Autor: admin

  • Reemtsma korrigiert Rizla-Preis

    HAMBURG // Der Zigarettenhersteller Reemtsma sorgt seit April mit den Rizla-Aroma-Cards dafür, dass Raucher auch nach dem 20. Mai, wenn die Frist für Zigaretten und Feinschnitt mit einem vom Tabak unterscheidbaren Aroma – darunter auch Menthol, nicht auf diesen Geschmack verzichten müssen.

    Das berichtete DTZ in Ausgabe 13 auf Seite 7. Den im Beitrag genannten Preis von 30 Cent korrigiert Reemtsma jetzt auf 50 Cent.

    red

  • Sesselwechsel beim BTWE

    KÖLN // Der bisherige stellvertretende Geschäftsführer Steffen Kahnt ist mit Wirkung zum 1. April Nachfolger von Dieter C. Rangol und damit alleiniger BTWE-Geschäftsführer.

    Der langjährige Geschäftsführer Dieter C. Rangol hat den [link|https://www.tabakwelt.de]BTWE [/link] seit 2001 gemeinsam mit seinem Kollegen Willy Fischel, der 2018 in den Ruhestand wechselte, erfolgreich geführt.

    Mit spitzer Feder
    BTWE-Präsident Torsten Löffler: „Als Chefredakteur des BTWE-Fachmagazins Protabac hat er alle Themen, die der Branche auf den Nägeln brannten, mit spitzer Feder auf den Punkt gebracht.“

    Er habe die Geschicke des Verbandes und der Branche immer mit der erforderlichen Beharrlichkeit gestaltet und geformt“, betont Löffler. „Nach 19 Jahren gibt Dieter C. Rangol die Geschäftsführung jetzt an Herrn Kahnt ab. Das BTWE-Präsidium und das Kölner Verbandsteam bedanken sich bei Herrn Rangol für sein jahrelanges Engagement im Dienste der Tabakfamilie."

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    ich oute mich heute: Anfang Februar hatte ich zwei kurze, heftige Fieberschübe, danach fast zwei Wochen lang einen trockenen Reizhusten? Ich weiß es nicht. Und wie mir wird es vielen gehen, auch einer ganzen Reihe von Menschen, die eine Covid-Infektion überstanden haben.

    Bekämpfung des Virus'
    Das Problem ist: Wir wissen so vieles nicht. Tatsächlich sind wir aktuell im Blindflug, was das Bekämpfen des Virus‘ angeht. Und in diesem Blindflug fahren wir unsere Wirtschaft gerade kollektiv gegen die Wand. Einen Rückgang des BIP um bis zu 5,4 Prozent, sagen die Wirtschaftsweisen voraus. Und Manager Wolfgang Reitzle befürchtet einen „immensen nachhaltigen Wohlstandsverlust“. Betrachtet man solche Folgen unter dem statistischen Aspekt – vergleichen Sie mal Zahlen aus früheren Influenza-Wellen und Corona -, dann wird die Frage nach der Berechtigung des Lock-down drängender.

    Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin weder spinnerter Regierungskritiker noch zähle ich sonst zu den Blechhutträgern. Aber wir versuchen gerade, ein komplexes Gerät zusammenzusetzen – in einem stockfinsteren Raum.

    Schauen Sie sich mal auf YouTube den Appell des emeritierten Wissenschaftlers Sucharit Bhakdi an, der keine Behauptungen aufstellt, sondern Fragen aufwirft, ruhig und sachlich.

    Genug geärgert! Die Banken werden zurzeit von einer Welle von Anträgen auf Notgelder und Hilfskredite überrannt. Ich hoffe nur, dass die Geldinstitute sich ihrer Verantwortung bewusst sind und nicht nur zeitnah, sondern auch dem Willen der Bundesregierung folgend großzügig auszahlt.

