{"id":51501,"date":"2021-02-17T23:00:00","date_gmt":"2021-02-17T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51501"},"modified":"2021-02-17T23:00:00","modified_gmt":"2021-02-17T23:00:00","slug":"tabaksteuer-soll-deutlich-steigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=51501","title":{"rendered":"Tabaksteuer soll deutlich steigen"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> Nachdem DTZ in der vergangenen Ausgabe einen ersten \u2013 teilweise durch Fachabteilungen redigierten \u2013 Entwurf eines neuen Tabaksteuermodells vorgestellt hatte, liegt nun ein \u00fcberarbeiteter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Das \u201eTabaksteuermodernisierungsgesetz\u201c soll bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.<\/p>\n<p><strong>Vor der Sommerpause<\/strong><br \/>\nDabei ist es das Ziel der Bundesregierung, die neuen Vorschriften noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. Laut Zeitplan soll es am 24. M\u00e4rz einen Kabinettsbeschluss zu der Gesetzes\u00e4nderung geben. Die erste Lesung im Bundestag ist f\u00fcr den 22. April vorgesehen.<\/p>\n<p>Eines der Ziele, die mit der Reform verfolgt werden sollen: \u201eErreichen eines Gleichgewichts zwischen dem Ziel konstanter Steuereinnahmen und den Zielen der \u00f6ffentlichen Gesundheit.\u201c Ob diese konkurrierenden Gr\u00f6\u00dfen tats\u00e4chlich erreicht werden k\u00f6nnen, ist jedoch fraglich. Zudem geht das BMF davon aus, dass einerseits zum Beispiel bereits im ersten Jahr des neuen Steuermodells 2022 Mehreinnahmen von 8,8 Prozent auf insgesamt knapp 15,4 Milliarden Euro erzielt werden k\u00f6nnen. In der Endstufe 2026 k\u00f6nnte der Fiskus dann gut 17,3 Milliarden Euro erzielen \u2013 gegen\u00fcber der noch g\u00fcltigen Sch\u00e4tzung ohne Gesetzes\u00e4nderung ein Plus von 25,7 Prozent.<\/p>\n<p><strong>E-Zigaretten im Fokus<\/strong><br \/>\nAbsch\u00f6pfen will der Bund dabei vor allem bei E-Zigaretten. In zwei Stufen soll das in den Liquids enthaltene Nikotin k\u00fcnftig besteuert werden: ab 1. Juli 2022 mit zwei Cent je Milligramm, ab 2024 mit vier Cent je Milligramm. Der Fiskus kalkuliert dabei mit einem Steueraufkommen von 135 Millionen Euro im Rumpfjahr 2022, 2023 mit 311 Millionen, 2024 mit 708 Millionen und schlie\u00dflich 2026 mit 896 Millionen Euro. Diese Betr\u00e4ge werden die Hersteller und H\u00e4ndler auf die Konsumenten umlegen.<\/p>\n<p><strong>Zehn-Milliliter-Fl\u00e4schchen<\/strong><br \/>\nDas bedeutet, dass etwa ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fl\u00e4schchen mit einem durchschnittlichen Nikotingehalt von zw\u00f6lf Milligramm im ersten Schritt bereits 2,40 Euro teurer wird, ab 2024 dann sogar 4,80 Euro. Unterm Strich bedeutet das innerhalb von eineinhalb Jahren nahezu eine Verdoppelung des Preises von \u2013 beispielhaft \u2013 5,00 Euro auf dann 9,80 Euro. Und bei 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter stiege der Preis sogar von 5,00 auf dann 13,00 Euro. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Wissenschaftler immer wieder die Bedeutung der E-Zigarette als Ausstiegshilfe aus dem Tabakrauchen hervorheben, d\u00fcrfte das weniger ein gesundheitspolitischer als vielmehr ein rein fiskalischer Schritt sein.<\/p>\n<p>Kein Wunder, dass etwa das B\u00fcndnis f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG) warnt: \u201eDie Mehrkosten f\u00fcr Nutzer der E-Zigarette sind enorm hoch, wenn man die Liquids mit den Preisen f\u00fcr Feinschnitttabak vergleicht.