Autor: admin

  • Lockerungen in Rheinland-Pfalz

    MAINZ // In Rheinland-Pfalz können öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Außenbereich ab dem 27. Mai wieder durchgeführt werden. Im Innenbereich sind öffentliche Veranstaltungen ab dem 10. Juni mit bis zu 75 Personen wieder möglich.

    Lockerungen für Kultureinrichtungen
    Davon unabhängig können Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos bereits zum 27. Mai öffnen und ihr Kulturangebot wieder aufnehmen. Die zugelassene Publikumszahl in den Kultureinrichtungen wird auf Grundlage individueller Schutzkonzepte festgelegt.

    Öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich
    Die nächste Phase der Lockerungen sieht vor, dass ab dem 10. Juni die Grenze auf 250 Personen für öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich erhöht wird. Ab dem 24. Juni sind dann öffentliche Innen-Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen erlaubt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen höhere Personenzahlen zugelassen werden können.

    pnf

  • Liebe Leserinnen und Leser,

    häufig kann man sich ja unter abstrakten Zahlen nicht allzu viel vorstellen. Mal ehrlich: Was sind 100 Milliarden Euro? Zum einen wissen wir seit gestern, dass das der Betrag ist, der Bund, Ländern und Gemeinden im laufenden Jahr voraussichtlich fehlt, denn um diese gigantische Summe werden die Steuereinnahmen 2020 sinken. Wohlgemerkt: Das ist „nur“ die Differenz zu den ursprünglich erwarteten fiskalischen Erträgen.

    Bruttoinlandsprodukt der Slowakei
    Um es einen Tick konkreter zu machen: Dieser Lücke in den Haushalten entspricht dem kompletten Bruttoinlandsprodukt der Slowakei (vor Corona natürlich) – also der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche eines kompletten Jahres. Oder anders gesagt: Wenn Sie, Ihre Eltern, Kinder, Nachbarn, Arbeitskollegen und überhaupt jeder, der in Deutschland lebt, 1200 Euro zahlt, dann haben wir dieses Loch aufgefüllt. Dann müssen wir uns nur noch um die 900 Milliarden kümmern, die der Staat uns für Subventionen, Sozialleistungen und so fort versprochen hat. Ich halte es derzeit mit dem Dichter Heinrich Heine. Sie wissen schon: Denk‘ ich an Deutschland in der Nacht…

    Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich bin selbst angesichts dieser finanziellen Dimensionen noch einigermaßen optimistisch und glaube daran, dass wir diese Krise bewältigen werden. Allerdings sehe ich im Moment noch nicht, wie das geschehen soll.

    Anleger und der Einzelhandel
    Manchmal sehen Menschen halt den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich erhielt jüngst den Auszug einer Studie der Frankfurter Sentix GmbH, die sich mit dem Verhalten von Anlegern befasst. Erstaunliche Erkenntnis der Hessen: Der europäische Einzelhandel wird zwar derzeit von Anlegern links liegen gelassen, entwickelt sich zugleich jedoch besser als der Gesamtmarkt. Negative Faktoren überstrahlten aktuell diese relative Stärke, heißt es in der Analyse, und: „Behavioristisch ist dies eher eine gute Voraussetzung für ein Andauern der Sektor-Outperformance.“


    Einzelhandel

    Das ist für den einzelnen Geschäftsinhaber, der womöglich um sein Überleben kämpft, kein echter Trost. Aber es zeigt doch: Der Einzelhandel, vor allem in Verbindung mit Online-Aktivitäten, ist noch lange nicht tot.

    Dortmunder Messen
    Angesichts der aktuellen Entwicklungen bin ich gespannt – und auch hier optimistisch –, ob [link|https://www.intertabac.de/start/]InterTabac[/link] und [link|https://www.intersupply.de/start/]InterSupply[/link] stattfinden werden. Hinter den Kulissen wird in Dortmund kräftig an Konzepten für Besucherströme, Desinfektionsmöglichkeiten und vieles mehr gewerkelt, mit denen die Messe umgesetzt werden soll. Ich denke, das wäre ein gutes und wichtiges Signal an Hersteller und Importeure, an den Handel und an den Konsumenten. Sehen wir uns in Dortmund?

