{"id":54747,"date":"2024-04-10T22:00:00","date_gmt":"2024-04-10T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=54747"},"modified":"2024-04-10T22:00:00","modified_gmt":"2024-04-10T22:00:00","slug":"bis-jahresende-umstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=54747","title":{"rendered":"Bis Jahresende umstellen"},"content":{"rendered":"<p><strong>ESSEN \/\/ <\/strong>\u201eAb 2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Das hei\u00dft, dass man die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen erh\u00e4lt\u201c, erkl\u00e4rt Steuerberater Roland Franz. Nach derzeitigem Stand sind von der Regelung alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebe in Deutschland betroffen. Die Planungen der Bundesregierung sehen vor, die E-Rechnungspflicht in einem ersten Schritt f\u00fcr inl\u00e4ndische Rechnungen zwischen den Unternehmen zum 1.\u2005Januar 2025 einzuf\u00fchren. <\/p>\n<p><strong>Einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren <\/strong><br \/>\n\u201eIn einem zweiten Schritt will die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren beziehungsweise ein Meldesystem einf\u00fchren, um den Umsatzsteuerbetrug einzud\u00e4mmen und um eine st\u00e4rkere Digitalisierung des Steuerverfahrens zu erreichen\u201c, erkl\u00e4rt Roland Franz von der Steuerberatungskanzlei Roland Franz &#038; Partner in Essen und Velbert. Der Experte f\u00e4hrt fort: \u201eDas Meldesystem, das das Erstellen, Pr\u00fcfen und Weiterleiten von Rechnungen erm\u00f6glichen soll, basiert auf einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.\u201c <\/p>\n<p>Die Bundesregierung plant daher als Starttermin f\u00fcr die E-Rechnungspflicht bereits den Jahreswechsel. Ab dem Zeitpunkt m\u00fcssen nach den Pl\u00e4nen alle Firmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen; f\u00fcr die Erstellung und den Versand von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den aktuellen Pl\u00e4nen zwei Jahre mehr Zeit erhalten und somit sp\u00e4testens ab Januar 2027 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden d\u00fcrfen. <\/p>\n<p><strong>Was ist eine E-Rechnung? <\/strong><br \/>\nWas ist eine E-Rechnung? Als E-Rechnung werden die entsprechenden Informationen elektronisch \u00fcbermittelt und automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchg\u00e4ngige digitale Bearbeitung vom Erstellen der Rechnung bis zur Zahlung der erhobenen Betr\u00e4ge m\u00f6glich. Eine E-Rechnung stellt den kompletten Inhalt \u2013 anstatt auf Papier oder in einer Bilddatei wie einem PDF-Dokument in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.<\/p>\n<p>Eine PDF-Rechnung wird in einem elektronischen Format erstellt, \u00fcbermittelt und empfangen. Es handelt sich jedoch um eine digitale und bildliche Rechnung, die kein automatisches und elektronisches Verarbeiten erm\u00f6glicht und somit keine E-Rechnung darstellt. <\/p>\n<p><strong>Fr\u00fchzeitig mit dem Thema E-Rechnung zu besch\u00e4ftigen<\/strong><br \/>\nFranz empfiehlt, sich fr\u00fchzeitig mit dem Thema E-Rechnung zu besch\u00e4ftigen und m\u00f6glichst schnell mit dem Umstellen der Prozesse zu beginnen. Der Steuerberater geht ins Detail: \u201eDaf\u00fcr ben\u00f6tigt man eine geeignete Software und eine entsprechende technische Infrastruktur. Die neuen Regularien des Gesetzgebers unterstreichen nochmals die gestiegene Wichtigkeit der Kontrolle IT-gest\u00fctzter Prozesse und der im Unternehmen eingesetzten Verfahren sowie Systeme zum Erstellen und Weiterleiten und zum Empfang von Rechnungen.\u201c <\/p>\n<p>Au\u00dferdem seien Software-Systeme zur revisionssicheren Speicherung der digitalen Belege und Datens\u00e4tze zwingend erforderlich, zum Beispiel f\u00fcr das Dokumentenmanagement, erkl\u00e4rt Franz. <\/p>\n<p><strong>Vorteile f\u00fcr Firmen <\/strong><br \/>\nVorteile haben diejenigen Firmen, die bereits Leistungsbeziehungen zu \u00f6ffentlichen Verwaltungen haben, da dort die E-Rechnungspflicht bereits umgesetzt wurde. Werden bereits E-Rechnungen mit entsprechenden Systemen erstellt, kann beim weiteren Umstellen darauf aufgebaut werden. <\/p>\n<p>Im Hinblick auf das zuk\u00fcnftige digitale Meldesystem der Finanzverwaltung ist besonders der digitale Belegaustausch mit dem Steuerberater eine wesentliche Voraussetzung, um der Meldepflicht nachkommen zu k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>Dabei gelte es zu bedenken, so Franz, dass die Digitalisierung der Rechnungsprozesse und ein Realisieren der weiteren erforderlichen Prozesse nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. \u201eDas erfordert Zeit und Know-how.\u201c <\/p>\n<p><strong>Wirtschaftliche Vorteile <\/strong><br \/>\nDer Umstieg bringt f\u00fcr die Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Vorteile mit sich, denn durch die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung lassen sich Prozesse verbessern, beschleunigen und kosteng\u00fcnstiger gestalten, zum Beispiel: <br \/>\n[bul]Sinkende Kosten durch den Wegfall von Rechnungsdruck, Papier, Briefumschl\u00e4ge und Porto, <br \/>\n[bul]Ersparnis von Zeit, Versand- und Personalkosten, <br \/>\n[bul]fr\u00fchzeitiger Zahlungseingang im Unternehmen m\u00f6glich, da die Rechnung fr\u00fcher beim Kunden eingeht und schneller bearbeitet werden kann,<br \/> <br \/>\n[bul]Reduzierung von Eingabefehlern, <br \/>\n[bul]Vereinfachung der Archivierung und<br \/> <br \/>\n[bul]ein geringerer Papierverbrauch.\u2001<\/p>\n<p><i>red <\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ESSEN \/\/ \u201eAb 2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. 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