    Große Aufgaben
    Betroffen ist nicht zuletzt der kleine Einzelhandel. Steffen Kahnt hat da große Aufgaben vor sich. Denn der 49-Jährige übernimmt morgen die Alleingeschäftsführung des Handelsverband Tabak (BTWE), Dieter C. Rangol geht in den Ruhestand. Ich wünsche Kahnt viel Fortune in schwierigen Zeiten.

    Und Ihnen und uns wünsche ich einen angenehmen und gesunden Tag.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Verordnete Zwangspause nutzen

    MAINZ // Die wegen der Corona-Krise verfügte Schließung weiter Teile des deutschen Einzelhandels führt dazu, dass manche Angestellte nun über Zeit verfügen, die sie auch für eine ganz spezifische Fortbildung einsetzen können: Beratungsintensive Produkte wie Pfeifen verlangen ein Fachwissen, das man sich aktuell auch von zuhause aus leicht online aneignen kann. Anbieter und Importeure machen auf ihren Seiten diverse Angebote. DTZ hat sich für Sie durchs Netz geklickt.

    Einen Überblick
    Einen Überblick über das aktuelle Sortiment bietet [link|https://www.vauen.de/vauen.html]Vauens Online-Auftritt[/link]. Dabei kann man sich jede Pfeife in vergrößerter Darstellung anschauen – fast so, als hätte man sie in der Hand. Auch die einzelnen Tabake von A wie Auenland bis Z wie Zeppelin werden in Wort und Bild dargestellt. Spannend ist der Einblick in die Pfeifenherstellung, den verschiedene Videos bieten.

    Hintergründe
    [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André – The Cigar Company[/link] importiert die Tabake des dänischen Produzenten Mac Baren, der auf einer Unterseite der Webpräsenz des Bündener Unternehmens nicht nur sein Unternehmen und die angebotenen Tabake vorstellt, sondern auch über einzelne Tabaksorten informiert: Warum sind Virginia und Burley die Hauptsorten für Rohtabak, der für Pfeifentabak verwendet wird? Wie kommt Latakia zu seinem besonders rauchigen Aroma? Und wie wird Tabak überhaupt angebaut? In kurzen Textabschnitten erfährt man auch, wie Pfeifentabak produziert wird und welche Geschichte dahintersteckt.

    Bei Importeur [link|https://www.kopp-pipes.com/de/]Kopp [/link] in Offenbach kann man sich über das komplette Sortiment und kleine Geschichten, die hinter den einzelnen Serien stecken, informieren. Diese Fakten kann man dann wiederum gewinnbringend im Kundengespräch einbringen.

    Pfeife anzünden
    „Bevor man eine Frage beantwortet, sollte man immer erst seine Pfeife anzünden“, lautet ein Zitat Albert Einsteins, das den Internetauftritt des Tabakforums schmückt. Der Zusammenschluss von Importeuren und Anbietern von Pfeifen und -tabak kürt nicht nur den „Pfeifenraucher des Jahres“ – die aktuelle Zeremonie musste aufgrund der Corona-Krise verschoben werden –, sondern informiert auch über die Pfeifenherstellung und Tabakveredelung.

    Auch einzelne Händler präsentieren auf ihren Seiten Hintergrundwissen. So bietet das Freiburger Fachgeschäft Meier auf seiner Website ein „1 x 1 des Pfeiferauchens“ und gibt hilfreiche Tipps von der Auswahl der Pfeife bis zum Einrauchen und Säubern des Rauchgeräts.

    jgw

  • Mehr Arbeitslose

    NÜRNBERG // Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im laufenden Jahr einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.

    Das geht aus der IAB-Vorausschau für 2020 hervor. Diese erfolgt unter der Annahme, dass ein Teil der Wirtschaftstätigkeit für sechs Wochen ausfällt und dann über einen ebenso langen Zeitraum zur Normalität zurückkehrt. Unterstellt wird dabei eine weltweite Rezession, die nicht zu einer systemischen Krise anwächst.

