{"id":48925,"date":"2019-12-11T23:00:00","date_gmt":"2019-12-11T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=48925"},"modified":"2019-12-11T23:00:00","modified_gmt":"2019-12-11T23:00:00","slug":"bevormundende-symbolpolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=48925","title":{"rendered":"\u201eBevormundende Symbolpolitik\u201c"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> Die CDU&#8201;\/&#8201;CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember mehrheitlich f\u00fcr ein faktisch vollst\u00e4ndiges Verbot der Werbung f\u00fcr Tabakprodukte und E-Zigaretten gestimmt. Betroffene Verb\u00e4nde zeigten sich entt\u00e4uscht \u00fcber das Votum.<\/p>\n<p><strong>Verfassungsrechtliche H\u00fcrden<\/strong><br \/>\nJan M\u00fccke, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen H\u00fcrden, die einem Verbot entgegenstehen: \u201eDas geplante Nutzungsverbot aller medialen Werbeplattformen bedeutet f\u00fcr die betroffenen Unternehmen faktisch ein Kommunikationsverbot in der allgemeinen \u00d6ffentlichkeit. F\u00fcr diese beispiellosen Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit des Grundgesetzes fehlt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.\u201c<\/p>\n<p>M\u00fccke kritisierte zudem, dass die Au\u00dfenwerbung f\u00fcr potenziell risikoreduzierte Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ebenfalls verboten werden solle: \u201eDiese Verbote w\u00e4ren nicht nur ein verfassungsrechtlich fragw\u00fcrdiger Eingriff in die Grundregeln freier M\u00e4rkte. Das geplante Au\u00dfenwerbeverbot f\u00fcr E-Zigaretten und Tabakerhitzer bedeutet zugleich einen gesundheitspolitischen R\u00fcckschritt. Die Verbraucher k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig kaum noch \u00fcber die geringere Sch\u00e4dlichkeit dieser Produkte informiert werden.\u201c<\/p>\n<p><strong><br \/>\nVerbotspolitik<\/strong><br \/>\nAngesichts der Tragweite der Entscheidung m\u00fcsse nun die Werbe-, Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft ihre Argumente gegen die geplanten Verbote vorbringen k\u00f6nnen. Die Abgeordneten h\u00e4tten ein Recht darauf, sich vor einer Abstimmung ein umfassendes Bild zu machen. Es sei insbesondere zu bef\u00fcrchten, dass die neue Verbotspolitik nicht bei Tabak und E-Zigaretten halt machen werde und zu weiteren Werberestriktionen f\u00fchren werde \u2013 etwa f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke.<\/p>\n<p>Der Beschluss der CDU&#8201;\/&#8201;CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Au\u00dfenwerbung f\u00fcr Tabakprodukte ab 2022 zu verbieten. F\u00fcr Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll das Au\u00dfenwerbeverbot ein beziehungsweise zwei Jahre sp\u00e4ter in Kraft treten. Zudem ist ein faktisches Verbot der Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geplant.<\/p>\n<p><strong>Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen<\/strong><br \/>\nKritik kam auch von der FDP. Die Werbeverbote f\u00fcr Tabak und E-Zigaretten in Deutschland seien Folge einer \u201ebevormundenden Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen\u201c, sagte FDP-Fraktionsvize Frank Sitta. Die Zahl minderj\u00e4hriger Raucher sei signifikant zur\u00fcckgegangen. Ein komplettes Werbeverbot erschwere zudem \u201erisiko\u00e4rmeren Innovationen\u201c den Zugang zum Markt.<\/p>\n<p>Die E-Zigaretten-Branche meldete ebenfalls schwere Bedenken an. Bei der Diskussion rund um das Tabakwerbeverbot zeichne sich ab, dass bei der geplanten Ausweitung der Werbeverbote die E-Zigarette unter die R\u00e4der der Regulierung geraten solle. Dabei handele es sich um zwei Produktgruppen, die unterschiedlicher nicht sein k\u00f6nnten, hie\u00df es beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber beabsichtige, die Fehlvorstellung der Bev\u00f6lkerung in Sachen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten zu zementieren, indem er beim Werbeverbot Tabak und E-Zigaretten gleichbehandeln wolle, sagte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nStarke Verunsicherung der Verbraucher<\/strong><br \/>\nDustin Dahlmann, Vorsitzender des B\u00fcndnisses f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG), pflichtete bei: \u201eUnsere j\u00fcngst durchgef\u00fchrte Branchenumfrage ergab, dass 88 Prozent der E-Zigaretten-H\u00e4ndler in Deutschland \u00fcber teils massive Umsatzeinbr\u00fcche aufgrund starker Verunsicherung der Verbraucher klagen. In der Folge kehren Nutzer wieder verst\u00e4rkt zur Tabakzigarette zur\u00fcck. Die sachgrundlose Gleichbehandlung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette wird diese Verunsicherung und den fatalen Trend nur noch weiter anfachen.\u201c <\/p>\n<p>\u201eWerbung erm\u00f6glicht es, die \u00d6ffentlichkeit aufzukl\u00e4ren. Dass dies auf verantwortungsvolle Weise geschehen muss, versteht sich von selbst. Solange \u00f6ffentliche Stellen nichts unternehmen, um erwachsene Raucher zum Um- und Ausstieg zu motivieren, muss es der Branche m\u00f6glich bleiben, genau dies zu tun\u201c, erg\u00e4nzte Dobrajc. <\/p>\n<p>Trotz aller Kritik bekr\u00e4ftigen beide Verb\u00e4nde ihre Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog und so eine Regulierung mit Augenma\u00df zum Wohle der Verbrauchergesundheit zu erreichen.<\/p>\n<p><i>red<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 52\/19)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Die CDU&#8201;\/&#8201;CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 10. 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