{"id":48500,"date":"2019-08-15T22:00:00","date_gmt":"2019-08-15T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=48500"},"modified":"2019-08-15T22:00:00","modified_gmt":"2019-08-15T22:00:00","slug":"gute-vorbereitung-spart-zeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=48500","title":{"rendered":"Gute Vorbereitung spart Zeit"},"content":{"rendered":"<p><strong>KAMEN \/\/<\/strong> Schneit ein Brief mit einer solchen Ansprache ins Haus, k\u00fcndigt sich der Betriebspr\u00fcfer der Deutschen Rentenversicherung an: \u201eSehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungstr\u00e4ger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu pr\u00fcfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erf\u00fcllen.\u201c Der Besuch und somit der Blick in die B\u00fccher kann allerdings keinesfalls fr\u00fcher als 14 Tage nach Empfang der Ank\u00fcndigung erfolgen. Eine gute Vorbereitung spart Nerven und Zeit.<\/p>\n<p>Die Rentenversicherungstr\u00e4ger pr\u00fcfen, ob die Arbeitgeber die Beitr\u00e4ge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung korrekt berechnet und abgef\u00fchrt haben. Auch wird geschaut, ob die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten wurden. Alle Besch\u00e4ftigungs- und Ausbildungsverh\u00e4ltnisse, die innerhalb des Pr\u00fcfzeitraums \u2013 im Regelfall sind das vier Jahre \u2013  bestanden haben oder noch bestehen, werden betrachtet. Schwerpunktm\u00e4\u00dfig wird dabei auf drei Dinge geachtet: auf die versicherungsrechtliche Beurteilung, auf die Berechnung und Zahlung der Beitr\u00e4ge und auf die Abgabe von Meldungen.<\/p>\n<p>Deswegen muss der Chef beziehungsweise der von ihm mit der Lohnbuchhaltung betraute Mitarbeiter alle Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen vollst\u00e4ndig und geordnet parat haben. Meistens wird die Pr\u00fcfung in den (Gesch\u00e4fts-)R\u00e4umen des Unternehmens oder beim Steuerberater durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Unterlagen bereithalten<\/strong><br \/>\nDabei sollten auch Entgeltunterlagen von Personen vorgelegt werden k\u00f6nnen, die nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Insbesondere die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern oder Familienangeh\u00f6rigen sowie von Personen, die als Selbstst\u00e4ndige t\u00e4tig sind, sind f\u00fcr die Pr\u00fcfer interessant. Auch Werkstudenten, Praktikanten oder geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte sind ein Thema bei den Pr\u00fcfungen, denn die Regeln zur Versicherungspflicht dieser Gruppe sind teilweise sehr komplex. Deswegen ist es wichtig, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen die Bescheide und Pr\u00fcfberichte der Finanzbeh\u00f6rden in Augenschein genommen und auf sozialversicherungsrechtlich Relevantes hin gepr\u00fcft werden. Der Pr\u00fcfer schaut sich auch die Umlagen und Erstattungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung an sowie die Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel die Jahresmeldungen.<\/p>\n<p>Ist der Betriebspr\u00fcfer durch, f\u00fchrt er ein Abschlussgespr\u00e4ch mit dem Arbeitgeber. Dabei wird der dar\u00fcber informiert, in welcher H\u00f6he er gegebenenfalls Beitr\u00e4ge nachzahlen muss oder ob Beitr\u00e4ge erstattet werden k\u00f6nnen. Nat\u00fcrlich nennt er auch die Gr\u00fcnde daf\u00fcr. Der Arbeitgeber sollte an dieser Stelle bereits die Chance nutzen, seine Argumente zu strittigen Punkten vorzutragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass an diesem Gespr\u00e4ch auch der verantwortliche Mitarbeiter teilnimmt.<\/p>\n<p>Innerhalb von zwei Monaten nach der Pr\u00fcfung teilt die Rentenversicherung dem Unternehmen das Ergebnis der Betriebspr\u00fcfung mit. Eine entsprechende Information erhalten auch die Unfallversicherungstr\u00e4ger und die beteiligten Einzugsstellen. Ist der Arbeitgeber mit dem Ergebnis (oder mit Teilen in der Auflistung) nicht einverstanden, so kann er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe \u2013 schriftlich \u2013  Widerspruch erheben.<\/p>\n<p>Elektronisch unterst\u00fctzte Betriebspr\u00fcfung (EuBP): Mit der EuBP kann der Aufwand einer Betriebspr\u00fcfung reduziert werden. Aus dem Entgeltabrechnungsprogramm werden die Daten maschinell an den Rentenversicherungstr\u00e4ger \u00fcbermittelt. Dort werden die Daten gepr\u00fcft und anschlie\u00dfend das Ergebnis mit dem Arbeitgeber besprochen. Im Idealfall entf\u00e4llt dadurch die Pr\u00fcfung von Unterlagen beim Arbeitgeber. Die EuBP kann optional genutzt werden, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm dieses Verfahren unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nKritisch hinterfragen<\/strong><br \/>\nDas folgende Urteil zeigt, dass Arbeitgeber sich nicht blind auf ihren Steuerberater verlassen sollten. Vor dem Bayerischen Landessozialgericht ging es um einen Zahnarzt, der die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht seiner Besch\u00e4ftigten seinem Steuerberater \u00fcbertragen und auch nicht mal stichprobenartig gepr\u00fcft hatte, ob alle Entscheidungen nachvollziehbar waren. Aus einer Betriebspr\u00fcfung der Rentenversicherung resultierte eine saftige Nachzahlung. 73.000 Euro sollte der Zahnarzt bezahlen, weil der Steuerberater das an einen Mitarbeiter gezahlte Arbeitsentgelt als beitragsfrei angesehen, es f\u00fcr die Feststellung seiner Versicherungspflicht aber angesetzt hatte.<\/p>\n<p>Diesen groben Fehler musste sich der Zahnarzt zurechnen lassen \u2013 und auf seine Kosten korrigieren (Az. L 5 KR 392\/12). Auch der Versuch, das Urteil vom Bundessozialgericht noch einmal pr\u00fcfen zu lassen, scheiterte. (Az: B 12 KR 88\/16 B)<\/p>\n<p><i>b\u00fc<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 34\/19)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KAMEN \/\/ Schneit ein Brief mit einer solchen Ansprache ins Haus, k\u00fcndigt sich der Betriebspr\u00fcfer der Deutschen Rentenversicherung an: \u201eSehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungstr\u00e4ger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu pr\u00fcfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erf\u00fcllen.\u201c Der Besuch und somit der Blick in die B\u00fccher kann [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[52824,52701,52720,52930,52775],"class_list":["post-48500","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","tag-deutsch","tag-e","tag-eu","tag-gruppe","tag-inter"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48500","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=48500"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48500\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=48500"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=48500"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=48500"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}