{"id":49316,"date":"2020-03-18T23:00:00","date_gmt":"2020-03-18T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=49316"},"modified":"2020-03-18T23:00:00","modified_gmt":"2020-03-18T23:00:00","slug":"wer-darf-noch-oeffnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=49316","title":{"rendered":"Wer darf noch \u00f6ffnen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> In Abstimmung mit der Bundesregierung hat der Ministerrat der Bundesl\u00e4nder mit Wirkung vom 18. M\u00e4rz Leitlinien zur weiteren Beschr\u00e4nkung von sozialen Kontakten im \u00f6ffentlichen Bereich beschlossen. Dazu z\u00e4hlt die Schlie\u00dfung zahlreicher Einrichtungen und Gesch\u00e4fte.<\/p>\n<p><strong>Versorgung der Bev\u00f6lkerung<\/strong><br \/>\nUm die Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Dingen des t\u00e4glichen Bedarfs sicherzustellen, werden Ausnahmen zugelassen. So d\u00fcrfen Wochenm\u00e4rkte, der Einzelhandel f\u00fcr Lebensmittel, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4user, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Fris\u00f6re, Reinigungen, Waschsalons, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm\u00e4rkte sowie der Gro\u00dfhandel ge\u00f6ffnet bleiben. Auch der Zeitungsverkauf ist weiter gestattet. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr f\u00fcr diese Gesch\u00e4ftssparten bis auf weiteres grunds\u00e4tzlich ausgesetzt.<\/p>\n<p><strong>Hamsterk\u00e4ufe im Fachhandel<\/strong><br \/>\nBevor die Verbote in Kraft traten, wurden zum Teil auch im Tabakwarenhandel Hamsterk\u00e4ufe beobachtet. \u201eUns berichteten verschiedene Mitglieder, dass Kunden eingekauft h\u00e4tten, als g\u00e4be es morgen keine Tabakwaren mehr\u201c, erkl\u00e4rte Cay Uwe Vinke, Vorstandsvorsitzender der Ermuri Genuss Company, gegen\u00fcber DTZ.<\/p>\n<p>Ehe die Ma\u00dfnahmen von der Bundesregierung und den Bundesl\u00e4ndern beschlossen wurden, hatte Torsten L\u00f6ffler, Pr\u00e4sident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an verschiedene Bundesminister unter anderem darauf hingewiesen, dass der Tabakwaren-Einzelhandel \u201ein vielen F\u00e4llen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant f\u00fcr die Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Zeitungen und Zeitschriften ist, die in der Vereinbarung von Bundesregierung und Bundesl\u00e4ndern explizit von Verkaufsverboten ausgenommen sind\u201c.<\/p>\n<p><strong>Rolle als Nahversorger<\/strong><br \/>\nDar\u00fcber hinaus geh\u00f6rten Tabakwaren unbedingt in den Kontext \u201eLebensmittel\u201c und w\u00fcrden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getr\u00e4nken aufgef\u00fchrt. \u201eNur wenn die durchgehende Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Tabakwaren und Nikotinprodukten durch den Tabakwaren-Einzelhandel als Nahversorger aufrechterhalten wird, kann die \u00dcberlastung des Lebensmitteleinzelhandels durch 14 Millionen Raucher verhindert werden\u201c, so L\u00f6ffler. Die weitere kontrollierte \u00d6ffnung der Nahversorger-Gesch\u00e4fte senke den Druck auf den Lebensmitteleinzelhandel und verhindere zu starke Menschenansammlungen. Im \u00dcbrigen f\u00fchre der klassische Lebensmittelhandel nur ein Rumpfsortiment von Tabakwaren und Presse sowie nur wenige der potenziell risikoreduzierten Produkte, gibt BTWE-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Steffen Kahnt zu bedenken.