\u201c Zudem bestehe \u201ekein Handlungszwang, jetzt eine E-Zigarettensteuer einzuf\u00fchren\u201c. Denn die EU arbeite derzeit an einer Novelle der Tabaksteuerrichtlinie \u2013 inklusive E-Zigarettensteuer. Es spreche nichts dagegen, die Ergebnisse abzuwarten.<\/p>\n<p>Tabakerhitzer neu besteuert<br \/>\nTeurer wird es auch f\u00fcr die ebenfalls deutlich risikoreduzierten Tabakerhitzer. Hier soll nach den Vorstellungen des BMF die Steuer an die von Zigaretten angeglichen werden. Bislang werden Heat-not-burn-Produkte wie Pfeifentabak besteuert. Bei einem Preis von 6,00 Euro pro 20 St\u00fcck werden zus\u00e4tzlich zu der bisherigen Steuer von 88 Cent ab 2022 251 Cent, insgesamt also 339 Cent erhoben. Im Jahr 2026 werden es nach dem Entwurf insgesamt 376 Cent pro Packung sein. Nach Berechnungen des BMF f\u00fchrt das zu Mehreinnahmen von letztlich 525 Millionen Euro.<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfvoll mit Zigaretten und Feinschnitt<\/strong><br \/>\nEtwas ma\u00dfvoller will der Fiskus bei Zigaretten und Feinschnitt kassieren: Bei Zigaretten liegt die durchschnittliche Steuererh\u00f6hung zwischen 2022 und 2026 bei 2,32 Prozent, das sind pro Jahr zwischen acht und neun Cent, bezogen auf eine Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 St\u00fcck. Bei Feinschnitt soll die Steuer demzufolge in j\u00e4hrlichen Schritten um jeweils durchschnittlich knapp 14,5 Cent pro 40-Gramm-Pouch klettern.<\/p>\n<p><strong>DZV warnt vor Steuerschock<\/strong><br \/>\nDer Deutsche Zigarettenverband (DZV) bezog klar Stellung und warnte vor einer Verschiebung zu nicht in Deutschland versteuerten Tabakwaren: \u201eDeutschland hat mit Steuerschocks bei der Tabaksteuer sehr schlechte Erfahrungen machen m\u00fcssen. F\u00fcr die Jahre 2002 bis 2005 beschloss die damalige Bundesregierung mehrere drastische Steuererh\u00f6hungen. Damit sollten deutliche Mehreinnahmen durch die Tabaksteuer zur Terrorbek\u00e4mpfung generiert werden. Damals lagen die Prognosen der Bundesregierung bei zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen bis 2007. Diese Hoffnung erf\u00fcllte sich nicht, stattdessen gingen die Einnahmen aus der Tabaksteuer sogar zur\u00fcck. Der Absatz von Zigaretten fiel.\u201c<\/p>\n<p><strong>Umstieg gef\u00e4hrdet<\/strong><br \/>\nDer DZV kritisierte die Pl\u00e4ne, denen zufolge E-Zigaretten und Tabakerhitzer, deren Konsum mit deutlich geringeren gesundheitlichen Gefahren verbunden sei, deutlich h\u00f6her als bisher besteuert werden sollen. DZV-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Jan M\u00fccke mahnte zu einer ma\u00dfvollen und b\u00fcrokratiearmen Besteuerung unter Einbeziehung gesundheitspolitischer Erw\u00e4gungen. M\u00fccke: \u201eEine Gleichsetzung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten mit Tabakzigaretten w\u00fcrde den Umstieg auf diese Produkte mit potenziell geringerem Gesundheitsrisiko verhindern und gleichzeitig dem illegalen Handel eine Sonderkonjunktur bescheren. Dieser Schritt w\u00e4re finanzpolitisch riskant und gesundheitspolitisch widersinnig.\u201c<\/p>\n<p><i>max<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Nachdem DTZ in der vergangenen Ausgabe einen ersten \u2013 teilweise durch Fachabteilungen redigierten \u2013 Entwurf eines neuen Tabaksteuermodells vorgestellt hatte, liegt nun ein \u00fcberarbeiteter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Das \u201eTabaksteuermodernisierungsgesetz\u201c soll bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. 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