{"id":51774,"date":"2021-06-09T22:00:00","date_gmt":"2021-06-09T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51774"},"modified":"2021-06-09T22:00:00","modified_gmt":"2021-06-09T22:00:00","slug":"gut-gedacht-schlecht-gemacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51774","title":{"rendered":"Gut gedacht, schlecht gemacht"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/ <\/strong>\u201eUnternehmen m\u00fcssen f\u00fcr die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen.\u201c Das ist die Kernaussage des neuen Lieferkettengesetzes, das ab 2023 f\u00fcr Firmen mit 3000, sp\u00e4ter bereits ab 1000 Besch\u00e4ftigten gelten soll. Doch es gibt Kritik.<\/p>\n<p>Dabei haben die betroffenen Betriebe nicht grunds\u00e4tzlich etwas dagegen, sich auf diesem Weg am Kampf gegen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und Umweltzerst\u00f6rung zu beteiligen. Allerdings liegen die Probleme im Detail.<\/p>\n<p><strong>28 Verb\u00e4nde<\/strong><br \/>\n28 Verb\u00e4nde, unter ihnen der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR), der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in einem offenen Brief Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht, der noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden k\u00f6nnte (Abstimmung bei Redaktionsschluss der Printausgabe noch nicht erfolgt).<\/p>\n<p><strong>Die Interessenvertreter fordern:<\/strong><br \/>\n[bul]Sorgfaltspflichten rechtsklar und praktikabel ausgestalten: Es k\u00f6nnten nicht alle Unternehmen entlang der globalen Lieferketten die Vorgaben des Gesetzes erf\u00fcllen. Schlie\u00dflich seien die Staaten souver\u00e4n und entschieden \u00fcber Menschenrechte, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards selbst. Es k\u00f6nnten nur die Ma\u00dfst\u00e4be des jeweils vor Ort geltenden Rechts umgesetzt werden.<br \/>\n[bul]Keine Verpflichtung von Firmen unterhalb der Schwellenwerte: Zwar bezieht sich das Gesetz ab 2023 nur auf Konzerne mit mindestens 3000 Besch\u00e4ftigten (ab 2024: ab 1000 Angestellten). Aber: Diese Unternehmen m\u00fcssten ihre, dann wom\u00f6glich auch kleineren, Zulieferer vertraglich zum Einhalten ebendieser Vorgaben verpflichten. Damit greife der Staat unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig in die unternehmerische Freiheit der gesamten Wirtschaft ein.<br \/>\n[bul]Keine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: Das Gesetz m\u00fcsse auch f\u00fcr in Deutschland gesch\u00e4ftlich t\u00e4tige ausl\u00e4ndische Unternehmen gelten, einschlie\u00dflich solcher Firmen, die ihre Waren \u00fcber Plattformen vertreiben. Bislang w\u00fcrden nur Betriebe von den Richtlinien erfasst, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben.<br \/>\n[bul]Keine zivilrechtliche Haftung durch die Hintert\u00fcr und keine Umgehung rechtsstaatlicher Anforderungen im Zivilprozess: Es fehle bislang an einer eindeutigen Formulierung wie \u201eDieses Gesetz vermittelt keine zivilrechtlichen Anspr\u00fcche.\u201c<br \/>\n[bul]Keine Quasi-Pflicht der Unternehmen, sich selbst und ihre Zulieferer zu belasten: Das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat enorme Kontrollm\u00f6glichkeiten, die zahlreiche Rechte au\u00dfer Kraft setzen. Zugang zu Betriebsst\u00e4tten auch ohne richterlichen Beschluss, Einsicht in Unterlagen der Firma sowie ihrer Zulieferer und so fort seien nicht hinnehmbar. Damit w\u00fcrden die Unternehmen nicht zuletzt zu \u201estrafrechtlichen Hilfsermittlern gegen ihre eigenen Zulieferer\u201c.<\/p>\n<p>DTZ wird weiter berichten.<\/p>\n<p><i>red<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ \u201eUnternehmen m\u00fcssen f\u00fcr die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen.\u201c Das ist die Kernaussage des neuen Lieferkettengesetzes, das ab 2023 f\u00fcr Firmen mit 3000, sp\u00e4ter bereits ab 1000 Besch\u00e4ftigten gelten soll. Doch es gibt Kritik. 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