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nE-H\u00e4ndler sichern Grundbedarf<\/strong><br \/>\nApropos risikoreduzierte Erzeugnisse: Hier appellieren  der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) und das B\u00fcndnis f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG) an die Bundesl\u00e4nder, den Beispielen aus Frankreich und Italien zu folgen und E-Zigarettenfachh\u00e4ndler ausdr\u00fccklich in den Ausnahmen der Schlie\u00dfungsverf\u00fcgungen aufzunehmen. \u201eW\u00e4hrend Tabakraucher weiter im Lebensmitteleinzelhandel, in Zeitungskiosken und an Tankstellen einkaufen k\u00f6nnen, gilt das f\u00fcr E-Zigarettennutzer nicht: Diese Verbraucher k\u00f6nnen ihren Grundbedarf an Ersatzteilen und Nachf\u00fcllfl\u00fcssigkeiten nicht mehr decken\u201c, hei\u00dft es in einer gemeinsamen Presseerkl\u00e4rung. Der Fachhandel f\u00fcr E-Zigaretten und nikotinhaltige Fl\u00fcssigkeiten sei f\u00fcr die notwendige Grundversorgung der Konsumenten, entsprechend zu Kiosken, unbedingt offen zu halten.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfe Verunsicherung<\/strong><br \/>\nIm Einzelhandel f\u00fcr Tabakwaren und Lotto herrscht unterdessen gro\u00dfe Verunsicherung. Kurz nach Inkrafttreten der Beschl\u00fcsse des Ministerrats sind Angestellte von Beh\u00f6rden ausgeschw\u00e4rmt, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sich die betroffenen H\u00e4ndler an die Schlie\u00dfungsverf\u00fcgungen halten. \u201eIn einem kurzen Zeitraum von zweieinhalb Stunden riefen bei mir mehr als 70 Annahmestellenleiter an und berichteten, dass Mitarbeiter der Ordnungs\u00e4mter entweder ihre L\u00e4den schlie\u00dfen oder das Lotto-Terminal verdecken wollten\u201c, sagt Tobias Buller-Langhorst, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen. Er informierte daraufhin die Ordnungs\u00e4mter der St\u00e4dte und Gemeinden in NRW, dass die 3300 Lotto-Annahmestellen im Land keine Wettb\u00fcros seien, f\u00fcr die Verkaufsverbote gelten w\u00fcrden und auch keine \u00e4hnliche Einrichtung, sondern klassische Einzelhandelsgesch\u00e4fte mit Produkten f\u00fcr den t\u00e4glichen Bedarf, sprich: Tabakwaren, Presseerzeugnisse, Tickets f\u00fcr den \u00d6PNV und so weiter.<\/p>\n<p><strong>Lottoverkaufsstellen <\/strong><br \/>\nZuvor hatte sich Buller-Langhorst bereits in einem Schreiben an Ministerien des Landes NRW gewandt und unter anderem darauf verwiesen, dass viele Lottoverkaufsstellen neben dem Verkauf von Gl\u00fccksspielen und Presseprodukten auch Nahversorger mit Lebensmitteln und oft auch Annahmestellen f\u00fcr Dienstleistungen von Post und Postbank seien.<\/p>\n<p>Bei Lotto Rheinland-Pfalz erkl\u00e4rte Unternehmenssprecher Clemens Buch gegen\u00fcber DTZ (kurz vor Redaktionsschluss am 19. M\u00e4rz): \u201eOb Lotto-Annahmestellen in Rheinland-Pfalz \u00f6ffnen d\u00fcrfen oder nicht, ist abh\u00e4ngig von dem, womit der Hauptumsatz gemacht wird.\u201c Wer in erster Linie Zeitschriften und\/oder Produkte des t\u00e4glichen Bedarfs verkaufe, d\u00fcrfe dies auch weiter, so die Einsch\u00e4tzung. In der Koblenzer Lottozentrale geht man davon aus, dass nur wenige der 920 Annahmestellen im Land schlie\u00dfen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Fachhandel reagiert<\/strong><br \/>\nDerweil haben etliche Tabakwaren-Fachh\u00e4ndler ihre Gesch\u00e4fte vorerst geschlossen. Darunter befinden sich zum Beispiel No 7 in Augsburg, Pfeifen Huber in M\u00fcnchen, Tabak-Kontor Leipzig oder Falkum in Miltenberg. Kurz nachdem Bayern den Katastrophenfall ausrief, teilte etwa Gerhard Falkum mit, dass sein Ladenlokal ab 18. M\u00e4rz voraussichtlich f\u00fcr 14 Tage geschlossen bleibt. <\/p>\n<p><i>da<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 13\/20)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ In Abstimmung mit der Bundesregierung hat der Ministerrat der Bundesl\u00e4nder mit Wirkung vom 18. M\u00e4rz Leitlinien zur weiteren Beschr\u00e4nkung von sozialen Kontakten im \u00f6ffentlichen Bereich beschlossen. Dazu z\u00e4hlt die Schlie\u00dfung zahlreicher Einrichtungen und Gesch\u00e4fte. Versorgung der Bev\u00f6lkerung Um die Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Dingen des t\u00e4glichen Bedarfs sicherzustellen, werden Ausnahmen zugelassen. 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