{"id":50097,"date":"2020-05-17T22:00:00","date_gmt":"2020-05-17T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=50097"},"modified":"2020-05-17T22:00:00","modified_gmt":"2020-05-17T22:00:00","slug":"pflanzer-fuer-schnelles-handeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=50097","title":{"rendered":"Pflanzer f\u00fcr schnelles Handeln"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> Die deutschen Tabakpflanzer stehen vor einer gro\u00dfen Herausforderung: Erntehelfermangel wegen der versch\u00e4rften Einreisebedingungen durch die Corona-Krise.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung und der Deutsche Bauernverband hatten nach einem kurzfristigen kompletten Einreisestopp einen Weg gefunden, doch noch Erntehelfer ins Land kommen zu lassen. Sie haben ein Online-Portal aufgesetzt, dass es den Landwirten erm\u00f6glicht, die Saisonarbeitskr\u00e4fte vorschriftsm\u00e4\u00dfig anzumelden und per Flugzeug einreisen zu lassen. Zudem wurde die in der Landwirtschaft h\u00e4ufig angewandte, sogenannte \u201e70-Tage-Regelung\u201c von der Bundesregierung auf 115 Tage ausgeweitet. <\/p>\n<p><strong>Erntehelfer f\u00fcr die gesamte Saison<\/strong><br \/>\nDamit sollte gew\u00e4hrleistet werden, dass \u00fcber die gesamte Saison hinweg gen\u00fcgend Erntehelfer im Land verf\u00fcgbar sind. Saisonarbeitskr\u00e4fte sind im Regelfall f\u00fcr 70 Tage, wegen der Coronakrise derzeit befristet bis zum 31. Oktober 2020 f\u00fcr 115 Tage, von der Sozialversicherungspflicht befreit. Diese Sozialversicherungsfreiheit gilt jedoch nur, wenn die T\u00e4tigkeit nicht berufsm\u00e4\u00dfig ausge\u00fcbt wird, also nicht die Haupterwerbsquelle ist.<\/p>\n<p><strong>Unsicherheit in den Betrieben<\/strong><br \/>\n\u201eEs herrscht eine gro\u00dfe Unsicherheit in den Betrieben. Aus Sorge vor Arbeitskr\u00e4ftemangel bei der Ernte wurden in diesem Jahr rund 20 Prozent weniger Setzlinge ausgepflanzt. Zudem belastet die Einhaltung der Hygienema\u00dfnahmen die Betriebe. Die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage war zun\u00e4chst einmal ein wichtiges Signal an die Pflanzer\u201c, sagt Sven Plaeschke, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Bundesverbandes Deutscher Tabakpflanzer, im Gespr\u00e4ch mit DTZ. \u201eDoch leider wurde hierbei keine erg\u00e4nzende Regelung hinsichtlich der Berufsm\u00e4\u00dfigkeit geschaffen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Anreiz zu bleiben<\/strong><br \/>\nDie Sozialversicherungsfreiheit sei ein wichtiger Anreiz, auf deutschen H\u00f6fen zu arbeiten. \u201eWir m\u00fcssen leider davon ausgehen, dass trotz der Ausweitung auf 115 Tage eine Vielzahl der ausl\u00e4ndischen Saisonarbeitskr\u00e4fte unsere Betriebe nach 70 Tagen wieder verlassen werden, weil ansonsten das Kriterium der Berufsm\u00e4\u00dfigkeit erf\u00fcllt und ihre Besch\u00e4ftigung damit sozialversicherungspflichtig wird\u201c, erkl\u00e4rt Plaeschke. <\/p>\n<p>\u201eDa ist dann kein Anreiz mehr, bei uns zu bleiben.\u201c Im Ergebnis w\u00fcrden andere Saisonarbeitskr\u00e4fte nachr\u00fccken m\u00fcssen, was zu einer R\u00fcck- und Hinreise-Welle f\u00fchren k\u00f6nne. Aus Sicht der Tabakpflanzer k\u00f6nne dies nicht im Sinne des Infektions- und Gesundheitsschutzes sein. Ein Aussetzen des Kriteriums der Berufsm\u00e4\u00dfigkeit f\u00fcr das laufende Jahr w\u00fcrde die Lage merklich entsch\u00e4rfen. \u201eDie Politik muss hier z\u00fcgig eine pragmatische L\u00f6sung herbeif\u00fchren, ansonsten ist die Ausweitung der 70-Tage-Regelung wirkungslos\u201c, fordert Plaeschke.<\/p>\n<p><i>red<br \/>\n<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Die deutschen Tabakpflanzer stehen vor einer gro\u00dfen Herausforderung: Erntehelfermangel wegen der versch\u00e4rften Einreisebedingungen durch die Corona-Krise. Die Bundesregierung und der Deutsche Bauernverband hatten nach einem kurzfristigen kompletten Einreisestopp einen Weg gefunden, doch noch Erntehelfer ins Land kommen zu lassen. 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