Autor: admin

  • Davidoff bestätigt Lieferfähigkeit

    HAMBURG / BASEL // Etwa 1000 Tabakfachgeschäfte in Deutschland führen Produkte des Schweizer Familienunternehmens Oettinger Davidoff mit Zentrale in Basel. Die Fachhandelspartner werden regelmäßig durch die Tochtergesellschaft Davidoff of Geneva Germany, Hamburg, beliefert.

    Die Marken Griffin‘s, Camacho, Avo, Cusano, Zino, Zino Platinum und Private Stock findet der Aficionado in Tabakgeschäften mit klimagerechter Lagerung. Longfiller der Marke Davidoff werden exklusiv über die aktuell 323 Davidoff-Vertragspartner angeboten. Diese sind auf der Internet-Seite davidoff.com/where-to-buy verzeichnet.

    Keine Lieferengpässe
    Sämtliche Lieferungen erfolgen über das Zentrallager in Weil am Rhein, das mit ausreichend Ware ausgestattet ist. „Unsere Reichweitenplanung stellt aktuell sicher, dass es zu keinen Lieferengpässen bezüglich unseres Kernsortimentes kommen wird“, versichert Olaf Ruf, Geschäftsführer von Davidoff of Geneva Germany & Austria.

    Regelungen in den Ländern uneinheitlich
    Aktuell sind die Regelungen im Hinblick auf Einschränkungen im Tabakwaren-Fachhandel in den Bundesländern und teilweise von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. „Da sich die Vorgaben allerdings täglich ändern, können wir nur empfehlen, sich telefonisch oder via E-Mail direkt bei den Geschäften zu erkundigen, ob diese geöffnet sind oder einen Lieferservice anbieten“, appelliert Mario Samec, Verkaufsleiter bei Davidoff Deutschland, an die Zigarrenliebhaber.

    Und Samec fügt hinzu: „Laut unseren Informationen sind viele Fachgeschäfte – insbesondere mit Pressesortiment – geöffnet und bieten auch Tabakwaren unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen an.“ Sollte dies nicht der Fall sein, bestehe für Aficionados auch die Möglichkeit, sich Zigarren über diverse Tabakgeschäfte mit angeschlossenem Online-Shop zu bestellen.

    pnf

  • Händler startet Online-Zigarrenseminare

    KÖLN // Das Unternehmen Gebr. Spohn, Betreiber der Internet-Plattform [link|http://www.zigarrenwelt.de]www.zigarrenwelt.de[/link], einer der führenden Online-Shops für Zigarren und zugehörige Accessoires, macht in der aktuellen Zeit aus der Not eine Tugend und bietet als erster Anbieter überhaupt Live-Zigarrenseminare online an.

    Ungewöhnliche Herausforderungen erfordern ungewöhnliche Lösungen
    „Ungewöhnliche Herausforderungen erfordern ungewöhnliche Lösungen. Die aktuelle Lage lässt es schlicht nicht zu, ein Zigarrenseminar zu veranstalten, wie wir es sonst anbieten und wie es unsere Kunden üblicherweise gewohnt sind. Aber auf den sozialen Aspekt beim Zigarrengenießen wollen wir auch in Zeiten des ‚Social Distancing‘ nicht verzichten. Wir denken, dass wir mit unseren Online-Seminaren eine tolle Möglichkeit anbieten, zwar mit Distanz, aber dennoch gemeinsam mit Gleichgesinnten tolle Zigarren, einen passenden Rum und einfach eine gute Zeit zu verbringen“, sagt Torger Brunken, Business Development Manager bei Gebr. Spohn.

    Während der erfahrene Zigarrenexperte Torger Brunken die Online-Seminare leitet, moderieren seine Kollegen im Hintergrund die während eines Live-Chats entstandenen Diskussionen und Fragen der Teilnehmer. Ausgewählte Fragen aus dem Chat werden sofort und live beantwortet, weitere Interaktion entsteht durch zwischendurch eingeholtes Live-Feedback in Form von Umfragen.

    Online-Seminar
    Mit dem ersten Online-Seminar unter dem Titel „Havanna-Zigarren – Habanos“ am 20. März richtete sich das Zigarrenwelt.de-Angebot überwiegend an Einsteiger und an solche Genussfreunde, die sich bislang noch nicht im Detail mit dem Thema Zigarren, Zigarrenherstellung und Tabakanbau beschäftigt hatten.

