen Online-Verkäufer gestärkt werden sollten. Strafverfolgungsbehörden, Anbieter sozialer Netzwerke sowie von Online-Marktplätzen sollen sicherstellen, dass diejenigen, die auf diesen Plattformen illegale Tabakwaren verkaufen, Konsequenzen fürchten und erfahren müssen, einschließlich entsprechender Disziplinarstrafen“. Gleichzeitig sollten algorithmische Content-Filter eingesetzt werden, die dafür sorgen, dass Werbe-Posts für illegalen Tabak aus dem Netz verschwinden.

    Zudem sei es unabdingbar, dem Missbrauch von Post- und Paketzustelldiensten entgegenzuwirken, indem der gegenseitige Austausch von Informationen zwischen den Zustellerfirmen und den Strafverfolgungsbehörden intensiviert wird. Die Studie benennt den Bedarf, „noch ausgeklügeltere und intelligenzbasierte Ansätze zur Risikobewertung zu entwickeln, zum Beispiel durch den Einsatz von Big Data zur Identifizierung von verdächtigen Lieferungen und Routenmustern“.

    Auch insgesamt braucht es einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und weiteren Bereichen des privaten Sektors. Obwohl sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, und die Privatwirtschaft eine große Menge verwertbarer Informationen in Bezug auf den illegalen Handel sammelt, nutzen die Behörden diese Informationen oftmals nicht.

    Initiiert wurde die Studie vom britischen Think Tank RUSI. 2017 wurden fast 45 Milliarden illegale Zigaretten in Europa konsumiert, trotz eines Rückgangs um 7,4 Prozent im Vorjahresvergleich.

    ps

    (DTZ 43/18)