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  • DSL setzt Angebot fort

    WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) zugunsten des Spitzensports hat sich nach einem erstinstanzlichen Urteil des VG Wiesbaden vom 20. November unmittelbar an den VGH Kassel gewandt und darf entsprechend des dort am 27. November ergangenen Beschlusses den Betrieb aufrechterhalten.

    Das rheinland-pfälzische Innenministerium als Erlaubnisbehörde für Soziallotterien hatte mit Verweis auf angeblich nicht ausreichende Reinerträge die notwendige Lizenz nicht verlängern wollen. Dagegen hatte die DSL geklagt.

    Deutsche Sporthilfe
    Allein 2019 konnte die DSL aus den Erträgen mehr als 650 000 Euro an die Stiftung Deutsche Sporthilfe überweisen, in Summe sind so seit dem Start bereits rund 1,1 Millionen Euro an den Sport geflossen. DSL-Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann: „Diese Zahlen zeigen eindeutig, wie wichtig die Sportlotterie für den deutschen Sport bereits jetzt ist und das Potenzial, wenn die DSL erst einmal in mehreren Bundesländern verkauft werden kann.“ Auch der Sportausschuss des Deutschen Bundestags hatte sich ebenso wie der DOSB und eine Vielzahl von Spitzensportlern immer wieder für die Sportlotterie ausgesprochen.


    Bundesweiter Onlinevertrieb

    Aktuell ist angestrebt, das derzeit auf den bundesweiten Onlinevertrieb sowie die Lottoverkaufsstellen in Hessen ausgelegte Angebot der DSL auf das Vertriebsgebiet der Lotteriegesellschaften Bayerns und Nordrhein-Westfalens auszuweiten. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind bereits geschlossen. „Dann rechnen wir sogar mit einem Fördervolumen in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr für den Spitzensport“, sagt Sundermann.

    vi

  • „Drogenbericht einfach peinlich“

    BERLIN // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat jetzt den aktuellen Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Während die Politikerin sich zufrieden gibt, hagelt es von anderen Seiten Kritik.


    Werbefenster schließen

    „Sie wissen, wie schwer sich gerade die Unionsparteien mit dem Tabakwerbeverbot getan haben.“ Das bestätigte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) beim Vorstellen des aktuellen „Drogen- und Suchtberichtes“. Aber: Die Politikerin zeigte sich mit dem Erreichten durchaus zufrieden. Bereits in wenigen Wochen werde es in Filmen, zu denen Jugendliche Zugang haben, keine Kinowerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten mehr geben. Jede kostenlose Abgabe solcher Produkte bei Veranstaltungen sei nicht mehr möglich und man werde diese Produkte nicht mehr verlosen oder als Preis aussetzen können. Auch im Internet würden sich die letzten Werbefenster schließen.

    Neue Regeln
    Dennoch bezeichnete Ludwig die neuen Regeln als Kompromiss. Sie bezog sich dabei auf die Fristen für die Außenwerbung für Zigaretten (Verbot ab 2022), Tabakerhitzer (Verbot ab 2023) und E-Zigaretten (Verbot ab 2024). Dies seien, wie Ludwig poetisch formulierte, „Wehmutstropfen“.

    Der Kompromiss
    Der Kompromiss sei schon deshalb positiv, so die Drogenbeauftragte weiter, weil bereits ab 1. Januar 2021 eine umfassende Regulierung für die Inhaltsstoffe auch bei nikotinfreien Liquids gälten. Die entsprechenden Vorgaben würden damit denen bei nikotinhaltigen Liquids angeglichen. Nicht ganz logisch war nach Ansicht von Beobachtern die abschließende Aussage Ludwigs, damit sei „Schluss mit Shake-and-Vape-Produkten, mit denen der Gesundheitsschutz bei E-Zigaretten zuletzt großflächig umgangen wurde“.

    So zufrieden Ludwig sich auch gab – von vielen Seiten kam Kritik an den Kernaussagen des Berichts. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa teilte in einer Stellungnahme mit, es sei allgemein bekannt, dass das Rauchen von Tabakzigaretten ein folgenschweres und vermeidbares Gesundheitsrisiko darstelle. Umso wichtiger sei es, den Rauchern in Deutschland eine wirksame Alternative zur Verfügung zu stellen.

