{"id":48308,"date":"2019-04-24T22:00:00","date_gmt":"2019-04-24T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=48308"},"modified":"2019-04-24T22:00:00","modified_gmt":"2019-04-24T22:00:00","slug":"im-strudel-der-buerokratie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=48308","title":{"rendered":"Im Strudel der B\u00fcrokratie"},"content":{"rendered":"<p><strong>MAINZ \/\/<\/strong> In knapp drei Wochen ist es soweit: Dann l\u00e4uft die Frist f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines EU-weiten elektronischen R\u00fcckverfolgungssystems, kurz Track &#038; Trace (T &#038; T), ab. Wer am 20. Mai seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, l\u00e4uft Gefahr aus der Lieferkette herauszufallen.<\/p>\n<p>Das Thema betrifft nicht nur Industrie und Handel, sondern auch die 28 EU-Mitgliedsstaaten im Besonderen: \u201eVerz\u00f6gert sich der T&#038;T-Zeitplan bei einem oder mehreren Mitgliedern, ist die Funktionalit\u00e4t des gesamten Projekts in Gefahr und die Ware kann die Landesgrenzen nicht passieren. Nehmen Sie einen Hersteller in Polen, der den Auftrag eines deutschen Gro\u00dfh\u00e4ndlers erh\u00e4lt\u201c, erl\u00e4utert ein Brancheninsider gegen\u00fcber dem Netzportal Euractiv: \u201eVorausgesetzt, dass das T&#038;T-System in Deutschland erfolgreich installiert ist, muss die Ware durch Tschechien nach Deutschland transportiert werden. Ist Tschechien nicht kompatibel mit dem System, kann die Ware den Hersteller nicht verlassen. Die Lieferkette wird in diesem Fall zum Erliegen kommen und den Binnenmarkt st\u00f6ren.\u201c Vor diesem Hintergrund w\u00fcrden die EU-Mitglieder nicht nur Steuergelder aus dem Verkauf der Tabakwaren verlieren, sondern die Konsumenten w\u00fcrden sich verst\u00e4rkt im illegalen Tabakhandel versorgen.<\/p>\n<p><strong>Faktenlage lange klar<\/strong><br \/>\nDabei liegen die Fakten schon seit April 2014 auf dem Tisch und sp\u00e4testens mit der Umsetzung der TPD 2 im Mai 2016 tickt in Deutschland die Uhr: Ab dem Stichtag d\u00fcrfen Zigaretten- und Feinschnittpackungen nur noch mit einem individuellen Verpackungscode, dem Unique Identifier (UI), und einem f\u00e4lschungssicheren Sicherheitsmerkmal hergestellt werden. Jeder Standort, jedes Lager, jedes Gesch\u00e4ft, jeder Kiosk und jeder Automat muss dar\u00fcber hinaus \u00fcber einen Facility Identifier (FID) identifiziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Jeder, der mit Tabak handelt, ob Hersteller oder H\u00e4ndler, muss sich als Economic Operator au\u00dferdem mit einer Economic Operator ID (EOID) registrieren lassen. Das sind allein in Deutschland rund 90&#8201;&#8201;000 H\u00e4ndler mit bis zu 400&#8201;&#8201;000 Standorten. In Deutschland \u00fcbernimmt die Bundesdruckerei die Rolle der zentralen Ausgabestelle der Codes. Die H\u00e4ndler m\u00fcssen aber nicht nur bei der Bundesdruckerei registriert sein, sondern auch in die IT-Systeme der Hersteller und Gro\u00dfh\u00e4ndler eingepflegt werden. Das kostet Zeit.<\/p>\n<p>Packungen, die vor dem 20. Mai hergestellt wurden, k\u00f6nnen noch bis Mai 2020 verkauft werden. F\u00fcr alle anderen Tabakerzeugnisse wie Pfeifentabak, Zigarren sowie E-Zigaretten-Liquids oder Tabaksticks f\u00fcr Tabakerhitzer \u2013 auch mit Nikotin \u2013 gilt die Regelung erst ab dem 20. Mai 2024.<\/p>\n<p>Das System schien gut aufgestellt \u2013 zumindest auf dem Papier. Wie sich jetzt zeigt, hinkt es in der Praxis weit hinterher. Industrie und Handel reagieren mit massiver Kritik. Neben der Tabakbranche geht auch der Lebensmittelhandel auf die Barrikaden.<\/p>\n<p><strong>Rolle der Bundesdruckerei<\/strong><br \/>\nErst am 12. April hat der Bundestag dem Gesetzgebungsvorschlag des Bundestages zugestimmt. Laut Mitteilung des Bundesrates soll das System den Beh\u00f6rden zeitnah zur Verf\u00fcgung stehen. Ein konkreter Zeitpunkt wurde nicht genannt. In Deutschland habe es im Vorfeld viele Unklarheiten zwischen dem Bund und den L\u00e4ndern gegeben, was die Zust\u00e4ndigkeit der \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden betreffe, sagt die EU-Abgeordnete Renate Sommer (CDU) auf DTZ-Anfrage. