{"id":54717,"date":"2024-02-21T23:00:00","date_gmt":"2024-02-21T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=54717"},"modified":"2024-02-21T23:00:00","modified_gmt":"2024-02-21T23:00:00","slug":"bundestag-verabschiedet-cannabis-legalisierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=54717","title":{"rendered":"Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung \u201ezum kontrollierten Umgang mit Cannabis\u201c gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen k\u00fcnftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis f\u00fcr den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.  <\/p>\n<p>Im \u00f6ffentlichen Raum soll die H\u00f6chstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete f\u00fcr das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme. <\/p>\n<p><strong>Entwurf mit \u00c4nderungen <\/strong><br \/>\nDer Gesundheitsausschuss hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung mit einigen \u00c4nderungen beschlossen. Die Abgeordneten billigten vor wenigen Tagen insgesamt 30 \u00c4nderungsantr\u00e4ge der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf wurde anschlie\u00dfend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Gr\u00fcnen und FDP sowie Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW angenommen.<\/p>\n<p><strong>Gesetzentwurf der Bundesregierung <\/strong><br \/>\nDas Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis f\u00fcr Erwachsene vor. Erm\u00f6glicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung der Bundesregierung. <\/p>\n<p>Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufkl\u00e4rung und Pr\u00e4vention zu st\u00e4rken, den illegalen Markt f\u00fcr Cannabis einzud\u00e4mmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erh\u00f6hten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein k\u00f6nnten. <\/p>\n<p><strong>Privater Cannabis-Anbau <\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig m\u00f6glich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche gesch\u00fctzt werden. Au\u00dferdem d\u00fcrfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis k\u00fcnftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. <\/p>\n<p>Daf\u00fcr gelten strenge Vorschriften. So werden f\u00fcr die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben m\u00fcssen. Zul\u00e4ssig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. <\/p>\n<p><strong>Begrenzte Ausgabe von Cannabis <\/strong><\/p>\n<p>An Mitglieder weitergegeben werden d\u00fcrfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zul\u00e4ssig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualit\u00e4t und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielpl\u00e4tzen und \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Sportst\u00e4tten wird der Konsum von Cannabis verboten. <\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4vention durch Aufkl\u00e4rung <\/strong><br \/>\nUm vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu sch\u00fctzen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot f\u00fcr Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist au\u00dferdem eine St\u00e4rkung der Pr\u00e4vention durch eine Aufkl\u00e4rungskampagne der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA) \u00fcber die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht f\u00fcr Medizinalcannabis. <\/p>\n<p>Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften f\u00fcr den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.  <\/p>\n<p><strong>Stellungnahme des Bundesrates <\/strong><\/p>\n<p>In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Bef\u00fcrchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der L\u00e4nder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Pr\u00e4ventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht. Als Beispiel angef\u00fchrt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zul\u00e4ssigen H\u00f6chstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und h\u00e4lt neue, hochpotente Cannabis-Sorten f\u00fcr m\u00f6glich. <\/p>\n<p>Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im \u00f6ffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einsch\u00e4tzung der L\u00e4nderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schlie\u00dflich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zul\u00e4ssige Grenzwerte f\u00fcr THC im Stra\u00dfenverkehr festzulegen. <\/p>\n<p><strong>Gegen\u00e4u\u00dferung der Bundesregierung <\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach f\u00fcnf Jahren die gesch\u00e4tzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die L\u00e4nder k\u00f6nnten die Personal- und Sachmittelkapazit\u00e4ten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der L\u00e4nder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel k\u00f6nnten f\u00fcr die \u00dcberwachung der Anbauvereinigungen sowie f\u00fcr die Suchtpr\u00e4vention eingesetzt werden. <\/p>\n<p>Aufkl\u00e4rung und Pr\u00e4vention sowie gesetzliche Vorgaben f\u00fcr die Anbauvereinigungen tr\u00fcgen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, hei\u00dft es in der Unterrichtung weiter. Was den zul\u00e4ssigen THC-Wert im Stra\u00dfenverkehr betrifft, habe eine interdisziplin\u00e4re Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Stra\u00dfenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe. <\/p>\n<p>Antrag der Union <\/p>\n<p>Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Risiken der Droge aufzukl\u00e4ren. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und f\u00fchre in die falsche Richtung, hie\u00df es in dem Antrag der Fraktion.<\/p>\n<p>Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum f\u00fcr alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums f\u00fchren. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zur\u00fcckdr\u00e4ngen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht. <\/p>\n<p>Es  sollte im die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterst\u00fctzt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln. <\/p>\n<p><strong>Antrag der AfD <\/strong><\/p>\n<p>Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte f\u00fcr das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hie\u00df es in dem Antrag der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die f\u00fcr Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, untersch\u00e4tzt. <\/p>\n<p>hib<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung \u201ezum kontrollierten Umgang mit Cannabis\u201c gebilligt. 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