{"id":51804,"date":"2021-06-23T22:00:00","date_gmt":"2021-06-23T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51804"},"modified":"2021-06-23T22:00:00","modified_gmt":"2021-06-23T22:00:00","slug":"neue-regeln-in-sachen-filter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51804","title":{"rendered":"Neue Regeln in Sachen Filter"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/ <\/strong>Weitgehend unbemerkt von der \u00d6ffentlichkeit wurde vor wenigen Tagen (letzte Lesung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) eine neue Vorschrift auf den Weg gebracht, die insbesondere die Zigaretten-Hersteller vor neue Herausforderungen stellt: das Erste Gesetz zur \u00c4nderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG).<\/p>\n<p><strong>Meldepflichten anderem f\u00fcr Zigarettenfilter<\/strong><br \/>\nDarin werden Meldepflichten mit Blick auf verschiedene Einwegkunststoffprodukte festgeschrieben, unter anderem f\u00fcr Zigarettenfilter. Im Einzelnen hei\u00dft es: Die Erhebung erfasse j\u00e4hrlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, bei den Unternehmen, die bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt in der jeweils geltenden Fassung genannte Erzeugnisse erstmals in Verkehr bringen, die Erhebungsmerkmale Art und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten Erzeugnisse.<\/p>\n<p>Und weiter: Die Erhebung erfasse j\u00e4hrlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, f\u00fcr jeweils h\u00f6chstens 400 Kommunen bei den Beh\u00f6rden oder bei Unternehmen, K\u00f6rperschaften und Einrichtungen, die entsprechende Erzeugnisse sammeln und entsorgen, die Erhebungsmerkmale Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in den Kommunen gesammelten Abf\u00e4lle aus diesen Erzeugnissen. Die Erhebung erfolge bei Beh\u00f6rden, soweit die genannten Daten bei diesen vorliegen.<\/p>\n<p><strong>Vorgabe aus Br\u00fcssel<\/strong><br \/>\nGrundlage dieses neuen Gesetzes ist eine Vorgabe aus Br\u00fcssel, die die sperrige Bezeichnung \u201eRichtlinie (EU) 2019&#8201;\/&#8201;904 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 \u00fcber die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt\u201c tr\u00e4gt. Darin steht: \u201eKunststoffhaltige Filter f\u00fcr Tabakprodukte sind die am zweith\u00e4ufigsten an den Str\u00e4nden der Union vorgefundenen Einwegkunststoffartikel. Die enormen Umweltauswirkungen von Abf\u00e4llen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen und unmittelbar in die Umwelt entsorgt werden, m\u00fcssen verringert werden. Es wird erwartet, dass Innovation und Produktentwicklung sinnvolle Alternativen f\u00fcr kunststoffhaltige Filter hervorbringen werden, und diese Prozesse m\u00fcssen beschleunigt werden. Daneben sollten Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung f\u00fcr Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern Innovationen anregen, die zur Entwicklung nachhaltiger Alternativen f\u00fcr kunststoffhaltige Filter f\u00fcr Tabakprodukte f\u00fchren. Die Mitgliedstaaten sollten breit gef\u00e4cherte Ma\u00dfnahmen zur Verringerung der Verm\u00fcllung durch Abf\u00e4lle der Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern f\u00f6rdern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen.\u201c<\/p>\n<p><strong><br \/>\nEinwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen<\/strong><br \/>\nDTZ hat beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) nachgefragt, was das Gesetz f\u00fcr die Branche bedeutet. Dazu stellte Jan M\u00fccke, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des BVTE, fest: \u201eAm 24. Juni 2021 sollte als Tagesordnungspunkt 32 die \u00c4nderung des Umweltstatistikgesetzes im Bundestag verabschiedet werden. Die zu unseren Mitgliedern geh\u00f6renden Zigaretten- beziehungsweise Filterhersteller sind neben anderen Produzenten von Einwegkunststofferzeugnissen betroffen. Das neue zum UStatG setzt EU-Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Einwegkunststoffrichtlinie zu Datenerhebungs- und Berichterstattungspflichten in nationales Recht um. Davon sind alle Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen. Zu diesen geh\u00f6ren neben anderen Einwegkunststoffwaren auch Zigarettenfilter, aber keine E-Liquids. Mit der Datenerhebung nach Paragraf 5a Absatz UStatG \u2013 neu \u2013 werden die nationalen Berichtspflichten gegen\u00fcber der EU-Kommission umgesetzt. Bei den Herstellern beziehungsweise Inverkehrbringern sollen Daten zu in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukten erhoben werden, bei den \u00f6ffentlichen Entsorgungstr\u00e4gern \u2013 also denjenigen, die die Einwegkunststofferzeugnisse sammeln und entsorgen \u2013 Daten zu den aus diesen Artikeln entstehenden Abf\u00e4llen. Die Hersteller m\u00fcssen die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffwaren melden, die \u00f6ffentlichen Entsorgungstr\u00e4ger Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in maximal 400 Kommunen gesammelten Abf\u00e4lle aus diesen Artikeln. Die n\u00e4here Ausgestaltung bleibt noch zu erlassenden Gesetzen beziehungsweise Verordnungen vorbehalten, besonders der noch ausstehenden gesetzlichen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie.\u201c<\/p>\n<p><strong>Einrichtung eines Einwegkunststofffonds<\/strong><br \/>\nM\u00fccke weiter: \u201eWie konkret die Meldepflicht aussehen wird, an wen und auf welche Weise gemeldet werden muss, steht nicht fest. Wir bevorzugen die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, an den die Daten gemeldet werden m\u00fcssen. Wir werden sehen, wie sich die n\u00e4chste Bundesregierung zu diesem Vorhaben verh\u00e4lt.\u201c<\/p>\n<p><strong>Kosten f\u00fcr Erhebungen und Statistiken<\/strong><br \/>\nBeim VdR teilt man mit, von den \u00c4nderungen des Umweltstatistikgesetzes seien die Mitglieder des VdR, die Tabakprodukte mit Filter (Zigaretten und Zigarillos) oder die Filter herstellen, betroffen. Die Einwegkunststoffrichtlinie sehe vor, dass die Hersteller von Tabakwaren die Kosten der Erhebung und \u00dcbermittlung der Daten tragen. F\u00fcr die mittelst\u00e4ndischen Unternehmen der Tabakbranche bedeute das vor allem eines \u2013 Kosten f\u00fcr Erhebungen und Statistiken, die nicht unbedingt n\u00f6tig seien.<\/p>\n<p>Dabei werde nicht erw\u00e4hnt, dass zum Erfassen der Daten die etablierten Systeme der Kommunen vollst\u00e4ndig umgestellt werden m\u00fcssten. Das f\u00fchre zu erheblichem finanziellem Mehraufwand. Es sei offensichtlich, dass diese Kosten nicht von den Kommunen, sondern im Sinn der erweiterten Herstellerverantwortung zuk\u00fcnftig von den Produzenten \u00fcbernommen werden sollen.<\/p>\n<p><i>max<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Weitgehend unbemerkt von der \u00d6ffentlichkeit wurde vor wenigen Tagen (letzte Lesung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) eine neue Vorschrift auf den Weg gebracht, die insbesondere die Zigaretten-Hersteller vor neue Herausforderungen stellt: das Erste Gesetz zur \u00c4nderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG). 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