    Potenzial der E-Zigarette
    Doch statt das Potenzial der E-Zigarette beim Rauchausstieg und damit einer potenziellen Verringerung des individuellen Risikos zu nutzen, ignoriere der Bericht sämtliche wissenschaftliche Studien, die eine geringere Schädlichkeit der E-Zigarette gegenüber Tabakprodukten eindeutig belegen.

    Die E-Zigarette werde nicht als wesentlich weniger schädliche Alternative und als Instrument der Tobacco Harm Reduction verstanden. Vielmehr versuche man, diese auf eine Stufe mit der Tabakzigarette zu stellen. Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist es ein Armutszeugnis, dass wissenschaft‧liche Fakten, wie die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weiter ignoriert werden. Während in anderen Bereichen die Substitution als wichtiges Mittel zur Harm Reduction anerkannt wird, wird die Rolle der E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette konsequent ignoriert.“


    BVTE fordert Paradigmenwechsel

    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), forderte einen Paradigmenwechsel in der Politik: „Anstatt vollständige Tabakabstinenz durch immer neue, schikanöse Vorschriften erzwingen zu wollen, muss dem mündigen Verbraucher durch ein vielfältiges Produktangebot die Möglichkeit zu einem weniger schädlichen Nikotinkonsum eröffnet werden.“

    Der neue Drogen- und Suchtbericht bestätige, dass der Jugendschutz im Tabakbereich funktioniere. Gemäß aktuellen Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil rauchender Minderjähriger im vergangenen Jahr mit nur noch 5,6 Prozent erneut gesunken (2001 rauchten 27,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen). Diese Tendenz setzt sich analog bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren fort.


    Neue Bevormundungen

    Der Ansatz, Raucher durch immer neue Bevormundungen und Verbote zu einem vollständigen Konsumverzicht drängen zu wollen, sei dagegen offensichtlich gescheitert: „Tabakpolitik funktioniert nicht nach dem Dosis-Wirkungs-Prinzip. Unnütze Maßnahmen zu verschärfen oder zu erweitern, kann nicht zu anderen Ergebnissen führen. Es ist Zeit für eine vollkommen neue nationale Tabak- und Nikotinstrategie, die am etablierten Ansatz der Schadensminimierung ausgerichtet ist“, stellte Mücke fest.


    Alternativen anbieten

    Die Politik sollte erwachsene Raucher, die ihre gesundheitlichen Risiken ohne eine komplette Abstinenz reduzieren wollen, durch die konsequente Unterstützung von Alternativen für einen weniger schädlichen Nikotinkonsum neue Wahlmöglichkeiten eröffnen: „Mit E-Zigaretten, Tabakerhitzern und tabakfreien Nikotinbeuteln bietet die Industrie bereits heute ein vielfältiges Angebot potenziell risikoreduzierter Produkte an und investiert in diesem Segment weiter intensiv in Forschung und Entwicklung.“

    Facetten der Suchtproblematik
    Das beurteilte Heino Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung und Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences, ähnlich: „Das Problem der aktuellen Drogenpolitik besteht darin, dass viele Facetten der Suchtproblematik im Jahresbericht systematisch ausgeklammert werden.“ So würde Ludwig zu Recht für eine „viel größere Rolle“ des Prinzips der Schadensminderung eintreten, insbesondere im Hinblick auf die Substitution. Allerdings halte sie beispielsweise beim Thema Rauchen die Substitution durch E-Zigaretten weiter nicht für einen entscheidenden Punkt, der hierbei berücksichtigt werden sollte und verkenne damit die wissenschaftliche Faktenlage.