    Als nächstes bieten die Zigarrenexperten aus der Dom-Stadt am 10.  April ein Folgeseminar zu „Zigarrenlagerung und Aging“ an. Damit richten sich die Kölner an Fortgeschrittene, die mehr über die Zigarrenlagerung und die Abläufe bei der Reifelagerung von Zigarren, dem sogenannten Aging, wissen wollen. Unter https://t1p.de/cty5 können sich Interesseten anmelden.

    pnf

  • Innocigs muss Geschäfte schließen

    HAMBURG // Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung seiner Geschäfte geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte.

    Eilantrag abgewiesen
    Seine Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gebe, begründete Dahlmann seine Klage. Er ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen. Das hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

    Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. Der Unternehmer sieht eigenen Angaben zufolge keine andere Möglichkeit.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    In einem Newsletter las ich gestern diese Zeilen: „Die Menschen verlieren die Kontrolle und beginnen Ängste (…) zu entwickeln. Und weil sie es nie gelernt haben oder lernen mussten, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, beginnen sie, sich absolut indifferent zu verhalten. Die Orientierungslosigkeit steigt von Tag zu Tag!“ Das klingt zunächst einleuchtend. Beim zweiten Lesen jedoch habe ich mich gefragt, ob der Verfasser nicht daneben liegt.

    Phase der Umorientierung
    Natürlich gibt es derzeit viele Ängste – und vor allem die ökonomisch begründeten sind real und meist gerechtfertigt. Aber sind wir wirklich nach einer Woche schon orientierungslos? Ich glaube, so weit ist es noch lange nicht. Vielmehr befinden wir uns in einer Phase der Umorientierung. Und ich glaube nicht, dass – ein einigermaßen rasches Ende der derzeitigen Maßnahmen vorausgesetzt – sich unser Leben nachhaltig verändern wird. Wir werden sehen.

    Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
    Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in dieser Krise hat die Ökonomin Birgit Felden im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ sehr schön auf den Punkt gebracht: „Finanzielle Sicherheit!“ Und sie hat noch einmal die vier Instrumente aufgezählt, mit denen sich betroffene Firmen Liquidität verschaffen können: Zuschüsse vom Bund, Umsatzsteuerstundung bis Ende des Jahres, Kurzarbeitergeld und die Corona-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bitte denken Sie daran: Unternehmen und Selbstständige, die in Schieflage geraten, sollten schnell handeln. Schon jetzt ist der Ansturm insbesondere bei der KfW enorm.


    Corona-Schnelltest

    Vielleicht haben Sie es auch gesehen? Der Konzern Bosch hat innerhalb weniger Wochen einen Corona-Schnelltest entwickelt, mit dem Menschen innerhalb von zweieinhalb Stunden auf den Befall mit diesen Viren geprüft werden können. Was zunächst wie eine typische Unternehmensmeldung klingt, ist tatsächlich ein Lichtblick. So könnten Einreisende – so viel Geduld ist jedem in diesen Zeiten zumutbar – noch an der Grenze oder am Flughafen gecheckt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung: Außenhandel, Messetätigkeit etc. würden zügig wiederbelebt.

    Mit diesem erfreulichen Gedanken verabschieden wir uns bis Montag von Ihnen. Machen Sie das Beste aus dem Wochenende und bleiben Sie gesund.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Arnold André ist für die Coronakrise gut gerüstet

    BÜNDE // Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Menschen und Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Zigarrenhersteller Arnold André hat frühzeitig reagiert und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umgesetzt.

    So wurden beispielsweise in der Produktion die Schichten getrennt, damit sich die Kollegen nicht begegnen und das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Alle Konferenzen, Tagungen und Reisetätigkeiten wurden bis auf Weiteres eingestellt. Das gilt auch für die Mitarbeiter im Außendienst, die aus dem Homeoffice den Handel betreuen.

    Maßnahmen auch für übrigen Standorte getroffen
    Die Maßnahmen gelten an allen Standorten in Bünde, Königslutter, Portugal und Frankreich, teilt man aus Bünde mit. Vorsorglich wurde die Manufaktur Arnold André Dominicana für zwei Wochen geschlossen, um das Gesundheitssystem der Dominikanischen Republik zu entlasten.

    Aktuell seien keine Kurzarbeit geplant, und alle Betriebsabteilungen inklusive des Service für den Handel liefen reibungslos. Die Kontinuität der betrieblichen Abläufe sei gewährleistet und die vorhandenen Lagerbestände seien ausreichend, um auch längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Das gelte sowohl für Marken aus eigener Herstellung als auch für solche von Partnern im Ausland, heißt es aus dem Unternehmen. red

  • Brüssel lässt prüfen

    BERLIN / BRÜSSEL  // Die Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes liegt jetzt in Brüssel. Bis zum 24.  Juni – also im Rahmen der dreimonatigen Stillhaltefrist – sind noch Änderungen möglich. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – falls ein geordneter parlamentarischer Prozess in der aktuellen Situation überhaupt möglich sein sollte.