    „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“
    „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Sie betonen die große Unsicherheit, die mit dem Coronavirus verbunden sei. Im Fall gravierenderer zweieinhalbmonatiger Ausfälle, die sich erst bis zum Jahresende wieder normalisieren, ergäbe sich für 2020 sogar eine BIP-Schrumpfung um 4,7 Prozent. Nicht abgedeckt durch die IAB-Vorausschau wäre der Fall, dass es zu einer systemischen Weltwirtschaftskrise oder zu langanhaltenden flächendeckenden Arbeitsausfällen kommt.

    Arbeitsmarkt unter Druck
    Der Arbeitsmarkt gerate durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus massiv unter Druck, sagt Enzo Weber vom IAB: „Einerseits gehen wir davon aus, dass der Arbeitsmarkt, gemessen an den gravierenden Einschränkungen, insgesamt relativ robust bleiben kann, wenn die Corona-Ausbreitung einen vorübergehenden Effekt in der Wirtschaftstätigkeit zur Folge hat. Arbeitskräftehorten tritt typischerweise gerade bei vorübergehenden und externen Schocks auf. Unerlässlich sind dabei in der aktuellen Situation umfassende Stützungsmaßnahmen wie die deutlich erleichterte Kurzarbeit und die beschlossenen Liquiditätshilfen für Betriebe.

    Neuartige Herausforderungen
    Andererseits gibt es neuartige Herausforderungen vor allem durch die unmittelbaren Ausfälle von Wirtschaftstätigkeit gerade in Bereichen, die üblicherweise weniger von Konjunkturschwankungen betroffen sind. Angesichts der Schwere der Krise müssen gegebenenfalls weitere drastische Stützungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden.“

    Die Zahl der Erwerbstätigen wird laut der IAB-Vorausschau im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr mit knapp 45,3 Millionen stagnieren, zeitweise aber um 300 000 sinken. Die Arbeitslosigkeit wird demzufolge bei knapp 2,4 Millionen Personen liegen.

    red

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • BTWE sagt Jahrestagung ab

    KÖLN // Angesichts der Coronavirus-Pandemie sehen sich Präsidium und Geschäftsführung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) veranlasst, die für den 17. und 18. Mai vorgesehene Jahrestagung abzusagen. Es gibt aber bereits einen neuen Termin für 2021. Diese soll am 6. und 7 Juni stattfinden. Veranstaltungsort wird wieder Rösrath bei Köln sein.

    Am 25. März hat der Gesetzgeber mit dem „Covid-19-Gesetz“ auch neue Regelungen für Vereine beschlossen, damit diese in der Krise arbeitsfähig bleiben. „Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten, wie wir die anstehende turnusgemäße Präsidiumswahl sowie alle notwendigen Entlastungen und Beschlüsse rechtskonform erreichen können“, informiert BTWE-Geschäftsführer Steffen Kahnt.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Innocigs muss Geschäfte schließen

    HAMBURG // Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung seiner Geschäfte geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte.

    Eilantrag abgewiesen
    Seine Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gebe, begründete Dahlmann seine Klage. Er ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen. Das hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

    Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. Der Unternehmer sieht eigenen Angaben zufolge keine andere Möglichkeit.

    red

  • Frankfurter Messe sagt Tendence ab

    FRANKFURT // Bangen bis zuletzt, dann die Absage: Als Reaktion auf die sich weiter verschärfende Situation rund um die Coronavirus-Pandemie und vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen sich der deutsche wie auch europäische Handel derzeit stellen muss, wird die Tendence 2020 abgesagt.

    Alternative im Juli
    Doch die Messe Frankfurt präsentiert gleichzeitig eine Alternative: „Wenn sich die Lage normalisiert, bietet die Nordstil in Hamburg vom 25. bis 27. Juli 2020 zum ersten Mal den Vororder-Anbietern für das Frühjahr und den Sommer 2021 eine Plattform, da für diese Sortimente sonst gar keine Order-Messe in diesem Jahr mehr zur Verfügung stehe.“

    jgw