    Armutszeugnis für die Bundesregierung
    „Dieser Drogen- und Suchtbericht ist einfach nur peinlich“, wetterte dagegen Wieland Schinnenburg, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Fraktion der FDP, in der „Berliner Zeitung“. Er sei ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. So liefere der Bericht im Vergleich zu Vorjahren kaum belastbare Daten. Eigene Konzepte der Regierung, Themen wie Medikamentenmissbrauch oder die Wirksamkeit der präsentierten Maßnahmen würden fast vollständig ausgeblendet. Stattdessen, so schimpfte Schinnenburg: „Der Bericht enthält 30 Fotos der Drogenbeauftragten. Er dient offenbar in erster Linie der Selbstdarstellung von Frau Ludwig.“


    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser!

    Nun ist also die Verlängerung des sogenannten „Lockdown light“ durch – bis 10. Januar des kommenden Jahres bleiben wir zwangsweise zu Hause, und das ist vermutlich auch noch nicht das Ende der Fahnenstange.

    Mittlerweile hören wir immer häufiger Erfolgsmeldungen aus der deutschen Wirtschaft. Unglaublich erfolgreich muss das dritte Quartal verlaufen sein. Da fällt es gar nicht mehr so ins Gewicht, dass die Aussichten für 2021 sich verdüstert haben. Mehr Arbeitslose, eine stockende Erholung, eine gesenkte Prognose für das Wachstum 2021… Und das Statistische Bundesamt meldet, dass der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren im Oktober real 7,3, nominal sogar 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zugelegt hat. Ich frage mich, ob Dampfer-Shops und der Tabakwarenfachhandel das so bestätigen können.

    Große Probleme
    Aus der Branche höre ich, dass immer mehr Filialisten große Probleme haben. Das betrifft vor allem den Bahnhofsbuchhandel und Läden in Einkaufszentren, zunehmend aber auch Geschäfte in Einkaufsstraßen. Die Rede ist von Umsatzrückgängen um 50 bis 80 Prozent. Nur das sogenannte Vorkassengeschäft scheint noch zu funktionieren. Die wichtigsten Gründe für die miese Kauflaune: wegen Homeoffice-Arbeiten keine Arbeitswege mit Stopp für Spontankäufe, die mangelnde Bereitschaft, vor Geschäften Schlange zu stehen und ein reduziertes Einkommen als Folge von Kurzarbeit und Umsatzeinbußen.


    Absagen für 2021

    Außerdem werden gerade reihenweise Messen und Events fürs kommende Jahr abgesagt, unter anderem die Nordstil und die Pro Wein. Das sind keine erfreulichen Aussichten. Aber die Impfungen werden uns sicher retten. An den Börsen jedenfalls klettern mit jeder Erfolgsmeldung von AstraZeneca, Pfizer und Co. die Kurse.

    Für uns heißt es in jeder Hinsicht: Durchhalten!

    Ich wünsche Ihnen einen frohen zweiten Advent.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red

  • Kuba sagt Habanos-Festival ab

    HAVANNA // Das 23. Habanos Festival wird 2021 nicht stattfinden.

    Das geht aus einer Mitteilung von Habanos S.A. hervor, die DTZ vorliegt. Darin begründet der Veranstalter seine Entscheidung mit der aktuellen Corona-Pandemie.

    Gleichzeitig kündigt das Unternehmen, das den internationalen Vertrieb kubanischer Zigarren innehat, an, im nächsten Jahr den 55. Geburtstag seiner Premiumzigarrenmarke Cohiba zu feiern. Konkrete Angaben, was die Aficionados erwartet, liegen derzeit noch nicht vor.

    Karibische Zigarren-Events fallen 2021 aus
    Die Absage der Kubaner reiht sich in die Entscheidungen der übrigen karibischen Zigarren-Events ein: Nach Puro Sabor in Nicaragua wurde laut DTZ-Informationen auch das Pro-Cigar-Festival in der Dominikanischen Republik für das kommende Jahr vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie abgesagt.

    DTZ wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten, ob die Organisatoren alternativ andere Formate, zum Beispiel virtuelle Veranstaltungen planen.

    kes

  • Sportlotterie steht vor dem Aus

    WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) hat keine Erlaubnis mehr, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und darf nicht mehr über die Spielscheine von Lotto Hessen angeboten werden. Weil die Soziallotterie nicht mindestens, wie vorgegeben, 30 Prozent der Erlöse als Reinertrag erwirtschaftet, hatte das nach dem Glücksspielstaatsvertrag zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium Ende 2019 die beantragte Verlängerung der Betriebserlaubnis bis Mitte 2021 abgelehnt.

