{"id":47511,"date":"2018-07-10T22:00:00","date_gmt":"2018-07-10T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47511"},"modified":"2018-07-10T22:00:00","modified_gmt":"2018-07-10T22:00:00","slug":"wegweisendes-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47511","title":{"rendered":"Wegweisendes Urteil"},"content":{"rendered":"<p><strong>M\u00dcNCHEN \/\/<\/strong> Das M\u00fcnchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung f\u00fcr Tabakindustrie und Einzelhandel gef\u00e4llt: Superm\u00e4rkte m\u00fcssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht s\u00e4mtlichen Kunden pr\u00e4sentieren, sondern d\u00fcrfen die Bildwarnhinweise im Verkaufsautomaten verdecken.<\/p>\n<p>Der Grund: Die Produktpr\u00e4sentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung. Das entschied die 17. Handelskammer in dem vor wenigen Tagen verk\u00fcndeten Urteil. Verboten w\u00e4re es demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschw\u00fcren und verfaulten Z\u00e4hnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt w\u00fcrden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einsch\u00e4tzung der Richter aber nicht f\u00fcr die Verkaufsautomaten.<\/p>\n<p><strong>Kl\u00e4ger Pro Rauchfrei<\/strong><br \/>\nGeklagt hatte die bayerische Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei, die zwei Edeka-Superm\u00e4rkten gerichtlich untersagen lassen wollte, Tabak-Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse zu verdecken. Das Argument: Die Darstellung auf den Tabakautomaten sei eine Au\u00dfenverpackung, die Tabakerzeugnisverordnung mithin anzuwenden.<\/p>\n<p>In dem Verfahren ging es um zwei L\u00e4den, die aufgrund einer einstweiligen Verf\u00fcgung ihre Zigarettenautomaten bereits seit Monaten mit provisorischen Warnhinweisen beklebt hatten. Diese k\u00f6nnen die Betreiber nun wieder entfernen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nFinale Kaufentscheidung<\/strong><br \/>\nDer Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski begr\u00fcndete sein Urteil damit, dass der Verbraucher seine finale Kaufentscheidung erst dann f\u00e4lle, wenn er die Packung an der Kasse vorlegt \u2013 nicht schon dann, wenn er die entsprechende Taste am Automaten dr\u00fccke. Damit k\u00f6nne er nach dem Erkennen der Schockbilder immer noch vom Kauf zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger hatten das Verfahren bereits im Vorfeld als Musterprozess bewertet. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Pro Rauchfrei die m\u00f6gliche Berufung vor der n\u00e4chsten Instanz wahrnimmt. Letztlich k\u00f6nnte der Streit vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof entschieden werden.<\/p>\n<p><strong>Hoffnung f\u00fcr Zigarettenautomaten-Betreiber <\/strong><br \/>\nInteressant wird die Entscheidung auch dadurch, als sich die Betreiber von Zigarettenautomaten nach Ansicht einiger Beobachter Hoffnung machen d\u00fcrfen, ebenfalls vom Zeigen der Bildwarnhinweise befreit zu werden. Aufgrund der Urteilsbegr\u00fcndung d\u00fcrfte dies jedoch nicht der Fall sein. Die rund 330 000 Automaten in Deutschland sind umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein Verbot, da die Ger\u00e4te ein Mittel der Verkaufsf\u00f6rderung darstellten. Auch die Drogenbeauftragte und andere Politiker bewerten die Situation kritisch. Derzeit werden die meisten Automaten mit einer Behelfsl\u00f6sung in Form zus\u00e4tzlicher Aufkleber betrieben. <i>red<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 28\/18)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00dcNCHEN \/\/ Das M\u00fcnchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung f\u00fcr Tabakindustrie und Einzelhandel gef\u00e4llt: Superm\u00e4rkte m\u00fcssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht s\u00e4mtlichen Kunden pr\u00e4sentieren, sondern d\u00fcrfen die Bildwarnhinweise im Verkaufsautomaten verdecken. Der Grund: Die Produktpr\u00e4sentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung. Das entschied die 17. Handelskammer in dem vor [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[52995,57926,52704,53419,57197,58026,52763],"class_list":["post-47511","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","tag-nichtraucherinitiative","tag-nichtraucherinitiative-pro-rauchfrei","tag-produkt","tag-schockbilder","tag-tabakerzeugnisverordnung","tag-urteil","tag-zigarettenautomaten"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/47511","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=47511"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/47511\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=47511"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=47511"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=47511"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}