{"id":47391,"date":"2018-05-08T22:00:00","date_gmt":"2018-05-08T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47391"},"modified":"2018-05-08T22:00:00","modified_gmt":"2018-05-08T22:00:00","slug":"werbeverbot-fuer-tabak-gefordert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47391","title":{"rendered":"Werbeverbot f\u00fcr Tabak gefordert"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/ <\/strong>Findet das Verbot f\u00fcr Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von B\u00fcndnis 90 \/ Die Gr\u00fcnen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte.<\/p>\n<p>Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag sp\u00e4ter erfolgte die Ver\u00f6ffentlichung als Drucksache 19\/1878. Der \u201eEntwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Tabakerzeugnisgesetzes\u201c schildert zun\u00e4chst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europ\u00e4ischen Union sei, \u201ein dem gro\u00dffl\u00e4chige Au\u00dfenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt\u201c seien. Damit versto\u00dfe Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Au\u00dferdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtpr\u00e4vention.<\/p>\n<p>Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein \u201eVerbot der Au\u00dfenwerbung und der Kinowerbung f\u00fcr Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter geschaffen\u201c werden. Au\u00dferdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Ma\u00dfnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, \u201eden Gesundheitszustand in der Bev\u00f6lkerung zu verbessern\u201c.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem f\u00fchren die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin hei\u00dft es, St\u00e4dte und Gemeinden vermieteten Werbefl\u00e4chen und erzielten auf diese Weise Einnahmen f\u00fcr die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Fl\u00e4chen anb\u00f6ten, sei nicht festzustellen, welche Betr\u00e4ge den K\u00e4mmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.<\/p>\n<p>Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch \u201eKrankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen\u201c&#8201;ein, die sie \u2013 in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 \u2013 mit 79,1 Milliarden Euro beziffern.<\/p>\n<p>Im eigentlichen Gesetzentwurf f\u00e4llt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die M\u00f6glichkeit des Fachhandels, an seinen Au\u00dfenw\u00e4nden zu werben.<\/p>\n<p>Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Erg\u00e4nzung der bestehenden Werbeverbote im H\u00f6rfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle \u2013 nach einer \u00dcbergangsfrist \u2013 am 1. Juli 2020 in Kraft treten. \u201eDie mit diesen Ma\u00dfnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt\u201c, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, hei\u00dft es: \u201eAngesichts einer nur leicht r\u00fcckl\u00e4ufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegen\u00fcber der \u00fcberragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.\u201c<\/p>\n<p><i>red<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 19\/18)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Findet das Verbot f\u00fcr Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von B\u00fcndnis 90 \/ Die Gr\u00fcnen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte. Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag sp\u00e4ter erfolgte die Ver\u00f6ffentlichung als Drucksache 19\/1878. 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