    Aber bis dahin sind es noch vier Monate. Genießen Sie zunächst das vor uns liegende Wochenende.


    Herzlich,

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Gute Chancen für InterTabac

    DORTMUND // Messen und Veranstaltungen sind seit März durch behördliche Auflagen verboten. Jüngste Entwicklungen machen Hoffnung, dass Fachmessen und -kongresse bald wieder stattfinden können. Die Messe Dortmund GmbH schaut denn auch positiv in den Messeherbst, was die Durchführung der [link|https://www.intertabac.de/start/]InterTabac[/link] angeht.

    Signale aus der Politik
    „Wir sind durch die neusten Signale aus der Politik wieder etwas positiver eingestellt, was die Durchführung von Fachmessen in Dortmund anbetrifft“, sagt Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen.

    Auflagen für Veranstalter
    Aktuell beraten die Behörden darüber, wie die Auflagen für Messe-Veranstalter aussehen können, um Fachmessen mit beschränkter Personenzahl und Hygienemaßnahmen nach dem 31. Mai durchführen zu können. Wie diese im Detail aussehen, soll in den nächsten Tagen oder Wochen bekanntgegeben werden.

    Fachmessenkonzepte
    Die Messe Dortmund arbeitet mit Hochdruck an Fachmessekonzepten. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden bereits diverse Maßnahmen auf dem Messegelände in Dortmund erfolgreich eingeführt.

    Die weltgrößte Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf findet vom 18. bis zum 20. September in Dortmund statt.

    pi

  • Auf Hygiene kommt es an

    DUISBURG // Reinigung Hygieneexperte CWS bietet einen neuen Service an: Unternehmen erhalten regelmäßig Hygienemasken, die von den Mitarbeitern getragenen werden. Danach werden sie wieder abgeholt, gewaschen, hygienisch in Netzen mit Barcode versehen und erneut ausgeliefert.

    Praktisch und effizient
    Dies sei praktisch, nachhaltig und diene dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. „Dieser Service entlastet die Mitarbeiter. Und ist außerdem gut für die Umwelt außerdem, schließlich sind Einwegmasken auch ein Müll-Problem.“

    Unternehmen, die einen textilen Dienstleister wie zum Beispiel CWS oder Mewa in Anspruch nehmen, müssen dringend dessen Vorgaben zum Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche beachten.

    Tipps für Unternehmen
    Für Unternehmen, die ihre Arbeitskleidung selbst waschen oder dies ihren Mitarbeitern überlassen, gibt CWS wichtigsten Tipps:

    [bul]Jeder Mitarbeiter soll immer nur seine eigene Berufskleidung tragen (nichts tauschen oder ausleihen) und sie auch nur während der Arbeit tragen, nicht noch auf dem Heimweg. Privatkleidung und Berufsbekleidung sind strikt voneinander zu trennen.

    [bul]Berufskleidung und Privatwäsche nie zusammen waschen, idealerweise auch nicht in der gleichen Maschine.

    [bul]Die Berufskleidung sollte mit der höchstmöglichen Temperatur gewaschen werden, mindestens aber bei 60 Grad Celsius, besser bei 90 Grad Celsius – und mit einem Vollwaschmittel, rät das Robert-Koch-Institut. Extrem wichtig ist auch das Trocknen der Wäsche – schließlich benötigen Viren Feuchtigkeit, um zu überleben.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    welche finanziellen Auswirkungen die Corona-Krise hat, zeichnet sich erst allmählich ab. Aus dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium kommt das „Dashboard Wirtschaft Deutschland“, ein dem einige Zahlen zusammengestellt werden. Demnach wurden 33,4 Milliarden Euro an KfW-Hilfen beantragt.

    Eine Frage der Zeit
    Von 36.605 Anträgen wurden bisher 36.241 mit einem Volumen von 19,3 Milliarden Euro bewilligt. Knapp zwei Millionen Anträge auf Soforthilfen wurden gestellt und knapp zwölf Milliarden Euro ausgezahlt. Die Warenexporte sind im März um 11,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat eingebrochen, im April dürfte dieser Anteil noch höher ausgefallen sein. 18 Prozent der Betriebe in Deutschland haben bereits Arbeitsplätze gestrichen. Höhere Rentenbeiträge und steigende Beiträge an Krankenkassen sind nur eine Frage der Zeit, auch Steuern dürften demnächst angehoben werden.

