{"id":47421,"date":"2018-05-22T22:00:00","date_gmt":"2018-05-22T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47421"},"modified":"2018-05-22T22:00:00","modified_gmt":"2018-05-22T22:00:00","slug":"bei-e-zigaretten-knallts-maechtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47421","title":{"rendered":"Bei E-Zigaretten knallt\u2018s m\u00e4chtig"},"content":{"rendered":"<p><strong>HAMBURG \/ D\u00dcSSELDORF \/\/ <\/strong>Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gem\u00fcter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verf\u00fcgung gegen Posh Global erwirkt.<\/p>\n<p>Vor kurzem hatte Dustin Dahlmann, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Innocigs und zugleich Vorsitzender des B\u00fcndnisses f\u00fcr Tabakfreien Genuss (BfTG), die Verbandsmitglieder vor den Produkten von Posh gewarnt (DTZ 19\/2018, Seite 1, \u201eUmfangreiches Register\u201c). Nun hat sich auch Antje Hersch, Chefin der Posh Global GmbH, zu Wort gemeldet.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u201eAlle Produkte registriert&quot;<\/strong><br \/>\nHersch wendet sich insbesondere gegen Dahlmanns Aussage, ihr Unternehmen habe praktisch keine Produkte \u2013 wie von der TPD 2 vorgeschrieben \u2013 registriert: \u201eUnser Unternehmen vertritt die Rechtsauffassung, dass eine erneute Registrierung durch jeden einzelnen deutschen Importeur nicht erforderlich ist, wenn die Produkte des jeweiligen Herstellers bereits registriert sind und die sechsmonatige Wartefrist eingehalten wurde.\u201c Das sieht Dahlmann anders. Auf Nachfrage erkl\u00e4rt er, es gebe seiner Einsch\u00e4tzung nach keine M\u00f6glichkeit, die sechs Monate durch ein \u201eRanh\u00e4ngen\u201c an Registrierung von Dritten zu verk\u00fcrzen. Und Dahlmann erg\u00e4nzt: \u201eEs handelt sich offenbar um eine Schutzbehauptung, wenn Be Posh angibt, sie habe ihre eigene Hardware registriert.\u201c<\/p>\n<p>Daher habe Innocigs die Einstweilige Verf\u00fcgung beim Landgericht Hamburg beantragt. Hersch sieht das gelassen. Sie macht deutlich, dass die Vollstreckung dieser Verf\u00fcgung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 10 000 Euro einstweilen eingestellt wurde. Hersch weiter: \u201eDas Gericht hat anerkannt, dass wir unseren Mitteilungspflichten hinsichtlich der Registrierung nachgekommen sind.\u201c Konkret bedeute das, dass Posh Global ihre Produkte weiterhin ohne jede Einschr\u00e4nkung in den Handel bringen und diese verkaufen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hei\u00dft es in dem Beschluss der Hamburger Richter, \u201edie Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie ihrer Mitteilungspflicht inzwischen nachgekommen ist. Von daher erscheint es gerechtfertigt, die Vollziehung aus der Beschlussverf\u00fcgung zumindest gegen Sicherheitsleistung einzustellen\u201c. Weiter hei\u00dft es: \u201eF\u00fcr eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung war kein Raum, da zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt noch keine Prognose \u00fcber den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits gegeben werden kann.\u201c<\/p>\n<p>Fakt ist, dass das Landgericht f\u00fcr den 29. Mai eine m\u00fcndliche Verhandlung zum Widerspruchsverfahren angesetzt hat. Allerdings halten manche die Auseinandersetzung schon f\u00fcr beendet. Das Online-Portal \u201eVapers.guru\u201c berichtete am 17. Mai \u00fcber eine Mail des chinesischen H\u00e4ndlers Heavensgift an deutsche Einzelh\u00e4ndler, in der es hei\u00dft: \u201eInnocigs lose the case with Be Posh.\u201c Das Unternehmen greift weiter die Argumentation von Posh Global auf, wonach \u201edeutsche Einzelh\u00e4ndler Podukte ohne Einschr\u00e4nkungen verkaufen d\u00fcrfen, wenn der Hersteller oder Heavensgift es registriert haben. Aber wir werden sechs Monate nach der Registrierung abwarten\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Handel ist es allerdings schwierig nachzuvollziehen, ob ein Produkt wirklich registriert wurde. Posh-Global-Chefin Hersch sagt: \u201eAlle Produkte, die die Posh Global GmbH vertreibt, sind durch den jeweiligen Hersteller in Deutschland registriert. Die sechsmonatige Wartefrist ist bei allen vertriebenen Produkten bereits verstrichen. Des Weiteren hat die Posh Global GmbH rein vorsorglich alle von ihr importierten Produkte auch selbst registriert.\u201c<\/p>\n<p><strong>BVL-Liste unvollst\u00e4ndig?<\/strong><br \/>\nAlle Produkte der Marke Be Posh aus den Jahren 2016 und 2017 seien registriert worden, die vom Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verf\u00fcgung gestellte Liste unvollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Dagegen meint Dahlmann, es gebe \u201ekeinen Anhaltspunkt daf\u00fcr, dass die Liste nicht vollst\u00e4ndig sein\u201c solle. Das BVL teilt auf DTZ-Anfrage mit: \u201eDie Europ\u00e4ische Kommission hat eine ,Extract list\u2018 f\u00fcr die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, die alle f\u00fcr einen Mitgliedstaat notifizierten Produkte auff\u00fchrt\u201c. Und weiter: \u201eWenn ein Produkt nicht f\u00fcr Deutschland in EU-CEG notifiziert wurde, ist das Produkt nicht an die zust\u00e4ndige \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden mitgeteilt worden.\u201c<\/p>\n<p><strong>Darum wird gestritten:<\/strong><br \/>\nParagraph 24 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beschreibt die Mitteilungspflichten, die vor dem Marktstart beachtet werden m\u00fcssen. Demnach sind \u201eHersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachf\u00fcllbeh\u00e4ltern verpflichtet, der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste\u201c verschiedene Details zu ihren Produkten zu nennen. \u201eDer Hersteller oder der Importeur\u201c m\u00fcssen die Verantwortung f\u00fcr die Produkte \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>DTZ wird weiter berichten.<\/p>\n<p><i>max<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 21\/18)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HAMBURG \/ D\u00dcSSELDORF \/\/ Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gem\u00fcter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verf\u00fcgung gegen Posh Global erwirkt. 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