{"id":47692,"date":"2018-10-10T22:00:00","date_gmt":"2018-10-10T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47692"},"modified":"2018-10-10T22:00:00","modified_gmt":"2018-10-10T22:00:00","slug":"grosser-aerger-um-kleine-liquids","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47692","title":{"rendered":"Gro\u00dfer \u00c4rger um kleine Liquids"},"content":{"rendered":"<p><strong>ESSEN \/ BERLIN \/\/<\/strong> Streit zwischen dem Essener E-Zigaretten-Spezialisten Niko Liquids und dem B\u00fcndnis f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG). Hintergrund ist eine Abmahnung, die Niko Liquids gegen den Wettbewerber Flavourtec \u2013 einem Mitgliedsunternehmen des BfTG \u2013 erwirkt hat. Es geht um das Verwenden des Begriffs \u201eShake \u201an\u2018 Vape\u201c, den Niko Liquids sich hat sch\u00fctzen lassen.<\/p>\n<p>In einer Mitteilung von Niko Liquids hei\u00dft es: \u201e,Shake \u201an\u2018 Vape\u2018 sowie ,Shake and Vape\u2018 sind sowohl als Wort- als auch als Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt auf Niko Liquids eingetragen. Die damit stets verbundene markenrechtliche Pr\u00fcfung in der Widerspruchsfrist ergab keine Beanstandungen.\u201c Daher sehe man den vom BfTG angek\u00fcndigten Schritt \u2013 einen Antrag auf L\u00f6schung der Marken \u2013 gelassen.<\/p>\n<p>Von Seiten des Verbandes sagt dazu der Vorsitzende Dustin Dahlmann, der Begriff \u201eShake \u201an\u2018 Vape\u201c, der auf deutsch \u201eSch\u00fctteln und Dampfen\u201d hei\u00dft, beschreibe eine Konsumform beziehungsweise eine Produktgruppe. Es handele sich um nikotinfreie und \u00fcberaromatisierte Liquids, zu denen der Verbraucher selbst nikotinhaltiges Liquid hinzu mischt. Dahlmann weiter: \u201eDer Begriff wird weltweit in der E-Zigaretten-Branche genutzt. Googelt man \u201aShake and Vape\u2018, so erh\u00e4lt man \u00fcber 600.000 Treffer.\u201c <\/p>\n<p>Das sieht Niko Liquids anders: F\u00fcr die unter der Marke \u201eShake \u201an\u2019 Vape\u201c seit 2016 etablierte Produktlinie sei man 2017 mit dem \u201eIntertabacStar\u201c der DTZ ausgezeichnet worden. Sp\u00e4testens seit diesem Zeitpunkt sei die Markennutzung branchenweit bekannt. Zudem h\u00e4tten in den vergangenen Monaten andere Marktteilnehmer mehrfach vergeblich versucht, die Marke \u201eShake \u201an\u2019 Vape\u201c ebenfalls zu registrieren.<\/p>\n<p><strong>\u201ePotenzielle Abmahngefahr\u201c<\/strong><br \/>\nWeitere Abmahnungen gab es jedoch bislang offenbar nicht. \u201eAber\u201c, warnt BfTG-Mann Dahlmann, \u201e,Shake and Vape\u2018 wird von nahezu jedem Marktteilnehmer verwendet. Es kann nicht sein, dass jeder Marktteilnehmer mit der potenziellen Gefahr leben muss, wegen dieses Begriffs abgemahnt zu werden.\u201c Deshalb wolle sein Verband den Begriff l\u00f6schen lassen.<\/p>\n<p>Niko Liquids begr\u00fcndet die Abmahnung \u00fcbrigens nicht nur mit Markenrechten. Man f\u00fchle sich h\u00f6chster Produktqualit\u00e4t verpflichtet. Dazu unterhalte man ein eigenes hochmodernes analytisches Labor mit mehreren Chemikern, in dem regelm\u00e4\u00dfig auch Produkte von Marktteilnehmern analysiert w\u00fcrden. Niko Liquids teilt mit: \u201eGerade im Bereich der von TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz bislang unregulierten nikotinfreien Shortfill- und Overdosed-Liquids wurden und werden hier immer wieder Verst\u00f6\u00dfe gegen Kennzeichnungspflichten, die Deklaration von Inhaltsstoffen (zum Beispiel Allergene) und die einschl\u00e4gigen Vorschriften hinsichtlich der zugelassenen Inhaltsstoffe festgestellt.