{"id":54653,"date":"2023-11-01T23:00:00","date_gmt":"2023-11-01T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=54653"},"modified":"2023-11-01T23:00:00","modified_gmt":"2023-11-01T23:00:00","slug":"bgh-urteil-zu-automaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=54653","title":{"rendered":"BGH-Urteil zu Automaten"},"content":{"rendered":"<p><strong>KARLSRUHE \/\/<\/strong> Seit \u00fcber f\u00fcnf Jahren schwelte der Streit zwischen dem Verein Pro Rauchfrei und einem M\u00fcnchner Supermarktbetreiber. Jetzt wurde die juristische Auseinandersetzung beendet \u2013 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 176\/19). <\/p>\n<p><strong>Warenausgabeautomaten in Superm\u00e4rkten <\/strong><br \/>\nEs ging um Warenausgabeautomaten in Superm\u00e4rkten, wie sie h\u00e4ufig im Kassenbereich zu finden sind. Dort k\u00f6nnen Kunden per Tastendruck Zigarettenp\u00e4ckchen anfordern, die dann ausgeworfen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Packungen f\u00fcr die Kunden nicht sichtbar. Das Problem, dass der Verein Pro Rauchfrei darin sah: Die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise sind bis zu diesem Moment nicht sichtbar. Stattdessen werden den Kunden Bilder von Zigarettenp\u00e4ckchen gezeigt, auf denen die gesundheitsbezogenen Warnhinweise allerdings fehlen. <\/p>\n<p>Das beanstandete Pro Rauchfrei und forderte Unterlassung. Das Landgericht M\u00fcnchen hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterte der Verein. Er ging daraufhin in die Revision beim BGH. <\/p>\n<p><strong>Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie<\/strong><br \/>\nVor den obersten Richtern in Karlsruhe geriet das Verfahren aber bereits 2020 ins Stocken. Er sah Kl\u00e4rungsbedarf beim Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie und legte dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union vier Fragen dazu vor. Diese beantworteten die Europa-Juristen in Teilen im Dezember 2021, abschlie\u00dfend dann im M\u00e4rz 2023.<\/p>\n<p>Nun erging das Urteil \u2013 mit einem Pyrrhussieg des Supermarktbetreibers. In der Hauptsache bekam dieser n\u00e4mlich Recht. Die europ\u00e4ischen Richter hatten festgestellt, dass Zigaretten zwar mit dem Anbieten \u00fcber solche Automaten und nicht erst mit dem eigentlichen Kauf in den Verkehr gebracht w\u00fcrden. Aber: Weil der Konsument die in den Automaten eingeschlossenen P\u00e4ckchen jedoch nicht sehen k\u00f6nne, werde er auch keinen Kaufimpuls versp\u00fcren. Die Warnhinweise k\u00f6nnten in diesem Fall also gar nicht wirksam gezeigt werden, ein Verdecken im Sinne der geltenden Vorschriften liege nicht vor. Der BGH wies daher den Hauptantrag ab. <\/p>\n<p><strong>Revision von Pro Rauchfrei <\/strong><br \/>\nAllerdings best\u00e4tigte er die Revision von Pro Rauchfrei insofern, als Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise nicht auf den Tasten der Ausgabeautomaten abgebildet werden d\u00fcrften. In der Entscheidung des BGH hei\u00dft es, gem\u00e4\u00df geltenden Gesetzen m\u00fcssten \u201eAbbildungen von Packungen, die f\u00fcr an Verbraucher gerichtete Werbema\u00dfnahmen in der Europ\u00e4ischen Union bestimmt sind, der Tabakerzeugnisverordnung zu Verpackung und zu Warnhinweisen gen\u00fcgen\u201c. Laut Europ\u00e4ischem Gerichtshof liege eine Abbildung im Sinne dieser Vorschriften auch dann vor, wenn diese Abbildung nicht naturgetreu sei, sondern an eine Zigarettenpackung erinnere. Denn: Von einer solchen Abbildung gehe ein Kaufimpuls aus. <\/p>\n<p>Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs m\u00fcssen die Ausgabeautomaten an Supermarktkassen umgestaltet werden. Der Aufwand d\u00fcrfte jedoch \u00fcberschaubar sein. Bereits seit knapp zwei Jahren sind Warnhinweise und Schockbilder auf normalen Zigarettenautomaten vorgeschrieben. <\/p>\n<p><i>max<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KARLSRUHE \/\/ Seit \u00fcber f\u00fcnf Jahren schwelte der Streit zwischen dem Verein Pro Rauchfrei und einem M\u00fcnchner Supermarktbetreiber. Jetzt wurde die juristische Auseinandersetzung beendet \u2013 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 176\/19). Warenausgabeautomaten in Superm\u00e4rkten Es ging um Warenausgabeautomaten in Superm\u00e4rkten, wie sie h\u00e4ufig im Kassenbereich zu finden sind. 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