    Zwei Eilanträge
    Mit Beschlüssen vom 20. November hat nun die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zwei Eilanträge der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden, die die Deutsche Sportlotterie (DSL) betreibt, abgelehnt. Diese Eilanträge waren zum einen darauf gerichtet, der DSL vorläufig die Aufrechterhaltung ihres Betriebs längstens bis zum 30. Juni 2021 zu gestatten, zum anderen sollte der DSL die Einbindung ihres Angebots auf den Spielscheinen „Eurojackpot“ und „6 aus 49“ von Lotto Hessen vorläufig gestattet werden.

    Der Reinertrag
    Die Erlaubnis beinhaltete die Regelung, dass der Reinertrag der Lotterie mindestens 30 Prozent der Summe der Entgelte (einschließlich der Bearbeitungsgebühr) betragen müsse. Der gesamte Reinertrag sei für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

    Der Lotteriezweck
    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die DSL die Voraussetzungen zur nachhaltigen Erfüllung des Lotteriezwecks über die Generierung von mindestens 30 Prozent Reinerträgen für den beantragten Erlaubniszeitraum nicht einhält und nicht wirtschaftlich veranstaltet werden kann. Gegen die Beschlüsse (Az.: 5 L 1988/19.WI und 5 L 712/20.WI) kann die Antragstellerin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben.


    vi

  • „Nationale Kraftanstrengung“

    BERLIN // Nun liegen die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern auf dem Tisch. Wie erwartet werden die meisten Maßnahmen bis mindestens zum 20. Dezember verlängert und verschärft.

    Gatronomie und Beherbergungsgewerbe
    Betroffen ist – neben Gastronomie und Beherbergungsgewerbe – vor allem der Einzelhandel. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

    Zwei Haushalte
    Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen auf maximal zwei Haushalte und fünf Personen erweitert. Im öffentlichen Raum und vor Geschäften gilt eine Maskenpflicht. Arbeitgeber sollen großzügig Homeoffice-Lösungen anbieten und nach Möglichkeit „zwischen den Jahren“ Betriebsferien machen.
    Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Corona-Virus infizierten Menschen wird ab 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.

    HDE: Maßnahmen kontraproduktiv
    Insbesondere der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertete die neuen Corona-Regeln für den Einzelhandel als kontraproduktiv: „Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine solche Regelung stünde auch juristisch auf sehr unsicherem Boden. Das zeigten die Erfahrungen nach Ende des ersten Lockdowns, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Diese Regelung wurde anschließend von Gerichten infrage gestellt.

    Verkaufsfläche pro Kunde
    Die neue Regelung sei zwar besser als eine ursprünglich vorgesehene, generelle Zugangsbegrenzung von einem Kunden pro 25 Quadratmetern. Es wäre jedoch besser, die bereits den gesamten November geltende Vorgabe von zehn Quadratmetern Verkaufsfläche pro Kunde für alle Einzelhändler durchgängig beizubehalten. Das stelle auch die Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Abstandsregelung sicher. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern bleibt die derzeit geltende Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Kunde bestehen, für die Quadratmeter darüber hinaus sind jeweils 20 Quadratmeter pro Kunde vorgeschrieben.

    Genth: „Mit dieser Regelung werden wir Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften und Kaufhäusern erleben. Das schafft neue Gelegenheiten für Ansteckungen.“ Zudem verstärkten die anstehenden Kunden das Gefühl bei den Verbrauchern, Waren könnten knapp werden. Die Konsequenz könnten erneut Hamsterkäufe sein.

    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nun sind sie also da, die erwarteten neuen Regeln unseres Corona-Zeitalters. Die sind – wie hätte es anders sein können – gründlich durchdacht und klar formuliert. Geschäftsinhaber, die eine Ladenfläche von 799 Quadratmetern besitzen, dürfen 79 Kunden einlassen.