\u201c Insbesondere bei kleineren Herstellern sowie Produzenten in \u00dcbersee scheine es wenig bekannt zu sein beziehungsweise ignoriert zu werden, dass die fehlende Regulierung durch die TPD2 und deren Umsetzung in Deutschland nicht von der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften entbindet. So seien im Labor bei manchen Liquids zum Teil hochgradig allergene und sogar gesundheitlich bedenkliche Stoffe gefunden worden. Dies k\u00f6nne die gesamte E-Zigaretten-Branche in Verruf bringen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nGemeinsames G\u00fctesiegel<\/strong><br \/>\nEs sei richtig, dass einige Liquid-Hersteller noch Defizite bei der Kennzeichnung h\u00e4tten, gesteht auch das BfTG ein. Aber die Hersteller, die Gro\u00dfh\u00e4ndler und die Verb\u00e4nde arbeiteten daran, dass auch kleinere Hersteller diese Anforderungen erf\u00fcllen w\u00fcrden. Die Gesetzeslage sei eben f\u00fcr die junge Branche lange unklar gewesen. Dahlmann weiter: \u201eWeiterhin behauptet Niko Liquids, dass man in einigen Produkten gesundheitssch\u00e4dliche Stoffe gefunden habe. Dabei gibt das Unternehmen aber nicht an, in welchem Produkt, wann, was und wie gefunden wurde.\u201c<\/p>\n<p>Niko Liquids allerdings steht auf dem Standpunkt, dass unzureichende \u201eE-Erzeugnisse\u201c den Ruf der gesamten Branche besch\u00e4digen k\u00f6nnten. Vor diesem Hintergrund beobachte man mit Sorge, dass der Begriff \u201eShake \u2019n\u2018 Vape\u201c von verschiedenen Produzenten und Distributoren auch f\u00fcr bedenkliche, unter Umst\u00e4nden nicht verkehrsf\u00e4hige Produkte verwendet werde. Eine Qualit\u00e4tsoffensive der Essener soll es richten: \u201eWir bieten interessierten Marktteilnehmern an, den Begriff \u201aShake \u2019n\u2019 Vape\u2018 als gemeinsames G\u00fctesiegel zu etablieren. Eine entsprechende Lizenzierung setzt die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung und so weiter sowie die Bereitschaft zu einem nachhaltigen Qualit\u00e4tsmanagement voraus.\u201c Interessenten k\u00f6nnten entsprechende Informationen bei dem Unternehmen anfordern.<\/p>\n<p>Einem solchen G\u00fctesiegel erteilt Dahlmann allerdings eine klare Absage: \u201eDer Begriff \u201aShake and Vape\u2018 beschreibt eine Produktgruppe beziehungsweise eine Konsumform. Damit ist er f\u00fcr ein G\u00fctesiegel vollkommen ungeeignet.\u201c<\/p>\n<p><i>max<\/i><\/p>\n<p><strong>In K\u00fcrze: Shake \u201an\u2018 Vape<\/strong><\/p>\n<p>Beim \u201eSch\u00fctteln und Dampfen\u201c kauft der Konsument ein Fl\u00e4schchen mit \u2013 oft etwas h\u00f6herdosiertem \u2013 Aroma-Liquid. Dann f\u00fcgt er einen sogenannten Nikotin-Shot hinzu. Nach dem Vermischen der beiden Fl\u00fcssigkeiten erh\u00e4lt er ein nikotinhaltiges Liquid.<\/p>\n<p>(DTZ 41\/18)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ESSEN \/ BERLIN \/\/ Streit zwischen dem Essener E-Zigaretten-Spezialisten Niko Liquids und dem B\u00fcndnis f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG). Hintergrund ist eine Abmahnung, die Niko Liquids gegen den Wettbewerber Flavourtec \u2013 einem Mitgliedsunternehmen des BfTG \u2013 erwirkt hat. Es geht um das Verwenden des Begriffs \u201eShake \u201an\u2018 Vape\u201c, den Niko Liquids sich hat sch\u00fctzen lassen. 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