{"id":52950,"date":"2022-10-12T22:00:00","date_gmt":"2022-10-12T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=52950"},"modified":"2022-10-12T22:00:00","modified_gmt":"2022-10-12T22:00:00","slug":"streit-um-dampfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=52950","title":{"rendered":"Streit um Dampfen"},"content":{"rendered":"<p><strong>ESSEN&#8198;\/&#8198;BERLIN \/\/<\/strong> Der E-Zigarettenhersteller Niko Liquids hat Importeure und H\u00e4ndler der chinesischen Wegwerf-E-Zigarette der Marke \u201eElfbar\u201c abgemahnt. Kommen die Unternehmen der Aufforderung, die Disposables aus den Regalen zu nehmen, nicht nach, wollen die Essener einstweilige Verf\u00fcgungen beantragen. <\/p>\n<p>Bei bundesweiten Testk\u00e4ufen hat Niko Liquids nach eigenen Angaben Wegwerf-E-Zigaretten der Marke Elfbar erworben und unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: \u201eMit praktisch allen Elfbar-Produkten versto\u00dfen H\u00e4ndler und Importeure gegen geltendes EU-Recht. Kunden werden zumindest fahrl\u00e4ssig get\u00e4uscht und die Kindersicherheit g\u00e4nzlich missachtet\u201c, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. <\/p>\n<p><strong><br \/>\nGesetzlich zul\u00e4ssige F\u00fcllmenge <\/strong><br \/>\nDie gesetzlich zul\u00e4ssige F\u00fcllmenge eines Disposables liege in der EU bei maximal zwei Millilitern. Tats\u00e4chlich, so Niko Liquids, habe die Laboruntersuchung bis zu 4,6 Milliliter Liquid in den Einwegger\u00e4ten von Elfbar gemessen.  <\/p>\n<p>Die \u201eT\u00e4uschung von Kunden\u201c setze sich auf einem anderen Sektor fort: Das Labor von Niko Liquids habe Produkte von Elfbar analysiert, die mit 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter (mg&#8201;\/&#8201;ml) auf der Verkaufsverpackung gekennzeichnet und beworben w\u00fcrden. Tats\u00e4chlich seien die enthaltenen Mengen deutlich geringer. Gemessen wurden Nikotinkonzentrationen von 17,7 mg&#8201;\/&#8201;ml. Das entspreche einer Mindermenge von rund zw\u00f6lf Prozent. \u201eNikotin ist der teuerste Bestandteil eines Liquids. Hier zu sparen, erh\u00f6ht den Profit der Hersteller. Tun sie das unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, handelt es sich um gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betrug\u201c, so Niko Liquids. <\/p>\n<p><strong>\u00dcbliche Sicherheitsstandards <\/strong><br \/>\nZudem seien die testweise erworbenen Artikel nicht kindersicher. Es gen\u00fcge ein einfacher Zug am Mundst\u00fcck, um nikotinhaltigen Dampf entstehen zu lassen. Niko Liquids: \u201eDas Weglassen des \u00fcblichen Sicherheitsstandards ist grob fahrl\u00e4ssig.\u201c <\/p>\n<p>Weiter seien die Einweg-E-Zigaretten von Elfbar dadurch aufgefallen, dass die nach der CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling and Pack&#8231;aging, zu Deutsch: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) vorgeschriebenen Warnhinweise nicht oder nicht ausreichend vorhanden waren. Auch hier finden dieEssener deutliche Worte: \u201eDer Verkauf unzureichend oder fehlerhaft gekennzeichneter Disposables verst\u00f6\u00dft klar gegen geltendes Recht.\u201c <\/p>\n<p>DTZ befragte dazu Vertreter der beiden gro\u00dfen E-Zigarettenverb\u00e4nde. Oliver Pohland, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), erkl\u00e4rte, als Branchenverband wolle der VdeH vor dem Hintergrund m\u00f6glicherweise entstehender Unsicherheiten darauf hinweisen, dass es sich um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Wettbewerbern handele. Pohland weiter: \u201eDie Behauptungen, die von der Niko Liquids GmbH ver\u00f6ffentlicht wurden, sind weder bewiesen noch von einem Gericht best\u00e4tigt worden. Auch ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass die Behauptungen aufgrund hohen wirtschaftlichen Konkurrenzdrucks wissentlich falsch aufgestellt wurden.\u201c <\/p>\n<p><strong>Finale gerichtliche Entscheidung <\/strong><br \/>\nDie finale gerichtliche Entscheidung in der Sache werde sich erfahrungsgem\u00e4\u00df \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinziehen; weitere Spekulationen seien daher nicht angebracht. Ein akutes Verkaufsverbot sei in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. <\/p>\n<p>F\u00fcr das B\u00fcndnis f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG) \u00e4u\u00dferte sich dessen Vorsitzender Dustin Dahlmann zu den Vorg\u00e4ngen: \u201eDie Firma Niko Liquids hat Importeure von Einweg-E-Zigaretten der Marke Elfbar abgemahnt und eine Pressemitteilung mit diversen Behauptungen verbreitet, die ein angebliches Verkaufsverbot der Elfbar und anderer Einweg-E-Zigaretten begr\u00fcnden sollen.