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Bundesdruckerei hinterfragt. Diese hat sich vom urspr\u00fcnglichen Zeitplan verabschiedet: Statt im April werden die Codes erst ab 10. Mai ausgegeben. Und erst dann l\u00e4sst sich auch testen, ob das System \u00fcberhaupt funktioniert.<\/p>\n<p>\u201eDiese kurze Umsetzungszeit sorgt nat\u00fcrlich f\u00fcr Unsicherheit bei den Herstellern\u201c, sagt Sommer: \u201eNach wie vor gibt es gro\u00dfe Unsicherheiten entlang der Lieferkette, insbesondere bei kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen. Die Frage ist n\u00e4mlich, ob und wie diese Unternehmen ab dem Stichtag ihrem geregelten Betrieb \u00fcberhaupt weiter nachgehen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n<p>\u00c4hnlich kritisch beobachtet der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die Entwicklung. \u201eNach wie vor stehen die Beteiligten unter einem enormen Zeitdruck\u201c, sagt DZV-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Jan M\u00fccke. Aufgrund von Verz\u00f6gerungen im Gesetzgebungsverfahren und kurzfristigen \u00c4nderungsw\u00fcnschen der EU-Kommission an der Code-Struktur sei nicht sicher, ob die technische Umsetzung bis zum Stichtag \u00fcberhaupt funktioniere.<\/p>\n<p><strong>Praxistauglichkeit fraglich<\/strong><br \/>\nBei diesem Thema steht zudem der Betreiber der EU-weiten sekund\u00e4ren Datenbank (Secondary Repository) im Fokus: die Dentsu-Aegis&#8201;Agentur-Gruppe. EU-Abgeordnete Renate Sommer stellt dabei die Frage, ob dieses System \u00fcberhaupt praxistauglich sei: \u201eEine zentrale Datenbank zum Austausch und zur Speicherung f\u00fcr die R\u00fcckverfolgbarkeit von Tabakprodukten gibt es auf nationaler Ebene noch nicht. \u00dcber eine sekund\u00e4re Datenbank sollen die EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission Zugriff auf Informationen \u00fcber alle europaweiten Bewegungen von Tabakprodukten haben. Die Kommission hat aber mitgeteilt, dass die sekund\u00e4re Datenbank erst fr\u00fchestens zum 10. Mai in Betrieb gehen wird. Auch hier ist ein Vorlauf von lediglich zehn Tagen einfach zu knapp bemessen, denn Dienstleister und Unternehmen m\u00fcssen ihre Prozesse auf das neue System einstellen.\u201c<\/p>\n<p>Seitens der Industrie seien alle notwendigen Anstrengungen unternommen worden, damit das T&#8201;&#038;&#8201;T-System fristgerecht funktioniere, betont M\u00fccke: \u201eDie Bundesdruckerei wollte urspr\u00fcnglich mindestens sechs Wochen vor dem 20. Mai mit der Registrierung beginnen und bereits vor dem offiziellen Termin Codes vergeben, ist aber genauso wie die Hersteller und der Handel von dem rechtzeitigen Funktionieren der technischen Schnittstellen des EU-weiten Datenbankbetreibers abh\u00e4ngig. Die gleichen Probleme stellen sich nicht nur f\u00fcr Deutschland, sondern auch f\u00fcr alle anderen EU-L\u00e4nder.\u201c<\/p>\n<p>Keinen Grund zur Aufregung sieht man dagegen beim Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL). Von dort hei\u00dft es: \u201eIn Deutschland hat am 12. April der Bundesrat den deutschen Umsetzungsrechtsakten zum europ\u00e4ischen R\u00fcckverfolgbarkeitssystem Track &#038; Trace zugestimmt. Damit steht das Umsetzungsverfahren kurz vor seinem Abschluss. Das BMEL ist daher zuversichtlich, dass der Start des R\u00fcckverfolgbarkeitssystems f\u00fcr Tabakerzeugnisse in Deutschland rechtzeitig zum 20. Mai 2019 erfolgen kann\u201c. <i>kes<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 18\/19)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>MAINZ \/\/ In knapp drei Wochen ist es soweit: Dann l\u00e4uft die Frist f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines EU-weiten elektronischen R\u00fcckverfolgungssystems, kurz Track &#038; Trace (T &#038; T), ab. Wer am 20. Mai seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, l\u00e4uft Gefahr aus der Lieferkette herauszufallen. 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