{"id":49449,"date":"2020-03-29T22:00:00","date_gmt":"2020-03-29T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=49449"},"modified":"2020-03-29T22:00:00","modified_gmt":"2020-03-29T22:00:00","slug":"bundes-soforthilfen-stehen-bereit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=49449","title":{"rendered":"Bundes-Soforthilfen stehen bereit"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/ <\/strong>Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die L\u00e4nder steht. Die Antr\u00e4ge [lpdf|102](Musterantrag\/Pdf)[\/lpdf] k\u00f6nnen ab sofort abgerufen werden.<\/p>\n<p>Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesl\u00e4ndern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung\/Pdf)[\/lpdf].<\/p>\n<p>Damit k\u00f6nnen in den n\u00e4chsten Tagen die Antr\u00e4ge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den L\u00e4ndern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unb\u00fcrokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Antr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen f\u00fcr kleine Unternehmen, Soloselbst\u00e4ndige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. <\/p>\n<p>Eine \u00dcbersicht \u00fcber die zust\u00e4ndigen Stellen in den L\u00e4ndern finden Sie in der nachfolgenden \u00dcbersicht.<\/p>\n<p>Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurz\u00fcberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben f\u00fcr die Antragstellung erforderlich sind.<\/p>\n<p><strong>Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?<\/strong><br \/>\nDie Verwaltungsvereinbarung einschlie\u00dflich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein \u00dcberblick.<\/p>\n<p><strong>Antragsberechtigte:<\/strong> sind Soloselbst\u00e4ndige, Angeh\u00f6rige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschlie\u00dflich Landwirte mit bis zu 10 Besch\u00e4ftigten (Vollzeit\u00e4quivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen t\u00e4tig sind. Sie m\u00fcssen ihre T\u00e4tigkeit von einer inl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tte oder einem inl\u00e4ndischen Sitz der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung aus ausf\u00fchren und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe\/Leistungsempf\u00e4nger\/Pdf)[\/lpdf].<\/p>\n<p><strong>Umfang der Soforthilfe: <\/strong>Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur \u00dcberbr\u00fcckung von akuten Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbst\u00e4ndige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Besch\u00e4ftigten k\u00f6nnen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro f\u00fcr drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Besch\u00e4ftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls f\u00fcr drei Monate.<\/p>\n<p><strong>Nachweis des Liquidit\u00e4tsengpasses durch Corona-Krise:<\/strong> Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen d\u00fcrfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.<\/p>\n<p>Auszahlung \u00fcber die L\u00e4nder: L\u00e4nder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen \u00fcbernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/Finanzpolitik\/2020\/03\/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&#038;v=7] hier[\/link].<\/p>\n<p><strong>Unb\u00fcrokratisches Antragsverfahren.<\/strong> Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein b\u00fcrokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unb\u00fcrokratische Auszahlung zu gew\u00e4hrleisten. Die Angaben zum Antrag m\u00fcssen aber richtig sein &#8211; Falschangaben k\u00f6nnen den Tatbestand des Subventionsbetrugs erf\u00fcllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen f\u00fchren. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen bei den zust\u00e4ndigen Ansprechpartnern in den L\u00e4ndern in K\u00fcrze elektronisch gestellt werden. <\/p>\n<p><strong>Antrags- und Auszahlungsfrist.<\/strong> Antr\u00e4ge sind bis sp\u00e4testens 31.05.2020 bei der zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rde zu stellen.<\/p>\n<p><strong>Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz:<\/strong> Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Eine \u00dcberkompensation ist aber zur\u00fcckzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen f\u00fcr 2020 nicht ber\u00fccksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grunds\u00e4tzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2020 eingereicht werden muss, also fr\u00fchestens im n\u00e4chsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz f\u00e4llig. <\/p>\n<p><i>pi<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die L\u00e4nder steht. Die Antr\u00e4ge [lpdf|102](Musterantrag\/Pdf)[\/lpdf] k\u00f6nnen ab sofort abgerufen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesl\u00e4ndern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung\/Pdf)[\/lpdf]. 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