\u201c Da es durch die Vorgehensweise von Niko Liquids zu Verunsicherungen im Handel gekommen sei, nimmt das BfTG wie folgt Stellung: \u201eDie Behauptungen, die von der Niko Liquids GmbH ver\u00f6ffentlicht wurden, sind weder belegt, bewiesen, noch von einem Gericht best\u00e4tigt worden. Die Behauptungen sind m\u00f6glicherweise sogar wissentlich falsch dargestellt worden, um Mitbewerber zu diffamieren.\u201c <\/p>\n<p><strong>Thema Kindersicherheit<\/strong><br \/>\nZum Thema Kindersicherheit f\u00fchrte Dahlmann aus, E-Zigaretten m\u00fcssten wie auch Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter kindersicher sein. Erforderlich seien sichere Verschl\u00fcsse und \u00d6ffnungsmechanismen, damit Kinder die enthaltene nikotinhaltige Fl\u00fcssigkeit nicht verschlucken k\u00f6nnten. Einweg-E-Zigaretten seien f\u00fcr den einmaligen Gebrauch konzipiert und h\u00e4tten keine \u00d6ffnung zum Nachf\u00fcllen von Liquid. Das BfTG stufe Einweg-E-Zigaretten deshalb als kindersicher ein. Grunds\u00e4tzlich gelte aber nat\u00fcrlich, dass E-Zigaretten nicht in die H\u00e4nde von Kindern und Jugendlichen gelangen d\u00fcrften. Es sei die Pflicht jedes vollj\u00e4hrigen E-Zigaretten-Nutzers, darauf zu achten. <\/p>\n<p>Mit Blick auf die beanstandeten Nikotinangaben sagt Dahlmann: \u201eDie Pressemitteilung von Niko Liquids gibt keine Auskunft dar\u00fcber, welches Messverfahren angewendet wurde. Uns ist kein Testverfahren bekannt, das ohne Toleranzwerte den Nikotingehalt exakt bestimmen kann. Au\u00dferdem gibt es, wie in anderen Branchen, etwa in der Lebensmittelindustrie oder sogar in der Arzneimittelindustrie, Toleranzwerte. Die von Niko Liquids erhobenen und abgemahnten Werte befinden sich innerhalb der Toleranz.\u201c <\/p>\n<p><strong>S\u00fc\u00dfe Aromen <\/strong><br \/>\nBez\u00fcglich der CLP-Kennzeichnung hei\u00dft es, das Liquid der nikotinhaltigen Elfbar sei in die Gefahrenklasse GHS06 eingestuft. Dementsprechend m\u00fcsse das Ger\u00e4t mit dem GHS06- Symbol (Totenkopf) gekennzeichnet werden. Eine falsche oder unzureichende Kennzeichnung der von Niko Liquids abgemahnten Produkte liege nicht vor. <\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend ging Dahlmann darauf ein, dass Niko Liquids in ihrer Pressemitteilung betont habe, dass mit s\u00fc\u00dfen Aromen angereicherte Liquids besonders attraktiv auf junge Menschen wirkten. E-Zigaretten seien f\u00fcr Raucher konzipiert, die sich den Tabakkonsum abgew\u00f6hnen wollten. Auf keinen Fall geh\u00f6rten E-Zigaretten in die H\u00e4nde von Kindern und Jugendlichen. Es sei gesetzlich klar geregelt, dass sie nicht an Minderj\u00e4hrige abgegeben werden d\u00fcrften. <\/p>\n<p>Dahlmann schie\u00dft zur\u00fcck: \u201eAufgefallen ist, dass die Firma Niko Liquids in ihrer Pressemitteilung s\u00fc\u00dfe Aromen kritisiert, zugleich aber Liquids mit s\u00fc\u00dfen Aromen herstellt und vertreibt, zum Beispiel TortenTraum, Karamell oder Schokolade. Des Weiteren bem\u00e4ngelt Niko Liquids die Zugautomatik der abgemahnten Produkte, vertreibt aber selbst Ger\u00e4te mit Zugautomatik wie Vaporesso Nexus Aio oder Smok Mico.\u201c <\/p>\n<p>Laut Dahlmann h\u00e4tten die Abmahnungen und vor allem die Pressemitteilung offensichtlich nur das Ziel, Mitbewerbern zu schaden und den Markt zu verunsichern. Rechtlich h\u00e4tten die Abmahnungen nach seiner Auffassung keine Aussicht auf Erfolg. <\/p>\n<p><i>max <\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ESSEN&#8198;\/&#8198;BERLIN \/\/ Der E-Zigarettenhersteller Niko Liquids hat Importeure und H\u00e4ndler der chinesischen Wegwerf-E-Zigarette der Marke \u201eElfbar\u201c abgemahnt. Kommen die Unternehmen der Aufforderung, die Disposables aus den Regalen zu nehmen, nicht nach, wollen die Essener einstweilige Verf\u00fcgungen beantragen. 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