    Über 800 Quadratmeter
    Wer über 800 Quadratmeter verfügt, muss nach 40 Menschen einen Cut machen. Eine Maskenpflicht gibt es künftig auch auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Das ist ebenfalls logisch, da die Corona-behafteten Aerosole von den Herbststürmen kräftig durcheinander gewirbelt werden und sich die Viren so noch gezielter an ahnungs- und wehrlose Besucher heften können. Schließlich gefällt mir die Ankündigung, dass ab einer Inzidenz von 200 zusätzliche strenge Maßnahmen in Kraft treten sollen, die unter anderem für den Einzelhandel gelten sollen.

    Nichts planbar
    Welche Regeln das sind, das wollen sich die Länderchefs zusammen mit den Bundesministern offenbar noch überlegen. Obwohl Hessens Ministerpräsident behauptet, man habe bewusst keine klaren Mechanismen definiert. So bleibt den Ladeninhabern eine Gewissheit: dass auch künftig nichts planbar sein wird.

    Rezeptfreie Medikamente
    Kürzlich habe ich mit einem Freund zusammengesessen. Er fragte mich, warum alle Welt über das Verhindern von Ansteckungen spricht, aber fast niemand über Vorbeugen und Behandeln. Dabei gibt es nach verschiedenen internationalen Studien gute und rezeptfreie Medikamente zur Prophylaxe (Zink, das natürliche Quercetin, der Hustensaft Bromhexin, die Vitamine C und D sowie Aspirin) und zum Behandeln leichter Fälle zur Verfügung. Klar: Jeder, der sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben oder sich bei einem Arzt vorstellen. Aber sollten die Ergebnisse dieser Studien nicht stärker berücksichtigt werden? Übrigens: Derzeit grassieren die Rhinoviren, die für recht hartnäckigen Schnupfen sorgen können. Weil sich die winzigen Ärgernisse ständig verändern, gibt es bereits etwa 100 verschiedene bekannte Typen – aber keine Medikamente, die sie wirkungsvoll abtöten könnten.

    Aber wenn wir krank – oder auch nur aus Furcht vor einer Krankheit – zu Hause bleiben, ist das nicht schlimm. Unser Bundesfinanzminister macht noch ein paar Milliarden mehr locker, und schon geht’s auch ökonomisch wieder aufwärts. Wir haben es doch!

    Ich bin allerdings gespannt, wer letztlich die Zeche zahlen muss. Ich habe da so eine Ahnung…

    Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Finanzielle Hilfen

    BERLIN // Der Bund kann „nicht den ganzen Winter“ Finanzhilfen im zuletzt gewährten Umfang leisten. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Immerhin: In der Verlängerung des „Lockdown light“ will der Staat weiter Umsatzeinbußen betroffener Unternehmen ausgleichen. Das machte Finanzminister Olaf Scholz deutlich.

    „Dezemberhilfe“
    Für die „Dezemberhilfe“ stehen demnach 16,5 Milliarden Euro zur Verfügung – deutlich mehr als die für den November eingeplanten 14 Milliarden. Grund: Im Dezember machen viele Firmen, insbesondere aus Gastronomie und Handel, einen Großteil ihres Jahresgeschäftes.

    In diesen Tagen hat die Antragsfrist für die „Novemberhilfe“ begonnen. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen bis Monatsende an Firmen sowie an Soloselbstständige fließen. Das Geld soll aus einem Topf für laufende Überbrückungshilfen kommen.

    Angespannte Lage
    Angesichts der angespannten Lage bei vielen Einzelhändlern hofft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf mehr Verkaufstage 2021: „Ich würde mir wünschen, dass das, was an Umsatzausfällen in diesem Jahr angefallen ist, über weitere verkaufsoffene Sonntage im nächsten Jahr wieder reingeholt werden kann.“ Altmaier weiter: „Die Überbrückungshilfe III kommt und gibt Sicherheit für Unternehmen und Beschäftige auch im kommenden Jahr. Von Januar bis Ende 2021 gibt es weitere verbesserte Betriebskostenzuschüsse.“

    max