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist die nun vorliegende Fassung eine ganze Reihe von Änderungen auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass Schaufenster des Fachhandels vom Außenwerbeverbot nicht umfasst werden.

    Übergangsfrist geplant
    Mit Blick auf nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten ist jetzt eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits am Markt sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden. Ebenfalls für die E-Branche wichtig ist der Hinweis, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Nachfüllbehälters sich auf alle Flüssigkeiten bezieht, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind – also etwa auf die sogenannten Basen.

    Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach fünf Jahren zur Wirksamkeit des Gesetzes Stellung nehmen.

    Die Notifizierung kann auf der Website der Europäischen Kommission unter der [link|https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=149] Nummer 2020 / 149 / D[/link] eingesehen werden.

    red

  • Hauser übernimmt Bera-Vertrieb

    AUGSBURG / HALTERN AM SEE // Der RBA-Anbieter Hermann Hauser übernimmt ab sofort die Vertriebsaktivitäten von Bera.

    Die Chance für die Augsburger in der Übernahme des regionalen RBA-Händlers liegt nach Firmenangaben in der Attraktivität des Bera-Kundenstamms in Nordrhein-Westfalen.

    Dabei hat Hauser den Ausbau des Vertriebs für seine Zigarettenmarken King und Corset im Blick. Außerdem ergeben sich für klassische RBA-Produkte neue Vertriebswege, heißt es aus Ausgsburg.

    red

  • Mietern wird geholfen

    MAINZ // Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen bleiben in Deutschland viele Geschäfte teilweise oder komplett geschlossen. Selbstständige beklagen Verluste durch die Zwangsschließungen. Was passiert, wenn man aufgrund der ausbleibenden Einkünfte die Miete nicht mehr zahlen kann?

    Was ist mit meiner Miete?
    Mit diesem Thema haben sich in den vergangenen, durch das Coronavirus geprägten Wochen leider auch viele Tabakfachhändler auseinandersetzen müssen. Sie fragten sich etwa: Was ist mit meiner Miete? Schulde ich den Mietzins, auch wenn ich die Räumlichkeiten gar nicht benutzen kann? Habe ich zumindest Anrecht auf eine Mietzinsreduktion oder könnte ich allenfalls – wenn ich auch nach der Krise keine Perspektiven mehr für diesen Standort sehe – vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen? Und falls sich herausstellt, dass ich weiter zahlen muss: Kann ich beim Vermieter auf Kulanz hoffen? Oder gibt es sogar die Möglichkeit, dass der Staat für meine Miete aufkommt, wenn ich es vorübergehend selbst nicht kann?

    Schutz vor Kündigungen
    Dazu hat nun die Bundesregierung etwas erlassen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem Mieter vor Kündigungen in Folge der Covid-19-Pandemie geschützt werden sollen.

    Vorgesehen ist, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020, also sechs Monate lang, ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter hat bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen. Dies bedeutet schnellen und unbürokratischen Schutz für die Mieter.

    Gespräch suchen
    Wichtig ist, darin sind sich alle Experten einig, das Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen. Nicht ratsam ist es, die Miete ohne vorangegangenes Gespräch nicht zu zahlen. Das nicht nur, weil ein kooperativer Weg in jedem Fall die bessere Lösung ist: Der Mieter riskiert damit, eine Abmahnung. Aber: Der Konkurs eines Mieters bedeutet für den Vermieter nicht nur, dass keine Mietzinsen mehr fließen. Die Lokalität steht ihm auch für längere Zeit nicht zur Verfügung, denn die amtlichen Verfahren können Monate in Anspruch nehmen. Auch Nachmieter werden sich derzeit kaum schnell finden lassen.

    Gemeinsam Lösungen finden
    Mieter und Vermieter sitzen weitgehend im selben Boot. Dies macht die Frage nach der geltenden rechtlichen Situation zwar nicht überflüssig, aber es entschärft sie doch deutlich. Der Schaden für alle kann am ehesten in Grenzen gehalten werden, wenn Mieter und Vermieter die Situation gemeinsam regeln.

    kh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    manchmal bin ich dieser Tage genervt. Genervt vom täglichen Blick auf die Zahlen, von dem auch ich mich nur schwer freimachen kann. Wo gab es die größten Fallzunahmen? Welches Land hat die mieseste Sterbestatistik wegen Corona? Dabei vergessen wir häufig, dass gerade hinter den Verstorbenen meist nicht nur berührende Einzelschicksale stehen, sondern auch Angehörige und Freunde, die trauern. Vielleicht sollten wir ab und zu innehalten und an diese Menschen denken.

