{"id":51642,"date":"2021-04-14T22:00:00","date_gmt":"2021-04-14T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51642"},"modified":"2021-04-14T22:00:00","modified_gmt":"2021-04-14T22:00:00","slug":"nun-uebernimmt-der-bund-das-ruder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51642","title":{"rendered":"Nun \u00fcbernimmt der Bund das Ruder"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> Seit mehr als 13 Monaten werden in Deutschland die Grundrechte als Mittel zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie eingeschr\u00e4nkt. Dazu z\u00e4hlen auch Zwangsschlie\u00dfungen zahlreicher Betriebe. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die L\u00e4nder die Corona-Beschl\u00fcsse der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz unterschiedlich ausgelegt haben, will nun der Bund das Kommando in der Corona-Politik \u00fcbernehmen. Das hat auch f\u00fcr den Einzelhandel weitreichende Konsequenzen.<\/p>\n<p><strong>Notbremse<\/strong><br \/>\n\u201eDie bundeseinheitliche Notbremse ist \u00fcberf\u00e4llig,\u201c sagt Kanzlerin Angela Merkel. Deshalb erg\u00e4nzt die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100&#8201;000 Einwohner \u00fcberschreitet, sollen dort ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag bundeinheitlich festgelegte, zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Diese Ma\u00dfnahmen werden im neu eingef\u00fcgten Paragraf 28&#8201;b des Infektionsschutzgesetzes geregelt.<\/p>\n<p><strong>Kontakbeschr\u00e4nkungen<\/strong><br \/>\nUnter anderem sieht der Bund weitere Kontaktbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr private Treffen und n\u00e4chtliche Ausgangssperren vor. F\u00fcr den Einzelhandel gelten folgende Regelungen:<br \/>\nDie Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsg\u00fctern des t\u00e4glichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen soll sichergestellt bleiben. Deshalb d\u00fcrfen der Lebensmittelhandel einschlie\u00dflich der Direktvermarktung, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte, Reformh\u00e4user, Babyfachm\u00e4rkte, Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4user, Drogerien, Optiker, H\u00f6rger\u00e4teakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgesch\u00e4fte, Tierbedarfsm\u00e4rkte, Futtermittelm\u00e4rkte und Gartenm\u00e4rkte offen bleiben. Das gilt ebenfalls unter anderem auch f\u00fcr Poststellen. Voraussetzung bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. <\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzung des Infektionsschutzgesetzes<\/strong><br \/>\nDie am 13. April vom Bundeskabinett beschlossene Erg\u00e4nzung des Infektionsschutzgesetzes wird in den n\u00e4chsten Tagen (nach Redaktionsschluss der DTZ-Prinzausgabe) im Bundestag beraten. Anschlie\u00dfend wird der Bundesrat beteiligt. Allerdings ist der Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.<\/p>\n<p><strong>Impfung<\/strong><br \/>\nDass die Bundesregierung nun das Zepter vollends in die Hand nimmt, st\u00f6\u00dft l\u00e4ngst nicht \u00fcberall auf Zustimmung. Angesichts des von weiten Teilen der Bev\u00f6lkerung als zu langsam empfundenen Tempos bei den Impfungen hat die Regierung Ansehen im Hinblick auf die Krisenbew\u00e4ltigung verloren.<\/p>\n<p><strong>Skeptische Stimmen<\/strong><br \/>\nSo gibt es auch im Einzelhandel einige skeptische Stimmen. Gewarnt wird vor allem vor anhaltenden Lockdowns und noch h\u00e4rteren Einschnitten. \u201eJede Versch\u00e4rfung der Ma\u00dfnahmen bedeutet auch eine Versch\u00e4rfung der Existenznot im Handel\u201c, gibt Stefan Genth, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Handelsverbands Deutschland (HDE), zu bedenken. Sollte die Notbremse wie geplant umgesetzt werden, bed\u00fcrfe es daher angemessener staatlicher Finanzhilfen, die \u00fcber die aktuellen Wirtschaftshilfen hinausgingen. Im \u00dcbrigen gebe es keine plausible Begr\u00fcndung daf\u00fcr, den Nicht-Lebensmittelhandel ab einer Inzidenz von 100 zu schlie\u00dfen, \u201eClick &#038; Collect\u201c zu verbieten und strengere Kundenbegrenzungen im Lebensmittelhandel einzuf\u00fchren. \u201eDer Ansatz der Bundesregierung ist nicht zielf\u00fchrend. Es braucht schnelle und wirksame Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Infektionsherde, keine symbolische Notbremse f\u00fcr den Handel\u201c, so Genth weiter.<\/p>\n<p><strong>Testpflicht f\u00fcr Unternehmen<\/strong><br \/>\nKritik gibt es auch an der Testpflicht f\u00fcr Unternehmen. Diese wird nicht zuletzt wegen zu hoher Kosten und der damit einhergehenden B\u00fcrokratie kritisiert. Zudem seien die Corona-Tests nicht in ausreichend gro\u00dfer Zahl vorhanden. <\/p>\n<p>Wie die Testpflicht f\u00fcr den deutschen Einzelhandel aussehen k\u00f6nnte, l\u00e4sst sich in Berlin und Sachsen beobachten, denn in diesen beiden L\u00e4ndern besteht bereits seit Ende M\u00e4rz eine Testpflicht f\u00fcr das Personal. Arbeitgeber des Einzelhandels sind dort verpflichtet, den Besch\u00e4ftigten, die an ihrem Arbeitsplatz pr\u00e4sent sind zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kunden m\u00fcssen das Angebot annehmen und das Ergebnis vier Wochen aufbewahren. Die Kosten f\u00fcr die Tests sind von den H\u00e4ndlern zu tragen, k\u00f6nnen aber bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III erstattet werden.<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige, die direkten Kontakt zu Kunden haben, sind verpflichtet mindestens einmal pro Woche, eine Testung mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen. Der Nachweis muss ebenfalls f\u00fcr die Dauer von vier Wochen aufgehoben werden.<\/p>\n<p><i>red<br \/>\n<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Seit mehr als 13 Monaten werden in Deutschland die Grundrechte als Mittel zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie eingeschr\u00e4nkt. Dazu z\u00e4hlen auch Zwangsschlie\u00dfungen zahlreicher Betriebe. 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