    Staatliche Maßnahmen
    Was das bedeutet, kann heute niemand realistisch einschätzen. Was jetzt schon deutlich wird: eine Spaltung der Gesellschaft. Es gibt die Befürworter und die Gegner der rigiden staatlichen Maßnahmen, Schwarz und Weiß, Zwischentöne sind kaum zu hören. Auch eine Kluft zwischen den neuen Armen und den Wohlhabenden wird sich vertiefen. Ich bin gespannt, wie die Behörden auf die anstehenden Demonstrationen reagieren werden, wenn sich womöglich – wie angemeldet – 10.000 Menschen auf der Münchner Theresienwiese versammeln. (Wobei mir auch nicht klar ist, was das eigentliche Ziel dieser Demonstrationen ist, denn die Bandbreite der Forderungen reicht von „mehr Geld“ über „mehr Freiheit“ bis zu diffusen Äußerungen von Verschwörungstheoretikern.)

    Aktion für Händler
    Was mir gefällt sind Aktionen wie die des BTWE, der betroffenen kleinen Händlern mit Finanzspritzen helfen will. Immer mehr Unternehmen und Verbände schließen sich an, einige möchten gar nicht genannt werden. Wichtig für Händler: Offiziell endet die Antragsfrist am 18. Mai!

    Ich wünsche Ihnen einen guten und erfolgreichen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • OVG Niedersachsen: Maskenpflicht ist rechtens

    LÜNEBURG // Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Pflicht aus § 9 Absatz 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus abgelehnt, beim Besuch von Verkaufsstätten des Einzelhandels sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) zu tragen (Az.: 13 MN 119/20).

    Eilantrag
    Die Antragstellerin hatte sich mit dem Normenkontrolleilantrag gegen die in Niedersachsen seit dem 27. April 2020 geltende Maskenpflicht gewandt und argumentiert, diese greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte aus Artikel 2 GG, insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit, in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit ein.

    Erfolgsaussichten
    Der Senat hat den Antrag aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache gegen die genannte Verordnungsbestimmung gestellten Normenkontrollantrags (Az.: 13 KN 118/20) seien als offen anzusehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    pi

  • Richter prüfen Zigarettenverkauf an Supermarktkassen

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Verkauf von Zigaretten aus Automaten an Supermarktkassen. Der BGH muss darüber entscheiden, ob dieses Angebot zulässig ist, obwohl auf den Auswahltasten der Automaten keine Warnhinweise vor Tabakkonsum angebracht sind, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchervereins gegen die Betreiber von zwei Supermärkten in München. Ob am 14. Mai bereits ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 176/19).

    Klage
    Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolglos. Das OLG vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, es sei ausreichend, wenn der Kunde vor dem Kauf die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung sehe. Dafür bleibe ausreichend Gelegenheit, wenn sich die Packung auf dem Kassenband befinde.

    red

  • PV Dresden und MPV wollen fusionieren

    DRESDEN / MÖRSDORF // Der Pressevertrieb Dresden und der Mitteldeutsche Pressevertrieb (MPV) aus Mörsdorf wollen sich zusammenschließen.

    Aus der Fusion soll sich laut „Pressereport“ das „Verlagsgrosso Ost“ mit mehr als 6000 zu beliefernden Verkaufsstellen und einem Jahresumsatz von rund 120 Millionen Euro entstehen.

    Der Zusammenschluss der beiden Grossisten wäre der jüngste Eintrag auf der Fusionsliste der Branche. In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Firmen fusioniert, sodass Stand März 2020 noch 27 Grossisten am Markt übrig geblieben sind.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    den Medien kommt bei der Information der Bevölkerung eine bedeutende Rolle zu. Mein Eindruck: In dieser Krise funktioniert das nicht besonders gut. Die meisten Journalisten haben sich zunächst von der Panikmache der Bundesregierung anstecken lassen. Mittlerweile sind einige Medien umgeschwenkt, andere fahren weiter treu auf Staatslinie. Zur ersten Gruppe zählt zum Beispiel der NDR, der öffentlich gemacht hat, wie restriktiv das Robert-Koch-Institut mit seinen Daten umgeht. Wer Berechnungen nachvollziehen oder eigene Kalkulationen zu Covid-19 anstellen möchte, kann das kaum tun.