    Schiefes Bild
    Was mich ebenfalls nervt: der derzeitige Hang, Begriffe (wieder) einzuführen. Wer hat sich bloß diesen Schwachsinn mit der „Bazooka“ ausgedacht?! Nicht nur, dass es sich um einen unangebrachten militärischen Begriff handelt – es wird auch noch ein schiefes Bild benutzt. Passender wäre wohl eher etwas wie die (finanzielle) „Streubombe“. Aber das scheint dann doch wieder zu negativ belastet… Und warum sprechen wir plötzlich vom „Social Distancing“? Wieso wird die verschleiernde „Triage“ wieder ausgegraben? Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele.

    Unbürokratische Hochform
    Die Politik ist kein Unternehmer. Auch wenn aktuell viele Menschen das gerne so hätten. Die Verantwortung für die eigene Firma bleibt jedoch beim Inhaber. Und diese – zumindest diejenigen, mit denen ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe – finden das auch gut so. Die Aufgabe der Politik und insbesondere der Verwaltung ist es, den Unternehmern gerade in der Krise zur Seite zu stehen. Dass da auch Ämter zur unbürokratischen Hochform auflaufen können, ist mehr als erfreulich. So berichtet ein Unternehmer aus Berlin, er habe seine kleine Firma unkompliziert und schnell am Telefon beim Arbeitsamt registrieren lassen können. Und der Mitarbeiter sei obendrein noch sehr freundlich gewesen. Und det in Balin!

    Wechsel der Maxime
    Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit einem führenden Vertreter unserer Branche. Er mahnte, auch in Deutschland müssten wir uns Gedanken machen, wie lange der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor dem ökonomischen Überleben eines ganzen Landes bestehen bleiben könne. Ethiker, Politiker, Mediziner und viele andere diskutieren das bereits. Ein Wechsel der Maxime wäre ein gigantischer Schritt. Andere Nationen sind da viel weiter. In Frankreich etwa werden Corona-Kranke über 80 Jahre nicht mehr beatmet.

    Die Bundesregierung hat spät, aber womöglich nicht zu spät gehandelt. Deshalb könnte uns dieser absolute soziale Katastrophenfall erspart bleiben.

    Und um sie nicht mit so schwarzen Gedanken in den Tag zu entlassen: Öffnen Sie zwischendurch einfach mal ein Fenster und lauschen Sie ins Freie. Der Verkehrslärm hat deutlich abgenommen, das Zwitschern der Vögel untermalt das kalte, aber sonnige Frühlingswetter. Grundsätzlich ist das Leben schön!

    Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

  • Tabakläden dürfen oft öffnen

    KÖLN // Aktuell trägt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zusammen, welche Regeln für Tabakwarenfachgeschäfte in welchen Bundesländern gelten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Mecklenburg-Vorpommern
    Für Mecklenburg-Vorpommern teilt das Wirtschaftsministerium mit: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich (…) von den Geschäftsschließungen nicht betroffen.“

    Thüringen
    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. Und in Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden ebenfalls zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind.

    Hansestadt Hamburg
    In der „Auslegungshilfe“, die die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg veröffentlicht hat, sind Kioske ausdrücklich als Geschäftsbetriebe, die öffnen dürfen, gekennzeichnet.

    Nordrhein-Westfalen
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um ,Kioske‘ handele.“

    Ordnungsbehörden in NRW
    Das bestätigt auch Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen: „Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit ihrer Verordnung um: Die einen schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund, dass ,Lotto‘ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll“, so Buller. Andere wiederum würden nur den Verkauf von Lotto verbieten. Und dann gebe es jene Städte, die ihre Verfügungen schon wieder aufgehoben hätten. Buller hat die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW darauf hingewiesen, dass die mehr als 3300 Lottoverkaufsstellen im Land regulärer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf, wie Tabak, Presseerzeugnisse, Getränke, Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr, Postdienstleistungen und zum Teil Nahversorger sind.

    BTWE: Tabakwaren gehören in den Kontext „Lebensmittel“
    Das unterstreicht auch BTWE-Präsident Torsten Löffler. Tabakwaren gehörten unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    Unterdessen hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erläutert, unter welchen Umständen „Mischbetriebe“, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht Essenzielles verkaufen – etwa Kioske oder Lotto-Annahmestellen – öffnen dürfen. Das gelte, wenn der „erlaubte Sortimentsteil“ (nicht Tabak!) überwiegt – und dann für alle Produkte.

    da