    Experten bewerten Berichterstattung
    Wissenschaftler haben 178 Experten aus unterschiedlichen medizinischen Bereichen anonymisiert befragt und sie um ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten der Krise gebeten. 82,6 Prozent der Befragten finden die Berichterstattung unausgewogen, da meist die gleichen befragt würden. Jeder dritte sieht sogar die freie Meinungsäußerung in der Wissenschaft bedroht. Klar, denn nicht selten werden abweichende Statements als das Leugnen vermeintlicher Corona-Fakten diskreditiert, ein Diskurs so unmöglich gemacht.

    „Kollateralschäden“ der Corona-Krise
    Einige Medien berichten mittlerweile verstärkt über erwartete „Kollateralschäden“. Zwei Beispiele: So gehen die Vereinten Nationen unter anderem von bis zu 670.000 zusätzlichen Aids-Toten in Subsahara-Afrika – ein Zuwachs um mehr als 100 Prozent. Grund: eine sechsmonatige Unterbrechung der medizinischen Lieferketten als Folge der Corona-Pandemie. Und Forscher der Johns-Hopkins-Universität prognostizieren, dass weltweit bis zu 1,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren an den indirekten Auswirkungen der Corona-Krise sterben könnten – vor allem an Hunger und an geschwächten Gesundheitssystemen.

    DIHK fordert zusätzliche Unterstützung
    Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert „umfassende zusätzliche Hilfen“ für die deutschen Unternehmen. Nur wenn die Konjunktur zügig wieder anspringe, könnten Einnahmerückgänge einigermaßen rasch ausgeglichen werden. Bleibt zu hoffen, dass entsprechende Mittel auch bei kleinen Firmen ankommen.

    Haben Sie einen guten und erfolgreichen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Keine Leistungsminderung

    DÜSSELDORF // „Falls eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt, ist keine Gewährung von Kurzarbeitergeld möglich.“ So hieß es für einige Unternehmen in den Bescheiden der Agentur für Arbeit. Andere erfuhren, dass die Leistungen der Versicherer mit den staatlichen Leistungen verrechnet würden. Das sorgte für Unklarheiten, Ärger und Verzweiflung unter den Betroffenen. Nun heißt es anders.

    Betriebsschließung
    Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28. April eine Weisung an die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben, in der es heißt: „Zahlungen, die – gegebenenfalls auch anteilig – von den Versicherern aufgrund einer wegen der Corona-Pandemie angeordneten vorübergehenden Betriebsschließung erbracht werden, wirken sich nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld aus. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer einen Rechtsanspruch auf die Leistung (den Versicherungsfall) anerkannt hat oder nicht.“

    Diese Regelung gelte zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres und soll zeitnah berücksichtigt und veröffentlicht werden.

    Versicherungsleistung
    Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Arne Podewils sagte dazu: „Die Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit schafft die erhoffte Klarheit zugunsten der Versicherungsnehmer von Betriebsschließungsversicherungen (BSV). Die Anrechnung der Versicherungsleistung auf das Kurzarbeitergeld (KUG) schwebte als Drohung wie ein Damoklesschwert über ihnen. Manch Betroffener sah daraufhin zunächst von einer weiteren Verfolgung des Versicherungsanspruches aus der BSV ab. Hierfür besteht nun kein Grund mehr."

    Empfehlung
    Podewils empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung mit aller Konsequenz durchzusetzen. „Da sich die Bedingungen der Versicherungen erheblich unterscheiden, muss der Einzelfall betrachtet werden. Fest steht nunmehr jedoch, dass die Versicherungsleistung nicht auf das Kurzarbeitergeld oder eine sonstige staatliche Hilfe angerechnet wird – gleichgültig ob vollständig oder nur anteilig nach dem sogenannten ‚Bayerischen Kompromiss‘. Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass die Versicherung das Kurzarbeitergeld auf die Versicherungsleistung anrechnen will. Auch dies ist nicht zulässig, da sich für eine derartige Anrechnung keine Grundlage in den Versicherungsbedingungen findet. Dasselbe gilt nach meiner Rechtsauffassung auch für die staatliche Soforthilfe", erklärt er.

    red